VfGH: Meisterprüfungspflicht ist aufgehoben!

    • RLV schrieb:

      Ist das machbar und realisierbar?


      natürlich ist das machbar

      als erstes solltest du aber klären, ob das dein arbeitgeber überhaupt erlaubt bzw was in deinem arbeitsvertrag diesbezüglich steht.
      ohne erlaubnis könnte das sonst zu einer (fristlosen) kündigung führen

      ansonsten ist es eine ganz normale selbstständige tätigkeit mit allen rechten und pflichten die sich daraus ergeben
    • kohli-vie schrieb:

      RLV schrieb:

      Ist das machbar und realisierbar?


      natürlich ist das machbar

      als erstes solltest du aber klären, ob das dein arbeitgeber überhaupt erlaubt bzw was in deinem arbeitsvertrag diesbezüglich steht.
      ohne erlaubnis könnte das sonst zu einer (fristlosen) kündigung führen

      ansonsten ist es eine ganz normale selbstständige tätigkeit mit allen rechten und pflichten die sich daraus ergeben


      Das mit dem Arbeitsvertrag ist mir klar. Da bin ich noch am abklären besser gesagt am Infos einholen.

      Was mich nur beschäftigt ist wenn es sich z.B. um drei oder vier Aufträge im Jahr handelt ob sich da das gewerbe rentiert oder rechnet.
      Es kommen ja auch Auflagen und Kosten auf einen zu.
    • RLV schrieb:

      Jetzt mal eine dumme Frage und bitte nicht lachen.
      Aber wie ist es wenn man berufstätig in einem normalen Job ist und sich jetzt einzelne Aufträge bezahlen lassen will?

      Ist das machbar und realisierbar?


      Warum soll das nicht gehen? Du brauchst einen Gewerbeschein, eine Steuernummer und musst dich bei der SVA melden, die Beiträge sind dort nicht so schrecklich, wenn du voll ASVG versichert bist und keine riesigen Einkünfte hast - und wenn kannst du sie dir leisten.

      Vieles davon geht direkt online bzw. du kannst auf jeden Fall die Anträge downloaden, und ausfüllen und musst sie gegebenenfalls mit der Post schicken.

      Ein Besuch beim Gründerservice der WKO lohnt sich, da kriegst du Beratung und kannst vieles gleich vor Ort erledigen, außerdem kriegst du eine Art Gebührenrabatt (Neugründer-Förderung).

      Mach nur vor allem dir selbst, aber auch deinen MitbewerberInnen eine Freude und kalkuliere deine Aufträge anständig. Die Betonung liegt auf "dir selbst". Wenn du das nicht tust, wird aus dem "schnell verdienten Hundertern" nämlich sehr leicht unterm Strich ein Minus oder zumindest ein Stundenlohn, bei dem du dich vor dir selbst genierst.
    • RLV schrieb:

      Jetzt mal eine dumme Frage und bitte nicht lachen.
      Aber wie ist es wenn man berufstätig in einem normalen Job ist und sich jetzt einzelne Aufträge bezahlen lassen will?

      Ist das machbar und realisierbar?


      Klar machbar, mache ich seit Jahren so.
      Allerdings wirst du ziemlich bald merken das deine Selbständigkeit dir nur 50% abwirft :D .. Der rest geht an den Staat und an die Sozialversicherung (SVA)..
      Durch die nebenbei betriebene Selbständigkeit bist du gewisser maßen Doppeltversichert. Du zahlst also Anteilswerte Doppelt Sozialversicherung, hast aber nicht den Doppelten nutzen! Das einzig Positive an der SVA - der (wenn auch geringe) Pensions-Anteil wird dir später (falls es dann noch so etwas wie eine Pension gibt) für die Pensionsberechnung angerechnet.

      edit: ganz wichtig... Wer auf die Idee kommt sich nebenbei selbständig zu machen, sollte auf jeden fall einen Finanzpolster haben. SVA will gerne Vor-Finanziert werden :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gust ()

    • M_Martin_M schrieb:

      webwolfi schrieb:

      Von 52 Wochen des Jahre bleiben nach Abzug von Urlaub, Feiertagen, durchschnittlichen Ausfällen wegen Krankheit und was sonst das Leben sonst noch bringt 41 produktive Arbeitswochen

      klingt beinahe so als ob die Fotografen 11 Wochen im Jahr Urlaub und Krankenstand hätten 8)


      die 41 oder 42 Wochen sind ein Wert, den einE ArbeitgeberIn heranziehen muss, um die Zeit zu berechnen, die im seine ArbeitnehmerInnen bei ganzjähriger Beschäftigung tatsächlich zur Verfügung stehen. Ich habe sie hier als Richtwert herangezogen.

