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    • Er will's nicht vertehen!

      Fiktive Geschichte:

      Ich bin Berufsfotograf seit 30 Jahren, früher hab ich mit meiner Analogen schöne Bilder gemacht, hab den Film rausgeholt und zur Postproduction meinen Assi in die Hand gedrückt damit er ihn zur externen Endverarbeitung bringt.
      3 Tage später schickte ich meinen Assi die fertigen Produkte abholen und verhöker sie teuer.


      Heute mach ich mit meiner Digitalen schöne Bilder, reiss danach die CF-Card aus der Cam, drück sie meinem Assi in die Hand damit er sie zur externen Endverarbeitung bringt.
      2 Tage später schick ich dann meinen Assi die fertigen Produkte abholen und verhöker sie teuer.


      Unterschied??????




      (OK, das mit dem teuer ist Spekulation eines Unwissenden)
    • lupus-corridor schrieb:

      Er will's nicht vertehen!

      Fiktive Geschichte:

      Ich bin Berufsfotograf seit 30 Jahren, früher hab ich mit meiner Analogen schöne Bilder gemacht, hab den Film rausgeholt und zur Postproduction meinen Assi in die Hand gedrückt damit er ihn zur externen Endverarbeitung bringt.
      3 Tage später schickte ich meinen Assi die fertigen Produkte abholen und verhöker sie teuer.


      Heute mach ich mit meiner Digitalen schöne Bilder, reiss danach die CF-Card aus der Cam, drück sie meinem Assi in die Hand damit er sie zur externen Endverarbeitung bringt.
      2 Tage später schick ich dann meinen Assi die fertigen Produkte abholen und verhöker sie teuer.


      Unterschied??????




      (OK, das mit dem teuer ist Spekulation eines Unwissenden)


      Fiktive Möglichkeit.
      Der Assi ist fetter geworden. Früher musste er sich bewegen und zur externen Endverarbeitung laufen. Nun setzt sich der Assi einfach vor den Computer und schickt die Daten zur externen Endverarbeitung an den Inder.
    • Giovanni Apertura schrieb:

      hallo Thomas,

      so, ich habe das jetzt noch einmal genauer recherchiert, bin leider kein jurist, kann dir aber folgende infos geben:

      hier ist die novelle zur Gewerbeordnung aus 2008:
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      da steht auf seite 5 Berufsfotografen (Handwerk)

      so wie ich das verstehe bewirkt das die Verschiebung des ehemaligen regl. Gew. Fotograf in das Handwerk Berufsfotograf, wie es hier beschrieben steht:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      und warum ich überhaupt darauf komme: ich habe letztes jahr das Unternehmertraining am wifi gemacht, wo im rechtskunde-teil die gewerbeeinteilung so gelehrt wurde, wie ich sie dargestellt habe. über meine damalige meinung, dass fotografie ein reglementiertes gewerbe sei, ist die juristin dort in ihrer charmanten art recht robust drübergefahren.
      ungeachtet dessen, was jetzt rechtlich wirklich stimmt, ist das zumindest das, was die prüfer bei der unternehmerprüfung hören wollen :fassungslos:

      die listen der reglementierten gewerbe, die fotograf enthalten und die ich auf die schnelle im netz gefunden habe, sind entweder veraltet oder haben kein datum drauf wie dieses extrem glaubwürdig aussehende:

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      bin aber für fundiertere infos offen.

      liebe grüße,
      gio

      Hallo!
      Bitte gerne, ich erfinde das ja nicht, was ich schreibe.:

      § 94. GewO in der geltenden Fassung

      Folgende Gewerbe sind reglementierte Gewerbe:

      [...]

      20. Berufsfotograf (Handwerk)

      [...]

      § 94 GewO in der Fassung vom 24.10.1994

      Im folgenden werden die Gewerbe, die Handwerke sind, und die mit diesen Handwerken verwandten Handwerke festgelegt:

      [...]
      78. Fotografen
      [...]

      lg Thomas
    • PANZERWOLF schrieb:



      thomas_l schrieb:

      @PANZERWOLF: sagenumwobene EU-Richtlinien gibt es nicht. Entweder es gibt eine EU-Richtlinie, die sind dann aber nicht sagenumwoben, sondern stehen im Amtsblatt der EU, oder es gibt keine. Ich fordere diejenigen auf, die sich auf eine EU-Richtlinie berufen, diese zu nennen.


      sagenumwoben heißt ja nicht, dass es etwas nicht gibt
      2006/123/EG



      Wo steht da, dass Fotograf kein reglementierter Beruf sein darf? Außerdem geht es, wie immer bei den EU-Freizügigkeitsrechten, darum, dass eine Regelung für grenzüberschreitende Fälle getroffen wird. Wenn es um einen Österreicher geht, der in Österreich lebt und in Österreich Fotograf werden möchte, ist das alles sowieso nicht anwendbar. Dann kanns nur ums Verfassungsrecht gehen, wie ich schon mal geschrieben habe.



