VfGH: Meisterprüfungspflicht ist aufgehoben!

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    • WernerAut schrieb:

      zweitaccount schrieb:

      WernerAut schrieb:

      Oje du hast keine Ahnung viel Glück ... Ich hatte den SVA Schock schon hinter mir...


      Wenn Du im Brotberuf (unselbständig) bereits über der Bemessungsgrundlage bist, kann die die SVA auch dann egal sein.



      Jaja, ich weiß: Nebenberuf für Großverdiener :rofl:


      Oje du solltest dich echt informieren


      Ich glaube, er meint die Höchstbemessungsgrundlage.

      Aber auch in diesem Fall kann einem die SVA nicht egal sein. Die Beiträge müssen zunächst bezahlt werden und werden Jahre später zurückerstattet, oder man muss eine Differenzvorschreibung beantragen.

      Blöd bei Differenzvorschreibung wäre, wenn man den "Großverdiener-Job" verliert. Dann kriegt man schlimmstenfalls nicht nur kein Arbeitslosengeld (weil man ja ohnehin selbständig ist) sondern kriegt auch noch eine kräftige Nachzahlung von der SVA.
    • Daniel Nimmervoll schrieb:

      Gerade am Anfang kann ich euch auch nur empfehlen sich zu informieren. Das tut nicht weh, beansprucht nicht viel Zeit, und kostet meistens auch nichts. Und dann ist man auf der sicheren Seite.
      Ich habe jetzt auch noch einen Steuerberater genommen. Und ich bin froh darüber... weil auch da gab es noch so einige Dinge die ich ansonsten unwissentlich gar nicht oder ungenügend gemacht hätte. Z.b. ein Wareneingangsbuch, oder ein Fahrtenbuch... nur mal als Beispiel...
      Das alles ist wirklich nicht kompliziert, aber man muss es halt Wissen.

      Wenn man zum Jahresende wirklich knapp über die 4.743,72 EUR kommt ist das einmalig auch normalerweise kein Problem. Ich müsste jetzt nachsehen, aber ich glaub es sind 15%? Und es darf innerhalb von 5 Jahren 1x passieren. Aber ich würde, sollte es soweit kommen, einfach mal ein bisschen Equipment bestellen.... kann man ja immer brauchen ;)



      Solche Sachen lassen sich steuern.
      Und wenn der Verdienst diese Grenze übersteigt, dann ist das doch auch ok.

      Du zahlst auch damit in deine Pensi ein.

      Und wer gut verdient wird auch schön Steuern Zahlen.
      Ausser er bildet derzeit einen Verein *LOL*

      Und wenn ich gutes Geld verdiene - dann zahle ich auch gerne meine Steuern !
    • Daniel Nagler schrieb:

      "___________________________________________________________________________________
      K 101 Diplomstudium der Rechtswissenschaften – K 500 Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
      SS 2014 – 03.03.2014 - HS 1 - 14:00 Uhr ………………………….…………………Bruno Binder
      Zweite Diplomprüfung / Fachprüfung Verfassungsrecht schriftlich"


      Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

      :rofl:
    • webwolfi schrieb:


      Wimair schrieb:

      Habe jetzt zugegebenermaßen nicht alles hier durchgelesen, habe eine klitzekleine Frage:

      Zwischen "Pressefotograf und Fotodesigner" und "Berufsfotograf" gibt es unter anderem den Unterschied, dass man als "Berufsfotograf" Rechnungen auch an Private schreiben darf, "Pressefotograf und Fotodesigner" ist nach wie vor nur B2B. Korrekt?
      Genau so ist es, du musst dein Pressefotografengewerbe ummelden, sonst darfst du vom rechtlichen Standpunkt her auch keine Hochzeiten fotografieren und und



      ja
    • Ablauf Anmeldung Gewerbeschein

      Werte Forumsschreiber,

      hab mich nun seitenlang durch alle möglichen Kurzbeiträge (aber nicht alle 28 Forumsseiten) gelesen.

      Nun meine Frage bezgl. richtigem Vorgehen Anmeldung Gewerbeschein Berufsfotograf
      (und bitte korrigiert mich wenn ich wo komplett falsch liege)

      1) wo anmelden - bei WKO oder BH
      2) kostet nix, oder ?
      3) stimmt die Zuverdienstgrenze bzw. das das Einkommen unter €4700.- irgendwas bleiben muss, da man ansonsten voll besteuert wird ?
      4) SV wird vorgeschrieben - wie hoch und wie wird diese eingehoben (monatlich, jährlich)
      5) Muss ich oder kann ich ein Fahrtenbuch schreiben?
      6) ist sonst noch irgendwas Wichtiges zu beachten?

