"angeblicher" Preisfehler bei Kamera-Kauf - darf Händler stornieren?

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  • "angeblicher" Preisfehler bei Kamera-Kauf - darf Händler stornieren?

    Hallo!

    Bitte folgende Frage: Ich habe beim öst. Onlinehändler ComStern.at sehr rasch nach Erscheinen des Preises auf Geizhals eine Kamera gekauft, der Preis war ganz günstig und ich habe sofort mit Vorab-Überweisung bezahlt.

    UVP der Kamera ist 1199,- und sie ist tages-aktuell um 1170,- lagernd bei anderen Händlern erhältlich.
    Mein Kaufpreis war rund 1030,- (also knappe 15% günstiger, es handelt sich übrigens um Sony RX100 V falls für euch von Interesse).

    Heute versucht mich ComStern per Mail davon zu informieren dass sie den Kaufvertrag nicht erfüllen können, da es sich "angeblich" um einen Fehler bei der Preisgestaltung handelt und ich soll meine Bankdaten bekannt geben damit sie mir den Betrag retour überweisen können und der Kauf somit storniert sei.

    Ein Schelm wer Böses denkt ..... Kunden anlocken und mit deren Geld dann ein wenig Zinsgewinn erzielen ....

    Soweit ich informiert bin, MUSS der Händler die Ware liefern und zwar zu dem tatsächlich dem Kaufvertrag zugrunde liegenden Preis - ist dies nach wie vor so korrekt und eine "wasserdichte" Info??
    (oder hat sich da rechtlich etwas geändert in den letzten Jahren?)

    Vielen Dank für eure Info im voraus!

    Wick

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wickblau ()

  • Wickblau schrieb:

    Ein Schelm wer Böses denkt ..... Kunden anlocken und mit deren Geld dann ein wenig Zinsgewinn erzielen


    Es können immer wieder Fehler passieren! Wird sicher in seinen AGBs stehen. Sei froh, das er das Geld rücküberweist, ist doch ein seriöser Händler. Bei den heutigen zinsen kanns doch schon sein, das er für dein Geld noch was dazuzahlen muss.

    Viele haben schon bei vermeindlichen Internetschnäppchen ihr Geld nie wieder gesehen.

    Lg, Florian
  • Wickblau schrieb:

    Wenn er wirklich nicht nur seriös sondern darüber hinaus auch noch Handschlag-Qualität hätte,


    Bin mir nicht sicher ob er überhaupt so viel Spanne drinnen hat. Außerdem stehts auch in seinen AGBs unter Punkt 4.
    sorry, aber wenn man so deinen Beitragsverlauf hier anschaut, könnte man sich doch glatt fragen, wer hier ein Händler ist. Dann gilt auch das Konsumentenschutzgesetz nicht, oder?
  • Seine Spanne ist mir herzlich egal.
    Es geht mir einzig und allein darum dass ich die Kamera um einen günstigen Preis gekauft habe
    und ich weiß nicht was das mit meinem Beitragsverlauf zu tun haben sollte ... - ach so - du meinst weil
    ich hier in diesem Forum schon lange nicht mehr online war und sich meine Aktivität hier im großen und
    ganzen auch nur auf Kameras und Objektive bezog welche ich verkauft habe - ok, inwiefern sollte das
    von Belang sein? Ich war praktisch immer nur im DSLR-Forum und Dforum unterwegs und irgendwann
    hängt einem das ganze dann auch mal nur mehr aus dem Hals raus und ich hätte sicher nicht mehr den
    Nerv gehabt hier auch ellenlang zu schreiben - soll heißen dass das eigentlich meine und nicht deine Privatsache ist,
    immerhin klick ich auch nicht auf dein Profil. Es geht mir lediglich um die Rechtslage im vorliegenden Fall,
    und da finde ich es nicht ganz nett wenn man nach Jahren mal wieder eine Frage hat und sich dafür
    vielleicht auch noch rechtfertigen soll.

