mia taugts schrieb:
die Proponenten ziehn sich ins Schmollwinkerl zurück
Copyright
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lumenesca schrieb:
Falls du damit mich meinst
Ich wollte niemanden direkt ansprechen, und noch weniger schwarze Peter verteilen.
Genau deshalb habe ich ja versucht meine Anmerkung als eine Art Prozessbeschreibung zu verfassen.
Die gegenständliche Diskussion ist war auch nur ein beispielhafter Anlassfall. -
mia taugts schrieb:
Prozessbeschreibung
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Hier gehts aber nicht um zementierte Standpunkte sondern darum was ein link ist
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Mike Stone schrieb:
Da keinerlei Reaktion erfolgt ist, hier der betreffende Link:
Mariarosaria Tartarone - Google-Suche
Welches Bild genau ist jetzt deiner Meinung nach eine Copyright-Verletzung?
Das Portrait in der letzten Zeile ganz links ist es übrigens sicher nicht
LG,
Gerhard -
Von mir ist auch ein Bild drinnen.
4. Spalte 8. Bild von oben.
Lumenescas Profilfoto habe ich auch gesehen.
Um was geht es bei dieser Seite.
Hg
Toni -
toni100 schrieb:
Um was geht es bei dieser Seite.
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toni100 schrieb:
Um was geht es bei dieser Seite.
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Dann kann man ja beruhigt sein
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lumenesca schrieb:
Eigentlich geht es darum, dass Suchergebnisse auf Google verwechselt wurden mit Copyright-Verletzungen anderer User.
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toni100 schrieb:
Dann kann man ja beruhigt sein
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Blumendoktor schrieb:
Ganz so ist es auch wieder nicht. Es kann ja nicht sein, dass, wenn man sein eigenes Bild auf Google anklickt, eine Nikon-Werbung auftaucht.
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Na wenigstens eine Nikon-Werbung und nicht Canon.
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Für alle die es interessiert und eine sachliche Abhandlung des Themas vorziehen. Es gibt dazu sogar schon ein Urteil des Deutschen Bundesgerichtshoofes. Inwieweit das auch in Österreich anwendbar ist, kann ich nicht beurteilen.
Siehe [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar], Seite 50 -
mia taugts schrieb:
Für alle die es interessiert und eine sachliche Abhandlung des Themas vorziehen.
Übrigens: Das BGH-Urteil betraf "nur" die Verwendung von Vorschaubildern, so wie Google das früher gemacht hat. Das wurde ja umgestellt, heute speichert und liefert Google große Bilder. Da läuft meines Wissens noch das eine oder andere Verfahren. -
lumenesca schrieb:
ns: Das BGH-Urteil betraf "nur" die Verwendung von Vorschaubildern, so wie Google das früher gemacht hat. Das wurde ja umgestellt, heute speichert und liefert Google große Bilder. Da läuft meines Wissens noch das eine oder andere Verfahren.
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