Auswirkungen auf F.at und alle Bilder-/Filmemacher

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  • Auswirkungen auf F.at und alle Bilder-/Filmemacher

    Mit dem 25.5.2018 tritt bei uns die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) in Kraft. (!)

    Das trifft sowohl die Fat, als auch jeden einzelnen als Privatperson (Sowie alles Webseitenbetreiber, Unternehmer)

    Was sich zu früher besonders ändert ist, dass:
    • Extrem drastische Stafen angedroht werden. (!!!)
    • Umfangreiche Sicherungsmaßnahmen gefordert werden
    • Besonders drastische Einschränkungen betreffend des Aufnehmens (und Aufbewahren) von Bildern gibt
    • Es der besonderen Einwilligung braucht um jemanden zu fotografieren (Bisher galt stillschweigendes Einvernehmen. Wird jetzt sonst wirklich "Unkenntlichkeit" gefordert?)
    • Wie es scheint, trifft es nicht nur EDV, sondern auch Papier. Der Datenbegriff wird sehr weit gefasst.
    • Der bisherige Begriff: "Berechtigtes Interesse des Datenhalters" dürfte viel strikter ausgelegt werden. (Jedes Bild auf dem jemand erkenntlich ist gilt als sensibel ?)
    • Recht auf Löschung der Daten/(Vernichtung?) von Bildern ohne Begründung (und ohne Einspruch?)
    • Recht auf Auskunft über alle "Daten" ohne Kostenersatz (Nach Ausweisleistung)
    • Die Rechtslage weiterhin nicht besonders intuitiv ist. In ganzer Breite sind wir nicht darauf eingerichtet. Selbst Kompetente Instanzen verweisen noch auf die offene und noch zu klärende (OGH-?!) Rechtsprechung dazu. Wir können jedoch annehmen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Selbst Anwälte sind dazu bisweilen "ratlos2.
    Ich weise darauf hin, dass dies nur ein Hinweis auf eine ändernde Rechtslage ist und ich weder rechtskundig und schon gar nicht beraten könnte. Jeder muss sich selber schlau machen. Weites warne ich auch Andere vor dem Dilletieren in diesem Bereich !

    Hope it helps & lg Andreas
  • Hallo Andreas,

    ich beschäftige mich beruflich seit ca 1 Jahr mit dem Thema und ich finde da gehört ordentlich differenziert:

    Die DSGVO nimmt Privatpersonen für den persönlichen und familiären Bereich aus. Dh im Zusammenhang mit zB Postings in Foren wird es für Privatpersonen nicht zur Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Löschung, Berichtigung, etc..) und klarer Weise auch nicht zum Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses kommen. Auch Strafen gibt es in diesem Zusammenhang keine. Im Gegenteil, die Privatpersonen (Betroffene) sind grundsätzlich jene die geschützt werden sollen.

    Richtig ist, dass Forenbetreiber unter die DSGVO fallen und somit zB Löschfristen und Löschantröge einzuhalten haben. Interessant könnte in diesem Zusammenhang die Weitergabe von Bildern an soziale Netzwerke kombiniert mit dem Recht auf Vergessenwerden sein. F.at müsste dann für die Löschung von Fotos bei zB Instagram sorgen, weil jeder Betroffene das Recht auf Widerspruch hat selbst wenn er einmal in die Weitergabe eingewilligt hat..

    Richtig sind auch verschärfte Rechte am aufgenommenen Bild. Diese kommen aber weitgehend aus dem Datenschutzanpassungsgesetz und nicht direkt aus der DSGVO.

    Also als Privatperson in Foren wäre ich, wenn ich nach gesundem Hausverstand handle, weitgehend entspannt. Ein Forenbetreiber sollte definitiv seine Hausaufgaben erledigen.

    Was den Behördenweg betrifft, so ist in AT die Datenschutzbehörde zuständig und auf EU Ebene aktuell die Artikel 29 Gruppe (eine Art EU Datenschutzbehörde). Vermutlich zu Beginn wird sehr viel den Weg Richtung Brüssel (in letzter Instanz EUGH) nehmen, damit es Anhaltspunkte gibt wie entschieden wird.

    lg

    Alex

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KaiseAl1 ()

  • Das ist wieder mal so eine Kuriosität von irgendwelchen Schreibtischhengsten und Lobbyisten der Großkonzerne, die den Klein- und Mittelbetrieben sowie den Anwendern das Leben schwer machen wird. Die Großen wird es mit ihren Armeen von Juristen nur periphär tangieren.
    Das ist so ähnlich wie mit diesem Cookie-Humbug: 99,9% aller Seiten setzen Cookies, bei allen muss man das als Anwender durch den Gesetzes-Unsinn abnicken. Diejenigen, die Unfreundliches am Rechner des Anwenders im Sinn haben, sitzen im im nicht greifbaren Ausland und scheren sich einen Dreck drum. Was ändert sich dadurch also für den Anwender ?

    Es wird nur alles immer komplizierter und der Dokumentationsaufwand für die "Seriösen" steigt immer weiter. In einigen Jahren werden wir nur mehr mit Dokumentationsaufgaben ausgelastet sein und keine Zeit mehr haben, produktives zu leisten :(
  • KaiseAl1 schrieb:

    Interessant könnte in diesem Zusammenhang die Weitergabe von Bildern an soziale Netzwerke

    Die aktuelle Verwendung des entsprechenden Häkchens hier auf der f.at widerspricht meiner Meinung nach der DSGVO, weil dort eindeutig gefordert wird, dass eine Person aktiv (!) einer Verwendung seiner Daten zustimmen muss. Ein opt-out ist dezidiert nicht konform.

    Das wurde hier schon oft bekritelt, leider aber genauso oft ignoriert.
  • lumenesca schrieb:

    KaiseAl1 schrieb:

    Interessant könnte in diesem Zusammenhang die Weitergabe von Bildern an soziale Netzwerke
    Die aktuelle Verwendung des entsprechenden Häkchens hier auf der f.at widerspricht meiner Meinung nach der DSGVO, weil dort eindeutig gefordert wird, dass eine Person aktiv (!) einer Verwendung seiner Daten zustimmen muss. Ein opt-out ist dezidiert nicht konform.

    Das wurde hier schon oft bekritelt, leider aber genauso oft ignoriert.
    Ja das sehe ich auch so. Ein "Default"-Setzen widerspricht der "Privacy by Default" Forderung und die Widerspruchsbelehrung gehört auch dazu. Und genau vor diesem Widerspruch hätte ich als Betreiber die Hose voll, weil das bei einer Einforderung des Rechts auf Löschung/Vergessenwerden dazu führt, dass man auch alle zur Löschung auffordern muss an welche die Daten zur Veröffentlichung weitergegeben wurden.
    Das würde ich mir nicht antun wollen

    lg

    Alex

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