Gewerbeanmeldung - Äußere Geschäftsbezeichnung? (WKO)

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    • Gewerbeanmeldung - Äußere Geschäftsbezeichnung? (WKO)

      Hi,

      ich spiele mich sein längerem mit dem Gedanken, das Fotografengewerbe anzumelden, einfach nur um z.b. Fine Art Prints anbieten/verkaufen zu können - oder evtl auch mal Aufträge annehmen zu können (aber nicht unbedingt).

      Zum Thema eigene Werke verkaufen wurde hier ja schon viel geschrieben, lt Innung: -> Gewerbe

      Die paar Euro fürs Gewerbe + Unfallversicherung sind auch nicht das Ding.

      War jedenfalls auch bei der WKO und das ganze ist im Prinzip ein Klacks, bis auf ein kleines Detail:

      Mit wurde erklärt, man müsse als Gewerbetreibender ein Firmenschild anbringen, in jedem Fall auch wenn man das Gewerbe an der Wohnadresse anmeldet - das will ich nicht und der Vermieter u.U. auch nicht. Alternative: geschäftsfähige Postadresse mieten (= teuer, für nix)
      Bei der Innung wusste man darüber nichts - nie zuvor gehört. Aus der Gewerbeordnung werde ich auch nicht schlau, da dort von "Betriebsstätten" die Rede ist.

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      Für mich macht das ganze auch keinen Sinn, vor allem ohne Parteienverkehr, aber Sinn und Unsinn steht hier ja nicht zur debatte sondern Recht und Unrecht :)

      Gibt es hier jemanden, der da genaueres weiß, oder wie handhaben die gewerbetreibenden Fotografen das?

      Ich kann mir nicht vorstellen, daß jeder Berufsfotograf (vor allem die, die nur den Schein haben) ein Firmenschild an der Haus oder Wohnungstür angebracht haben

      Bin für alle Infos dankbar
      lg
    • Ja das gibt es, aber ich halte es persönlich für eine nicht kontrollierte/exekutierte Vorschrift. Ich bin seit 23 Jahren selbständig und gute 15 Jahre hatten wir nur einen Postkasten mit Firmennamen vor der Tür. Jetzt haben wir ein Schild damit uns Lieferanten finden - weder mit dem eingetragenen Firmennamen noch mit Hinweiß auf das Gewerbe. Bisher hat das niemanden Interessiert und auch von meinen vielen befreundeten Unternehmern habe ich diesbezüglich noch nie etwas gehört.
      Der Sinn dieser Regelung besteht vermutlich darin, dass es einem Konsumenten klar ist, dass er ein Geschäftslokal betritt. Der Konsument hat dann andere (weniger) Rechte als wenn er zB von dir etwas auf der Straße kauft (Stichwort Gassenverkauf).

      Wenn du ein Einzelunternehmen gründest, dann ist ja dein Name gleich der Firmenname und solange du die 700k Umsatz nicht überschreitest musst Du dich nicht mal im Firmenbuch eintragen lassen. Also würde auf deinem Firmenschild dein Name und "Fotograf" stehen.

      Was ich allerdings auf jeden Fall prüfen würde ist, ob dein Mietvertrag eine Gewerbeausübung zulässt. Ggfs würde ich mir das bestätigen lassen.

      lg

      Alex
    • KaiseAl1 schrieb:

      Der Sinn dieser Regelung besteht vermutlich darin, dass es einem Konsumenten klar ist, dass er ein Geschäftslokal betritt. Der Konsument hat dann andere (weniger) Rechte als wenn er zB von dir etwas auf der Straße kauft (Stichwort Gassenverkauf).
      Wobei das witzige daran ist, dass der potentielle Kundenkreis kaum aus Österreich kommen würde, geschweige denn aus meinem Wohnort.
      Das ist auch ein Grund, weshalb ich nicht mal ein "Fotograf" Schild an der Tür gut fände, da das hier im Prinzip niemanden betrifft. Ich möchte ja keine Portraits machen oder Hochzeiten oder sonst irgendwas, das Privatkunden interessieren würde.

      Naja, vor der Gewerbeanmeldung wird jetzt aus aktuellem Anlass sowieso erstmal noch ein wenig beobachtet - wer weiß, was unsere Experten in der Politik noch entscheiden.
    • Eben das hat mich gewundert, nachdem mir seitens WKO Beratung versichert wurde, dass ich da auf jeden Fall ein Firmenschild benötige.

      Aus dem Gesetzestext werde ich da auch nicht schlau - denn ist die Privatwohnung, unter der das Gewerbe angemeldet wird, dann auch gleichzeitig "Betriebsstätte" (und entspricht somit dem "Standort der Gewerbeausübung", den man bei der Anmeldung angeben muss?)

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