Hi,
ich spiele mich sein längerem mit dem Gedanken, das Fotografengewerbe anzumelden, einfach nur um z.b. Fine Art Prints anbieten/verkaufen zu können - oder evtl auch mal Aufträge annehmen zu können (aber nicht unbedingt).
Zum Thema eigene Werke verkaufen wurde hier ja schon viel geschrieben, lt Innung: -> Gewerbe
Die paar Euro fürs Gewerbe + Unfallversicherung sind auch nicht das Ding.
War jedenfalls auch bei der WKO und das ganze ist im Prinzip ein Klacks, bis auf ein kleines Detail:
Mit wurde erklärt, man müsse als Gewerbetreibender ein Firmenschild anbringen, in jedem Fall auch wenn man das Gewerbe an der Wohnadresse anmeldet - das will ich nicht und der Vermieter u.U. auch nicht. Alternative: geschäftsfähige Postadresse mieten (= teuer, für nix)
Bei der Innung wusste man darüber nichts - nie zuvor gehört. Aus der Gewerbeordnung werde ich auch nicht schlau, da dort von "Betriebsstätten" die Rede ist.
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Für mich macht das ganze auch keinen Sinn, vor allem ohne Parteienverkehr, aber Sinn und Unsinn steht hier ja nicht zur debatte sondern Recht und Unrecht
Gibt es hier jemanden, der da genaueres weiß, oder wie handhaben die gewerbetreibenden Fotografen das?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß jeder Berufsfotograf (vor allem die, die nur den Schein haben) ein Firmenschild an der Haus oder Wohnungstür angebracht haben
Bin für alle Infos dankbar
lg
ich spiele mich sein längerem mit dem Gedanken, das Fotografengewerbe anzumelden, einfach nur um z.b. Fine Art Prints anbieten/verkaufen zu können - oder evtl auch mal Aufträge annehmen zu können (aber nicht unbedingt).
Zum Thema eigene Werke verkaufen wurde hier ja schon viel geschrieben, lt Innung: -> Gewerbe
Die paar Euro fürs Gewerbe + Unfallversicherung sind auch nicht das Ding.
War jedenfalls auch bei der WKO und das ganze ist im Prinzip ein Klacks, bis auf ein kleines Detail:
Mit wurde erklärt, man müsse als Gewerbetreibender ein Firmenschild anbringen, in jedem Fall auch wenn man das Gewerbe an der Wohnadresse anmeldet - das will ich nicht und der Vermieter u.U. auch nicht. Alternative: geschäftsfähige Postadresse mieten (= teuer, für nix)
Bei der Innung wusste man darüber nichts - nie zuvor gehört. Aus der Gewerbeordnung werde ich auch nicht schlau, da dort von "Betriebsstätten" die Rede ist.
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Für mich macht das ganze auch keinen Sinn, vor allem ohne Parteienverkehr, aber Sinn und Unsinn steht hier ja nicht zur debatte sondern Recht und Unrecht

Gibt es hier jemanden, der da genaueres weiß, oder wie handhaben die gewerbetreibenden Fotografen das?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß jeder Berufsfotograf (vor allem die, die nur den Schein haben) ein Firmenschild an der Haus oder Wohnungstür angebracht haben
Bin für alle Infos dankbar
lg