Was darf ich als Hobbyfotograf?

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    • Was darf ich als Hobbyfotograf?

      Halo zusammen,

      Ich bin neu hier, daher hoffe ich, dass es diesen Beitrag noch nicht gibt - ich habe diesen zumindest nicht über die Suchfunktion finden können.

      Ich lese jetzt schon einige Stunden hier im Forum was ich jetzt als Hobbyfotograf machen darf und was nicht. Umso mehr ich hier lese umso unklarer wird mir die Sache. Das liegt vermutlich an zwei Dingen
      1) Viele Hobbyfotografen haben andere Vorstellungen und wollen nicht wahrhaben, dass sie keine Aufträge annehmen dürfen und auch kein Geld oder sonstige Gegenleistungen.
      2) Die meisten Leute hier sind von Fragen wie "wieviel Geld, darf ich jetzt verlangen?" verständlicherweise schon so genervt, dass oft keine hilfreiche Antwort kommt oder sogar illegale Dinge vorgeschlagen werden.

      Daher ist mein Vorschlag, dieses leidige Thema mit diesem Thread einmalig konkret zu behandeln. Auf diesen Thread soll dann einfach verwiesen werden. Optimal wäre natürlich ein Thread rein mit den Informationen ohne Diskussion, jedoch überlasse ich diese Aufgabe lieber einer juristisch bewanderten Person.

      Wäre echt super wenn hier jemand zusammenfassen könnte, was ich als Hobbyfotograf darf und was nicht. Hier liegt die Betonung auf DARF. Wenn ihr Grauzonen aufnehmt, bitte diese auch als solche Kennzeichnen.

      Um hier eine gewisse Qualität zu erhalten, bitte postet hier nur wenn ihr euch sicher seid, dass das geschriebene auch dem Gesetz entspricht.

      Ich fange mal mit ein paar Fragen an die mir noch nicht klar sind:

      - Darf ich für Leute die auf MICH zukommen gratis Fotos machen z.B. Geburtstagsfeier? Gibt es hier eine Unterscheidung zw. Verwandte/Bekannte/fremden Personen? Im Zweifelsfall: Muss ich beweisen, dass ich dies gratis durchgeführt habe oder muss mir bewiesen werden, dass dies nicht so war?

      - Ich habe hier gelesen, dass ich einzelne Fotos auf Anfrage verkaufen darf. Ist das korrekt? Wenn ja, darf der Verkauf gewinnbringend sein oder nur einem Kostenersatz entsprechen? Aus was darf sich dieser zusammensetzen?

      Lg
    • Das leidige Thema wurde ja schon hundertmal durchgekaut.

      Aufgrund der neuen Rechtslage hat sich aber doch etwas verändert: Du verstößt ab 28.12. insoweit nicht mehr gegen das Gewerberecht, als es seit diesem Datum Jedermann/Jederfrau in Österreich frei steht, Geld für seine Fotos anzunehmen, ohne dazu amtlich "befugt" zu sein, sei es nun als Meister oder mit der Befähigungsprüfung.

      Darüber hinaus hat sich eigentlich nichts geändert, was die Einstufung als Gewerbe an sich betrifft:

      Keine Gewinnerzielungsabsicht und kein Anbot einer Dienstleistung an einen unbestimmten Kundenkreis
      -> Liebhaberei
      Gewinnerzielungsabsicht und/oder Anbot an einen unbestimmten Kundenkreis
      -> Gewerbe

      Das Gewerbe ist seit 28.12. frei. Hast Du einen anderen Gewerbeschein und planst die Ausübung der Fotografie im Rahmen der Nebenrechte bis ca. 10% des Umsatzes ist das daher in Zukunft erlaubt, das war früher strikt verboten (Handwerke waren von der Ausübung der Nebenrechte durch freie Gewerbetreibende definitiv ausgenommen).

      Das wars.

      Ah ja, und Künstler dürfen in Zukunft auch Portraits anfertigen :) Dazu brauchst Du aber einen Künstlerausweis Und Künstler-SV.

      lg, Alex
    • newbee schrieb:

      Aufgrund der neuen Rechtslage hat sich aber doch etwas verändert: Du verstößt ab 28.12. insoweit nicht mehr gegen das Gewerberecht, als es seit diesem Datum Jedermann/Jederfrau in Österreich frei steht, Geld für seine Fotos anzunehmen, ohne dazu amtlich "befugt" zu sein, sei es nun als Meister oder mit der Befähigungsprüfung.


