Kurioses.... eben im [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] gefunden....
~~~~~~~~~~~~~~Zitat~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Polizei darf den Alkoholisierungsgrad eines Autofahrers nicht selbst beurteilen. Das ist das Ergebnis eines kuriosen Rechtsstreits, der vom Verwaltungsgerichtshof entschieden wurde.
Ein Grazer Autolenker hatte eine Verwaltungsstrafe bis vor das Höchstgericht bekämpft.
Offenbar Betrunkener von Polizei aufgehalten
Der Grazer war von einem Streifenpolizisten angehalten worden, weil er offensichtlich betrunken, lallend und torkelnd auf einem öffentlichen Platz uriniert hatte.
Später musste der Polizist auch noch mit ansehen, wie der Mann in sein Auto stieg und wegfuhr. Den Anhalteversuch des Polizisten ignorierte er unbeeindruckt.
Mann bekämpfte Urteil
Eindruck gemacht haben dürfte dafür die Strafe, die kurz darauf mit der Post kam. Der Mann bekämpfte das Urteil und die Geldstrafe von 581 Euro bis zum Verwaltungsgerichtshof. Dort wurde ihm kurioserweise Recht gegeben:
Ferndiagnose von Sachverständigem nötig
Es stehe der Polizei nicht zu, äußere Anzeichen der Alkoholisierung rechtswirksam zu beurteilen. Man hätte zu den Symptomen die Meinung eines ärztlichen Sachverständigen einholen müssen.
Dieser hätte quasi per Ferndiagnose den Mann für betrunken erklären dürfen, erklärt Christian Brünner, Professor für öffentliches Recht an der Grazer Universität.
"Alkoholisierung auch anders feststellbar"
"Alkoholisierung kann nicht nur durch Blutabnahme, sondern auch auf andere Weise festgestellt werden. Was die Behörde unterlassen hat, ist zu den Merkmalen einen ärztlichen Sachverständigen zu befragen, der gesagt hätte, aufgrund der Merkmale, die die Polizisten genannt haben, kann tatsächlich auf eine Alkoholisierung geschlossen werden", so Brünner.
Nicht nur Atemtest und Blutabnahme
Das bedeutet für die Verkehrspolizei, dass Blutabnahme oder Atemtest sind nicht unbedingt nötig sind.
Doch das nächste Mal muss auch der Amtsarzt der Meinung sein, dass ein torkelnder, lallender und nach Alkohol riechender Mann mit großer Wahrscheinlichkeit betrunken ist.
~~~~~~~~~~~Zitat Ende~~~~~~~~~~~~~~~
~~~~~~~~~~~~~~Zitat~~~~~~~~~~~~~~~~~
Die Polizei darf den Alkoholisierungsgrad eines Autofahrers nicht selbst beurteilen. Das ist das Ergebnis eines kuriosen Rechtsstreits, der vom Verwaltungsgerichtshof entschieden wurde.
Ein Grazer Autolenker hatte eine Verwaltungsstrafe bis vor das Höchstgericht bekämpft.
Offenbar Betrunkener von Polizei aufgehalten
Der Grazer war von einem Streifenpolizisten angehalten worden, weil er offensichtlich betrunken, lallend und torkelnd auf einem öffentlichen Platz uriniert hatte.
Später musste der Polizist auch noch mit ansehen, wie der Mann in sein Auto stieg und wegfuhr. Den Anhalteversuch des Polizisten ignorierte er unbeeindruckt.
Mann bekämpfte Urteil
Eindruck gemacht haben dürfte dafür die Strafe, die kurz darauf mit der Post kam. Der Mann bekämpfte das Urteil und die Geldstrafe von 581 Euro bis zum Verwaltungsgerichtshof. Dort wurde ihm kurioserweise Recht gegeben:
Ferndiagnose von Sachverständigem nötig
Es stehe der Polizei nicht zu, äußere Anzeichen der Alkoholisierung rechtswirksam zu beurteilen. Man hätte zu den Symptomen die Meinung eines ärztlichen Sachverständigen einholen müssen.
Dieser hätte quasi per Ferndiagnose den Mann für betrunken erklären dürfen, erklärt Christian Brünner, Professor für öffentliches Recht an der Grazer Universität.
"Alkoholisierung auch anders feststellbar"
"Alkoholisierung kann nicht nur durch Blutabnahme, sondern auch auf andere Weise festgestellt werden. Was die Behörde unterlassen hat, ist zu den Merkmalen einen ärztlichen Sachverständigen zu befragen, der gesagt hätte, aufgrund der Merkmale, die die Polizisten genannt haben, kann tatsächlich auf eine Alkoholisierung geschlossen werden", so Brünner.
Nicht nur Atemtest und Blutabnahme
Das bedeutet für die Verkehrspolizei, dass Blutabnahme oder Atemtest sind nicht unbedingt nötig sind.
Doch das nächste Mal muss auch der Amtsarzt der Meinung sein, dass ein torkelnder, lallender und nach Alkohol riechender Mann mit großer Wahrscheinlichkeit betrunken ist.
~~~~~~~~~~~Zitat Ende~~~~~~~~~~~~~~~
