VfGH: Meisterprüfungspflicht ist aufgehoben!

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    • pluslucis schrieb:

      PS: Obige Rechtliche Darlegungen stellen meine Privatmeinung dar und sind sind ohne Gewähr und Anspruch auf fachliche Richtigkeit.


      du sagst es ja:
      §150 (5) GewO Berufsfotografen (§ 94 Z 20) sind auch zur Herstellung von Videofilmen berechtigt [...]

      allerdings war das Videofilmen per se KEIN freies Gewerbe, es war AUSSCHLIESSLICH den Berufsfotografen vorbehalten, soweit die Filme privaten Zwecken dienten (zB Hochzeitsvideo). Lediglich das Herstellen von zur öffentlichen Aufführung bestimmten Filmen war ein freies Gewerbe.

      Die Schlussfolgerung ist wieder richtig: das umfassendste Gewerbe heißt Berufsfotograf.
    • Foto und Video

      Hallo, ich danke Euch für die fachlichen antworten, das hat mir extrem weitergeholfen, und jetzt weiß ich endlich welches Gewerbe ich anmelden kann (nachdem ich glaub ich schon 2 Jahre mit dem Gedanken hadere, aber aufgrund massiver gesundheitlicher Probleme unseres kleinen, die Pläne bis dato auf Eis gelegt habe).

      Die Videos beschränken sich eigentlich eh ausschließlich auf den privaten Bereich (eben Hochzeitsvideos und ähnliches), auch die Fotos werden NUR auf den privaten Bereich beschränkt werden.
      Ich möchte das einfach NUR als Nebengewerbe anmelden, einfach um abgesichert zu sein, außerdem darf ich sowieso nicht über 6.000 € Einkünfte kommen, sonst verlieren wir Alleinverdiener und in Folge Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag.

      Aber eine Frage hab ich dann doch noch:

      Welche Gebühren kommen da auf mich zu?
      Sprich WKO-Beiträge, SV-Beitrag (für Kleingewerbe), Kammerumlage?

      Nur damit ich im Vorfeld schon mal kalkulieren kann.
    • Lyssi schrieb:


      M_Martin_M schrieb:

      pfuschen darf man trotzdem nicht ;(


      Warum soll das auch nötig sein?
      Kann mir jetzt keine Situation vorstellen?

      Wenn man 1-2 Mal im Jahr ein Foto irgendwo verkauft für sagen wir mal 100 Euro wird wohl keiner was sagen.
      Und wenn man Nebeneinkünfte als Fotograf machen möchte, dann kann man ja eben ein Gewerbe anmelden.
      Wenn man nicht über eine gewisse Grenze bei den Einnahmen kommt, muss man keine Steuern zahlen und auch nicht bei der SVA eine Krankenversicherung haben. Man braucht nur die Unfallversicherung, die aber wirklich günstig ist und den jährlichen Beitrag bei der Wirtschaftskammer.
      Wenn man jetzt also ab und zu Fotoaufträge annehmen mag, dann ist das doch eine gute Sache.
      Nun wer zB das Fotografieren als nebeneinkunft hat und somit SVA und Fiskusfrei agiert, hat dadurch nen Vorteil den viele nicht bedenken.....

      Beispiel bei der Höherversicherung zur Unfallversicherung.

      Sagen wir Herr Mayer, 40 Jahre alt, hat am Samstag nen Unfall, selber verschuldet und ist fortan Querschnittgelähmt. Dann erhält er ab dem Zeitpunkt ca 2800 Euro Pension.
      Das er grad zu nem Freund gefahren ist und 100% privat unterwegs war sagt er natürlich nicht, sondern er weist auf den Kamerakoffer im Kofferaum hin, und gibt zu protokoll das er grad Panoramafotos machen wollte in der Natur und auf dem Weg zu "SEINER" beruflichen TÄTIGKEIT" ist ihm das passiert:

      Herr Müller fährt Schi und hat ne GoPro am Helm. Er ist privat mit Familie in den Energieferien.
      Dabei stürzt er unglücklich und wird (am Beispiel Schuhmacher) ein Pflegefall.
      Die Familie sagt das er an dem Tag geschäftlich/Beruflich auf der Piste war und ein Video der regionalen Pistenbesonderheiten als Projekt machen wollte.

      Und auch hier kommt die Höherversicherung zum tragen und er erhält mal fortan ca 2800 Euro Unfallpension.