    Klar jetzt?
  • franz1111 schrieb:

    Schreib ihnen das du mit dem Storno einverstanden bist wenn sie dir einen Gutschein von 100€ als Trostpflaster schicken. Dann werden sie dir wahrscheinlich die Kamera doch liefern.
    LG
    Adi
    Wenn es so ist wie Florian sagt und es in den AGBs steht, dann hab ich leider sowieso keine Chance,
    ich könnte grad nur versuchen auf meinen Rechtsschutz zu verweisen.
    Ist nur die Frage ob man sich den ganzen Blödsinn antun soll.
    Ich finde es nur eine Dreistigkeit von manchen Händlern,
    und wenn man sich die Bewertungen dieses Händlers ansieht, dann sieht man bereits bei der
    aktuell zweiten Bewertung dass er nicht ganz korrekt agiert.
  • Ok - danke für eure Hilfe!

    Ich habe leider gerade folgendes im Bestell-Bestätigungs-Email des Händlers gefunden (Zitat):

    "Bitte
    beachten Sie: Diese E-Mail dient lediglich der Bestätigung des
    Einganges Ihrer Bestellung und stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes
    auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ihr Kaufvertrag für einen
    Artikel kommt zu Stande, wenn wir Ihre Bestellung annehmen, indem wir
    Ihnen eine E-Mail mit der Benachrichtigung zusenden, dass der Artikel an
    Sie abgeschickt wurde
    ."

    Somit isses gelaufen - Danke! - Thread kann wohl geschlossen werden oder so ....

    lg, Wick
  • mia taugts schrieb:

    @Wickblau
    Wenn Du nur die Rechtslage wissen willst, dann musst Du aber auch mitteilen, ob Du Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder Verkäufer (=Vollkaufmann) bist.
    Das zu hinterfragen war von franz1111 völlig richtig, denn es ist in der Rechtslage ein haushoher Unterschied, ob man als Käufer Konsument oder Kaufmann ist.
    Sorry, aber du meinst nicht Franz sondern Florian und das denke ich doch bereits geklärt zu haben ...
    Wir wollen es ja nicht übertreiben, ist ja wohl kein Kaufmanns- oder Firmen-Forum hier oder? ;)
    Natürlich bin ich Konsument, was denn sonst? Würde ich als Firmeninhaber oder ähnliches nicht Bescheid wissen, dann fände ich das eher peinlich.
  • Grundsätzlich wird jeder vernünftige Händler in seinen AGBs eine Vorbehaltsklausel betreffend Irrtümer, Druckfehler ... drinnen haben. Das ist auch gegenüber Konsumenten gültig. Sollte das die dauerhafte und offensichtliche Methode sein um Kunde zu "fangen" kannst Du dein Glück wegen "irreführender Werbung" versuchen (UWG).
    Ich persönlich halte die Vorgehensweise des Händlers für sehr korrekt. Und da er mehr Aufwand mit der Rücküberweisung hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass das sein Standard-Programm ist.

    lg

    alex
  • KaiseAl1 schrieb:

    Grundsätzlich wird jeder vernünftige Händler in seinen AGBs eine Vorbehaltsklausel betreffend Irrtümer, Druckfehler ... drinnen haben. Das ist auch gegenüber Konsumenten gültig. Sollte das die dauerhafte und offensichtliche Methode sein um Kunde zu "fangen" kannst Du dein Glück wegen "irreführender Werbung" versuchen (UWG).
    Ich persönlich halte die Vorgehensweise des Händlers für sehr korrekt. Und da er mehr Aufwand mit der Rücküberweisung hat, kann ich mir nicht vorstellen, dass das sein Standard-Programm ist.

    lg

    alex
    Amazon ist auch ein kotziger Großkonzern - aber ich persönlich als Einzelkonsument hatte tatsächlich noch nie den geringsten Grund zur Beschwerde, das sollte man zur Ehrenrettung auch mal sagen (Dreck am Stecken haben sowieso alle).
    Zum Händler in meinem Fall gibt es folgende aktuelle Händlerbewertung auf Geizhals, und das geht schon auch in die Richtung wie ich diesen Händler sehe ("nicht die feine englische Art"):



    "Storniert den Auftrag nach 14 Tagen, obwohl Ware am Markt verfügbar!

