VfGH: Meisterprüfungspflicht ist aufgehoben!

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    • Iceman1806 schrieb:

      Es wird wohl viele unglückliche Fotografierte hervorbringen
      Das ist doch nur Spekuation. Für diese Behauptung gibt es jeden falls keine Belege. Aus "freien" Nachbarländern zeigen sich auch diesbezüglich keine Erfahrungswerte.

      Es ist doch weiters ein Märchen, dass nicht auch schon jetzt gelernte Fotografen Ihre Kunden heftig enttäuscht hätten.
      Ich kann ein Lied davon singen, denn welch argen Fotos von unseren Kindern aus der Schule
      von den sogenannten Schulfotografen gebracht wurden (um wohlgemerkt sehr gutes Geld pro Ausarbeitung)
      ....Ist uns mehrere Male an verschiedenen Schulen passiert.

      Es wurden übrigens Links von Webseiten einiger Kammerfunktionäre bzw gelernter Fotografen mit Bildern gezeigt, die maximal peinlich waren.

      Weiters ist es ein Märchen, dass die Ausbildung als Fotograf nichts mehr Wert wäre.
      Ausbildung und allfällige Erfahrung wird immer etwas Wert sein.

      Allerdings ist zu erhoffen, dass die Lehrinhalte auf das Niveau der Zeit gebracht werden.
      Bisher gab es auch eine viel zu starke technische Ausrichtung und auch über-erschöpfende Breite in der Ausbildung, eben das was man oft den Amateuren vorwirft wurde dort gepflegt.
      Bestimmt von dem Nimbus aus der Zeit, als Fotografie noch von virtuosem Gebrauch der Dunkelkammerausrüstung abhing und geheime Rezepte für Entwicklungsbäder gehütet wurden.

      Man beachte zB. auch die künstlerischen Fotoakademien (bisher ohne dem wohl gehüteten Berufsrecht) die diese Lücke füllten und die Absolventen zu Schöpfung von wirklich guten und kreativen Bildern brachte.

      Übrigens ist der Großteil der Fotografen, die einen Ruf errungen haben, auch in Österreich, ohne amtliche Prüfung. Das mag wohl daran liegen, dass Fotografie weiterhin eine Disziplin für Autodidakten mit viel Experimentiergeist bleibt.

      Hope it helps & lg Andreas
    • Es tut mir Leid, ich verstehs noch immer nicht. Ihr seid doch alle selbst Fotografen. Auch ich war auf dem hohen Ross, dass das was die Schulfotografen abliefern traurig ist. Und als mich die Klasse meiner Tochter bat, doch einmal die die Fotos nur von ihrer Klasse zu machen, sagte ich mit zufriedenem Lächeln zu. Die erste Vorgabe der Lehrerin: "Herr Seidl, wir haben aber nur eine Stunde Zeit!" 28 Kinder in 3 Posen + Gruppenbild - 1 Stunde. Gruppenbild brauchst alleine 10 Minuten, weil die Lieben alles andere interessiert und nicht das Bild. 16 Jährige, da musst schon streng sein, dassd die in 10 Minuten gscheit hinbringst. Es werden also 12 bis 15 Minuten. Bleiben dir von der Stunde (Schulstunde=50 Minuten) grad noch 40 (ich kann schon rechnen, aber du nimmst natürlich die nächste Pause dazu, sonst geht sichs garnicht aus), bleiben also 1,4 Minuten Pro Schüler und gewünschte 3 Posen. Maaaaaasssig Zeit! Mag schon sehen wer von euch da in der Lage ist kreativ individuelles Lichtsetup hin zu bekommen und dann noch die Schüler so anzuleiten, dass sie gut Posen. Klar, Vorbereitung ist alles. Für die Kids nicht. Da ist Spaß alles. Und die Stunde empfinden sie als Freistunde. Du selbst bist nach der Stunde erledigt. Aber richtig. Du bist nämlich in Daueranspannung. Du WILLST ja gute Bilder machen..... Ganz hart: Urteilen sollte da nur der, der es versucht hat und besser hingebracht hat. WEnn ich da an die Fotografen der Schule meiner Tochter mit 2000 Schülerinnen denke und der grad mal 5 Tage a 6 Stunden Zeit hatte, dann ziehe ich meinen Hut, weil das ist rechnerisch gar nicht möglich, da kommen Sekunden pro Schülerin raus.

