Hallo!
Ich habe mich hier angemeldet, weil mich eine Frage beschäftigt und mich eure Meinung dazu interessiert.
Es geht um die Frage, ob bzw. wie man in Österreich nebenberuflich Geld mit Stockfotografie/Risikofotografie verdienen kann/darf.
Meine Recherchen in den Untiefen der Gewerbeordnung und in anderen Quellen haben bis jetzt folgendes ergeben:
- Das freie Gewerbe "Pressefotograf / -Designer" schließt genau die Risikofotografie aus.
Bis jetzt gehe ich davon aus, das Stockfotografie genau das ist - Risikofotografie.
- Bleibt also das neuerdings ebenfalls freie Gewerbe des Berufsfotografen. Kammerumlage wird wohl bei ca. 300 Euro liegen?
Befähigungsnachweise sind nicht mehr erforderlich (oder doch?).
- Kann man den "Berufsfotografen" nebenberuflich (neben einen Angestelltenverhältnis) ausüben?
Heisst eben "Berufs"fotograf, aber ich könnte das Gewerbe trotzdem mit einer Kleinunternehmerregelung ausüben?
Sprich keine Ust einheben und keine Vorsteuer abziehen, bei Umsatz < 30.000 Euro p.a.?
- Wenn der Berufsfotograf jetzt ein freies Gewerbe ist, was hat es dann mit den "Berufsfotografen eingeschränkt auf Modefotografie/Luftbild/ etc." auf sich? Verstehe den Sinn dahinter nicht?
- Hat jemand Erfahrungen mit dieser Konstellation oder macht das sogar, und möchte darüber berichten? Übrigens meine ich mit Stockfotografie
sogenannte MicroStock Agenturen, bei den anderen hätte ich wohl sowieso keine Chance, wird auch so schon schwer...
Herzlichen Dank!
Ich habe mich hier angemeldet, weil mich eine Frage beschäftigt und mich eure Meinung dazu interessiert.
Es geht um die Frage, ob bzw. wie man in Österreich nebenberuflich Geld mit Stockfotografie/Risikofotografie verdienen kann/darf.
Meine Recherchen in den Untiefen der Gewerbeordnung und in anderen Quellen haben bis jetzt folgendes ergeben:
- Das freie Gewerbe "Pressefotograf / -Designer" schließt genau die Risikofotografie aus.
Bis jetzt gehe ich davon aus, das Stockfotografie genau das ist - Risikofotografie.
- Bleibt also das neuerdings ebenfalls freie Gewerbe des Berufsfotografen. Kammerumlage wird wohl bei ca. 300 Euro liegen?
Befähigungsnachweise sind nicht mehr erforderlich (oder doch?).
- Kann man den "Berufsfotografen" nebenberuflich (neben einen Angestelltenverhältnis) ausüben?
Heisst eben "Berufs"fotograf, aber ich könnte das Gewerbe trotzdem mit einer Kleinunternehmerregelung ausüben?
Sprich keine Ust einheben und keine Vorsteuer abziehen, bei Umsatz < 30.000 Euro p.a.?
- Wenn der Berufsfotograf jetzt ein freies Gewerbe ist, was hat es dann mit den "Berufsfotografen eingeschränkt auf Modefotografie/Luftbild/ etc." auf sich? Verstehe den Sinn dahinter nicht?
- Hat jemand Erfahrungen mit dieser Konstellation oder macht das sogar, und möchte darüber berichten? Übrigens meine ich mit Stockfotografie
sogenannte MicroStock Agenturen, bei den anderen hätte ich wohl sowieso keine Chance, wird auch so schon schwer...
Herzlichen Dank!