Wenn es etwas gibt wo ich mich nach rund 30 Jahren Pressefotografie doch recht gut auskenne dann ist des die Veröffentlichung von Personenfotos.
Das Foto selbst ist von geringem fotografischen Wert und es stellt sich die Frage warum wird es veröffentlicht.
Das ergibt sich aus dem Begleittext. Es wurde ausschließlich deswegen gemacht und veröffentlicht weil erkennbar war dass die Person oder ihre Begleiter nicht fotografiert werden wollten.
Das hier auch einige eine eigene Interpretation des Persönlichkeitsrecht machen, nämlich europäische (in diesem Fall) Frauen volles Persönlichkeitsrecht islamische verschleierte Frauen eingeschränktes Persönlichkeitsrecht ist auch interessant insbesondere, und das ist der entscheidende Punkt, für den Fotografen erkennbar war das ein fotografieren der Person nicht erwünscht ist.
LG
Hans Martin
Das Foto selbst ist von geringem fotografischen Wert und es stellt sich die Frage warum wird es veröffentlicht.
Das ergibt sich aus dem Begleittext. Es wurde ausschließlich deswegen gemacht und veröffentlicht weil erkennbar war dass die Person oder ihre Begleiter nicht fotografiert werden wollten.
Nun es ist für mich nicht akzeptabel ein Foto nur als Beweis dafür zu machen um damit zu dokumentieren das man die Rechte einer Person nicht respektiert hat.Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der Abgebildeten/des Abgebildeten oder unter Umständen einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen verletzt würden. Dabei sind nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und derGesamtzusammenhang zu berücksichtigen.
Das hier auch einige eine eigene Interpretation des Persönlichkeitsrecht machen, nämlich europäische (in diesem Fall) Frauen volles Persönlichkeitsrecht islamische verschleierte Frauen eingeschränktes Persönlichkeitsrecht ist auch interessant insbesondere, und das ist der entscheidende Punkt, für den Fotografen erkennbar war das ein fotografieren der Person nicht erwünscht ist.
LG
Hans Martin