Mit dem 25.5.2018 tritt bei uns die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) in Kraft. (!)
Das trifft sowohl die Fat, als auch jeden einzelnen als Privatperson (Sowie alles Webseitenbetreiber, Unternehmer)
Was sich zu früher besonders ändert ist, dass:
Hope it helps & lg Andreas
Das trifft sowohl die Fat, als auch jeden einzelnen als Privatperson (Sowie alles Webseitenbetreiber, Unternehmer)
Was sich zu früher besonders ändert ist, dass:
- Extrem drastische Stafen angedroht werden. (!!!)
- Umfangreiche Sicherungsmaßnahmen gefordert werden
- Besonders drastische Einschränkungen betreffend des Aufnehmens (und Aufbewahren) von Bildern gibt
- Es der besonderen Einwilligung braucht um jemanden zu fotografieren (Bisher galt stillschweigendes Einvernehmen. Wird jetzt sonst wirklich "Unkenntlichkeit" gefordert?)
- Wie es scheint, trifft es nicht nur EDV, sondern auch Papier. Der Datenbegriff wird sehr weit gefasst.
- Der bisherige Begriff: "Berechtigtes Interesse des Datenhalters" dürfte viel strikter ausgelegt werden. (Jedes Bild auf dem jemand erkenntlich ist gilt als sensibel ?)
- Recht auf Löschung der Daten/(Vernichtung?) von Bildern ohne Begründung (und ohne Einspruch?)
- Recht auf Auskunft über alle "Daten" ohne Kostenersatz (Nach Ausweisleistung)
- Die Rechtslage weiterhin nicht besonders intuitiv ist. In ganzer Breite sind wir nicht darauf eingerichtet. Selbst Kompetente Instanzen verweisen noch auf die offene und noch zu klärende (OGH-?!) Rechtsprechung dazu. Wir können jedoch annehmen, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Selbst Anwälte sind dazu bisweilen "ratlos2.
Hope it helps & lg Andreas