      Vielleicht hat wer die Muße, einen kleinen Leitfaden zu diesem Thema zu erstellen - wäre nett

      Wünsche allen (auch denen mit blöden Meldungen) einen erfolgreichen Tag

      Mike
    • Haha, gratuliere!
      1) beides
      2) nur bei erstanmeldung
      3) gewinn!
      4) sva rechner
      5) kannst du - musst du nicht ;) die antwort gibt dir das FA
      6) tourismusbeitrag, haftpflichtversicherung, steuerberater, AfA, Marketing, Werbung, Kommunikation, Website, Weiterbildung, Kammerumlage, gemeindeabgabe, Mietrecht, Hardware, Software, Angebote, Buchhhaltung, Kalkulation, Rechtsanwalt, Mahnwesen, .................

      Muse / Leitfaden - ja, klar...

      MfG Maxl
    • ok
      ich werd jetzt ein 4 Sterne Restaurant eröffnen, obwohl ich Modelltischler und Belagsverleger gelernt habe :D
      Wird schon irgendwie funktionieren ?
      Ein Freund von mir hatte auch die Gedanken sich als Berufsfotograf selbsständig zu machen ( ist ein Jahr gut gegangen )
      nunja jetzt ist er beim AMS als arbeitslos gemeldet --- weil ihm die Kosten erdrückt haben, und er zuwenig Aufträge bekam, obwohl er ein sehr guter Fotograf ist !!
      Meine Meinung " Schuster bleib bei deinen Leisten "
      Darum bin ich seit 9 Jahren in meiner Branche selbstständig ;)
      Man muß oder sollte sich nach der Decke strecken ;)
      Der Spruch " träume nicht dein Leben, sondern lebe deine Träume ist schön zu lesen, aber er entspricht meine Meinung nach nur sehr sehr selten der Realität "
      Aber trotzt allem
      gut Licht viel Erfolg und lg
      Uwe :winken:

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Uwe01 ()

    • Uwe01 schrieb:

      ok
      ich werd jetzt ein 4 Sterne Restaurant eröffnen, obwohl ich Modelltischler und Belagsverleger gelernt habe :D
      Wird schon irgendwie funktionieren ?
      Ein Freund von mir hatte auch die Gedanken sich als Berufsfotograf selbsständig zu machen ( ist ein Jahr gut gegangen )
      nunja jetzt ist er beim AMS als arbeitslos gemeldet --- weil ihm die Kosten erdrückt haben, und er zuwenig Aufträge bekam, obwohl er ein sehr guter Fotograf ist !!
      Meine Meinung " Schuster bleib bei deinen Leisten "

      Da er ja ein "sehr guter Fotograf" ist, happerte es aber wohl nicht an der fehlenden "offiziellen" (klassischen) Fotografenausbildung, sondern am wirtschaftlichen Geschick / Knowhow bzw Marketing, oder?

      Auch der beste gelernte Koch kann ein 4-Sterne Restaurant ganz schnell nix in den Sand setzen, ein erfahrener Unternehmer mit entsprechendem Geschick macht daraus stattdessen ein Vermögen.

      Aber mit "Wird schon irgendwie funktionieren" kommt man nie irgendwo hin.
    • Uwe01 schrieb:

      ok
      ich werd jetzt ein 4 Sterne Restaurant eröffnen, obwohl ich Modelltischler und Belagsverleger gelernt habe :D
      Wird schon irgendwie funktionieren ?
      Ein Freund von mir hatte auch die Gedanken sich als Berufsfotograf selbsständig zu machen ( ist ein Jahr gut gegangen )
      nunja jetzt ist er beim AMS als arbeitslos gemeldet --- weil ihm die Kosten erdrückt haben, und er zuwenig Aufträge bekam, obwohl er ein sehr guter Fotograf ist !!
      Meine Meinung " Schuster bleib bei deinen Leisten "
      Darum bin ich seit 9 Jahren in meiner Branche selbsständig ;)
      Man muß oder sollte sich nach der Decke strecken ;)
      Der Spruch " träume nicht dein Leben, sonder lebe deine Träume ist schön zu lesen, aber er entspricht meine Meinung nach nur sehr sehr selten der Realität "
      Aber trotzt allem
      gut Licht viel Erfolg und lg
      Uwe :winken:



      Wie nach einem Jahr schon??? Normalerweise ist es doch erst nach 3 Jahen wenn die SVA anklopft und 5stellige Nachzahlungen möchte

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