Jemand mit Drohne am Start? :)

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    • RE: Jemand mit Drohne am Start? :)

      Blauerwalimwald schrieb:

      jemand Erfahrungen hier???

      Ja, meine erste Drohne hieß "Möwe" und war der Bausatz eines Segelflugmodells geordert von der Firma Sperl in der Wiedner Hauptstraße in den Sechzigerjahren.
      Wochenlange Bastlerarbeiten mit Balsa-/Sperrholz, Peddigrohr, Spannpapier und Spannlack sowie jeder Menge Stecknadeln waren garantiert.
      Ein besonderes Erlebnis war der Jungfernflug der Möwe, weniger erfreulich waren Ohrfeigen, die ich von Bauern aus der Umgebung bezog, weil deren dumme Hühner die Möwe für den Hühnerhabicht hielten, davonflogen und sich verkrochen, was wiederum stundenlanges Suchen des Federviehs bedeutete.
      :)
    • Ein sehr guter bekannter von mir hatte eine.
      Habe das Ding auch selbst gesteuert ... so ganz einfach, wie es oft beschrieben wird, ist es dann doch nicht ... etwas Übung braucht es schon.
      Wir haben mit Klettverschlussband meine Kompaktkamera befestigt und Luftaufnahmen gemacht.
      Hat alles super funktioniert bis ...
      ein Motor ausgefallen ist und das ganze aus 50 Meter Höhe heruntergefallen ist.
      Die Kamera hat es überlebt. die Drohne ist ein Totalschaden.
      Mein Vertrauen in diese Technik ist damit erheblich gesunken ...

      LG Hannes
    • fotohannes schrieb:

      Ein sehr guter bekannter von mir hatte eine.
      Habe das Ding auch selbst gesteuert ... so ganz einfach, wie es oft beschrieben wird, ist es dann doch nicht ... etwas Übung braucht es schon.
      Wir haben mit Klettverschlussband meine Kompaktkamera befestigt und Luftaufnahmen gemacht.
      Hat alles super funktioniert bis ...
      ein Motor ausgefallen ist und das ganze aus 50 Meter Höhe heruntergefallen ist.
      Die Kamera hat es überlebt. die Drohne ist ein Totalschaden.
      Mein Vertrauen in diese Technik ist damit erheblich gesunken ...

      LG Hannes


      Und genau dabei bitte aufpassen. Für den Modellflug braucht man eine eigene Haftpflicht, diese ist in den meisten Haushaltsversicherungen dezidiert ausgeschlossen. Wenn die Drohne jemanden auf dem Kopf fliegt, kann das sehr empfindlich ins Geld gehen. Außerdem darf dann keine Kamera an Board sein, weil das im Moment gesetzlich verboten ist, bzw die Vorschriften so streng sind, dass man sie nicht erfüllen kann. Ab Neujahr würde man dann eine Aufstiegsgenehmigung der Austro Control benötigen, wenn die Kamera dran ist. die wird vermutlich recht teuer werden und bedarf einer Abnahme des Modells.

      Lg Christian
    • Christian Fauland schrieb:

      Außerdem darf dann keine Kamera an Board sein, weil das im Moment gesetzlich verboten ist, bzw die Vorschriften so streng sind, dass man sie nicht erfüllen kann. Ab Neujahr würde man dann eine Aufstiegsgenehmigung der Austro Control benötigen, wenn die Kamera dran ist. die wird vermutlich recht teuer werden und bedarf einer Abnahme des Modells.


      Ich glaube das stimmt so nicht ganz und betrifft eher nur flugzeuge/drohnen, die sich ausserhalb der sichtweite des 'piloten' befinden beziehungsweise kommerzielle aufnahmen. eine meldung an die datenschutzkommission wird denke ich auch nicht in allen fällen notwenig sein.

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    • myLens schrieb:

      Christian Fauland schrieb:

      Außerdem darf dann keine Kamera an Board sein, weil das im Moment gesetzlich verboten ist, bzw die Vorschriften so streng sind, dass man sie nicht erfüllen kann. Ab Neujahr würde man dann eine Aufstiegsgenehmigung der Austro Control benötigen, wenn die Kamera dran ist. die wird vermutlich recht teuer werden und bedarf einer Abnahme des Modells.