      Den Vorteil kannst so günstig mit keiner privaten Versicherung abdecken und wenns immer ne Kamera oder ne GoPro dabei hast bist eben "beruflich Tätig gewesen" und fertig.
    • OK, ich kapier das ganze zwar jetzt auch nicht so ganz, was Du damit aussagen willst, kann man in mehrere Richtung betrachten.
      Ich möchte hier allerdings keine Diskussionswelle auf dem hier leider häufigen Niveau verursachen.
      Aus diesem Grund habe ich beschlossen meinen Beitrag in den Papierkorb zu verschieben.
      Ich hatte gestern einfach eine riesen Freude, und die wollte ich einfach mit "gleichgesinnten" teilen.
    • Monika Mundhaar schrieb:

      Überlegt euch den Schritt in die Selbständigkeit wirklich gut. Es scheint ja gerade äusserst hip zu sein sich "Berufsfotograf" nennen zu können. Ich behaupte mal, dass 70 % dieser "Neofotografen" das 3. Wirtschaftsjahr nicht überleben werden.

      Dann steht die SVA vor der Tür und hält die Hand auf. Ich kann die Heulerei jetzt schon hören.



      Stimmt wird Lustig legt mehr als 50% zur Seite sonst wird's eng mit der Nachzahlung...
    • WernerAut schrieb:

      Monika Mundhaar schrieb:

      Überlegt euch den Schritt in die Selbständigkeit wirklich gut. Es scheint ja gerade äusserst hip zu sein sich "Berufsfotograf" nennen zu können. Ich behaupte mal, dass 70 % dieser "Neofotografen" das 3. Wirtschaftsjahr nicht überleben werden.

      Dann steht die SVA vor der Tür und hält die Hand auf. Ich kann die Heulerei jetzt schon hören.



      Stimmt wird Lustig legt mehr als 50% zur Seite sonst wird's eng mit der Nachzahlung...


      Ich hab mehrfach einen Rechner von der WKO verlinkt, der ausrechnet wie viel man da weg legen muss.

      Allerdings gibt es hier zwei große Gruppen, die von dem Problem nicht betroffen sind (zumindest nicht wegen dem "Berufsfotografen"):

      1) Leute die ohnehin schon Gewerbetreibende sind und ein Gewerbe dazu nehmen bzw. ein bestehendes ändern.

      2) Leute die einen "Hauptjob" haben und nur "geringfügig" nebenbei selbständig sind und unter der SVA-Mindestgrenze bleiben.

      Option 2) gab es früher nicht in der Form.

      edit: Ich empfehle aber jedem und jeder sich entsprechend beraten zu lassen. SteuerberaterInnen, WKO und SVA sind gute Adressen dafür. Damit es kein böses Erwachen gibt. Das könnte zB passieren, wenn den "Nebenbei-FotografInnen" Gewinne über der Grenze passieren.
    • webwolfi schrieb:

      WernerAut schrieb:

      Monika Mundhaar schrieb:

      Überlegt euch den Schritt in die Selbständigkeit wirklich gut. Es scheint ja gerade äusserst hip zu sein sich "Berufsfotograf" nennen zu können. Ich behaupte mal, dass 70 % dieser "Neofotografen" das 3. Wirtschaftsjahr nicht überleben werden.

      Dann steht die SVA vor der Tür und hält die Hand auf. Ich kann die Heulerei jetzt schon hören.



      Stimmt wird Lustig legt mehr als 50% zur Seite sonst wird's eng mit der Nachzahlung...


      Ich hab mehrfach einen Rechner von der WKO verlinkt, der ausrechnet wie viel man da weg legen muss.

      Allerdings gibt es hier zwei große Gruppen, die von dem Problem nicht betroffen sind (zumindest nicht wegen dem "Berufsfotografen"):

      1) Leute die ohnehin schon Gewerbetreibende sind und ein Gewerbe dazu nehmen bzw. ein bestehendes ändern.

      2) Leute die einen "Hauptjob" haben und nur "geringfügig" nebenbei selbständig sind und unter der SVA-Mindestgrenze bleiben.

      Option 2) gab es früher nicht in der Form.

      edit: Ich empfehle aber jedem und jeder sich entsprechend beraten zu lassen. SteuerberaterInnen, WKO und SVA sind gute Adressen dafür. Damit es kein böses Erwachen gibt. Das könnte zB passieren, wenn den "Nebenbei-FotografInnen" Gewinne über der Grenze passieren.


