Exklusivrecht

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    • Exklusivrecht

      Hab hier zu diesem Thema noch nichts entdeckt, aber viellecht ist es auch keines.
      Wann sind zwei Bilder im rechtlichen/vertragliche Sinne als unterschiedlich anzusehen. z.B. 2 Serienbilder, die "praktisch ident" sich nur durch eine zeitlichen Unterschied im Ausmaß eines Sekundenbruchteiles unterscheiden. Technisch sind´s natürlich 2 unterschiedliche Bilder, aber wie sieht´s im o.a. Sinne aus - dann könnte man ja diese beiden Bilder getrennt exklusiv vermarkten..... :hmm:
      Ich denke, die Profis haben da eine Antwort ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kaper ()

    • ich denke, dann verdienen die rechtsanwälte . . . .
      es sind physisch zwei getrennte aufnahmen.
      aber der inhalt ist so gut wie ident . . .
      und eigentlich kauft er ja genau wegen des inhaltes das bild zur exklusiven vermarktung . . .

      mein rechtsempfinden . . . .
    • Also so wurde mir der Unterschied erklärt. Eine Fotografie mit Exklusiven Vertrag ist in diesem Sinne ein Recht wo der Käufer entscheidet wo, wann und vorallem wie ein Bild veröffentlicht wird. Der Namen des Bildautors bleibt weiterhin als Copyright. Und der Bildautor darf das Bild nicht an andere Argenturen, Presseverteiler weitergeben. Anders sieht es bei einem non Exclusiv Vertrag aus, da darf der Bildautor sein Bild an andere Argenturen weitervermarkten.
      So wurde mir dies erklärt. Wenn mir da was falsches Erklärt wurde, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
      lg
      andreas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Photo-Andreas ()

    • @gwagner,l.eric
      vom Gefühl bin ich natürlich 100% bei euch, mich hätte interessiert ob es zu dem Thema "Vorkommnisse/Präzedenzfälle" etc. bzw. Erfahrungen aus der Praxis gibt. Wie definiert man "gleichen Inhalt" ? Wo liegen die Grenzen ? ( ich schneide eine Zitrone in 2 Hälften und fotografiere die beiden Schnittflächen - getrennt natürlich)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kaper ()

    • die geschnittene zitrone kauft dir wohl kaum jemand ab, ud noch dazu exklusiv . . .

      nein, da geht es schon um einmalige fotos . . .
      schüssel mit ner tomate im gesicht . . . .
      und da ist es unerheblich, ob er eine hand 5 mm weiter unten hat oder nicht . . . wenn ich der einzige fotograf bin der es fotografierte, dann bekommt es eine agentur gegen gutes geld exklusiv . . . .
      aber wenn ich dann das zweite foto, das die rechte hand ur um 5 zentimeter tiefer hat, einer anderen verkaufe . . . ich deke, der verdiest reicht nicht um die anwaltskosten und schadensersatzkosten zu berappen . . .

      ich müßte mich schlau machen welche muserurteile da zum tragen kommen . . .
      muss sehen wann ich wieder ins archiv komme . . .
    • Ich bin der Meinung das es in diesem fall sehr auf den Vertrag ankommt den man mit dem Käufer abschließt.

      In fällen wie "schüssel mit ner tomate im gesicht" wird der Käufer (Zeitung etc.) mit einer Vertragsklausel wahrscheinlich sehr wohl darauf achten das er nicht nur das exklusiv recht an dem Technischen Bild sondern auch am Inhalt hat.

      Falls nicht läuft es meiner Meinung nach ganz sicher auf einen Rechtsstreit hinaus falls ein ähnliches Bild veröffentlicht wird dann bräuchte man schon einen sehr sehr guten Anwalt in sachen Bildrecht vor allem wenn es nur eine sehr geringe Abweichung ist wird das Gericht im Zweifelsfall (Vertragliche Grauzone) wahrscheinlich gegen den Fotografen entscheiden da der Sinn des exklusiv Rechts bzw. die Kaufabsicht des Kunden in so einen Fall eindeutig mit dem Inhalt gekoppelt ist.

      Es sei denn man bringt den Kunden dazu einen Wasserdichten Vertag abzuschließen wo eindeutig nur das Technische Bild gekauft wird so einen Vertrag wird aber keiner unterschreiben.

      lg
      Patrick
    • @photo-andreas

      poste doch einfach mal den vertrag . . . .
      ohne namen . . . .
      konkretes kann man nur bei konkreten unterlagen sagen.
      meinst den werbefotografenvertrag vom hartlauer ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von L.eric ()

    • Zu meinfotobazar.at:
      Also aus meiner Sicht hält sich meinfotobazar.at rechtlich vollkommen schadlos sprich das einzige was meinfotobazar.at macht ist die Bilder für den jeweiligen Fotografen zu verkaufen und behält dafür 50% des Erlöses ein. Exklusiv rechtlich wird nichts angegeben also falls es zu einen Rechtsstreit diesbezüglich kommt geschieht dies zwischen Fotograf und Käufer und liegt Vertraglich in der Grauzone und es wird wie schon oben geschrieben wahrscheinlich der Käufer gewinnen.

      Zu hartlauer.at:
      Aus meiner Sicht werden hier nur Nutzungsrechte an dem Bild eingeräumt aber das Bild selber nicht verkauft somit steht eine weitere Vergabe von Nutzungsrechten meiner Meinung nach nichts im Wege jedoch wird der Verkauf des Bildes nicht mehr möglich sein da der Käufer auch die Nutzungsrechte von Hartlauer anerkennen müsste.

      Für Hobbyfotografen die gerne ihre Bilder veröffentlicht sehen und ein Taschengeld machen wollen sind beide eigentlich sehr brauchbar vorausgesetzt man hat wirklich sämtliche Rechte an den Bild (Auch vom Model, sichtbaren Personen etc.) sonst könnte das schwere rechtliche folgen haben.

      lg Patrick

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