      Ich glaube das stimmt so nicht ganz und betrifft eher nur flugzeuge/drohnen, die sich ausserhalb der sichtweite des 'piloten' befinden beziehungsweise kommerzielle aufnahmen. eine meldung an die datenschutzkommission wird denke ich auch nicht in allen fällen notwenig sein.

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]


      Seit dem Artikel hat sich einiges getan.

      Meine Recherchen haben ergeben, dass in Sichtweite dann mit jedem Modell unter Einhaltung der Maximalhöhe (150 Meter) geflogen werden darf. Sobald aber etwas montiert ist (Kamera, ...) und/oder gewerblich geflogen wird, muss eine Genehmigung eingeholt werden.

      Wenn sich das als falsch herausstellt, habe ich aber auch nichts dagegen. Ganz im Gegenteil.
    • zur info !! lg.andreas

      LUFTBILDAUFNAHMEN - unbemannte Luftfahrzeuge - Voraussetzungen zur Erlangung einer Betriebsbewilligung

      Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ist ab 1.1.2014 möglich. Rechtliche Grundlage ist das novellierte Luftfahrtgesetz.

      Die Austro Control GmbH hat mitgeteilt, dass nun die Informationen betreffend die Voraussetzungen zur Erlangung einer Betriebsbewilligung auf ihrer Homepage
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
      abrufbar sind.
      Unter diesem Link sind auch die LBTH 67 (Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitsanforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge bis 150 kg) samt Anhängen veröffentlicht.

      Außerdem ist die Erlangung von Kenntnissen in Luftrecht bei den österreichischen Flugschulen möglich, siehe diesbezüglichen Link: [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Weiters wurden am 19.12.2013 die Änderung der Zivilluftfahrzeug- und Luftfahrtgeräteverordnung 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. Nr. 470/Teil II) und die Änderung der Zivilluftfahrt-Meldeverordnung im Bundesgesetzblatt (BGB. NR. 473/Teil II) veröffentlicht
    • :D

      austro control gmbh. beurteilt die betriebssicherheit von modelflugzeugen vulgo "unbemannten luftfahrzeugen" mit den massstäben von "single failure tolerant systems" ....
      seit jahrzehnten fliegen "MÖWEN" und "AMIGOS" durch die lüfte und kohlefasersegler erreichen geschwindigkeiten jenseits von 400km/h und mit der erfindung von bürstenlosen motoren müssen modellflugzeuge plötzlich fehlertolerante systeme sein. wäre zu wünschen, dass dies auch für raketen und knallkörper gültig wird.

      der nächste österreischische witz ....

      prosit neujahr !

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von myLens ()

    • myLens schrieb:

      :D

      austro control gmbh. beurteilt die betriebssicherheit von modelflugzeugen vulgo "unbemannten luftfahrzeugen" mit den massstäben von "single failure tolerant systems" ....
      seit jahrzehnten fliegen "MÖWEN" und "AMIGOS" durch die lüfte und kohlefasersegler erreichen geschwindigkeiten jenseits von 400km/h und mit der erfindung von bürstenlosen motoren müssen modellflugzeuge plötzlich fehlertolerante systeme sein. wäre zu wünschen, dass dies auch für raketen und knallkörper gültig wird.

      der nächste österreischische witz ....

      prosit neujahr !

      Da geht es um unbemannte Luftfahrzeuge [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar], nicht um Kinderspielzeug vom Elektronikmarkt. Bis 5kg Abfluggewicht ist der Aero Club verantwortlich da Spielzeug.
      Generell gilt dass die Austro Control nur luftfahrtrechtliche Bestimmungen verantwortet, für alles andere ist immer der Pilot verantwortlich (Datenschutz, Naturschutz). Als jahrelanger Modellflieger warne ich ausdrücklich hier nach dem Motto "wird schon nix sein" zu verfahren, Personen- und Sachschäden sind recht schnell existenzgefährdend und Versicherungen steigen gerade bei Hobbypiloten mit Conr*ad-Spielzeug schnell aus.
    • Das [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] ist jetzt neu, und wenn Du unter


      "Unbemannte Geräte bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie

      § 24d. Soweit unbemannte Geräte mit einer maximalen Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule, die selbständig im Fluge verwendet werden können, nicht höher als 30 Meter über Grund betrieben werden, ist darauf zu achten, dass durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden. Abgesehen davon fallen diese Geräte nicht in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes."


      fällst, ist es am einfachsten. Ansonsten bitte vor allem §24.c durchlesen.

      G, Gerald

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