    Ich
    habe hier am 26.10.2016 das LG Stylus 2 bestellt und per Vorkasse am
    gleichen Tag bezahlt. Am 10.11.2016 erhielt ich von ComStern eine Mail,
    dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist bzw. die Produktion
    eingestellt wurde (auf Geizhals bieten über 90 Händler dieses Produkt
    noch immer an). Auf der Homepage war die Ware weiterhin eingestellt,
    aber mit einem wesentlich höheren Preis, Lieferzeit in "D" 1-2 Tage.
    Meine Bestellung wurde gelöscht, die Rücküberweisung hat problemlos
    funktioniert. Ich habe inzwischen die Ware in Wien gekauft, zum gleichen
    Preis wie sie von ComStern ursprünglich angeboten wurde! Ich bin nicht
    der Erste, der diese Erfahrung mit ComStern gemacht hat, siehe
    comstern.de."
  • Also mich widern solche Händlerpraktiken echt an weil das ist Kundenverarsche.
    Da bestelle ich lieber bei Amazon (auch wenn manchmal nicht ganz der billigste),
    da hab ich echt keine Probleme und man ist als Kunde tatsächlich noch König
    und kann sogar bis zu einem Monat völlig problemlos retour senden usw usw.


    und leider noch kleines persönliches Beispiel aus dem Einzelhandel:

    vorigen Dezember (2015) - ich bestelle Uhr bei lokalem Uhrengeschäft - Anruf: "Ihre Uhr ist da" - fein, ich schau vorbei - ich komme 15 Min. vor der Mittagspause ins Geschäft, freu mich auf die Uhr, pack sie aus und leg sie an - überlege maximal zwei Minuten (weil man will ja niemand unhöflicherweise aufhalten und so knapp vor der Mittagspause ..) wegen des doch nicht so optimal ablesbaren Displays - entschließe mich dann aber doch sie zu kaufen und bezahle - - - - - Über Mittag mache ich weitere Besorgungen in der Umgebung und werfe einen längeren Blick auf die Uhr - "sh...., das Display ist doch wirklich zu dunkel, das ist nix!" - also kurzerhand um 14:30 zurück zum Geschäft: "Es tut mir leid, ich will sie jetzt doch nicht mehr" - die prompte und keck-freche Antwort der Inhaberin: "Kein Problem! Sie brauchen doch sicher etwas anderes für Weihnachten! Tauschen wir am besten gleich um oder wollen Sie eine Gutschrift?" - Ich musste mich doch sehr beherrschen, behielt die Uhr und ging ohne zu grüßen raus.
    Anmerkung: Wenn man dort etwas extra bestellt, dann ist das sowieso schon eine Bestellung und danach auch fix zu bezahlen.
    Finde ich leider keineswegs richtig.
  • Wickblau schrieb:





    und leider noch kleines persönliches Beispiel aus dem Einzelhandel:

    vorigen Dezember (2015) - ich bestelle Uhr bei lokalem Uhrengeschäft - Anruf: "Ihre Uhr ist da" - fein, ich schau vorbei - ich komme 15 Min. vor der Mittagspause ins Geschäft, freu mich auf die Uhr, pack sie aus und leg sie an - überlege maximal zwei Minuten (weil man will ja niemand unhöflicherweise aufhalten und so knapp vor der Mittagspause ..) wegen des doch nicht so optimal ablesbaren Displays - entschließe mich dann aber doch sie zu kaufen und bezahle - - - - - Über Mittag mache ich weitere Besorgungen in der Umgebung und werfe einen längeren Blick auf die Uhr - "sh...., das Display ist doch wirklich zu dunkel, das ist nix!" - also kurzerhand um 14:30 zurück zum Geschäft: "Es tut mir leid, ich will sie jetzt doch nicht mehr" - die prompte und keck-freche Antwort der Inhaberin: "Kein Problem! Sie brauchen doch sicher etwas anderes für Weihnachten! Tauschen wir am besten gleich um oder wollen Sie eine Gutschrift?" - Ich musste mich doch sehr beherrschen, behielt die Uhr und ging ohne zu grüßen raus.
    Anmerkung: Wenn man dort etwas extra bestellt, dann ist das sowieso schon eine Bestellung und danach auch fix zu bezahlen.
    Finde ich leider keineswegs richtig.