      sorry, sehr schlecht formuliert, das verstehen sicher wieder viele falsch ;)

      natürlich ist das nach wie vor ein verstoss, wenn man OHNE gewerbeberechtigung ein gewerbe ausübt
      da hat sich doch überhaupt nichts geändert

      das ausstellen eines freien gewerbescheines ist ja die amtliche befugnis
      nur ist das ausstellen seit 28.12. an so gut wie keine auflagen mehr gebunden
    • kohli-vie schrieb:


      sorry, sehr schlecht formuliert, das verstehen sicher wieder viele falsch ;)


      Wie weiter unten ausgeführt, ist die gewerbliche Betätigung nach wie vor an eine Bewilligung gebunden (Gewerbeschein). Die hobbymäßige Betätigung, die auch gelegentliches Fotografieren gegen Entgelt erlaubt, unter relativ strengen Rahmenbedingungen (keine Werbung, keine gewerbetypische Infrastruktur) war und ist weiterhin frei ("Liebhaberei", TFP Shootings, usw.).

      Die Situation hat sich insofern deutlich geändert, als früher die Berufsfotografen Unterlassungsverfügungen und Schadenersatz konstruieren konnten ("Gewinnentgang"), da ihr reglementiertes Gewerbe unbefugt ausgeübt wurde. Genau dies wird sich in Zukunft nicht mehr konstruieren lassen, weil das Gewerbe eben nicht mehr reglementiert ist, und das heisst, das grundsätzlich die professionelle Betätigung auch jedem Hobbyfotografen offen steht, und sich ggf. unbefugte Gewerbeausübung durch Lösen eines Gewerbescheines problemlos legalisieren ließe.

      Auch für das gewerbliche Kaffee-Aufbrühen brauche ich in Österreich einen Gewerbeschein. Dennoch führt fast jeder Verein und jedes Amt eine Kaffeekassa, ohne dass das Vereinslokal oder die Amtsstube deswegen zur Gaststätte wird. Geld als Vergütung für Fotos an sich würde also noch kein Problem darstellen, erst die Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht definiert die Gewerbeausübung. Als übliche Kriterien gelten neben Gewinnerzielungsabsicht (Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben): ev. Vorhandensein einer Preisliste ("katalogartige Leistungen"), gemachte Werbung ("Anbot an unbestimmten Kundenkreis") oder Studio, Büro oder andere "gewerbstypische Infrastruktur".

      lg, Alex
    • newbee schrieb:

      Die Situation hat sich insofern deutlich geändert, als früher die Berufsfotografen Unterlassungsverfügungen und Schadenersatz konstruieren konnten ("Gewinnentgang"), da ihr reglementiertes Gewerbe unbefugt ausgeübt wurde. Genau dies wird sich in Zukunft nicht mehr konstruieren lassen, weil das Gewerbe eben nicht mehr reglementiert ist, und das heisst, das grundsätzlich die professionelle Betätigung auch jedem Hobbyfotografen offen steht, und sich ggf. unbefugte Gewerbeausübung durch Lösen eines Gewerbescheines problemlos legalisieren ließe.


      das stimmt doch nicht.
      es ist egal, ob ein FREIES gewerbe oder ein REGLEMENTIERTES gewerbe ohne gewerbeberechtigung ausgeübt wird.
      in BEIDEN fällen ist das ausüben eines gewerbes ohne gewerbeberechtigung ein unlauterer wettbewerbsvorteil
      und somit kann man als mitbewerber nach UWG gegen den betroffenen vorgehen.
      dazu gehören schadenersatzforderungen und/oder unterlassungserklärungen

      die tatsache, dass man nun den gewerbeschein ohne hindernisse bekommen WÜRDE, ist doch kein
      freibrief, die tätigkeit OHNE gewerbeschein auszuführen

      das meinte ich mit "falsch verstehen"
      denn so wie du es schreibst, hätte es zukünftig kieinerlei konsequenzen, wenn jemand ohne gewerbeschein "gewerblich" fotografiert
    • kohli-vie schrieb:

      ... so wie du es schreibst, hätte es zukünftig kieinerlei konsequenzen, wenn jemand ohne gewerbeschein "gewerblich" fotografiert


      lies mein posting noch mal aufmerksam durch... denn das habe ich nicht geschrieben!