      Es klingt zunächst verblüffend aber es ist so.

      Das Jahr hat 52 Wochen.

      * 5 Wochen gesetzlicher Urlaubsanspruch, bleiben 47 Wochen

      * wir haben 13 gesetzliche Feiertage plus für den in vielen Kollektivverträgen arbeitsfreien 24. und 31.12 ein zusätzlicher Tag sind 14 Tage, davon fallen im Schnitt 11 auf Werktage von Mo-Fr, also weitere zwei Wochen und 1 Tag, sind wir bei 44 Wochen und vier Tage

      * Mensch hat dzt. durchschnittlich 13 Krankenstandstage, also 2 Wochen und drei Tage, bleiben 42 Wochen und ein Tag

      * der eine Tag geht für sonstige berechtigte Freistellungen drauf (Amtswege, Geburten, Sterbefälle etc.) bleiebn 42 Wochen

      * je nachdem ob nun Sorgepflicht bestehen oder nicht ist ev. noch zusätzlich mit einer Woche Pflegefreistellung zu rechnen.


      edit: natürlich kannst du sagen, ich mache nie Urlaub, arbeite die Feiertage durch, werde nie Krank und auch meine Kinder nicht, meine Tante stirbt nie und ich brauch auch nie Zeit für irgend einen Amtsweg. Aber realistisch ist das nicht.
    • webwolfi schrieb:

      ArbeitnehmerInnen


      sorry, dann hab ich das falsch verstanden, dachte du meinst selbstständige Fotografen;

      ich hab ein kleines "Fotogeschäft", sprich kleinen Laden mit angeschlossenem Studio, geöffnet 6 Tage die Woche, Angestellte kann ich mir nicht leisten; wenn am Wochenende Hochzeit oder sonstwas arbeite ich 7 Tage die Woche; Krankenstand: was ist denn das? Urlaub: ab und zu ein verlängertes Wochenende, und vielleicht eine Woche am Meer, insgesamt 10-12 Tage.

      Viel anders schauts bei Kollegen in ähnlicher Situation auch nicht aus 8)
    • so, bevor das Christkind kommt (bzw. ich ihm beim Kochen helfen muss) noch schnell eine kleine Antwort:

      Martin, mir ist bewusst, dass man das nicht 1:1 umlegen kann, es ging einfach nur darum, dass ein Selbständiger, wenn er vorab kalkuliert nicht von 52 Arbeitswochen ausgehen kann, schon gar nicht davon, dass die alle gleich gut sind. Ein Bisserl Urlaub wird es geben, vielleicht arbeitet man auch wenn man eigentlich krank ist, oder am Wochenende, dafür ist man im Gegenzug weniger produktiv - es sei denn man ist Superheld. Hinzu kommt, dass es Zeiten gibt, wo es weniger Aufträge oder gar keine gibt, diese Saure-Gurken-Zeiten sind je nach gewähltem Schwerpunkt anders gelagert.

      Natürlich ist besser, je nach dem, wie man sich spezialisieren will eine genauere Marktanalyse durchzuführen. Mangels genauerer Angaben muss man sich eben mit einem Behelfswert helfen.

      Im Prinzip ist es aber wurscht, wenn du auf das Äquivalent eines Nettogehaltes A kommen willst, brauchst du ein Betriebsergebnis vor Steuern von B, bei Kosten von Y musst du dafür X Umsatz machen. Ob du dieses X nun auf 52 Wochen aufteilst oder auf wie viele auch immer, ist im Prinzip egal. Es sinkt zwar der zu erreichende Durchschnitt, aber vermutlich auch die Zahl der Wochen, wo du ihn unterschreitest.
    • Die Dame von der BH schreibt folgendes zum Thema ummelden des Pressefotografen:

      dass der § 94 Z 20 aufgehoben is,weiß ich. nur brauchen wir noch eine einheitliche vorgehensweise vom bundesministerium,ob umgemeldet wird oder die alten berechtigungen einfach mit einem zusatz aufrecht bleiben.
    • Picwish-Fotodesign schrieb:

      Die Dame von der BH schreibt folgendes zum Thema ummelden des Pressefotografen:

      dass der § 94 Z 20 aufgehoben is,weiß ich. nur brauchen wir noch eine einheitliche vorgehensweise vom bundesministerium,ob umgemeldet wird oder die alten berechtigungen einfach mit einem zusatz aufrecht bleiben.


