Rechtslage bei Innenansichten von Gebäuden

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    • Rechtslage bei Innenansichten von Gebäuden

      Darf ich Innenansichten von Mietshäusern auf fb stellen die eigentlich durch Gegensprechanlagen verschlossen sind, die Tore aber trotzdem offen stehen? Es versteht sich von selbst, dass keine Adressen oder Namensschilder fotografiert werden. Es geht ausschließlich um Architektur und Details. Vielen lieben Dank im Voraus für die Antworten
    • Das ist eindeutig:
      Alles was nicht im öffentlichen Raum ist, bedarf der Zustimmung des Eigentümers. Dabei ist es egal ob der Zutritt zum Innenraum verschölossen ist oder nicht. Sobald man die Grenze zum öffentliche Gut überschreitet gilt das
      Aber es ist ganz einfach: Rechtslage hin oder her, freundlich Fragen kostet nichts und die Zustimmung wird selten verwehrt. Wenn die Zustimmung verwehrt wird, sollte man das respektieren und sich daran halten

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