Bilddiskussion: Portrait der anderen Art von P.K.

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    • Wenn es etwas gibt wo ich mich nach rund 30 Jahren Pressefotografie doch recht gut auskenne dann ist des die Veröffentlichung von Personenfotos.
      Das Foto selbst ist von geringem fotografischen Wert und es stellt sich die Frage warum wird es veröffentlicht.
      Das ergibt sich aus dem Begleittext. Es wurde ausschließlich deswegen gemacht und veröffentlicht weil erkennbar war dass die Person oder ihre Begleiter nicht fotografiert werden wollten.
      Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der Abgebildeten/des Abgebildeten oder unter Umständen einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen verletzt würden. Dabei sind nicht nur das Bild selbst, sondern auch Bildunterschriften, Begleittexte und derGesamtzusammenhang zu berücksichtigen.
      Nun es ist für mich nicht akzeptabel ein Foto nur als Beweis dafür zu machen um damit zu dokumentieren das man die Rechte einer Person nicht respektiert hat.
      Das hier auch einige eine eigene Interpretation des Persönlichkeitsrecht machen, nämlich europäische (in diesem Fall) Frauen volles Persönlichkeitsrecht islamische verschleierte Frauen eingeschränktes Persönlichkeitsrecht ist auch interessant insbesondere, und das ist der entscheidende Punkt, für den Fotografen erkennbar war das ein fotografieren der Person nicht erwünscht ist.


      LG
      Hans Martin
    • Hallo Stb
      Gehen dir die Argumente aus das du personlich wirst?
      Du hast gar kein Avatar und red ich jetzt mit niemanden?

      Mir fällt auf das im Forum oft eine kollektive Meinung verteten wird und wenn man sich der nicht anschliest gibs Eierpeckel.
      Ich nehme hier an einer Bildbesprechung teil religiöse oder politische Sachen lass ich bei Seite.

      Der Fotogaf verstößt gegen kein Gesetz und der Mann dieser Frau wird auch was dagegn haben wenn man seine vermummte Gattin auch nur ansieht.
      Leider muß er sich damit abfinden wenn er sich mit ihr in einen freien Land im öffentlichen Raum bewegt.
      Wenn dieses Foto einklagbar wäre hätten wir schon eine Welle von Klagen an unseren Gerichten zu bearbeiten.
      Moralisch finde ich das Foto auch einwandfrei da die Dame ihr Persönlichkeitsrecht war nimmt unerkannt durch unsere Strassen zu gehn, so lange es gesetzeskonform ist.

      zitat wiki
      In Österreich ist das Vermummungsverbot im § 9 Versammlungsgesetz geregelt. Von einer Durchsetzung des Verbotes kann abgesehen werden, wenn eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht zu befürchten ist. Ein Verstoß kann gemäß § 19 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen oder mit einer Geldstrafe bestraft werden. Sofern beim Verstoß eine Waffe mitgeführt wird, so sieht § 19a eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall von bis zu einem Jahr, oder Geldstrafe vor.

      LG
      Franz
    • franz1111 schrieb:

      In Österreich ist das Vermummungsverbot im § 9 Versammlungsgesetz geregelt


      Andersrum wird ein Schuh draus. So zitiert macht das den Eindruck, es gäbe ein allgemeines Vermummungsverbot, das eben im Versammlungsgesetz geregelt ist. Das Versammlungsgesetz regelt Versammlungen, also hauptsächlich das das, was landläufig als "Demonstration" bekannt ist. Wer an einer solchen Versammlung teilnimmt, darf sich während dieser Teilnahme nicht vermummen. Gibts keine Versammlung, gibts auch kein Vermummungsverbot.
    • wie sieht es denn mt eurer "moral" aus wenn sich zwei homosexuelle auf der straße küssen ?
      packt ihr dann auch eure 500mm aus , veröffentlicht euer werk dann auf "Österreichs Top-Adresse für Fotografen, Models und Foto-Workshop " und garniert es dann vielleicht noch mit Bemerkungen wie etwa: die 'bochanen' wären eh zu langsam gewesen um mir nachlaufen zu können ?
      natürlich auch nur weil man ja ihre gesichter ohnehin nicht erkennen kann denn ihr wolltet ja keine persönlichkeitsrechte verletzen ....

