WernerAut schrieb:
zweitaccount schrieb:
WernerAut schrieb:
Oje du hast keine Ahnung viel Glück ... Ich hatte den SVA Schock schon hinter mir...
Wenn Du im Brotberuf (unselbständig) bereits über der Bemessungsgrundlage bist, kann die die SVA auch dann egal sein.
Jaja, ich weiß: Nebenberuf für Großverdiener![]()
Oje du solltest dich echt informieren
Ich glaube, er meint die Höchstbemessungsgrundlage.
Aber auch in diesem Fall kann einem die SVA nicht egal sein. Die Beiträge müssen zunächst bezahlt werden und werden Jahre später zurückerstattet, oder man muss eine Differenzvorschreibung beantragen.
Blöd bei Differenzvorschreibung wäre, wenn man den "Großverdiener-Job" verliert. Dann kriegt man schlimmstenfalls nicht nur kein Arbeitslosengeld (weil man ja ohnehin selbständig ist) sondern kriegt auch noch eine kräftige Nachzahlung von der SVA.