WKO verlangt Umbennung einer Facebook-Seite

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    • gust schrieb:

      Heute ist das ganz anders, jeder kennt irgend jemanden der sich besser auskennt und die Probleme genau so gut lösen kann wie ein Fachmann.


      das ist ja auch für niemanden (die edv-dienstleister) ein problem, an dem sie sich stossen.

      der "irgend jemand" nennt sich bei facebook ja auch nicht "meier franzi - ihr spezialist bei pc-problemen" oder "meier franzi - edv-techniker"
      und er schreibt nicht in jedem zweiten posting "suche leute mit defektem computer da es mein hobby ist, diese zu reparieren"

      irgendwie kann mans immer wieder schreiben, jeder ignoriert es:

      es macht einen riesenunterschied, ob jemand (möglicher kunde) auf jemanden ("hobby-handwerker") zugeht und meint:
      ich hab gehört, du kannst das, kannst du mir helfen?

      oder ob jemand ("hobby-handwerker") postet: ich helfe euch, wenn ihr probleme habt. und dabei noch auf
      eine art und weise auftritt, als wäre er ein unternehmen
    • kohli-vie schrieb:

      gust schrieb:

      Heute ist das ganz anders, jeder kennt irgend jemanden der sich besser auskennt und die Probleme genau so gut lösen kann wie ein Fachmann.


      das ist ja auch für niemanden (die edv-dienstleister) ein problem, an dem sie sich stossen.

      der "irgend jemand" nennt sich bei facebook ja auch nicht "meier franzi - ihr spezialist bei pc-problemen" oder "meier franzi - edv-techniker"
      und er schreibt nicht in jedem zweiten posting "suche leute mit defektem computer da es mein hobby ist, diese zu reparieren"

      irgendwie kann mans immer wieder schreiben, jeder ignoriert es:

      es macht einen riesenunterschied, ob jemand (möglicher kunde) auf jemanden ("hobby-handwerker") zugeht und meint:
      ich hab gehört, du kannst das, kannst du mir helfen?

      oder ob jemand ("hobby-handwerker") postet: ich helfe euch, wenn ihr probleme habt. und dabei noch auf
      eine art und weise auftritt, als wäre er ein unternehmen


      Ohhhh doch :D
      Schau in die Zeitung, schau auf Willhaben... da gibt es genug Postings wo jemand (PRIVAT) seine EDV-Hilfe anbietet.
      Genauso kenne ich genug leute, die nebenberuflich SUPER im Webdesign sind. Dem entsprechend gut sind ihre Privaten Homepages mit denen sie sich selbst bewerben.

      Daher - Fotografie ist nicht das einzige Gewerbe wo es so ist.
    • gust schrieb:

      Heute ist das ganz anders, jeder kennt irgend jemanden der sich besser auskennt und die Probleme genau so gut lösen kann wie ein Fachmann


      Genau das ist das Problem, der Staat verdient aber nur an den Fachleuten und nicht an denen, die jeder kennt und die die Probleme auch lösen können und denen man auch einen Zwanziger oder Wasauchimmer zusteckt.

      Am Land beim Häuslbaun nennt sich das Nachbarschaftshilfe, und neben dem Staat ist auch die Krankenkasse sehr dahinter, Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit unterscheiden zu können.
    • M_Martin_M schrieb:

      gust schrieb:

      Heute ist das ganz anders, jeder kennt irgend jemanden der sich besser auskennt und die Probleme genau so gut lösen kann wie ein Fachmann


      Genau das ist das Problem, der Staat verdient aber nur an den Fachleuten und nicht an denen, die jeder kennt und die die Probleme auch lösen können und denen man auch einen Zwanziger oder Wasauchimmer zusteckt.

      Am Land beim Häuslbaun nennt sich das Nachbarschaftshilfe, und neben dem Staat ist auch die Krankenkasse sehr dahinter, Nachbarschaftshilfe und Schwarzarbeit unterscheiden zu können.


      hier sehe ich das problem...
      als Hobby-EDVLer - keiner meldet sich ein Gewerbe an - weil eh keiner was sagt.
      als Hobby-Fotograf - viele möchten sich ein Gewerbe anmelden um etwas machen zu dürfen... und sie dürfen sich das Gewerbe nicht anmelden (für B2C)
    • Geh bitte diskutierts doch nicht am Thema vorbei, da wird mir schwindelig beim Lesen. Dass da jedesmal so viele hysterische Postings geschrieben werden, ist doch unerträglich. Webwolfi hat doch eh schon alles gesagt und das auch ziemlich einfach verständlich.

