Eein kurzes aktuelles Update zur Verordnung fürs Fotografieren - wie ab 01.05. zu fotografieren ist, die bis dato leider noch immer nicht verfügbar ist. Im RIS poppen jetzt immer wieder neue Verordnungen auf - es kann also nicht mehr lange dauern...
Von einem Kollegen gibt es eine interessante Vorab-Information:
Man kann also davon ausgehen, dass der Kunde dann kurzzeitig die Maske abnehmen darf...
Von einem Kollegen gibt es eine interessante Vorab-Information:
Habe gerade einen Auszug aus der neuen Verordnung bekommen vom Fachverband der Filmindustrie:
Besonders hinzuweisen ist auf § 2 Absatz 2, der für viele unserer Betriebe bedeutsam ist: Dort steht nämlich, dass – wenn auf Grund der „Eigenart der Dienstleistung“ der 1 Meter Abstand oder das Tragen von Schutzvorrichtungen nicht möglich ist - durch „sonstige geeignete Maßnahmen“ das Infektionsrisiko zu verringern ist.
Das ist nicht näher definiert, ermöglicht jedoch ein breites Feld an Maßnahmen, die das Unternehmen mit der Sorgfalt und Verantwortung des ordentlichen Kaufmanns durchführen kann.
Man kann also davon ausgehen, dass der Kunde dann kurzzeitig die Maske abnehmen darf...