Datenschutz – das Ende der ikonischen Straßenfotografie?

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    • In den letzten 2 Absätzen kritisiert der Rechtsanwalt, der diesen Artikel geschrieben hat, die engstirnige Entscheidung der Datenschutzbehörde, welche die Bestimmungen des Artikel 85 der DSGVO (Ausnahmen) nahezu vollständig ignoriert hat. Er hofft auf eine kommende höchstgerichtliche Entscheidung zu diesem Thema, und man kann hoffen, dass es folglich auch Richter gibt, die das Thema ausgewogener sehen als die Datenschutzbehörde, welche sich in diesem Fall als Zensor betätigt hat, unrühmlich.
    • MichelG schrieb:

      als die Datenschutzbehörde, welche sich in diesem Fall als Zensor betätigt hat,
      nachvollziehbar, sonst würde sie ihre eigene Tätigkeit ad absurdum führen; wesentlich erscheint mir in der gegenständlichen Causa die Begründung:
      "In Summe überwiegen insbesondere hinsichtlich
      ● der Kinder,
      ● der Darstellung von weiblichen Körperteilen in exponierter Weise,
      ● religiöser Überzeugungen sowie
      ● des Fotografierens während des Essens
      die Interessen der betroffenen Personen gegenüber den berechtigten Interessen der Kunstfreiheit des Verantwortlichen.", die imho für die Street-Fotografie seit jeher gelten/Berücksichtigung finden.
    • morgenrot schrieb:

      MichelG schrieb:

      Die Argumentation der Datenschutzbehörde erweckt den Eindruck, dass die Darstellung bestimmter Motive aus datenschutzrechtlichen Gründen generell verboten ist.
      Generell verboten wäre in der Tat Zensur.In gegenständlicher Causa jedoch erfolgte eine spezifische, ausführlich abwägende Urteilsfindung samt Begründung.
      Ein digitales Bild, mit genauem Aufnahme Datum und vielleicht sogar Position (wenn nicht erkennt man sie am Bild) speichert, wann und wo eine Person genau gewesen ist und was sie dort ca. gemacht hat.

      Mein Arbeitgeber verbietet hier (z.B. bei Events) solche Bilder überhaupt zu speichern wenn das mit der am Bild zu sehenden Person nicht geklärt ist (z.B in den Teilnahmebedingungen)!
      Auf meine ironisch gemeinte Frage hat die Datenschutzbeauftragte gemeint. Analoge Bilder mit Film seien eigentlich erlaubt!
    • ich verstehe das Problem nicht. Wenn ich unterwegs bin, frage ich die Personen ob ich das Foto veröffentlichen darf.
      Fotografieren als solches ist ja nicht verboten, aber veröffentlichen darf ich es nicht ungefragt.....egal ob Digital oder Analog.
      Es gibt mittlerweile eben auch die generelle Überwachung im öffentlichen Bereichen, das darf auch nicht veröffentlicht - aber im Falle zur Aufklärung genutzt werden.
      Bis vor kurzem hat die Justiz auch nur analoge Fotos anerkannt, das ist in der Zwischenzeit auch geändert.

      In der Zwischenzeit haben einige Länder das fotografieren von strategisch wichtigen Bauwerken oder auch Gegenden verboten - das ist wirklich ein Problem, denn meistens weiß ich das nicht, wenn ich aus der Ferne eine Brücke oder ein Haus abgelichtet habe, dass unter diese Richtlinien fällt - Strafe ist jedoch dann erheblich 4-6000 tsd Euro sind dann fällig, neben der Entnahme der Speicherkarte oder des Films - und vorbestraft ist man dann auch noch, denn (Beispiel Polen, Rumänien) melden das die Gremien dann an die Behörde in Österreich.

      Demnach veröffentlicht man ganz einfach solche Fotos nicht ungefragt, wer das dann trotzdem macht, muss eben die Konsequenzen tragen - so einfach ist das.
      Es ist wie das Auto fahren, wenn ich 130 kmh in einer 70er Zone fahre, ist der Führerschein weg. Gesetze sind dazu da, damit sie eingehalten werden, wenn jeder macht was er will, dann wird es heftig.
    • Ja, man muss das Problem in Einzelteile zerlegen.

      1) Ein allgemeines (!) Fotografierverbot gibt es (bei uns) nicht. Würde nicht funktionieren, denn dann müsste man jede diesbezügiche Handynutzung überprüfen ob es eh erlaubt ist. Nicht durchführbar.

      2) Datenschutz gibt es nur wenn man digital fotografiert. Wer also auf der sicheren Seite sein will kann weiter analog fotografieren. Solange das dann nicht gescannt wird etc. betrifft einen dann Datenschutz nicht.

      3) Veröffentlichung: Stimmt. Jedoch gibt es da einen Haken, der vielen nicht bewusst ist. Wenn jemand (der fotografiert wurde) zustimmt dass es veröffentlich werden kann dann ist ein Vertrag entstanden. Wenn also nicht näher bestimmt wurde wo das dann veröffentlich werden kann, dann kann das ÜBERHALL hingestellt werden, auch in „ungute“ Internetseiten. Und, der Zustimmer kann das dann nicht mehr (so einfach) widerrufen da die Vereinbarung ja ohne „Widerrufsvereinbarung“ gemacht wurde!!!!
      Das kann sehr unangnehm für die fotogrfierte Person sein, denn diese Zustimmung gibt damit dem Fotografierenden einen Freibrief!

      Wenn die Person aber NICHT explizit zustimmt, dann kann diese nachträglich immer darauf hinweisen dass diese fotografierte Person ja nicht zugestimmt hat. Es ist also keine Vereinbarung entstanden, und die fotografierte Person kann sich problemlos(er) danach wehren!

      Was das nun für die Personen bedeuten wenn z.B.: auf der Straße Menschen im Zuge der Streetfotografie geknipst werden und sich dann (z.B.:) im Internet wiederfindet, muss man wohl ernsthaft diskutieren.

      Wobei ich mir denke dass die meisten Menschen nichts dagegen haben in einem positiven / interessanten / netten / künsterlischem o.ä. Bild dann im Internet sichtbar zu sein. Und das nichts anderes ins Internet gestellt wird liegt in der Verantwortung des Fotografierenden. Und der Community die bei Problemen dann aktiv werden sollte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von WoF ()

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