Original von TinaRawatta
Wie ich schon geschrieben habe, musst du, wenn du den Kurs gemacht hast, um auserordentliche Zulassung ansuchen.
Dafür musst du aber Nachweisen, das du äquivalentes zu einer Lehre gemacht hast, also z.B. bei einem Fotografen gearbeitet, auch wenn du dort keine Lehre gemacht hast.
Du musst der Zulassungsstelle glaubhaft nachweisen, das du die Fähigkeiten die für einen Abschluss benötigt werden, erworben hast.
Es ist also wahrscheinlich nur schwer möglich, das du als "hobbyfotograf" den Kurs machst, dann dich zur Prüfung anmeldest und schon hast du den Lehrabschluss.
Habs gelesen
Danke für die Auskunft,
Naja



Aber was is wenn er meint, ich kann ruhig zum kurs antretten die prüfung ist kein problem und dann am TAG X bekomm ich bescheid, daß ich doch nicht antretten darf

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