Model als Mit-Urheber?

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    • Model als Mit-Urheber?

      Ich habe jetzt relativ lange nach entsprechenden Texten gesucht, aber nirgendwo eine klare Antwort auf die Frage gefunden: Kann auch ein Model rechtlich Urheber am Bild sein (Selfies mal ausgenommen)?

      Bisher war für mich klar, dass der Urheber nur der Fotograf ist. Das Model hat "Rechte am Bild". So hat das auch mein Shooting-Vertrag widergespiegelt. Ein Model hat mich jetzt darauf hingewisen, dass das zwar nach deutschem Recht stimmt, im österreichischem Recht aber das Model (und eventuell auch die Visa) ebenfalls Urheber ist/sind.

      Für ihre (des Models) Sicht dürfte folgender Passus des UrhG stehen:

      § 11. (1) Haben mehrere gemeinsam ein Werk geschaffen, bei dem die
      Ergebnisse ihres Schaffens eine untrennbare Einheit bilden, so steht das
      Urheberrecht allen Miturhebern gemeinschaftlich zu.

      Ich glaube, dass das Model (meist) ebenso wichtig für ein gutes Bild wie der Fotograf ist, das Gesamtergebnis auch durchaus "untrennbar" mit dem Model verbunden ist, aber als "Urheber" des Fotos würde ich das Model doch nicht bezeichnen. Meine Begründung hier wäre, dass jeder Fotograf eine ansonsten völlig gleiche Szene anders fotografieren würde und damit auch eine Urheberschaft an einem konkreten Foto einer Szene nur dem jeweiligen Fotografen zustehen kann.

      Gibt es jemand hier, der dazu eine rechtliche Fachmeinung geben kann? Danke!
    • Eine rechtlich verbindliche Auskunft wirst du hier und auch bei einem Anwalt nicht bekommen da diese Frage ganz individuell von der entsprechenden Arbeit abhängig und zu beurteilen ist.
      Ich kann dir nur meine Erfahrungen und Infos vor allem aus meiner Zeit als ich bei einer Filmproduktion tätig war wo die Frage des Urhebers noch komplexer ist, weitergeben.
      Rechtlich verbindlich ist das auch nicht.
      Es stehen hier das Persönlichkeitsrecht, das Urheberrecht und das Nutzungsrecht zur Frage.
      Personlichkeitsrecht ist klar dass Modell erlaubt dir das du von ihr Fotos anfertigen kannst.

      Ein Urheberrecht entsteht dann wenn am entgültigen Werk, also deinem Foto, andere durch ihr mitwirken und einem kreativen Input deine Bildidee möglich machen. Wäre dein Foto mit einem anderen Modell und gleicher Bildidee auch möglich ist ein Urheberrechtsanspruch des Modells eher unwahrscheinlich. Anders ist es bei der Visa wenn diese durch ihre Arbeit dazu beiträgt z.B. Bodypainting. Bei der Visa trifft ein Urheberanspruch oft eher zu als bei einem Modell.
      Grundsätzlich hat jeder der an dem Werk mitarbeitet einen Anspruch ( Licht, Hintergrund oder Nachbearbeitung usw ) aber immer unter dem Gesichtspunkt das sein Anteil an der Arbeit ein wesentlicher Beitrag zum entstehen deines Werkes ist.

      Was bringt nun das Urheberrecht. Mit einem Urheberrecht hat man unter anderem auch Anspruch auf die Nutzung des entstandenen Werkes.
      Damit wird klar dass das Nutzungsrecht wichtiger ist denn es legt fest wie und vor allem wer das Werk verwenden oder kommerziell nutzen darf.
      Sinnvollerweise legt man daher vor Beginn der Arbeit mit jedem der daran teilnimmt per Vertrag die Nutzungsrechte an dem Werk fest und vermeidet damit etwaige Streitigkeiten über Nutzung des Werkes wenn jemand am Ende der Arbeit der Meinung ist ein Urheberrecht zu beanspruchen.

      Wie du siehst hängt das Urheberrecht ganz individuell von dem ab was du fotografisch Umsetzen willst und wie groß oder wichtig der Anteil daran von anderen ist.
      LG
      Hans Martin
    • Grundsätzlich bin ich auch bei meinem Vorredner, Betonung liegt auf "Schaffen"; ein Model ist zwar Teil des geschaffenen Werkes aber schafft es nicht. Sonst wär ja der Vögele Urheber vieler Bilder, nur weil seine Kleider zu sehen sind.
      Im Einzelfall sind natürlich Situationen denkbar in denen man Argumente für die Urheberschaft eines Models finden kann, die werden sich aber nicht auf die Tätigkeit als Model beschränken.
      Laien sollten überhaupt keine Gesetzestexte lesen^^
    • Nun da fallen mir einige Möglichkeiten ein wo ein Modell zum entstehen eines bestimmten Fotos einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Sei es ein tänzerisches, sportliches oder ein besonderes Bewegungstalent das zur Umsetzung der Fotoidee notwendig ist und damit durchaus einen Anspruch auf Teilurheberschaft hat.
      Und weil hier Bekleidung erwähnt wird natürlich gilt auch eine Urheberschaft wenn die Bekleidung Einzelstücke eines Designers oder besondere Modelle einer Modekette sind. In der Regel wird es nicht mit Kosten verbunden sein und es reicht das der der Designer oder die Modekette in den Credits erwähnt wird. Es kann aber auch durchas sein das der Hersteller mit der Verwendung seiner Produkte im Zusammenhang mit den Fotos nicht einverstanden ist und wenn das erst nach Fertigstellung der Fotos bekannt wird kann man mit dieser Fotoserie nichts machen ausser löschen.
      LG
      Hans Martin
    • Ich halte die Wortmeldung von Martin für gehaltvoll !
      Schriftlich ist schon mal gut, aber das Urheberrecht ist auch schriftlich unverzichtbar.
      Allerdings könnte man die Nutzungsrechte als abgetreten vereinbaren.