      Die Richtlinie wäre aber z.B. dann relevant, wenn ein deutscher Berufsfotograf sich in Österreich niederlassen möchte.



      lg Thomas
    • lupus-corridor schrieb:

      Er will's nicht vertehen!

      Fiktive Geschichte:

      Ich bin Berufsfotograf seit 30 Jahren, früher hab ich mit meiner Analogen schöne Bilder gemacht, hab den Film rausgeholt und zur Postproduction meinen Assi in die Hand gedrückt damit er ihn zur externen Endverarbeitung bringt.
      3 Tage später schickte ich meinen Assi die fertigen Produkte abholen und verhöker sie teuer.


      Heute mach ich mit meiner Digitalen schöne Bilder, reiss danach die CF-Card aus der Cam, drück sie meinem Assi in die Hand damit er sie zur externen Endverarbeitung bringt.
      2 Tage später schick ich dann meinen Assi die fertigen Produkte abholen und verhöker sie teuer.


      Unterschied??????




      (OK, das mit dem teuer ist Spekulation eines Unwissenden)


      oder du steckst dir abwechselnd ein Digipack und ein Filmback auf deine MF.
    • lupus-corridor schrieb:

      Fiktive Geschichte:

      Ich bin Berufsfotograf seit 30 Jahren, früher hab ich mit meiner Analogen schöne Bilder gemacht, hab den Film rausgeholt und zur Postproduction meinen Assi in die Hand gedrückt damit er ihn zur externen Endverarbeitung bringt. ....
      DAS WAR NICHT THEMA!
      > es war nicht das thema, WIE "gleichartig" ein schriftsteller die tasten einer schreibmaschine bzw. das keyboard vom notekook verwendet. NONA?!
      thema war und ist: verarbeitet eine schreibmaschine die "texteingabe" GRUNDLEGEND anders als ein notebook. gibt es also einen grundlegenden unterschied in der technischen (physikalischen) umsetzung? ich sage:TOTAL!
      der arbeitsschritt des literaten (künstler) interessiert ÜBERHAUPT NICHT!
      nun fiktiv von mir:
      es geht hier (in diesem fred) darum das dieser literat (sagen wir mal) "WERBETEXTER" sein will: und nun schreibt die kammer vor, ein werbetexter muß nicht nur kaufmännisch "ok" sein sondern auch die technik einer schreibmaschine verstehen UND wird darüber geprüft. nun kommen junge werbetexter, die AUSNAHMSLOS nur mehr auf dem notebook texten (inkl. rechtschreibkontrolle und thesaurus) und die dürfen nicht, aber ihr OPA DARF darf (nachträglich legitimiert für notebooks .SIC!) und wenn sie den um erlaubnis fragen, meint er: du brauchst nicht nur eine kaufmännische prüfung sondern AUCH eine über die technik einer SCHREIBMASCHINE, obwohl ER AUCH ein NOTEBOOK hat ABER über dessen technik nie geprüft wurde und davon TECHNISCH (!) weniger versteht als "tirili tirila - i mochs ah"!
      :)
      Bilder
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        279 mal angesehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von spoony ()

    • Wow, das wird immer wilder.
      Hoffentlich kommt bald eine spannende Fortsetzung der Werbetexter-Saga.
      Daran bin ich sogar persönlich interessiert. BTW: Ich kann weder mit 10 Fingern Schreibmaschine oder Laptop tippen, übe dieses (übrigens freie) Gewerbe aber trotzdem aus. Aber mal schauen, was der Hintergrundinformant darüber weiß ...
    • golfiwang schrieb:

      Wow, das wird immer wilder.
      Hoffentlich kommt bald eine spannende Fortsetzung der Werbetexter-Saga.
      Daran bin ich sogar persönlich interessiert. BTW: Ich kann weder mit 10 Fingern Schreibmaschine oder Laptop tippen, übe dieses (übrigens freie) Gewerbe aber trotzdem aus.
      danke! ich lese jeden tag (manchmal zwangsläufig) werbetexte....die werden ja auch immer besser :pfeifen:
    • @thomas
      im prinzip ja. an diesem punkt treffen wir uns. ich werde niemals verlangen, dass digitalfotografie unbedingt ein freies gewerbe zu sein hat. ich bemängle nur, dass es nicht möglch ist "beschränkt auf digitalfotografie" ein gewerbe zu erlangen. man sollte niemals dem einen teilbereich (nachträglich) was schenken und gleichzeitig dem anderen (ebenso interessierten) was verbieten.
      lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von spoony ()

