Besitzstörungsklage - Wie,was, warum ?

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    • Besitzstörungsklage - Wie,was, warum ?

      Die für mich interresantesten Motive sind oft im eine Betriebsgelände oder dort wo groß steht durchgang verboten.

      Was kann mir jetzt passieren wenn ich z.b. in so ein verbotenes Gelände beträte um dort ein bisserl zu fotografieren.
      Hab schon hier und da mal mit den "Wachmann" zu tun gehabt , die waren aber dis dato mehr an die Cam interresiert als sonst was....

      Was kann mir im schlimmsten fall passieren ausser von gelände verwiesen zu werden ?
      Was passiert mit die Fotos, wenn ich dabei "erwischt werde" und wenn nicht, darf ich die dann problemlos veröffentlichen ?

      Müßte ich anufürsich für jedes Objekt das ich fotografiere das einveständniss des besitzers holen , wenn ich z.b. aus der Strasse aus ein Haus fotografiere ?

      Danke
    • Ich denk mal Häuser und Fabriken von der Straße aus wo kein Logo oder Name zu sehen ist, damit wirds wohl kein Problem geben, sonst dürfte man ja nicht mal einen Baum im Wald knipsen , weil der gehört ja auch wem. Das sind ja alles öffentliche Plätze. Wen man aber hinein will, wirds wahrscheinlich schon anders aussehen. Aber das sind nur mal meine Gedanken darüber.

      lg Karl
    • Firmenlogos sind in der Regel geschützte Markenzeichen und da reagieren manche sehr empfindlich - je nach Verwendung. Wenn es für sie gratiswerbung ist, die Sinn macht, haben sie nixh dagegen, aber wenn Du z.B. eine Bordsteinschwalbe ablichtest und daneben ist ist ein Firmenlogo zu erkennen von einem Ausstatter für Kirchen - naja, viel Spass!

      Jeder Baum? Na fast! Genmanipulierte hab auch in der Regel Markenschutz!

      LG Wolfgang
    • Hallo Gerinho,
      Das ist so eine Sache.Zum ersten,bei den meisten großen Industrieanlagen steht sowieso Fotografieren verboten,zum zweiten kann man es schlimmstenfalls als Industriespionage ansehen.Ich denke wenn Du aber direkt kontakt aufnimmst mit der dafür zuständigen Person wird es schon funktionieren.Wollen halt genau wissen wofür und warum Du gerade das Objekt fotgrafieren willst. :yes:.Wünsche Dir noch viel spaß dabei,und gut Licht.
      mfg.
      mephisto
    • ich würd mal sagen wo kein kläger da kein richter.

      aber ich vergleich mal: wenn einer in meinen Garten käme um meinen Apfelbaum zu fotografieren, hätt er kein Problem damit meinen Baum fotografiert zu haben sondern eher damit unbefugt mein Grundstück - zu welchem Grund auch immer - betreten zu haben, und wenn die Situation dann noch passt zeig ich garantiert auch an.

      ich denke Karlchen hätt auch was dagegen wenn ich ihn nicht frage und eine nixe in seinem pool fotografiere - wobei es sicher nicht ums fotografieren ginge was ihn ärgern würde.

      und so ist es bei firmen auch, die mögens eben nicht wenn man deren privatgelände zu was auch immer betritt, zumals ja auch sowas wie haftung gibt. was wenn der neugierige fotograf mit ner verletzung liegen bleibt und dem besitzer dann ein schriftstück mit "zu wenig gesichert zahlen sie...." ins haus flattert ?


      Copyrights.: auch wie wir fotografierenden unser recht an den bilder verteidigen gibts sowas wie ein urheberrecht auch bei architekten und designern ...

      wie gesagt wo kein kläger da kein richter

      P.S: mein Apfelbaum wird von Conny bewacht - 2 jähriger deutscher Schäfer und der beißt jeden in den allerwertsten der meinem baum zu nahe kommt :pfeifen:
    • Bis dato war alles immer richtig, aber ich hätte es gern gewußt wie es tatsählich ist, wenn ich bei dir im garten den baum fotografiere und du merkst es , oder wenn du dein baum dann in einer zeitschrift siehst dürfte was anders sein oder ?

      Und macht es jetzt ein großen unterschied ob ich dein baum aus deinen garten aus oder aus den gehsteig mit einne tele objektiv fotografiere ?

      es klingt immer gut, du brauchst nur wenn fragen ob du das firmegelände fotografieren darfst, wie gesagt wenn ich den wachmann frage darf ich in der regel, hat der aber überhaupt das befügniss mir sowas zu erlauben ?

      Wenn ich jetzt eine Firma anschreibe ob ich dort im gelände fotografieren kann, bin ich mir sicher in 80-90% der fälle keine antwort bekommen, etweder sie wissen nciht worum es tatsächlich geht, oder es ist ein genehmigunsproblem.
      Auch verantwortungssache, ich bekomm das erlaubniss am gelände zu fotografieren ein einsenstück fällt mir am kopf tja wer haftet jetzt , schließlich wurde es mir erlaubt dort aufzuhalten?