      Weitere Kriterien werden wohl sein, ob das Modell im Auftrag und auf Weisung des Fotografen agiert haben sollte.
      Wenn also die Vorgaben für die Visa und die Vorgaben für die Pose etc. vom Fotografen kommen,

      Tatsächlich wird es im Realrecht eine Frage werden, ob ein Modell eine Mit-Urheberschaft durchsetzen wird können.
      Insbesondere ist das Risiko eines Rechtsstreites über mehrfache Instanzen zweifelsfrei möglich,
      und wird daher eine(n) potenzielle(n) Kläger(in) abschrecken.

      Hope it helps & lg Andreas

      PS: Diese ist meine private Rechtsmeinung und daher ohne Gewähr ;)
    • Es gab mal einen Fall in Amerika, da hat eine Frau ihren Pudel immer im Herd getrocknet nach dem Baden. Im Zuge der Modernisierung ihrer Küche hat sie sich einen Mikrowellenherd gekauft und sich gedacht in ihr wird es schneller gehen den Pudel trocken zu bekommen. Der Pudel hat das natürlich nicht überlebt und die gute Frau ist zu Gericht gegangen weil auf dem Mikrowellenherd nicht steht das man seinen Pudel darin nicht trocknen darf. Sie wollte Schadensersatz und den bekam sie auch und der Hersteller wurde verpflichtet auf seinen Herd zu schreiben dass man keine Tier oder Kinder in den Herd stecken drauf für was auch immer.

      Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. :D

      LG
      Franz
    • Wenn ein Fotograf mit einer Person nach TfP-Vertrag arbeitet, dürfen üblicherweise beide Vertragspartner die Bilder nicht monetarisieren. Was nützt hier (genau genommen) das Urheberrecht?

      Wenn ein Fotograf Passbilder anfertigt oder für eine Hochzeit gebucht wird gehören die Bilder dem Kunden. Was nützt hier (genau genommen) das Urheberrecht?


      Wenn Angelina Jolie und Brad Pitt - für 5.000 Dollar Gage - einen Fotografen für die ersten Babyfotos von ihrem Neugeborenen beauftragen und diese Bilder dann um 4 Mio Dollar an die Boulevardpresse verkaufen, was nützt hier (genau genommen) dem Fotografen sein Urheberrecht?
    • M_Martin_M schrieb:

      Grundsätzlich bin ich auch bei meinem Vorredner, Betonung liegt auf "Schaffen"; ein Model ist zwar Teil des geschaffenen Werkes aber schafft es nicht. Sonst wär ja der Vögele Urheber vieler Bilder, nur weil seine Kleider zu sehen sind.
      Ich denke da etwas differenzierter. Der Entstehungsprozess eines Bildes teilt sich meiner Meinung nach in zwei Hauptkomponenten: Eine kreative Seite, also eine Idee oder Absicht, und eine handwerkliche technsiche Komponente. Letztere haben die meisten Fotografen mehr oder weniger im Griff. Erstere ebensoviele nicht.

      Ich kenne viele Fotografen und weiß von meiner Frau, die seit vielen Jahren als Modell arbeitet, dass die große Mehrzahl der Fotografen keinerlei Idee zu einem Shooting mitbringen. Wenn also die Modelle Kleidung auswählen und mitnehmen, sich schminken und auch noch mit eigenen Posingideen ein Shooting gestalten, dann haben sie doch auf jeden Fall eine Miturheberschaft.

      Ich würde sagen, dass gut 3/4 aller Shootings so ablaufen. Wenn das Modell keine Kleidung mitbringt, sich nicht schminken kann/will und beim Posing auf konkrete Befehle des Fotografen wartet, dann gestehe ich dem Fotografen die volle Urheberschaft zu. Das gibt es natürlich auch, nur entstehen dann halt oft fade nichtssagende Bilder - wovon es leider genug gibt.

      In dem Moment wo ein Werk in entscheidendem Maß durch die kreative oder handwerkliche Arbeit mehrerer Personen entsteht, ist für mich eine Miturheberschaft gegeben. Fotografen müssen sich eingestehen, dass sie nur Urheber ihres Teils der Arbeit sind und die Ideen der Modelle und Visagisten schätzen lernen. Und sich selber nicht so oft überschätzen. Egal was rechtlich irgendwo in Paragraphen steht, im Fall des Falles sollte (und wird sicher auch) jede Situation individuell zu klären sein.

      Meine Arbeiten plane ich so, dass ich die Idee kreiere, alle Accessoires beistelle (inkl. Gewand wo möglich) sowie Modell und Visagistin auswähle und genau anweise was ich haben will. Und selbst da schätze ich alle Beteiligten (meistens) so hoch ein, dass sie Urheber ihrer Arbeitsergebnisse sind.

      LG,
      Gerhard

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