Eigene Fotos vom Kunden für Kunden auf Webpraesentation verwenden?

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    • Eigene Fotos vom Kunden für Kunden auf Webpraesentation verwenden?

      hi,

      man nehme an ich wuerde einem kunden eine homepage verkaufen und ihm anbieten, unentgeltlich fotos von seiner firma/ seinen kunstwerken/ seinen produkten/ etc. zu machen, darf ich diese dann fuer seine webpraesentation verwenden oder faellt das wieder in irgendeine schwindlige kategorie?

      danke,
      lg
    • RE: Eigene Fotos vom Kunden für Kunden auf Webpraesentation verwenden?

      Verstehe ich das richtig so:
      Du machst für einen Kunden eine Homepage.
      Damit er die Fotos dafür nicht extern machen lassen muss, würdest du sie gratis für ihn machen.
      Das heißt:
      Du bist der Fotograf und hast das Copyright auf deine Bilder.
      Dein Kunde gibt dir die Genehmigung ihn, seine Firma, seine Produkte,... zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen.
      Ich sehe da kein Problem.

      LG
      Erwin
    • Bin zwar kein Anwalt, aber ich denke mal dass ich prinzipiell für alles Geld verlangen kann - solange ich es - wenn nötig - bei der Steuer angebe. Die Frage ist halt, ob dir jemand dafür was zahlen will. Aber wenn ich heute jemandem sage, dass z.B. ein Portrait als Hausnummer 50 Euronen kostet (und wenn es nur zur Abdeckung von Film, Entwicklung, Fahrtspesen, whatever... ist), kann mir doch keiner einen Strick daraus drehen. Die Entscheidung liegt dann ja
      ohnehin beim Kunden.
    • @fellohrenmuetze - Ich kann Deine Frage sehr gut verstehen.

      Original von ErwinScheriau

      Warum willst du denn komplett gratis fotografieren?


      Naja, könnte ja wieder als Auftragsarbeit gesehen werden und diese dürfen nur von Berufsfotografen gemacht werden.
      So hab ich das bis jetzt verstanden.

      Wenn Du eine Genehmigung (natürlich nur schriftlich - geht leider nicht mehr anders) vom Auftraggeber hast, dass Du kostenlos Bilder machst für seine Homepage, kann glaube ich nichts passieren.

      VlG Michael
    • Ich gehe davon aus, dass das geschilderte Problem auf Grund von Geringfügigkeit und auf Grund der Tatsache, dass eh tausend Leute aus Gefälligkeit oder für ein Bier Fotos für einen Spezl machen, nicht so heiss gegessen wird. Aber:

      Ich wäre im Verkehr mit Ämtern und Behörden ein bissl vorsichtig mit Formulierungen wie "hab ich eh umsonst gemacht". Die glauben das oder sie glauben es nicht und wittern einen nicht deklarierten Geldfluss. Oder sie gehen davon aus, dass das Honorar für die Webdienstleistungen automatisch aliquote Anteile für die Fotos enthält.

      Ein nicht wirklich passendes Beispiel, aber immerhin ein Beispiel:

      Ich hatte mal meinem Finanzamt mangels umsatzsteuerpflichtiger Einkünfte im Quartal eine Leermeldung abgegeben. Da gabs ein Formular, das füllte man aus und warf es in den Eingangsbriefkasten. Nichts mehr gehört. Übersiedelt. Dadurch ging der Steuerakt an das neue Finanzamt. Die hatten die Steuermeldung verschmissen, also war die fällige Steuerschuld nicht bezahlt worden. Die Schuld wurde also auf Grund einer Einnahmenschätzung (auf umgerechnet 65.000 Euro pro Jahr, weiss bis heute nicht, wie die auf solche Zahlen gekommen sind) festgelegt. Da die Fälligkeit abgelaufen war, kamen automatisch Mahnspesen dazu und da das Ganze ja schon ein Jahr her war, wurde es ohne weitere Verständigung sofort zur Exekution ausgeschrieben. Den Briefwechsel von damals habe ich mit gut aufgehoben. Da ich in dieser Phase nur mehr umsatzsteuerfreie Einkünfte hatte, habe ich dann jedes Quartal pünktlich einen Schilling (weniger ging nicht) überwiesen, um einen Beleg für die pünktliche Steuerleistung zu haben.

      Was lernen wir daraus:

      Im Umgang mit der Bürokratie jeden Furz schriftlich und sei es auch noch so schwachsinnig. Wobei im konkreten Fall die Zahlung einer gewissen Summe jederzeit über Kassabuch, Banküberweisung oder sonstwas belegt werden kann. Wie man es schriftlich nachweisen will, das man nichts gekriegt hat, stelle ich mir in dem Fall schwierig vor.

      Und überhaupt:

      Wenn es zur Eskalation kommen sollte, wäre die Frage, ob Honorarfreiheit was nützt, wenn sich der ortsansässige Fotograf in seiner geschützten Werkstätte angegriffen fühlt. Auch ein Konkurrent, der gratis arbeitet, nimmt ihm Kunden weg.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wilber ()

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