Was darf ich als Hobbyfotograf?

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    • newbee schrieb:

      Zuletzt wäre die Vorverurteilung eines oder einer Beschuldigten auf Grund des "allgemeinen Lebensverstandes" von Ermittlungsbeamten alles, nur nicht gerecht. Jeder hat zunächst als Unschuldig zu gelten, bis eine individuelle (!) Schuld nachgewiesen werden kann. Zu akzeptieren, dass pauschal jemand auf Grund von "Erfahrung" diskreditiert werden darf, ebnet zwangsläufig den Weg zum Willkürstaat ("... die kenn ma schon, die Zigeuner/Juden/Obezahrer/Pfuscherfotografen ... schuldig!")


      Behörden und Gerichte sind gehalten, nach bestem Wissen und Gewissen die Wahrheit herauszufinden und sie müssen (!) jeweils eine Entscheidung treffen. Im Zuge der Rechtsgeschichte hat sich die freie Beweiswürdigung unter allen unzulänglichen Methoden als die beste herauskristallisiert. Vor 1000 Jahren ginge es zB noch darum, wer mehr Zeugen für die eigene Glaubwürdigkeit (im Sinne von X ist ein ehrenwerter Mann) hatte und es wurde einfach gezählt, Im Strafprozess gab es teils heute sehr eigentümlich anmutende Beweisregeln.

      Grundsatz also: es soll der wahre Sachverhalt herausgefunden werden, Zeugen und deren Anzahl sind nur ein Mittel dazu. Der ehemalige Bundeskanzler Sinowatz wurde zB aufgrund der einen Aussage der Ottilie Matousek verurteilt, obwohl Horden von Leuten, die beim fraglichen Ereignis ebenfalls dabei waren, für Sinowatz ausgesagt habe. Der einen Aussage von Frau M. wurde eben -vermutlich zurecht- mehr glauben geschenkt.

      Die allgemeine Lebenserfahrung darf nicht in reine Willkür ausarten, sie darf nicht nur behauptet werden, sondern muss -wenn sie nicht offensichtlich ist- etwa durch Beispiele belegt werden.

      Der von dir angesprochene Grundsatz "in dubio pro reo" also im Zweifel für den Angeklagten braucht erstens einen wirklich berechtigten Zweifel, und zweitens gilt er nur im Strafverfahren (auch Verwaltungs- oder Finanzstrafverfahren)

      Im Zivilprozess muss eine Entscheidung getroffen werden und zwar im Prinzip nach dem Grundsatz, welche Darstellung ist nun glaubwürdiger. Hier kann ein Richter nicht sagen "ich kann mich nicht entscheiden" und deshalb tritt automatisch die Regel "Im Zweifel für XY" ein.
    • webwolfi schrieb:

      Sorry, das wird lang...


      passt schon ;) aber jetzt sind wir d'accord. die grundbotschaft, man dürfe sich zum beispiel in keine kirche setzen um aus spass zu fotografieren hat mich verstört. es gibt genügend echte hobby fotografen, die keine umgehung der gewerbeordnung planen oder grauzonen ausloten wollen, sondern vielleicht einmal in ihrem leben die gelegenheit bekommen, ein paar (bereits geschossene) fotos zu verkaufen, und davor ja auch keine angst haben brauchen.

      das beispiel nachbarschaftshilfe ist bewusst angeführt, da vor der freigabe der tenor seitens der innung lautete, es handle sich um ein reglementiertes gewerbe, und selbst eine kostenlose betätigung, um z.b. eine hochzeit zu fotografieren, sei deshalb unzulässig. DAS hat sich nun geändert, und mit freigabe des gewerbes wird die echte nachbarschaftshilfe im üblicher weise tolerierten ausmass auch in der fotografie einzug halten. als alter "sozialrevolutionär" ist mir dieser aspekt ein besonderes anliegen, nämlich dass sich antikapitalistische ansätze weiter durchsetzen mögen.

      in dem auf gewinn und bezahlung ausgerichteten hamsterrad werden wir vieles, aber nicht glücklicher. den armen leutln nun allen einen gewerbeschein einreden zu wollen, bis wir schließlich fünf millionen gewerbescheinbesitzer in österreich haben, kanns wohl auch nicht sein, oder? dazu ist die kammerumlage zu hoch.

      zum punkt voreingenommenheit: auch im zivilrecht liegt die beweislast beim kläger. die frage, die sich mir stellt, ist die, ob in zeiten der omnipräsenz im internet insbesondere die veröffentlichten fotos auf einer homepage ausreichen dürfen, um hobbyfotografen unter den verdacht der gewerbeanmaßung stellen zu können. genau das hat die innung in den letzten jahren ja wiederholt getan, und zum beispiel behauptet, ein hobbyfotograf habe eh keinen grund, seine fotos online zu stellen, also wird wohl ein gewerbe dahinterstecken. hier wird es zeit, dass die behörden im 21. jahrhundert ankommen.

      liebe grüsse,
      alex
    • newbee schrieb:

      das beispiel nachbarschaftshilfe ist bewusst angeführt, da vor der freigabe der tenor seitens der innung lautete, es handle sich um ein reglementiertes gewerbe, und selbst eine kostenlose betätigung, um z.b. eine hochzeit zu fotografieren, sei deshalb unzulässig.


      das war ein reines wunschdenken der innung und wurde als "druckmittel" eingesetzt

      leute mit weisser weste haben darüber gelacht ;)
      leute mit grauer weste gingen zu 80% in die knie
      leute mit schwarzer weste (welche bei hochzeiten obligatorisch ist) gingen zu 100% in die knie

      so gesehen hat sich da gar nichts geändert
    • Das Marktamt gebärdet sich zwar manchmal seltsam aber es gelten für es die selben rechtsstaatlichen Regeln wie für alle anderen Behörden auch.
      Im gewerberechtlichen Verfahren ist es außerdem meist nur Hilfsbehörde für die später entscheidende Gewerbebehörde, also sowas wie die "Polizei" die vor Ort ermittelt.

      Natürlich ist es praktisch, wenn man seine "Unschuld" beweisen kann, man erspart sich dann "Scherereien", Beweislastumkehr gibt es aber auch im gwerberechtlichen Verfahren nicht.

      Es gibt da nur ganz wenige Ausnahmen, etwa den §1 (6) GewO, der Vereine betrifft und eine sogenannte "widerlegliche gesetzliche Vermutung" normiert.
    • Nochmals danke für die vielen Antworten!

      Ich denke ich kenne mich nun aus. Ich darf dafür keinen wirtschaftlichen Vorteil erlangen (Geld, Tätigkeiten für die ich sonst bezahlen würde) und das ganze sollte nicht zu professionell (Qualität, nur "Auftragsarbeiten", ...)wirken, da man sonst Verdacht auf eine Gewerbetätigkeit schöpfen könnte. Und ich darf keine Werbung für eine Dienstleistung machen, auch wenn ich diese gratis mache.

      Vermutlich ist diese sehr kurze Zusammenfassung nicht 100% korrekt, aber ich denke den Kern trifft es ganz gut, oder?

      Lg

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