      FALLS jemand gewerblich fotografiert, dann braucht er einen gewerbeschein, sonst nicht.

      darüber hinaus wird ein bewilligungspflichtiges gewerbe faktisch anders behandelt als ein freies, da es ja per definitionem aus gründen der abwehr von überdurchschnittlicher gefahr für leib, leben oder vermögen bewilligungspflichtig ist. dem entgehst du auch nicht, wenn du gratis diese bewilligungspflichtigen tätigkeiten für dich selbst oder dritte ausübst. ich darf zwar beim kfz reparieren oder hausbau eigenleistungen erbringen oder nachbarschaftshilfe leisten, aber mir selbst pickerl ausstellen, einreichpläne zeichnen oder dem nachbarn das statikgutachten erstellen trotzdem nicht, ein konzessionierter muss da seinen sanctus geben, sonst spielt es nichts. that is the difference, simple as can be. ich darf auch der nachbarin nicht gratis die gallenblase rausoperieren, bzw. würde das wohl auch niemandem einfallen, es zu versuchen. dem gegenüber stehen die freien gewerbe, die ohne übermäßige gefahr für leib, leben oder vermögen ausgeübt werden können, da kräht dann auch kein hahn danach, wenn du diese tätigkeiten gratis machst. jede dieser tätigkeiten darf nicht-regelmässig und nicht-gewinnbringend auch ohne gewerbeschein ausgeübt werden.

      du darfst nicht von deinen persönlichen erfahrungen ausgehen, als besitzer eines studios samt technischer ausstattung (also der gewerbetypischen infrastruktur). wenn ich mir die (teure) ausrüstung eines zahnarztes in ein geschäftslokal stellte, würde man mir wohl vom magistrat aus unterstellen, diese irgendwann kostendeckend bzw. gewinnbringend benutzen zu wollen. so unlogisch ist die überlegung ja auch nicht, und da hilft dann auch kein verweis auf TFP mehr ;)

      der besitz einer kamera allein ist hingegen kein berufstypisches merkmal, das hat die innung selbst ja schon klargestellt, dass man auch im besitz einer profikamera immer noch ein knipser ist.
    • Hallo,

      Vielen Dank für die Antworten. Ja dieses leidige Thema gab es schon öfter, jedoch sind immer Fragen offen geblieben oder es wurde gar nicht konstruktiv diskutiert. Daher auch dieser Thread um hier allen das Leben zu erleichtern.
      Leider habe ich es noch immer nicht behirnt.

      Gut ich darf keine Werbung machen, also erzählen oder anbieten, dass ich (auch gratis) für jemanden Fotografiere.

      Aber ich darf dies durchführen, wenn jemand auf mich zukommt? Wenn das so ist, darf ich Fotos von meinen Shootings online stellen oder ist dies bereits Werbung?

      Du schreibst man darf gelegentlich gegen Entgeld fotografieren? Gibt es hier konkret definierte Rahmenbedingungen? Ich denke das ist für die meisten Hobbyfotografen interessant! Ich darf damit keinen Gewinn erwirtschaften, das ich klar. Ich kann mir das dann aber nur so erklären, dass ich meine entstehenden Kosten decken kann. Kann da auch die Anschaffung des Equipments berechnet weden? Ich denke wohl nicht, aber dann bin ich bei ein paar Cent die Stunde (wenn ich überhaupt pro Stunde rechnen darf), oder?

      Ich darf kein Studio haben, ok, aber ab wann habe ich ein Studio? Einer Softbox oder zwei ... ?

      Bitte nicht falsch verstehen, dass ich hier so nachhake, aber sonst ist es meiner Meinung nach für einen Laien nicht wirklich abschätzbar was man wirklich darf und was nicht.

      Lg
    • sharenz schrieb:

      Du schreibst man darf gelegentlich gegen Entgeld fotografieren? Gibt es hier konkret definierte Rahmenbedingungen?


      nein, gibt es (leider) nicht

      es gibt urteile, wo jemand wegen dem verkauf von 1 t-shirt als gewerblich eingestuft wurde
      es gibt urteile, wo jemand wegen dem verkauf von 100 t-shirt als nicht gewerblich eingestuft wurde

      das problem ist, dass in solchen fällen die GESAMTE situation betrachtet werden muss
      und nach der entscheidet im zweifel ein richter obs gewerblich ist oder nicht

      sharenz schrieb:

      Ich darf damit keinen Gewinn erwirtschaften


      zum 10.000 mal:
      es darf keine gewinnerzielungsabsicht dahinter stehen
      das ist ETWAS ANDERES als kein gewinn!!!

      sharenz schrieb:

      Ich darf kein Studio haben


      natürlich kannst du ein studio haben. auch eins mit 50.000 euro einrichtung

      es kann dir nur passieren, dass die behörde dir dann unterstellst, dass du gewerblich handelst
      und den beweis, dass es nicht so ist, musst dann DU erbringen
    • pluslucis schrieb:

      3) Geh anmelden, oder lass es bleiben ... sollte jetzt der Rat sein.