      Thema Website: Da gilt für mich ganz ähnliches. Ich finde seit ich wieder nur EPU bin gar nimmer die Zeit meine Website zu warten. Rechtschreibfehler, tote Links, verzerrte Bilder. Die Entscheidung heisst Auftrag abwickeln und so für Mundpropaganda sorgen oder tolle Website pflegen oder beides. Für zweiteres bleibt nur spät Nächtens Zeit und da geb ich dann oft auf, weil ich dann doch auch Schlaf brauche.

      Und: Diese (auch von mir) angeschwärzten Beispiele betreiben zumeist seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten Betriebe, zahlen Steuern, bilden Lehrlinge aus und gerade die stehen finanziell als Betrieb garnicht sooo schlecht da. Also irgendwie müssen die was richtig machen, denn auch der Branchenschutz kommt am Kunden nicht vorbei und wenn der keine Empfehlung abgibt, bist eben einer von den 1044 in Wien, die vielleicht tolle Bilder auf der Website haben, in deren Büchern aber nur rote Zahlen stehen (trotz Meister).

      Der internationale Ruf: Leute, das ist die Ausnahme und nicht die Regel. Und schon gar keine Frage der Qualität sondern ddes Netzwerkes, der Selbstvermarktung, des Durchhaltevermögens und der Passion. Das gibts überall. Ich kenn einen Mechaniker aus dem Redbull-Team der nie eine Kfz-Lehre gemacht hat, aber zu den Besten zählt und ein Vermögen verdient. Ich kenn ihnpersönlich und nicht vom Hörensagen. Der Großteil aber verdingt sich als Pickerl-, Scheinwerfer und Kolbenschrauber im Angestelltenverhältnis und ein wesentlich kleinerer Teil hat den Mut es selbstständig zu betreiben.

      Virtuoser Gebrauch der Dunkelkammer: Na was wohl ist LR und PS? Und wieviel Zeit haben wir heute im Beruf da drinnen viel zu schrauben? Genau, keine. Und so wars früher auch. Der Standardfotograf hatte auch keine Zeit für das Labor. Darum gabs ja eben Outsourcing-Labors. Und kein Kunde hatte ein Problem dass das auch verrechnet wurde. Sag heute Mal du brauchst ne halbe Stunde pro Bild für die Nachbearbeitung (eigentlich Entwicklung) da lacht dich der Kunde aus. Weil das Bild kommt ja fertig aus der Kamera und LR darf 5 Minuten dauern. Tja, viel gewünschte neue, gute Welt. Ich hör schon die Stimmen, die sagen: "Na da kannst ned fotografieren wennst so viel Zeit in der Post brauchst!"

      In einer Professional Photographers Gruppe hatten wir letztens das Thema Tagsatz. Die Kollegen sprachen von 1600 und 2000 Euro Tagsatz. Ich war fassungslos. Das würde mir kein Kunde aus dem Privatbereich zahlen. Nie und nimmer. Ich erwähnte meine 860,- die ausgetestet das oberste Maß in meiner Region sind und wurde dafür als Preistreiber beschimpft. In der folgenden Diskussion kam dann heraus, man könne ja die Bildbearbeitungszeiten, die Leerlaufzeiten etc. nicht verrechnen. Im Endeffekt stellte sich heraus, dass eben jene Großverdiener Tagsätze meistens auf !!!! 2 !!!! Tage gerechnet waren. Also eh dort wo ich auch lag.

      Es ist einfach ein Unterschied ob man privat viel Zeit pro Bild hat oder beruflich damit Geld verdienen muss. In der Tischlerei gibt es jede Menge Hobbyhandwerker die Stücke abliefern, da fallen einem die Augen raus. In den Profiwerkstätten wird dagegen mit Schablonen und Spanplatten gearbeitet und jedem ist klar, dass das Stück des Hobbyhandwerkers als Profiausführung (also Gewinnorientiert) unbezahlbar wäre.

