Hallo!
Bitte folgende Frage: Ich habe beim öst. Onlinehändler ComStern.at sehr rasch nach Erscheinen des Preises auf Geizhals eine Kamera gekauft, der Preis war ganz günstig und ich habe sofort mit Vorab-Überweisung bezahlt.
UVP der Kamera ist 1199,- und sie ist tages-aktuell um 1170,- lagernd bei anderen Händlern erhältlich.
Mein Kaufpreis war rund 1030,- (also knappe 15% günstiger, es handelt sich übrigens um Sony RX100 V falls für euch von Interesse).
Heute versucht mich ComStern per Mail davon zu informieren dass sie den Kaufvertrag nicht erfüllen können, da es sich "angeblich" um einen Fehler bei der Preisgestaltung handelt und ich soll meine Bankdaten bekannt geben damit sie mir den Betrag retour überweisen können und der Kauf somit storniert sei.
Ein Schelm wer Böses denkt ..... Kunden anlocken und mit deren Geld dann ein wenig Zinsgewinn erzielen ....
Soweit ich informiert bin, MUSS der Händler die Ware liefern und zwar zu dem tatsächlich dem Kaufvertrag zugrunde liegenden Preis - ist dies nach wie vor so korrekt und eine "wasserdichte" Info??
(oder hat sich da rechtlich etwas geändert in den letzten Jahren?)
Vielen Dank für eure Info im voraus!
Wick
Bitte folgende Frage: Ich habe beim öst. Onlinehändler ComStern.at sehr rasch nach Erscheinen des Preises auf Geizhals eine Kamera gekauft, der Preis war ganz günstig und ich habe sofort mit Vorab-Überweisung bezahlt.
UVP der Kamera ist 1199,- und sie ist tages-aktuell um 1170,- lagernd bei anderen Händlern erhältlich.
Mein Kaufpreis war rund 1030,- (also knappe 15% günstiger, es handelt sich übrigens um Sony RX100 V falls für euch von Interesse).
Heute versucht mich ComStern per Mail davon zu informieren dass sie den Kaufvertrag nicht erfüllen können, da es sich "angeblich" um einen Fehler bei der Preisgestaltung handelt und ich soll meine Bankdaten bekannt geben damit sie mir den Betrag retour überweisen können und der Kauf somit storniert sei.
Ein Schelm wer Böses denkt ..... Kunden anlocken und mit deren Geld dann ein wenig Zinsgewinn erzielen ....
Soweit ich informiert bin, MUSS der Händler die Ware liefern und zwar zu dem tatsächlich dem Kaufvertrag zugrunde liegenden Preis - ist dies nach wie vor so korrekt und eine "wasserdichte" Info??
(oder hat sich da rechtlich etwas geändert in den letzten Jahren?)
Vielen Dank für eure Info im voraus!
Wick
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