Foto-Drohnen

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    • Foto-Drohnen

      Liebe Fotofreunde!

      Nun hätte ich eine rechtliche Frage zu Foto-Drohnen. Ist es erlaubt, ohne jede Bewilligung, Foto-Drohnen über mein Grundstück zu steuern und eventuell Fotos anzufertigen? (Dies weiss ich allerdings nicht)
      Wie ist Eure Meinung dazu, bzw. gibt es eventuelle berufene die mir dies erläutern können!

      Vielen Dank,

      Kurt
    • Auszug aus [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar], bitte die ganze Seite lesen.

      "Modelle bis 79 Joule Bewegungsenergie (ca. 250 Gramm): z.B. Mini -Spielzeughubschrauber, Minimodelle aus Schaumstoff auch mit Kamera sind bis zu einer Höhe von max 30m erlaubt. Eine Gefährdung von Personen oder Sachen muss ausgeschlossen sein. Diese „Spielzeuge“ fallen nicht unter den Anwendungsbereich des Luftfahrtgesetzes."

      Grüße, Gerald
    • Der Link ist für die technische Zulassung und Flugerlaubnis zweckmäßig.

      Darüber hinaus gibt es die Aspekte der geschützten Privatsphäre und des Hausrechtes.

      Sollte der Eindruck entstehen, dass diese verletzt wird. zB Durch Aufnahme des
      persönlichen Lebensbereich durch Foto oder Filmen in den eigenen Garten oder gar in die Fenster hinein,
      gehe ich von einer Gesetzesübertretung aus.

      Als erste Näherung würde ich den Piloten entsprechend zurecht weisen und die Löschung der Daten begehren.

      Sollte es damit nicht erledigt sein, würde ich empfehlen, die entsprechenden Beweise zu sichern,
      und mit einem entsprechend erfahrenen Anwalt die weitere Vorgehensweise beraten.

      Den Übeltäter erwartet wahrscheinlich eine entsprechend kostenpflichtige Unterlassungsklage und insbesondere,
      die Haftung für Gerichts- und Anwaltskosten, die sich wahrscheinlich im Bereich des Preises eines halben Kleinwagens bewegen.
      Allerdings wird man unter Umständen bereit sein müssen, dem Verletzer entschieden entgegen zu treten und
      seine Ansprüche auch in höheren Instanzen zu verfolgen, mit all dem eigenen Risiko zu verfolgen.

      Hope it helps & lg Andreas
    • Wahrscheinlich hätte eine klassische Tontauben-Zwillingsschotflinte ausreichende Wirkung.

      Allerdings setzt man sich mit so einer Aktion schnell ins Unrecht.

      Angefangen davon dass der Gebrauch in bewohntem Gebiet sicher nicht statthaft ist, können damit tatsächlich Menschen gefährdet werden.
      Letztlch gefährdet man sich vielleicht in der Hektik sogar damit selber

      Weiters könnte der Besitzer eine mutwillige Sachbeschädigung geltend machen.

      Umgekehrt wird man kaum Selbstverteidigung ins Treffen führen können.

      Hope it helps & lg Andreas
    • Hey Kurt,

      Da ich auch Modellflieger bin, kann ich einen kleinen Überblick geben:

      Modelle bis 25kg, dürfen über einem Grundstück für das du eine Bewilligung hast (in deinem Fall gibst du sie dir selber *g*) bis zu 150m hoch fliegen.

      Allerdings ist das in bebautem Gebiet und über Menschenansammlungen natürlich nicht gestattet.
      Falls du in der Nähe eines Militärflughafens wohnst (z.B. Wr.Neustadt West), ist zusätzlich noch Vorsicht angesagt - da ist das Filmen/Fotografieren komplett verboten.

      Die Fotos dürfen nicht veröffentlicht oder für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden und es dürfen keine Personen darauf erkennbar sein.

      Wenn dein Haus ein Sternchenbau ist - dann wäre es für dich legal dein Grundstück zu fotografieren - falls du in einer Siedlung wohnst hast eher schlechte Karten.

      Wenn du dich an das alles hältst, sollte es keine Probleme geben ;)
    • Auszug aus dem Luftfahrtgesetz

      "Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge
      Flugmodelle
      § 24c. (1) Flugmodelle sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Geräte, die
      selbständig im Fluge in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten
      verwendet werden können und
      1. in einem Umkreis von höchstens 500 m und
      2. ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum
      Zwecke des Fluges selbst,

      betrieben werden.
      (2) Flugmodelle mit einem Gewicht bis einschließlich 25 kg dürfen ohne Bewilligung gemäß Abs. 3
      betrieben werden. Der Pilot hat stets darauf zu achten, dass durch den Betrieb dieser Flugmodelle keine
      Personen oder Sachen gefährdet werden.
      (3) Flugmodelle mit einem Gewicht über 25 kg dürfen nur mit Bewilligung der Austro Control
      GmbH oder einer auf Grund einer Übertragung gemäß § 140b zuständigen Behörde betrieben werden.
      Diese Bewilligung ist zu erteilen, wenn ......."

      (Hervorhebung von mir)
      Mit Fotografieren wäre ich da wirklich vorsichtig.
    • Dan ke Euch allen. Es geht im konkreten Fall um einen Vis-a-vis Nachbarn mit dem ich in Keinem guten Einvernehmen leben. Ich sehe nicht ein, dass ich mich von ihm ausspionieren lassen soll und andererseits meine Video-Überwachung meines eigenen Hausen nicht einmal einen Meter auf die Strasse hinaus erfolgen darf. Dieser nette Zeitgenosse kennt keine Regeln (um es sehr höflich auszudrücken), aber irgendwann ist Schluss!

      Nochmals herzlichen Dank an alle!

      PS: An das mit der Schrotflinte habe ich auch schon gedacht, habe nur leider keine!
    • pff - gerade für solche fälle macht das gesetz sinn - für den vernünftigen normalgebrauch und um wasserfälle aus der luft zu fotografieren ist es wieder einmal eine österreichische "speziallösung" die enzig dem schutz der luftfotografen dient - "sicherheitsargumente" sind vorgeschoben und ich denke die formulierte regelung wird nicht lange halten ... wie schnell das gehen kann haben wir ja ende des jahres gesehen :)

      im übrigen räume ich dem schutz der privatsphäre einen grossen stellenwert ein und finde es gut und richtig, dass das filmen/fotografieren von fremden oder öffentlichem grund beschränkt/verboten ist wenn es die privatsphäre des einzelnen verletzt. aber wir haben hier ja im forum schon einen der seine kamera auf "langen stangen" montieren will .... oh du mein österreich !

      "fliegende kameras" aber quasi völlig verbieten zu wollen halte ich für überzogen - es ist ja auch der betrieb von autos nicht verboten, die schneller als 130km/h fahren können. wenn meine drohne fertiggestellt ist werde ich aber trotzdem mal den "offiziellen" weg einer genehmigung zu beschreiten versuchen - ein wenig habe ich aber den eindruck als wären die herrschaften dort schon jetzt ein wenig überfordert....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von myLens ()

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