      Du kannst darauf warten und eventuell Geld sparen oder per 31.12. das alte Gewerbe abmelden und per 1.1. den Berufsfotografen anmelden.

      -----

      Bei aller Zustimmung zu einer möglichst unbürokratischen Abwicklung glaube ich, dass eine entsprechende Verordnung des Wirtschaftsministers nicht möglich ist, weil sie gesetzwidrig wäre.

      Das Gewerbe "Pressefotograf und Fotodesigner" gibt es ja nach der GewO mitsamt seiner Einschränkung weiter, auch wenn es jetzt nicht mehr sehr sinnvoll ist. Dein ursprünglicher Antrag bezog sich auf dieses Gewerbe, damit lautet auch dein Gewerbeschein so. Ein Eingriff in gültige Bescheide ist prinzipiell nicht möglich, eine Ausweitung des Berechtigungsumfanges per Verordnung wäre gesetzwidrig, bliebe nur eine Reparatur durch Gesetz. Die gibt es ev. im Zuge der nächsten notwendigen Änderung der GewO, aber das kann dauern.
    • Hallo
      Also ich habe heute bei der WKO (Bezirksstelle Mistelbach) angerufen. Der äußerst bemühte Mitarbeiter telefonierte anschließend mit der Innung und Informierte mich danach über folgende Fakten.
      Ein abmelden des Pressefotografen ist unumgänglich und eine Neuanmeldung des Fotografen notwendig. Die Kammerumlage von 278 Euro wird angerechnet und keinesfalls doppelt verrechnet. Die Kosten der Ab und Anmeldung sind zu tragen.

      MfG EKO
    • webwolfi schrieb:


      Picwish-Fotodesign schrieb:

      Die Dame von der BH schreibt folgendes zum Thema ummelden des Pressefotografen:

      dass der § 94 Z 20 aufgehoben is,weiß ich. nur brauchen wir noch eine einheitliche vorgehensweise vom bundesministerium,ob umgemeldet wird oder die alten berechtigungen einfach mit einem zusatz aufrecht bleiben.
      Du kannst darauf warten und eventuell Geld sparen oder per 31.12. das alte Gewerbe abmelden und per 1.1. den Berufsfotografen anmelden.
      Die Dame am Info-Center hat zu mir gesagt wenn man erst im Jänner ummeldet würde die Innung einem entgegen kommmen und man zahlt nur einmal für 2014 eine Umlage. Allerdings hat die Dame auch gemeint dass die Innung für den freien Zugang zum Gewerbe gewesen wäre.
      Eine Neuanmeldung würde ca. 50 Euro kosten laut ihrer weiteren Auskunft.
    • somayn schrieb:

      Die Dame am Info-Center hat zu mir gesagt wenn man erst im Jänner ummeldet würde die Innung einem entgegen kommmen und man zahlt nur einmal für 2014 eine Umlage.


      EKO schrieb:

      Die Kammerumlage von 278 Euro wird angerechnet und keinesfalls doppelt verrechnet.


      Dass die Innung das so handhabt ist fein. Könne aber je nach Bundesland unterschiedlich sein.

      EKO schrieb:

      Ein abmelden des Pressefotografen ist unumgänglich und eine Neuanmeldung des Fotografen notwendig.


      So ist die Rechtslage. Eine "Ummeldung" ist rechtlich auch nichts andere als eine Ab- und Neuanmeldung.

      EKO schrieb:

      Die Kosten der Ab und Anmeldung sind zu tragen.


      Ja, das sind Verwaltungsabgaben, die haben mit der Kammer nichts zu tun.

      somayn schrieb:

      Eine Neuanmeldung würde ca. 50 Euro kosten laut ihrer weiteren Auskunft.


      siehe oben.

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