      Das Beispiel eines Kollegen der ein Einkommen aus Unselbstständiger Arbeit hat und nur am WE sein Gewerbe betreibt, zeigt es für mich sehr schön. Der sitzt nämlich mehrere Abende unter der Woche bei der Bearbeitung seiner am WE geschossenen Bilder. Und Shootingfreie Zeit am WE nutzt er auch dazu. Es macht ihm Spaß und er gestaltet so seine Freizeit vom normalen Beruf. Da er nicht davon leben muss kann er das Ergebnis auch noch unter dem Preis anbieten der marktüblich ist. Klar liefert er 100% besseres Preisleistungsverhältnis als ich. Keine Frage. Das heisst aber nicht, dass ich es nicht kann, sondern, dass ich kalkulativ und real nicht die Zeit dafür habe. Meister oder nicht.
    • somayn schrieb:

      PS Was waren wohl die Kosten für den Beschwerdeführer? Mehr als die WIFI-Kurse + Meisterprüfung zusammen? Kann man das irgendwie abschätzen? Wäre interessant zu wissen falls man mal irgenwoanders selbst Initiative und Mut zeigen muss. Baustellen gibt es ja noch genug...
      Das ist von der ferne aus schwer zu schätzen. Aber da der VwGH jetzt der Beschwerde jedenfalls stattgeben wird und es damit einen Kostenersatz gibt, schätze ich, dass er so auf 500,- bis 1.000,- EUR Anwaltskosten sitzen bleiben wird, wenn er von vorneherein mit einem Anwalt gearbeitet hat.
      lg Thomas
    • Iceman1806 schrieb:

      Auch wenn es der VfGH anders sieht, ist die Denkweise "du hast ja ne tolle Kamera - du machst sicher tolle Bilder - kannst uns nicht die Hochzeit knipsen" noch sehr weit verbreitet.
      Dieser Unsinn steht ja heute sogar in der Zeitung. Der VfGH sieht das eben nicht so. Er sagt nur, dass zum Schutz der Allgemeinheit dieser Eingriff nicht gerechtfertigt ist und dass bloßer Konkurrenzschutz nicht im allgemeinen Interesse liegt. Ob Fotografieren schwer ist oder nicht, hat überhaupt keine Relevanz.

      Vereinfacht gesagt könnte man sagen: der VfGH schließt aus dem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit was Konsumenten anlangt auch (und das war bis dato schon immer so in der Judikatur des VfGH), dass sich der Konsument selbst aussuchen darf, ob er einen guten oder schlechten Fotografen beauftragt und eine Zwangsbeglückung des Konsumenten unzulässig ist. Das unterscheidet eben z.B. einen Fotografen von einem Arzt, da ein Laie das bei einem Arzt eben nicht beurteilen kann, sehr wohl aber bei einem Fotografen, denn da genügt es, dass dem Kunden die Bilder gefallen. Der Unterschied ist an sich ja nicht schwer zu verstehen.

      Und bitte wer die VfGH Entscheidung liest: oben steht der Anfechtungsantrag des VwGH, unten steht die Begründung des VfGH. Das wird ja schon dauernd falsch zitiert.
    • Ich find die Innung auch lustig.

      Wenn mir ein schlechter Mechaniker die Bremsen falsch einbaut, lande ich vielleicht im Krankenhaus.
      Wenn mir ein mieser Installateur einen Gasanschluss falsch einbaut, lande ich vielleicht am Nachbardach.
      Wenn mir ein Rechtsanwalt einen Rechtsstreit versemmelt, lande ich vielleicht im "Häfn".
      Wenn mich ein Arzt falsch behandelt, lande ich vielleicht "6-feet-under".

      Bei einem schlechten Fotografen, bekomm ich einfach nur schlechte Bilder ......
      Was daran besonders schützenswert sein soll, verstehe ich nicht.