      :daumenhoch:


      Wieviel hast Du (TO) bisher für Dein Hobby ausgegeben? Ich unterstelle mal: genug!
      Also nimm ca. 400er pro Jahr in die Hand (betrachte es als laufende Hobbykosten) und hol Dir den Gewerbeschein - und schon darfst Du alles!!

      Sollte Dir das zu viel sein, dann bleib braver Hobbyist und erspar Dir (und uns) die ganzen sinnlosen Diskussionen, von denen ich gehofft hatte, das sie mit dem 18.12. ihr Ende gefunden haben!
    • lupus-corridor schrieb:

      Also nimm ca. 400er pro Jahr in die Hand (betrachte es als laufende Hobbykosten) und hol Dir den Gewerbeschein - und schon darfst Du alles!!

      Sollte Dir das zu viel sein, dann bleib braver Hobbyist und erspar Dir (und uns) die ganzen sinnlosen Diskussionen, von denen ich gehofft hatte, das sie mit dem 18.12. ihr Ende gefunden haben!


      :bravo:

      aber nicht vergessen, sofort mit anmeldung einen antrag auf ausnahme von der pflichtversicherung stellen! sonst fällst du ab gewerbeanmeldung unter die versicherungspflicht lt. GSVG:

      Von der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung sind ausgenommen: 6. Personen hinsichtlich ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 4, deren Beitragsgrundlagen (§ 25) im Kalenderjahr das 12fache des Betrages gemäß § 25 Abs. 4 Z 2 lit. b [d.s. 2013: 386,80 €] aus sämtlichen der Pflichtversicherung nach diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeiten nicht übersteigen, wenn sie im betreffenden Kalenderjahr a) sonstige Erwerbstätigkeiten ausüben, oder b) eine Pension [...] beziehen.

      unfallversicherung musst du trotzdem zahlen, ist aber recht wenig.

      lg, alex
    • lupus-corridor schrieb:

      pluslucis schrieb:

      3) Geh anmelden, oder lass es bleiben ... sollte jetzt der Rat sein.


      :daumenhoch:


      Wieviel hast Du (TO) bisher für Dein Hobby ausgegeben? Ich unterstelle mal: genug!
      Also nimm ca. 400er pro Jahr in die Hand (betrachte es als laufende Hobbykosten) und hol Dir den Gewerbeschein - und schon darfst Du alles!!

      Sollte Dir das zu viel sein, dann bleib braver Hobbyist und erspar Dir (und uns) die ganzen sinnlosen Diskussionen, von denen ich gehofft hatte, das sie mit dem 18.12. ihr Ende gefunden haben!


      +1 :daumenhoch:
    • stpm schrieb:

      lupus-corridor schrieb:

      pluslucis schrieb:

      3) Geh anmelden, oder lass es bleiben ... sollte jetzt der Rat sein.


      :daumenhoch:


      Wieviel hast Du (TO) bisher für Dein Hobby ausgegeben? Ich unterstelle mal: genug!
      Also nimm ca. 400er pro Jahr in die Hand (betrachte es als laufende Hobbykosten) und hol Dir den Gewerbeschein - und schon darfst Du alles!!

      Sollte Dir das zu viel sein, dann bleib braver Hobbyist und erspar Dir (und uns) die ganzen sinnlosen Diskussionen, von denen ich gehofft hatte, das sie mit dem 18.12. ihr Ende gefunden haben!


      +1 :daumenhoch:

      +1
    • Hallo,

      Leider geht der Thread meiner Meinung nach in die falsche Richtung. Ich habe mir von dem Thread erhofft, dass hier die Fragen, die sich wohl sehr viele Hobbyfotografen stellen so gut wie möglich und vor allem sachlich beantwortet werden. Danke an alle die das bis jetzt auch getan haben.

      Stattdessen wird mir hier unterstellt Grauzonen zu suchen bzw. geraten mir den Gewerbeschein zu holen. Ich frage mich echt, wieviele Leute den eigentlichen Thread hier gelesen haben.
    • Was ist so schwer zu kapieren? Grauzonen gibts so gut wie keine mehr.