      Also ich falle unter Punkt 2... und eines möchte ich dazu sagen... du bist schnell über der Geringfügigeitsgrenze... sind ja nur 4 Hochzeiten???!!!dann bist eh schon fast drüber...
    • zweitaccount schrieb:

      WernerAut schrieb:

      sind ja nur 4 Hochzeiten


      Ich neige mein Haupt vor Deinen Fähigkeiten!

      Du machst pro Hochzeit EUR 7500,- Umsatz? =O


      Darum hab ich geschrieben: lasst euch beraten!!!

      Es gibt zwar die Umsatzgrenze von 30.0000,- aber es gibt zusätzlich die Gewinngrenze von EUR 4.743,72

      wenn du da drüber kommst, auch weil nur eine Überweisung früher kommt als erwartet, oder eine Abbuchung von irgendwas nicht im Dezember sondern erst im Jänner erfolgt, dann hast du ein massives Problem, weil du auf einmal "Vollunternehmer" für die SVA bist und du zahlst nach.
    • Gerade am Anfang kann ich euch auch nur empfehlen sich zu informieren. Das tut nicht weh, beansprucht nicht viel Zeit, und kostet meistens auch nichts. Und dann ist man auf der sicheren Seite.
      Ich habe jetzt auch noch einen Steuerberater genommen. Und ich bin froh darüber... weil auch da gab es noch so einige Dinge die ich ansonsten unwissentlich gar nicht oder ungenügend gemacht hätte. Z.b. ein Wareneingangsbuch, oder ein Fahrtenbuch... nur mal als Beispiel...
      Das alles ist wirklich nicht kompliziert, aber man muss es halt Wissen.

      Wenn man zum Jahresende wirklich knapp über die 4.743,72 EUR kommt ist das einmalig auch normalerweise kein Problem. Ich müsste jetzt nachsehen, aber ich glaub es sind 15%? Und es darf innerhalb von 5 Jahren 1x passieren. Aber ich würde, sollte es soweit kommen, einfach mal ein bisschen Equipment bestellen.... kann man ja immer brauchen ;)
    • Daniel Nimmervoll schrieb:

      Gerade am Anfang kann ich euch auch nur empfehlen sich zu informieren. Das tut nicht weh, beansprucht nicht viel Zeit, und kostet meistens auch nichts. Und dann ist man auf der sicheren Seite.
      Ich habe jetzt auch noch einen Steuerberater genommen. Und ich bin froh darüber... weil auch da gab es noch so einige Dinge die ich ansonsten unwissentlich gar nicht oder ungenügend gemacht hätte. Z.b. ein Wareneingangsbuch, oder ein Fahrtenbuch... nur mal als Beispiel...
      Das alles ist wirklich nicht kompliziert, aber man muss es halt Wissen.

      Wenn man zum Jahresende wirklich knapp über die 4.743,72 EUR kommt ist das einmalig auch normalerweise kein Problem. Ich müsste jetzt nachsehen, aber ich glaub es sind 15%? Und es darf innerhalb von 5 Jahren 1x passieren. Aber ich würde, sollte es soweit kommen, einfach mal ein bisschen Equipment bestellen.... kann man ja immer brauchen ;)



      Ich würd trotzdem Geld zu Seite legen... Glaub mirs diese 4700... Da bist so schnell drüber... Und auch die 30.000 Umsatz sind nicht viel. Man werkelt so dahin da ne Firma und dort dann ein paar Hochzeiten blubs hoppla aber das seht ihr alle eh selber... Ich möchte nur sagen aus Eigenerfahrung die SVA werdet's noch hassen...
    • Daniel Nimmervoll schrieb:

      Wenn man zum Jahresende wirklich knapp über die 4.743,72 EUR kommt ist das einmalig auch normalerweise kein Problem. Ich müsste jetzt nachsehen, aber ich glaub es sind 15%? Und es darf innerhalb von 5 Jahren 1x passieren. Aber ich würde, sollte es soweit kommen, einfach mal ein bisschen Equipment bestellen.... kann man ja immer brauchen ;)


      das mit den 15% 1x in fünf Jahren betrifft die unechte USt. Befreiung. Dort darfst du einmal die 30.000,- überschreiten.

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