      Vor allem wenn ich in irgendeiner österrichischen Stadt spazieren gehe und an den Auslagen langjähriger Meisterfotografen gustiere. Dass vielen von denen nun der A... geht, kann ich mir vorstellen. Aber irgendwann hätte es diesen Stümpern auch ohne "Marktöffnung" rein geregnet.

      Und wenn ich mir erstklassige Meisterfotografen anschaue, bezweifle ich, dass diese den Wettbewerb durch die jungen Wilden stark fürchten müssen. Denn auf diese Qualität kommt ohnehin nur einer von tausend neuen "Nebenberufsfotografen".

      Und sollte es tatsächlich so sein, dass die Branche irgendwann den Bach runter geht, dann liegt das nicht daran, dass die Innung falsch gearbeitet hat oder der VfGH falsch entschieden hat. Dann war es einfach der Lauf der Zeit und eine natürliche Auslese.
      Einer meiner wichtigsten Freunde sagt trotz kleinem Wahrheitsgehalt oft scherzhaft: "I bin der letzte Woidviertler Handweber". Die Branche ist irgendwann den Weg allen irdischen gegangen und er hat studiert und hat heute einen großartigen Job.
      Das ist nunmal der Lauf der Zeit - und diese lässt sich auch durch eine Innung oder Erleichterung des Zugangs nicht verbiegen.
    • Die Geschichte der Freien Fotografie im Zeitalter der Computer, als virtuelles Protokoll:



      >/console: free.photography -now

      ERROR

      photography status "UNFREE" unchanged; trying to ignore ...

      WARNING

      too many UnsatisfiedObjects in photography; trying to override ... override done ...

      WARNING

      still UnsatisfiedObjects present; trying to cleanup by cleaner application "Innung"

      ERROR

      severe AppCrash in cleaner application "Innung" module core - error code 17: too many freedom in PressPhotography; trying to reboot ...

      ERROR

      protective fault in module InjusticeGenerator, code line 21355, $flag="NoMoreInjustice"; trying to kickback ... installing patch "PfuschLoesung"

      ERROR

      kickback module offline; too few kickbackable objects available for InjusticeGenerator; unsolved references in "PfuschLoesung" ...

      trying to override ...

      FATAL ERROR

      call procedure: SupremeCourt; resetting all instances; press any key to confirm

      FINAL SYSTEM CRASH

      module "Innung" offline; checking custom protection parameters ... no such references ...

      trying to apply freedom patch

      loading NewObject "Justice" ... freedom patch applied ... trying to reboot ...

      reboot done ... debugging ... Object §94_Z20 deleted ... module "Injustice" cancelled ...

      NEW SYSTEM READY

      >/console: thank you!


      Tja liebe Freunde, Happy End! Und wer glaubt, ohne Intrigen oder Wadlbeisserei wäre in Ö was weitergegangen, glaubt auch noch an den Osterhasen ;) Aber der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel.

      Jetzt ist sie endlich da, die Große Freiheit! Na wusch!

      Gerhard Hinterleitner hat es am lustigsten formuliert: An alle Auswanderinnen und Auswanderer: Ihr könnt nach Hause kommen, Fotografie ist jetzt ein freies Gewerbe.

      Liebe Grüße, Alex
    • kohli-vie schrieb:


      oder du bist (bis auf niederösterreicher) automatisch mitglied im RSV, welcher
      dir jegliche arbeit und risiko im falle von urheberrechtsverletzungen abnimmt
      etwas, was dir keine (leistbare) RSV sonst abdeckt

      und eintreibungen machen die auch für ihre mitglieder

      so gesehen ist das sehr günstig
      Niederösterreich ist offenbar anders Nicht nur, dass die Umlage deutlich teurer ist als in anderen Bundesländern, ist auch noch die RSV nicht inkludiert.
      Grüße,
      Manuela
    • somayn schrieb:

      PS Was waren wohl die Kosten für den Beschwerdeführer? Mehr als die WIFI-Kurse + Meisterprüfung zusammen? Kann man das irgendwie abschätzen? Wäre interessant zu wissen falls man mal irgenwoanders selbst Initiative und Mut zeigen muss. Baustellen gibt es ja noch genug...