      Es gibt nur mehr: "Hallo ich bin Hobbyfotograf; darf ich von Dir (Euch) ein paar Bilder machen?" oder
      "Klar Onkel Hansi! Ich komm zu Deiner Geburtstagsfeier und bring die Kamera mit!" oder
      "Ich freu mich über die Einladung zu Deine Hochzeit, alter Freund und es wird mir eine Ehre sein,
      Dir ein Fotobuch mit den Bildern der Feier als Geschenk zu machen!" oder
      "Ich mache eine Ausstellung mit meinen Super XY-Bildern! Wer will kann mir dort gern ein paar Bilder abkaufen!" oder
      "Ich suche ein Model gegen "Bezahlung" (auch TFP ist eine Form davon) um ein paar coole Ideen umzusetzen!"

      und für ALLES andere gibt's ab sofort einen ganz simplen Gewerbeschein!



      PS: Jungs, falls ich ein ganz wichtiges Beispiel vergessen habe, ergänzt mich bitte!
    • Wo kein Kläger - da kein Richter, und ich denke mal Du wirst ja nicht unbedingt als Hobbyfotograf sooooooooooo
      stark ins Geschäft einsteigen dass du damit einem Profi die Butter vom Brot stiehlst - oder ??

      Zum ersten hast du nicht die Ausbildung und wahrscheinlich auch nicht die notwendigen Referenzen oder Räumlichkeiten wie ein Solcher, wenns soweit ist kannst dir ja noch was überlegen - wird aber einige Zeit dauern schätze ich.

      Also das Ganze etwas gelassener angehen ohne irdendwelche Paragraphen und Gesetzestexte !!
      Man könnte ja auch sagen - ich bin ein Hobbyschnitzer - darf ich meinen Freunden oder Bekannten oder auch Fremden keine
      Grippenfigur schnitzen - wenn sie mir vielleicht einen kleinen Unkostenbeitrag dafür leisten !
      Das Thema hatten wir schon etlichemale und wird langsam langweilig

      Trotzdem
      lg Uwe
    • Die Einzige Frage welche ich mir als Hobbyfotograf stelle wenn mich jemand anschnorrt - äh - fragt ob ich für ihn etwas fotografieren kann ist:
      interessiert es mich & kann ich was dazulernen?
      Wenn ja, dann braucht er nix zu bezahlen.
      Wenn nein, dann kann er es nicht bezahlen.

      Die Meisten fragen sowieso nur deshalb, weil sie hoffen auf meine Kosten sparen zu können.
    • Uwe01 schrieb:

      Wo kein Kläger - da kein Richter,


      Das ist die Crux an der Geschichte; ich nehme an die Anzahl der Gewerbescheine wird in nächster Zeit ordentlich steigen - damit natürlich auch die Anzahl der Kläger!
      Denn wenn die gewerbliche Konkurrenz schon so groß ist, wird man sich sicher von den "Steuerschonern" nichts mehr wegnehmen lassen wollen!

      Auch die Innungen beginnen bereits umzudenken: in Wien und NÖ hab ich schon vernommen, das man sich arrangieren und natürlich das Gewerbe gesamt vertreten muss. Versteh ich so: wenn man fast keine gewerberechtliche Konkurrenz mehr jagen kann, jagt man steuerrechtliche!
    • sharenz schrieb:

      Stattdessen wird mir hier unterstellt Grauzonen zu suchen bzw. geraten mir den Gewerbeschein zu holen. Ich frage mich echt, wieviele Leute den eigentlichen Thread hier gelesen haben.


      Hmmm... Die Rahmenbedingungen haben wir Dir hier doch schon aufgezeigt. Die Antwort, wie Du jetzt korrekt vorgehen sollst, kannst Dir nur Du selbst geben, denn nur Du allein weißt, was Du mit Deiner Kamera noch vor hast.

      Um trotzdem noch einmal darauf einzugehen: Einem Hobbyfotografen stellen sich diese Fragen nicht wirklich, denn er wird weder kostendeckend arbeiten noch Werbung für sein Hobby machen, und die ein oder zwei Mal, wo er jemand Bilder verkaufen kann, werden nicht ins Gewicht fallen. Hierzu gibt es auch die klare Aussage von Innungsmeister Weinwurm, dass seitens der Innung nicht in Frage gestellt wird, dass Fotos, die im Rahmen des Hobbys gemacht werden, auch gelegentlich verkauft werden dürfen, etwa - wie von Wolfgang erwähnt - bei einer Ausstellung.

      Alles darüber hinaus braucht entweder einen Künstlerausweis oder einen Gewerbeschein als Grundlage. In beiden Varianten bist du in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) pflichtversichert, und Deine Tätigkeit ist grundsätzlich ESt- und USt-pflichtig. Als Künstler musst Du von einer Interessensvertretung als solcher anerkannt werden, was sicher inzwischen schwieriger ist, als einen Gewerbeschein zu lösen.

      lg, Alex

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