Stockfotografie/Risikofotografie als Nicht-Berufsfotograf

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    • Stockfotografie/Risikofotografie als Nicht-Berufsfotograf

      Hallo!

      Ich habe mich hier angemeldet, weil mich eine Frage beschäftigt und mich eure Meinung dazu interessiert.

      Es geht um die Frage, ob bzw. wie man in Österreich nebenberuflich Geld mit Stockfotografie/Risikofotografie verdienen kann/darf.
      Meine Recherchen in den Untiefen der Gewerbeordnung und in anderen Quellen haben bis jetzt folgendes ergeben:

      - Das freie Gewerbe "Pressefotograf / -Designer" schließt genau die Risikofotografie aus.
      Bis jetzt gehe ich davon aus, das Stockfotografie genau das ist - Risikofotografie.
      - Bleibt also das neuerdings ebenfalls freie Gewerbe des Berufsfotografen. Kammerumlage wird wohl bei ca. 300 Euro liegen?
      Befähigungsnachweise sind nicht mehr erforderlich (oder doch?).
      - Kann man den "Berufsfotografen" nebenberuflich (neben einen Angestelltenverhältnis) ausüben?
      Heisst eben "Berufs"fotograf, aber ich könnte das Gewerbe trotzdem mit einer Kleinunternehmerregelung ausüben?
      Sprich keine Ust einheben und keine Vorsteuer abziehen, bei Umsatz < 30.000 Euro p.a.?
      - Wenn der Berufsfotograf jetzt ein freies Gewerbe ist, was hat es dann mit den "Berufsfotografen eingeschränkt auf Modefotografie/Luftbild/ etc." auf sich? Verstehe den Sinn dahinter nicht?
      - Hat jemand Erfahrungen mit dieser Konstellation oder macht das sogar, und möchte darüber berichten? Übrigens meine ich mit Stockfotografie
      sogenannte MicroStock Agenturen, bei den anderen hätte ich wohl sowieso keine Chance, wird auch so schon schwer...

      Herzlichen Dank!
    • RE: Stockfotografie/Risikofotografie als Nicht-Berufsfotograf

      Harrysantos schrieb:

      Hallo!
      - Bleibt also das neuerdings ebenfalls freie Gewerbe des Berufsfotografen. Kammerumlage wird wohl bei ca. 300 Euro liegen?
      Befähigungsnachweise sind nicht mehr erforderlich (oder doch?).

      einfach anmelden, beim ersten gewerbeschein nur ein strafregisterauszug notwendig, sonst nix


      Harrysantos schrieb:


      - Kann man den "Berufsfotografen" nebenberuflich (neben einen Angestelltenverhältnis) ausüben?
      Heisst eben "Berufs"fotograf, aber ich könnte das Gewerbe trotzdem mit einer Kleinunternehmerregelung ausüben?
      Sprich keine Ust einheben und keine Vorsteuer abziehen, bei Umsatz < 30.000 Euro p.a.?

      natürlich lässt sich das nebenberuflich ausüben
      ob ust oder nicht hängt eher von kaufmännischen überlegungen ab

      Harrysantos schrieb:


      - Wenn der Berufsfotograf jetzt ein freies Gewerbe ist, was hat es dann mit den "Berufsfotografen eingeschränkt auf Modefotografie/Luftbild/ etc." auf sich? Verstehe den Sinn dahinter nicht?


      das sind die "alten" bezeichnungen der verschiedenen fotografen-möglichkeiten (als noch nicht frei)
    • Kleine Ergänzungen:

      * zur Nebenberuflichkeit:

      da gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen, dein Dienstvertrag kann aber möglicherweise vorsehen, das Nebenbeschäftigungen vom Dienstgeber zu genehmigen oder diesem zu melden sind.

      - in der gewerblichen Sozialversicherung gibt es Grenzwerte für eine Nebenbeschäftigung für die Ausnahme von der Vollversicherungspflicht, das solltet du dir unbedingt anschauen, da geht es um viel Geld.

      * zu den "alten" Einschränkungen im Gewerbe

      Wenn jemand vor der Aufhebung durch den VfGH ein Gewerbe mit "...eingeschränkt auf XY" hatte, erfolgt die Umstellung nicht automatisch sondern muss beantragt werden. Möglicherweise gibt es FotografInnen mit einer solchen Einschränkungen, die das (noch) nicht getan haben, weil es für sie momentan keinen Mehrwert hat.

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