Ich habe jetzt relativ lange nach entsprechenden Texten gesucht, aber nirgendwo eine klare Antwort auf die Frage gefunden: Kann auch ein Model rechtlich Urheber am Bild sein (Selfies mal ausgenommen)?
Bisher war für mich klar, dass der Urheber nur der Fotograf ist. Das Model hat "Rechte am Bild". So hat das auch mein Shooting-Vertrag widergespiegelt. Ein Model hat mich jetzt darauf hingewisen, dass das zwar nach deutschem Recht stimmt, im österreichischem Recht aber das Model (und eventuell auch die Visa) ebenfalls Urheber ist/sind.
Für ihre (des Models) Sicht dürfte folgender Passus des UrhG stehen:
§ 11. (1) Haben mehrere gemeinsam ein Werk geschaffen, bei dem die
Ergebnisse ihres Schaffens eine untrennbare Einheit bilden, so steht das
Urheberrecht allen Miturhebern gemeinschaftlich zu.
Ich glaube, dass das Model (meist) ebenso wichtig für ein gutes Bild wie der Fotograf ist, das Gesamtergebnis auch durchaus "untrennbar" mit dem Model verbunden ist, aber als "Urheber" des Fotos würde ich das Model doch nicht bezeichnen. Meine Begründung hier wäre, dass jeder Fotograf eine ansonsten völlig gleiche Szene anders fotografieren würde und damit auch eine Urheberschaft an einem konkreten Foto einer Szene nur dem jeweiligen Fotografen zustehen kann.
Gibt es jemand hier, der dazu eine rechtliche Fachmeinung geben kann? Danke!
Bisher war für mich klar, dass der Urheber nur der Fotograf ist. Das Model hat "Rechte am Bild". So hat das auch mein Shooting-Vertrag widergespiegelt. Ein Model hat mich jetzt darauf hingewisen, dass das zwar nach deutschem Recht stimmt, im österreichischem Recht aber das Model (und eventuell auch die Visa) ebenfalls Urheber ist/sind.
Für ihre (des Models) Sicht dürfte folgender Passus des UrhG stehen:
§ 11. (1) Haben mehrere gemeinsam ein Werk geschaffen, bei dem die
Ergebnisse ihres Schaffens eine untrennbare Einheit bilden, so steht das
Urheberrecht allen Miturhebern gemeinschaftlich zu.
Ich glaube, dass das Model (meist) ebenso wichtig für ein gutes Bild wie der Fotograf ist, das Gesamtergebnis auch durchaus "untrennbar" mit dem Model verbunden ist, aber als "Urheber" des Fotos würde ich das Model doch nicht bezeichnen. Meine Begründung hier wäre, dass jeder Fotograf eine ansonsten völlig gleiche Szene anders fotografieren würde und damit auch eine Urheberschaft an einem konkreten Foto einer Szene nur dem jeweiligen Fotografen zustehen kann.
Gibt es jemand hier, der dazu eine rechtliche Fachmeinung geben kann? Danke!