    Also ganz ehrlich: da verstehe ich die Inhaberin ganz gut. Sie hat die Ware für Dich bestellt, das wirft für so ein kleines Unternehmen schon einmal zusätzliche Kosten auf. Dann warst Du Dir der Probleme des Produkts offenbar völlig bewusst, hast das aber akzeptiert. Da würde ich mir erwarten, daß Du weißt was Du tust.
    Dem ist dann aber nicht so, oder Du tust zumindest so als ob. Und dann erwartest Du, daß es die Anderen für Dich wieder gut machen unvd Dich der Verantwortung für Dein Tun entheben.
    Mag rechtens sein, bleibt mir aber unverständlich.

    Lg Ralph
  • Hallo Ralph,

    Die liebe gute Wirtschaft lebt bestens davon dass sie ein paar Handgriffe machen müssen.
    Leider hab ich nicht so ein tolles Haus wie die ach so arme Juwelierin ;(

    Bitte beachte doch auch nochmals meine Anmerkung:
    Wenn man dort was bestellt (ohne es auch nur jemals zuvor echt in Natura gesehen zu haben!), dann hat man das auch zu kaufen! ("Bestellt ist bestellt!")

    Natürlich ist das wirklich sehr viel Arbeit das mit ein paar Klicks zu bestellen ... :D
    Dir ist zufällig die Gewinnspanne bei Juwelieren bekannt?
  • wikei schrieb:

    1. Rechtlich hast du mit der Bestellung der Uhr einen Vertrag abgeschlossen. Bei der Kamerabestellung im Internet noch nicht.
    2. Rechtlich hast du als Konsument keinen Anspruch auf Rückgabe der Ware (außer es ist im Vertrag vereinbart). Da es in vielen Geschäften jedoch gängige Praxis ist, glauben viele hier im Recht zu sein.
    Ja, ja, ich weiß.
    Rechtlich gesehen hat der Uhren-Juwelier recht und demnach weine ich dem Einzelhandel zumindest im von mir genannten Beispiel nicht die geringste Träne nach.
    Aber seid doch nicht so pseudo-solidarisch, seid doch mal ehrlich: Glaubt ihr wirklich dass sich auch nur irgendjemand etwas um jeden einzelnen von euch scherrt?
    Ist aber hier schon viel zu off-topic.
    forget it
  • Wickblau schrieb:

    wikei schrieb:

    1. Rechtlich hast du mit der Bestellung der Uhr einen Vertrag abgeschlossen. Bei der Kamerabestellung im Internet noch nicht.
    2. Rechtlich hast du als Konsument keinen Anspruch auf Rückgabe der Ware (außer es ist im Vertrag vereinbart). Da es in vielen Geschäften jedoch gängige Praxis ist, glauben viele hier im Recht zu sein.
    Ja, ja, ich weiß.
    Rechtlich gesehen hat der Uhren-Juwelier recht und demnach weine ich dem Einzelhandel zumindest im von mir genannten Beispiel nicht die geringste Träne nach.
    Aber seid doch nicht so pseudo-solidarisch, seid doch mal ehrlich: Glaubt ihr wirklich dass sich auch nur irgendjemand etwas um jeden einzelnen von euch scherrt?
    Ist aber hier schon viel zu off-topic.
    forget it


    Es muß sich nicht jeder um mich scheren. Ich bin erwachsen.

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