      Das es nicht einfach ist sieht man am sofiensälet thread wo sogar ein mitarbeiter um erlaubniss fragt ....
    • Original von egon

      P.S: mein Apfelbaum wird von Conny bewacht - 2 jähriger deutscher Schäfer und der beißt jeden in den allerwertsten der meinem baum zu nahe kommt :pfeifen:


      den Fotogeafier ich beim "Bewachen" des Baumes (während sich eine Taube auf seinem Kopf niederlässt, die ein Apfelstück im Schnabel hält) von der Straße aus und schicke das Bild bei irgendeinen Tierwettbewerb einer Hundeliebhaberzeitung ins Rennen. Das Bild gwinnt und kommt auf die Titelseite. Wird auch auf deren hp ganz groß abgebildet und ich bekomme dafür Chappy für ein Jahr.

      wie schauts da aus?
      lg Karin

      edit:natürlich macht dich dein lieblingsnachbar, der das Magazin aboniert hat darauf aufmerksam.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von stiftl ()

    • RE: Besitzstörungsklage - Wie,was, warum ?

      Original von Gerinho
      Was kann mir im schlimmsten fall passieren ausser von gelände verwiesen zu werden ?



      Im blödesten Fall und wenn du ein heikles Unternehmen erwischt: Anzeige, Bezirksgericht, Anwaltkosten, Abmahnung, schlimmstenfalls Strafe. Mach's bitte nicht, vor allem nicht bei in Betrieb befindlichen Anlagen. Bei einer Ruine, die seit jahren keiner mehr nutzt, wird's keinen kläger geben, aber bei laufenden Fabriken kannst leicht in Probleme kommen.

      Original von Gerinho
      Was passiert mit die Fotos, wenn ich dabei "erwischt werde" und wenn nicht, darf ich die dann problemlos veröffentlichen ?

      Prinzipiell hängt die Legalität einer Tat NIE davon ab, ob sie dich vor Ort oder später erwischen....

      Original von Gerinho
      Müßte ich anufürsich für jedes Objekt das ich fotografiere das einveständniss des besitzers holen , wenn ich z.b. aus der Strasse aus ein Haus fotografiere ?
      Danke


      Strassenseitige Fassaden sind mit Ausnahme weniger Objekte wie Botschaften, Militäreinrichtungen in Mitteleuropa unbedenklich. Es hängt auch immer ein wenig vom Zweck ab: wenn ich ein Haus fotografiere wiel die Fassade im Abendlicht schön leichtet ist das eine Sache. Wenn ich stalkingmäßig die darin lebende Familie verfolge, kann das rechtliche Konsequenzen haben.
      Das Betreten eines fremden Grundstückes ist - egal zu welchem Zweck - nur mit Einverständnis des Besitzers möglich. Die würde ich mir an Deiner Stelle immer holen - dann bist du abgesichert, und kannst auch gleich so Kleinigkeiten klären wie eine kommerzielle Nutzung der Bilder. Schlimmstenfalls sagt mal einer nein - so what. Andere Firmen haben auch schöne Anlagen...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wdsgow ()

    • Veröffentlichen

      Also es hängt sehr viel davon ab, wenn es um öffentlichmachung geht. wenn man ein cocacola schild für sich persönlich fotografiert, dann kann kaum jemand etwas dagegen tun (es gibt ausnahmen, ggg). problem ist nur wenn du einen handwerker in die wohnung läßt und das bild hängt an der wand, dann ist es auch schon öffentlich. ist gibt zu dem thema genug grauzone. die meisten klagen gibt es aber glaub ich wegen besitzstörung, weil man ein gelände unbefugt betritt, als das man eine klagen wegen einem foto bekommt.

      das ist so meine erfahrung vom hörensagen zu dem thema
    • RE: Veröffentlichen

      @ Ludwig

      IMHO heißt "öffentlich" das es allgemein für jeden zugänglich ist. Eine Wohnun oder ein Wohnhaus sollte das nicht sein *g*

      Was ich weiß ist das betreten fremder Grundstücke mit einer Einfriedung (Zaun, oder ähnliches) grundsätzlich verboten. Ohne Einfriedung ist ja schwer zu sagen wo das Grundstück beginnt.
      Alles was du von einem öffentlichen Bereich aus einsehen kannst, solltest du auch fotografieren drüfen.
      Kann jedoch auch zu Problemen führen wenn du mit einem 600er Tele am Eingang eines Pharmaberiebes o.ä. stehst.

      Mein Tip: Vorher Anrufen, kurz fragen eventuell gibts dann ganz tolle Anlagenteile die einem gezeigt werden, wo man selber sonst eh nicht hinkommt. Und man kann ruhigen Gewissens fotografieren und veröffentlichen.

      lg
      udo
    • RE: Veröffentlichen

      wie udo sagt gewöhnlich ist eine wohnung nicht öffentlich, das kann sich aber wie gesagt ändern wenn man menschen in seiner wohnung hat, damit wurde es öffentlich, ich kenne da eine fall von einem bekannten anwalt, da ging es zwar nicht um ein bild.

      auch das mit der bergenzung ist so eine sache, ein bekannter bekam eine besitzstörungsklage, weil sein auto am straßenrand in einer wiese geparkt hatte.

      wie gesagt alles nicht sehr einfach und alles sehr grau, ggg, am besten ist immer fragen oder anrufen oder eine genehmigung einholen.
    • Mit den Auto sit es einfach durch das Kennzeichen bekommt man jeden .....

      Das mit den Anrufen und Fragen klingt immer einfach und logisch nur konnte mir noch keiner die antwort geben , ob der portier die berechtigung hat mir sowas zu erlauben ?

      Und was kostet mir so eine Bistzstörungsklagen, wenn ich nicht gerade das Atomkraftwerk Temelin Fotografiere.

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