Rechtsvorschrift für Berufsfotografen-Verordnung - Zugangsvoraussetzungen, Fassung vom 09.01.2014
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Die Verordnung wurde (noch) nicht aufgehoben.
Ist aber völlig gleichgültig, dann das Gesetz ([Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]) geht vor. -
Danke, ich dachte echt es war nur ein Traum *gg*
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Ich sehe da eigentlich keinen Widerspruch.
1) Es gelten keine Hemmnisse
2) Wer zusätzliche Voraussetzungen erfüllt, darf auch
Interessant wäre zB die Frage wie die Erweiterten Berichtigungen des Berufsfotografen sind.
Denn der darf amtlich auch filmen. Das bleibt dem Pressefoto verwehrt....
... dafür darf der Pressefotograf weiterhin nur B2B...
Fazit: Da besteht noch textueller Aufarbeitungsbedarf....
GewO
§150 (Da ist noch ein Strudel mit der Einschränkung für Pressefotografen)
...
(5) Berufsfotografen (§ 94 Z 20) sind auch zur Herstellung von Videofilmen berechtigt. Unbeschadet der Rechte von Berufsfotografen ist das Gewerbe Pressefotografie und Fotodesign kein reglementiertes Gewerbe gemäß § 94 Z 20. Pressefotografen und Fotodesigner dürfen für Unternehmer, Träger der Selbstverwaltung und Gebietskörperschaften tätig werden, sofern ihre Fotografien ausschließlich zur Nutzung im Rahmen der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmers oder des Aufgabenbereichs des Trägers der Selbstverwaltung bzw. der Gebietskörperschaft bestimmt sind.
...
§376 (Ist ein totaler Palawatsch der Formatierung)
Da gibt es eine Absatz der Pressefotografen zu Fotodesign berechtigt. Wobei das nur für die Übergängler gilt (?!)
.... Palawatsch abgekürzt ....
(4) Gewerbetreibende, die am Tag vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2012 das Pressefotografengewerbe ausgeübt haben, sind berechtigt, das Gewerbe Pressefotografie und Fotodesign im Umfang des § 150 Abs. 5 letzter Satz auszuüben.
....
lg Andreas -
Genau.
- Die Berufsfotografen-VO regelt Details einer Bestätigung, die man nicht braucht.Ist also egal.
- Bestehende Gewerbeberechtigungen werden von der aktuellen Aufhebung und überhaupt von Änderungen prinzipiell nicht berührt. All ihre Einschränkungen gelten weiter!
- Bei der Einführung des "Pressefotograf und Fotodesigner" hat man diesen Umstand berücksichtigt und extra eine Bestimmung geschaffen, die bisher auf reine Pressefotografie eingeschränkte Gewerbe ausdrücklich kraft Gesetzes auf den Berechtigungsumfang des "Pressefotograf und Fotodesigner" erweitert hat. Ohne diese Sonderbestimmung hätten sie alle ihr Gewerbe ummelden müssen, oder hätten weiterhin nur reine Pressefotografie machen dürfen.
- Es kann sein, dass bei einer den nächsten GewO-Novellen im Zuge der Rechtsbereinigung eine ähnliche Bestimmung kommt, die allen Irgendwasfotografen den Berechtigungsumfang des Berufsfotografen einräumt. Bisher ist das aber NICHT der Fall.
- Interessant ist der Passus "Berufsfotografen sind auch zur Herstellung von Videofilmen berechtigt" Hier könnte man böswillig argumentieren, dass das eben nur für "Berufsfotografen" aber eben nicht für schlichte "Fotografen" gilt, also zB solche, die ihr Gewerbe in Freistadt angemeldet haben und denen man erzählt hat, es hieße jetzt "Fotograf".
(In Wien wurde übrigens der Online-Antrag vom 29.12. (Anmeldung mit Wirkung vom 1.1.) erledigt und es wurde Antragsgemäß "Berufsfotograf" eingetragen) -
webwolfi schrieb:
- Die Berufsfotografen-VO regelt Details einer Bestätigung, die man nicht braucht
ist Bürokratie nicht was Schönes, schade dass man das nicht knipsen kann -
webwolfi schrieb:
Die Verordnung wurde (noch) nicht aufgehoben.
Nachdem ich mit Juristenchinesisch nicht so gut zurecht komme: Ist es nach wie vor so, dass man in Ö zum bezahlten Fotografieren (ausgenommen PRessefotografie und... "Fotodesigner", was auch immer das heißt) einen Gewerbeschein braucht? Und wird sich das irgendwann ändern?
EDIT: Hab grad den anderen Thread gesehen! -
Caelondia schrieb:
webwolfi schrieb:
Die Verordnung wurde (noch) nicht aufgehoben.