    • M_Martin_M schrieb:

      und ich brauch keinen Segelschein weil mein neues Boot hat einen integrierten Radar-GPS-Autopiloten der mit dem Computer sehr verbunden ist
      segelschein!
      genau darum geht es!
      christoph columbus hat an "Radar-GPS-Autopiloten ..." einfach so geschenkt bekommen und navigiert nun PRIMÄR damit, obwohl er NIE eine zwingende einschulung erhielt, aber sein bootsmaat (htl-praktikant) hilft ja immer dann, wenn es darum geht, die verschiedenen gps-navigations-dateisysteme untereinander "kompatibel" zu machen :D
    • Ja verstehe ich. Meiner Meinung nach ist ein Gewerbe beschränkt auf Digitalfotografie nicht umsetzbar und unsinnig. Das fängt mit der Definition der Digitalfotografie an (ist es Digitalfotografie, wenn digital fotografiert, aber wie üblich analog im RA4 Prozess ausbelichtet wird? - nach der Argumentation ist das dann nämlich keine Digitalfotografie mehr, sagt man aber es fällt drunter, dann stimmt aber das Argument zur Abgrenzung zur analogen Fotografie nicht, denn ob man von einer digitalen Vorlage eine RA4 Ausbelichtung macht oder von einem analogen Negativ ist genau der gleiche Vorgang). Dann stellt sich weiters die Frage, wie das dann kontrolliert wird. Muss jetzt dann die Gewerbebehörde an Hand einzelner Fotos rückverfolgen, ob da ein analoger Schritt dazwischen ist? Das traue ich nicht einmal dem österreichischen Gesetzgeber zu, dass er einen solchen Unsinn beschließt.



      Abgesehen davon bleibt es für die GewO unsachlich - der Grund für die Prüfung ist nicht, dass man bestimmte Verfahren beherrscht, sondern das das Endprodukt eine bestimmte Mindestqualität hat. Argumentiert man daher, dass das Verfahren jetzt anders ist, ist das innerhalb der GewO kein logisches Argument gegen eine Prüfung in der Digitalfotografie, sondern nur eines für eine andere Prüfung - außer man argumentiert so (so wie das in diesem Verein auch anklingt): früher musste man etwas können - daher Prüfung, heute muss man nichts mehr können, weil digital eh alles einfach ist - keine Prüfung für Digitalfotografie. Mir persönlich schmeichelt das ja schon fast, aber mit so einem Argument macht man sich höchstens lächerlich, weil einem jeder, der fotografieren kann, bestätigen wird, dass das nicht stimmt.



      Wie schon mehrmals gesagt bin ich wirklich gegen diese Prüfung, Fotografie soll ein freies Gewerbe sein. Wenn ich mir allerdings so durchlese, wie hier argumentiert wird, verstehe ich durchaus, warum manche für diese Prüfung sind.



      lg Thomas
    • Digitalfotografie halte ich auch nicht für so glücklich gewählt. Eben weil es der Innung vordergründig darum geht, durch die Meisterprüfung, eine hohe Qualität zu halten. Wenn auch der wahre Hintergrund ein anderer ist.
      Fotodesigner habe ich schon mal zur Diskusion vorgeschlagen, war eher wenig erfolgreich.
      Wie wäre es mit " Portal und Eventfotografen", als freies Gewerbe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von X_X_X ()

    • thomas_l schrieb:

      Abgesehen davon, dass die Forderung nach freier Digitalfotografie in Abgrenzung zur Analogfotografie unsinnig und nicht durchsetzbar. Und das Argument mit dem Kompromiss ist ebenso nicht richtig, weil es politische Realitäten nicht berücksichtigt - die Innung wird die Analogfotografie nicht wirklich verteidigen, weil sie im Geschäft keine starke Konkurrenz ist, es ist die Digitalfotografie, die sie verteidigen wird.


      Warum ist das widersinnig? Ob Analogfotografie mit den Wässerchen und Pülverchen eine handwerksähnliche Tätigkeit ist, darüber kann man streiten. Digitalfotografie ist aber definitiv keine handwerkliche Tätigkeit.

      Was ist denn das Ergebnis einer digitalen Fotografie? Eine Datei aus Bits und Bytes! Wenn überhaupt, dann fällt die elektonische Bildgenerierung und -verarbeitung doch eher in das Gewerbe der elektronischen Datenverarbeitung als in ein "Handwerk" der Analogfotografie, wo es immerhin Chemikalien und Zellulose-Azetat zum Angreifen gibt.

      Handwerke sind per definitionem Tätigkeiten, bei denen "dingliche Produkte" erzeugt werden. Ein digitales Negativ ist aber kein Produkt zum Angreifen - also ist die Digitalfotografie auch kein Handwerk. Wo liegt das Verständnisproblem?

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