      über geschmack lässt sich streiten ...
    • franz1111 schrieb:

      Hallo Stb
      Gehen dir die Argumente aus das du personlich wirst?
      Du hast gar kein Avatar und red ich jetzt mit niemanden?

      Mir fällt auf das im Forum oft eine kollektive Meinung verteten wird und wenn man sich der nicht anschliest gibs Eierpeckel.
      Ich nehme hier an einer Bildbesprechung teil religiöse oder politische Sachen lass ich bei Seite.

      Der Fotogaf verstößt gegen kein Gesetz und der Mann dieser Frau wird auch was dagegn haben wenn man seine vermummte Gattin auch nur ansieht.
      Leider muß er sich damit abfinden wenn er sich mit ihr in einen freien Land im öffentlichen Raum bewegt.
      Wenn dieses Foto einklagbar wäre hätten wir schon eine Welle von Klagen an unseren Gerichten zu bearbeiten.
      Moralisch finde ich das Foto auch einwandfrei da die Dame ihr Persönlichkeitsrecht war nimmt unerkannt durch unsere Strassen zu gehn, so lange es gesetzeskonform ist.

      zitat wiki


      Alles was ich meinte, war, dass ich sowohl hinter Deiner Kamera, als auch hinter der vollverschleierten Dame eine Person erkenne... Sonst nix. So gesehen werde ich "persönlich", weil Du ja auch eine Person bist. Und mich erkennst Du anscheinend auch als Person an, obwohl ich keinen Avatar habe, sonst würdest nicht mir zurück schreiben .

      That's all...

      Stb
    • Der OGH sagt zum Recht aufs eigene Bild:

      Die Verletzung berechtigter Interessen setzt voraus, dass der Abgebildete erkennbar ist. (OGH, 4Ob1075/94)

      Der OGH sagt allerdings auch:

      Die Auffassung, dass ein Bildnis im Sinn des § 78 UrhG nur dann vorliege, wenn die Gesichtszüge des Abgebildeten erkennbar seien, entspricht weder dem Sprachgebrauch, noch ist sie im Gesetz begründet. Auch die Abbildung eines Menschen, die ihn von rückwärts zeigt oder dessen Gesichtszüge durch irgendetwas verdeckt sind, ist deshalb noch immer ein Bild, ein Bildnis dieser Person. Voraussetzung ist nur, dass der Abgebildete erkennbar ist, sei es auch nur aus sonstigen Umständen, insbesondere aus dem beigegebenen Begleittext. Nicht nur bei der Frage, ob durch die Verbreitung des Bildes berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, sondern auch bei der Frage, wer der Abgebildete ist, ist nicht nur das Bild für sich allein, sondern auch die Art der Verbreitung und der Rahmen, in den das Bild gestellt ist, zu berücksichtigen. (OGH, 4Ob342/64)

      Solange eine Person auf einem Bild nicht erkennbar ist, können prinzipiell auch ihre Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Allerdings schließt die Verdeckung des Gesichts die Erkennbarkeit nicht von vornherein aus. Die Erkennbarkeit (also die Zuordnung des Bildes zu einer bestimmten Person) kann sich auch aus anderen Umständen ergeben.

      Im gegebenen Fall erschließt sich für mich nicht, woraus sich diese Erkennbarkeit -selbst für Betrachter, die die Person gut kennen- ergeben soll.

      In weiterer Folge wäre zu prüfen, ob das Bild selbst oder -wie Hans Martin richtig angemerkt hat- die Begleitumstände der Veröffentlichung berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten zu verletzen geeignet sind und ob allenfalls diesen berechtigten Interessen höherwertige Veröffentlichungsinteressen des oder der Veröffentlichenden gegenüber stehen.

      Diese Prüfung kann aber hier mE wegen mangelnder Erkennbarkeit entfallen.