Nachdem ich mit Juristenchinesisch nicht so gut zurecht komme: Ist es nach wie vor so, dass man in Ö zum bezahlten Fotografieren (ausgenommen PRessefotografie und... "Fotodesigner", was auch immer das heißt) einen Gewerbeschein braucht? Und wird sich das irgendwann ändern?
EDIT: Hab grad den anderen Thread gesehen!
. . . . . . -
M_Martin_M schrieb:
webwolfi schrieb:
- Die Berufsfotografen-VO regelt Details einer Bestätigung, die man nicht braucht
ist Bürokratie nicht was Schönes, schade dass man das nicht knipsen kann
Kann man schon..
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Nun, ich hab das Gewerbe, als inzwischen 5tes Gewerbe (alle aufrecht und dahinterliegende Firmen geht’s sehr gut
), die Woche angemeldet und natürlich als BERUFSFOTOGRAF ausgestellt
Meine regionale WKO hat mir dazu noch den Wisch gegeben, so dass mir die Anmeldung dazu auch nichts kostete.
War mir zwar wurst, aber bei den Kammerumlagen die ich seit 20 Jahren zahle dürfens auch mal für mich was machen
Ich gebe hier Vielen im Bezug Marktsituation in Future recht, denke das in den üblichen Bereichen wie Hochzeit, Schule, etc...., der Markt jetzt richtig böse zerlegt werden wird, und es am Schluss in diesen Bereichen der Fotografie zum Kannibalismus kommen wird. Schlecht für die Fotografen die sich jahrelang oder sogar jahrzehntelang im Schutze der
Reglementierung ausgeruht haben.
Ich denke aber auch das es für den Markt selbst letztendlich eine Bereicherung werden wird, da im Prinzip wirklich gute
Fotografen die kreativ und hip sind und immer neue Ideen im Markt einbringen sich durchsetzen werden und zwar dort wo nicht nur der Preis zählt.
Ich brauche das Gewerbe nur um in einer meiner Firmen das Angebot abzurunden, respektive möchte ich mich in einem Nischenbereich betätigen.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ds-50 ()
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ds-50 schrieb:
der Markt jetzt richtig böse zerlegt werden wird
Optimist, der Markt ist schon seit Jahren richtig zerlegt -
@ [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar],
nun Du scheinst doch länger in der Branche tätig zu sein, dadurch hast Du natürlich einen besseren Überblick.
Ich habe nur die letzten ca 2 Jahre das ganze mit mehr oder weniger großem Interesse verfolgt, das extremen Mauern der Meister um Ihre Burg (kam mir oft so vor wie wenn Immungeschwächte sich vor Viren schützen müssten), und den massiven Druck die das Gewerbe frei haben wollten.
Und ich denke das grad jetzt wo es ein freies ist, hunz und kunz als Nebenjob sehen werden und in ganz großem Ausmaß dem Altbestand an Fotografen zusetzen wird.
Hab einige Bekannte die bis dato zB Hochzeiten schwarz fotografiert haben die waren die ersten die sich nen freien Gewerbeschein gezogen haben und jetzt eben am Weekend die Wochenarbeitskleidung gegen Ihr Hobbyköfferchen tauschen und immerhin hoch motiviert fotografieren.
Ist auch kaufmännisch logisch, den jetzt stellt er halt, auch wenn noch immer unterm Preis mit dem ein Unternehmer der davon lebt machen könnte, Rechnungen, und kann seinen bis dato vom Gehalt finanzierten Hobby einfach von der Steuer absetzen. Und wenn der nur 1.000 Nettogewinn am Schluss in der Buchhaltung aufweist is schon keine Liebhaberei mehr aus Sicht des Finanzamtes. Das der sagen wir zB 3 von 5 Hochzeiten nach wie vor schwarz abdrückt erklärt sich von selbst, kenne aber auch Meisterfotografen die Fragen ob man ne Rechnung braucht -
die "goldenen" Zeiten für Fotografen hab ich selbst nicht mehr erlebt, das ging bis Mitte, Ende der 90er, seit damals gehts bergab, ständig weniger Hochzeiten insgesamt und durch das Aufkommen der digitalen Kameras haufenweise "Hobbysten" die aus Freundschaft oder Verwandtschaft oder gegen Bares knipsen. Schulen sind ein heiß umkämpfter Markt, mancherorts gibts Platzhirsche die ihre hohen Preise halten können, aber für viele Schulen ab einer gewissen Größe gilt, dass da von großen. zT ausländischen Firmen mit Preisen gearbeitet wird die ich nicht einmal nachvollziehen, geschweige denn halten kann.
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Ich bin da bei Martin.
Ja, es wird kurzfristige Verwerfungen geben.
Aber wenn man nicht draufzahlen will, kann man bestimmte Leistungen nicht unter einem Preis X anbieten, zumindest wenn man hier lebt. Die die draufzahlen werden nicht überleben.
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