      Die Kosten für die erste Instanz waren ca. €1.200, für die Berufung etwas weniger und die VfGH Beschwerde kostete knapp unter €2.000, wenn ich mich recht erinnere, also um die viertausend Euro Anwalts- Prozess- und Gerichtskosten. Genaueres kann Dir nur der Kollege aus Lienz sagen.

      Das zahlt aber jetzt die Kammer ... aus Mitgliedsbeiträgen, wieder einmal, davon kann man aber nur ausgehen :party:

      lg Alex
    • Es war erstens keine VfGH Beschwerde, sondern eine VwGH Beschwerde und zweitens zahlt die Kammer gar nichts, weil sie mit dem Verfahren nichts zu tun hat. Der Beschwerdeführer erhält die Kosten lt. der VwGH Aufwandersatzverordnung ersetzt und die zahlt der Bund.

      Wenn der Beschwerdeführer sich natürlich ganz von Anfang hat vertreten lassen, kommt man auf etwas höhere Kosten, als die die ich vorher genannt habe.

      lg
    • thomas_l schrieb:

      Es war erstens keine VfGH Beschwerde, sondern eine VwGH Beschwerde ...

      Eh klar, die Eingabe war beim Verwaltungsgerichtshof gemacht worden, der wiederum den Verfassungsgerichtshof um Feststellung ersucht hat. Ist ja auch aus dem Text ersichtich, in Abs. 7: "In der gegen den angefochtenen Bescheid an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde ..."
      Ein sinnstörender Schreibfehler ...

      lg, alex
    • ihr könnt euch sicher sein, dass wir hier im Forum zeitnah Laut geben, wenn das BGBl da ist.

      Zwei Hinweise für Eilige, wenn es dann da ist:

      - sicherheitshalber würde ich bei online-Anmeldung auf die neue Rechtslage hinweisen, das schadet nicht und es hat sich vielleicht noch nicht bis zu jedem/r SachbearbeiterIn durchgesprochen.

      - NeuanmelderInnen, die der Innung nicht besondere Zuwendungen zukommen lassen wollen, sollten bis 2014 warten bzw. die Anmeldung mit Wirkung vom 1.1. vornehmen, es sei denn, ihr wollt für das Kalenderjahr 2013 noch Kammmerumlage zahlen.
    • Ich war vor eine Woche, bevor die Änderung kam, bei der WKO um den Pressefotografen anzumelden. Wir haben die Formulare ausgefüllt und als Gültigkeitsdatum den 1.1.2014 eingetragen.

      Nachdem ich von der neuen Regelung erfahren habe, habe ich sofort wieder bei der WKO angerufen und da hat mir die nette Dame gesagt, dass man dieses Gewerbe (Pressefotograf) abmelden muss und neu anmelden.

      Da nun aber meine Jungunternehmerförderung gefährdet wäre, wollte ich das ganze wieder still legen lassen. Haben jetzt jedoch eine Lösung gefunden wie wir das ganze ohne Kosten ummelden können, sollte das BGBl nach meiner vier Wochen Frist herauskommen.
    • webwolfi schrieb:

      rechtlich ist eine Ummeldung vom Pressefotografen zum Berufsfotografen eine Abmeldung und eine Neuanmeldung.

      (im Gegensatz zur Aufhebung einer Einschränkung).

      Vielleicht kann eine/r jener, die im Vorjahr "umgemeldet" haben, sagen wie die WK das in der Praxis gehandhabt hat.

      Habt ihr doppelt bezahlt?
      NEIN - nicht doppelt bezahlt - nur den "Aufpreis" auf den Berufsfotografen bezahlt!

      wenn es nach der Innung gegangen wäre - hätte ich beide Gewerbe, also Pressefotografie und Berufsfotograf anmelden sollen und natürlich für beide bezahlen.
      meine kontaktperson bei der WKO hat nur gemeint - SCHWACHSINN - Pressefotograf abmelden - Berufsfotograf anmelden!

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