eine Frage zum Thema „Copyright“

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    • eine Frage zum Thema „Copyright“

      Liebe Kolleginnen und Kollegen, also alle Mitglieder dieser schönen Seite für uns,


      ich habe da eine Frage zum Thema „Copyright“

      Nun, ich wollte von mir - vor einigen Jahren - ein Selbstbildnisoder Selbstporträt anfertigen lassen.

      Ich war für mein Styling, für die Ganze Idee, das Licht usw.verantwortlich. Doch ich wollte nicht mit Selbstauslöser arbeiten und meindamaliger Freund, hat mir sein kleines Home-Fotostudio zur Verfügung gestelltund hat abgedrückt, ein anderer Freund huschte blitzschnell mit PS drüber.

      Wer hat nun das Copyright?

      Nie würde ich ein Foto veröffentlichen, dessen Urheber ichnicht bin!

      Alles Liebe
      Schattenmann
    • Und schon sind wir wieder in der Interpretation- Aber das ist verständlich, denn eine verbindliche Antwort kann in einem Fotografie-Forum sowieso keiner geben
      Denn, wie erläuterte mir einmall eine Richterin beim OGH: "In der Juristerei ist nichts eindeutig, ausser man judiziert es bis zur letzten Instanz durch. Und auch dann ist es zwar entschieden, aber deshalb noch immer nicht eindeutig"

      Also: Mit den anderen Beteiligten reden und sich von dort das OK holen ist immer noch der schnellste und einfachste Weg.
    • lumenesca schrieb:

      Das Copyright ist grundsätzlich an einen kreativen Prozess gebunden. Wenn jemand also auf Befehl einfach nur den Auslöser drückt, dann kann man wohl davon ausgehen, dass das nicht wirklich kreativ ist.
      Ich bin kein Anwalt.

      Und Anwälte finden immer eine Möglichkeit alles auszuhebeln. Das hier sind die Richtlinien in deren Rahmen sich unbescholtene und nicht böswillige Bürger bewegen wollen, wenn sie und ihre Gegenspieler die Gesetze halbwegs in ihrer Idee her folgen..

      Die Idee ist nicht schützbar, dh der "kreative" Prozess gehört niemandem.

      Copyright mit © und Co. gibt es bei uns keines. Das ist etwas angloamerikanisches, dort muss man seine Rechte auch erst registrieren um sie zu haben. In der Realität sieht das so aus, dass man als Fotograf in den USA jede Woche einen Datenträger mit all seinen Bildern an das Copyright-Registration-Office schickt.

      Aber wir haben das Urheberrecht - und das gehört dem Ersteller. Was in der Fotografie etwas patschert mit demjenigen verbunden ist, der auf den Auslöser gedrückt hat.

      Und dieses Urheberrecht kann auch auf keine Art und Weise auf jemanden anderen übertragen werden.

      Was man übertragen kann sind Nutzungsrechte. Komplett oder zeitlich und räumlich begrenzt. Erlaubt ist was beiden Seiten Spass macht.

      Beispiel: wenn ihr einem Japaner vorm Riesenrad ein Foto auf sein Handy macht - dann habt ihr rein technisch das Urheberrecht an dem Bild und könnt dem Touristen verbieten es auf Instagram zu posten. ABER. in solchen Situationen wird von einer stillschweigenden Übereinkunft ausgegangen, dh das Urheberrecht ist immer noch beim Auslöserdrücker aber er tritt die Nutzungsrechte an den Touristen ab - weil das war ja der Sinn der Übung.

      Ähnlich war ja auch die Idee beim Schattenmann .. aber wenn sein Freund ein Oarscherl ist könnte es vor Gericht hart werden, weil ja nicht nur der Freund auf den Auslöser gedrückt hat sondern auch sein "Studio" verwendet wurde.

      Nichts was man nicht mit einem Gespräch bei einem Glaserl klären könnte.

      Ich bin kein Anwalt.
    • GRUBERND schrieb:

      Copyright mit © und Co. gibt es bei uns keines. Das ist etwas angloamerikanisches, dort muss man seine Rechte auch erst registrieren um sie zu haben. In der Realität sieht das so aus, dass man als Fotograf in den USA jede Woche einen Datenträger mit all seinen Bildern an das Copyright-Registration-Office schickt.
      deswegen haben angloamerikanische Anwälte eine mitunter recht eigene Herangehensweise.
    • im Ösiland:

      Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz)

      II. Abschnitt.

      Der Urheber.

      § 10.

      (1) Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.

      (2) In diesem Gesetz umfaßt der Ausdruck „Urheber“, wenn sich nicht aus dem Hinweis auf die Bestimmung des Absatzes 1 das Gegenteil ergibt, außer dem Schöpfer des Werkes auch die Personen, auf die das Urheberrecht nach seinem Tode übergegangen ist.
    • @M-Martin_M , du scheinst, wie so oft, das Thema aus den Augen verloren zu haben.

      Wie kommst du auf die Idee, dass es bei uns kein Copyright gibt. Wie kommst du überhaupt auf deine, immer wiederkehrenden, abstrusen Gedanken?

      Immer wieder tauchst du hier im Forum auf, um einen kleinen Versuch der Selbstdarstellung zu starten. Nun, es bleibt beim Versuch und sicherheitshalber hast du mich gleich ignoriert.

      Stehe doch zu deiner Ignoranz, oder heb sie auf, dann können wir gerne auf Augenhöhe diskutieren.

      Lg Schatti
    • Schattenmann schrieb:

      @M-Martin_M , du scheinst, wie so oft, das Thema aus den Augen verloren zu haben.
      Inwieferne?

      Schattenmann schrieb:

      Wie kommst du überhaupt auf deine, immer wiederkehrenden, abstrusen Gedanken?
      Es ist nicht alles abstrus was du nicht verstehst

      Schattenmann schrieb:

      sicherheitshalber hast du mich gleich ignoriert.
      Damit ich deine Bilder nicht sehe, die finde ich einfach zu uninteressant

      Schattenmann schrieb:

      dann können wir gerne auf Augenhöhe diskutieren
      Rechtliche Belange kann ich mit dir leider nicht auf Augenhöhe diskutieren da du nicht rechtskundig bist

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