      Ob es nun gut und richtig oder aber verwerflich ist, jemanden zu fotografieren der das nicht will und dieses Foto zu veröffentlichen, ist also eventuell eine ethische, aber im gegenständlichen Fall keine rechtliche Frage.
    • myLens schrieb:

      wie sieht es denn mt eurer "moral" aus wenn sich zwei homosexuelle auf der straße küssen ?
      packt ihr dann auch eure 500mm aus , veröffentlicht euer werk dann auf "Österreichs Top-Adresse für Fotografen, Models und Foto-Workshop " und garniert es dann vielleicht noch mit Bemerkungen wie etwa: die 'bochanen' wären eh zu langsam gewesen um mir nachlaufen zu können ?
      natürlich auch nur weil man ja ihre gesichter ohnehin nicht erkennen kann denn ihr wolltet ja keine persönlichkeitsrechte verletzen ....

      über geschmack lässt sich streiten ...


      Einander in der Öffentlichkeit küssende Schwule oder Lesben sind genau so normal, wie ebensolche Heterosexuelle. Aus der sexuellen Orientierung kann sich daher bei einem Bild eines sich öffentlich küssenden Paares kein besonderes Schutzinteresse ableiten. Wer öffentlich küsst, muss es auch hinnehmen, dabei beobachtet zu werden. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten könnte sich allenfalls (wie in deinem Beispiel) aus dem Begleittext ergeben. Dies setzt aber Erkennbarkeit zumindest einer der Personen (aus welchen Umständen auch immer) voraus. Ansonsten ist es auch hier eine rein moralische, aber keine rechtliche Frage, solange die Grenze des §283 (2) StGB (in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpfen und dadurch verächtlich zu machen suchen) nicht überschritten ist.

      Ganz nebenbei sei angemerkt, dass -zumindest auf Grundlage eigener Beobachtungen- der Anteil an TrägerInnen von zum schnellen Nachlaufen ungeeigneten Schuhen bei heterosexuellen Paaren höher sein dürfte, als bei homosexuellen, womit die Wahrscheinlichkeit, beim Nachlaufen schnell genug zu sein vermutlich bei einem homosexuellen Paar sogar höher ist. :)
    • Zitat Stb
      Alles was ich meinte, war, dass ich sowohl hinter Deiner Kamera, als
      auch hinter der vollverschleierten Dame eine Person erkenne... Sonst
      nix. So gesehen werde ich "persönlich", weil Du ja auch eine Person
      bist. Und mich erkennst Du anscheinend auch als Person an, obwohl ich
      keinen Avatar habe, sonst würdest nicht mir zurück schreiben .



      That's all...



      Stb

      Ich erkenne die moslemische Frau genauso an wie jeden andern Menschen.
      Ich akzeptieren auch ihre Lebensweise und ihren Glauben.

      Was ich nicht akzeptieren ist das mir jemand meine Lebensweise streitig macht!

      Das mit dem Avatar hab ich mit dem Rogal in verbindung gebracht der wie es scheint ja nie einen was recht machen kann.
      Es wurde solange gestichelt bis er sein Avarar geendet hat und jetzt hat er einen schlechten Imageberater.
      Ich könnte auch den Fred Feuerstein als Avatar nehmen weils wuscht ist.

      LG
      Franz
    • franz1111 schrieb:

      Zitat Stb

      Das mit dem Avatar hab ich mit dem Rogal in verbindung gebracht der wie es scheint ja nie einen was recht machen kann.
      Es wurde solange gestichelt bis er sein Avarar geendet hat und jetzt hat er einen schlechten Imageberater.
      Ich könnte auch den Fred Feuerstein als Avatar nehmen weils wuscht ist.

      LG
      Franz
      Schön, dass mal jemand wahrnimmt wie es wirklich ist, oder - ich bin mal so mutig - war. Wir werden ja sehen, ob ich mich irre 8)
      Das Avatar habe ich auf jeden Fall nur geändert, weil sich das Bild im Urlaub ergeben hat und ich mir spontan dachte, dass das eine gute Gelegenheit für ein neues Avatar wäre.
      Warum dann M_Martin_M meinte ich hätte einen neuen Imageberater, weiß ich nicht, denke es war einfach nur ein Scherz.

      LG, Roland

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