      Wenn es der GewO unterliegt, dann braucht man einen Gewerbeschein, wenn nicht, dann nicht. Das hat mit der Meisterprüfung nichts zu tun, sondern gilt für alle Gewerbe. Es ist im Übrigen auch nicht schwer zu kapieren, sondern relativ einfach und es ist auch kein Grund großes Theater aufzuführen. Es wurde auch schon hundertfach dargelegt.

      Wenn es da Indizien gibt, die auf eine unzulässige Gewerbeausübung hindeuten, ist es an sich nicht zu beanstanden, dass die WKO als nach dem UWG klagslegitimierter Unternehmerverband einschreitet. Der Adressat kann sich ja dann entscheiden, ob er den Anspruch bestreitet oder nicht bestreitet. Der Adressat muss sich deswegen auch nicht in die Hose machen, denn ein so ein Schreiben der WKO ist genauso viel Wert wie eines von Hinz und Kunz. Falls die WKO klagt, dann entscheidet das Handelsgericht.

      lg Thomas
    • kohli-vie schrieb:

      gust schrieb:

      Schau in die Zeitung, schau auf Willhaben... da gibt es genug Postings wo jemand (PRIVAT) seine EDV-Hilfe anbietet.


      und da gibts sicher immer wieder fälle, wo ein edv-dienstleister via seiner innung solchen anbietern auf die finger klopft
      noch dazu, wo solche inserate ja wesentlich eindeutiger verstösse gegen geltende gesetze sind als TfP shootings


      hätte ich zwar selbst noch nie miterlebt, aber kann durchaus sein. Schließe ich daher nicht aus.


      Trotzdem:
      Als EDVler kann sich jeder, ohne Prüfung selbständig machen.
      Ich gehe zum Privatkunden, versaue es - alle Daten sind weg (Fotos, und andere wichtige Daten)
      trotz der hohen gefahr ist EDV "FREI"

      als Fotograf...
      Was will ich bei Privatkunden versauen, womit sie wirklich Probleme haben können? Maximal noch die Hochzeit - weils was einmaliges ist.
      Hauptsache ma braucht an Meister dafür :)


      Ich bin der Meinung das sich die Zeiten, die Möglichkeiten und natürlich auch die Rahmenbedingungen in den letzen Jahren sehr stark geändert haben. Daher sollte sich die Fotografie mal anpassen.

      Egal, das ist jetzt alles ziemlich am eigentlichen Thema vorbei...

      Finds a sauerei das die WKO sowas verlangt, und scheinbar sogar verlangen kann.
    • Takeiteasy schrieb:

      webwolfi schrieb:

      Takeiteasy schrieb:

      kohli-vie schrieb:

      Sulzi schrieb:

      und was genau ist da seitens der Innung gerechtfertigt?


      das bereits das ANBIETEN einer leistung als ausübung eines gewerbe angesehen werden kann
      GewO §1 (4)


      Im GewO §1/Abs 2 steht aber ganz klar:

      Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist;

      Mit einem TFP-Shooting hat man aber keines der beiden angestrebt, ist so auch sicher in der Szene bekannt, sollte also auch der WKO bekannt sein.


      Abs. (2) regelt, was gewerbsmäßig prinzipiell bedeutet.

      Abs. (4) sagt, was einer solchen gewerbsmäßigen Tätigkeit "gleichzuhalten" ist.

      Im Übrigen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH nur auf den äußeren Eindruck, und nicht auf den Willen an:

      Beim - der Ausübung des Gewerbes gleichzuhaltenden - Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit kommt es auf den in diesem Zusammenhang zu prüfenden objektiven Wortlaut und nicht etwa auf die Absicht des Anbietenden an (Hinweis E 22.11.1988, 88/04/0128). Der Tatbestand des Anbietens einer gewerblichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs 4 zweiter Satz GewO 1973 ist dann erfüllt, wenn einer an einen größeren Kreis von Personen gerichteten Ankündigung die Eignung zukommt, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, daß eine unter den Wortlaut der Ankündigung fallende gewerbliche Tätigkeit entfaltet wird

      Man kann also schon argumentieren, das hier bereits Überschrift und Gesamteindruck problematisch sind, auch wenn irgendwo im Kleingedruckten (noch dazu it Smieley) steht, dass es eh nicht beruflich gemacht wird.


      Dann müsste man aber viele private (Fotografie)Webseiten schließen. Ob diese Willkür dann rechtlich hält, wage ich doch zu bezweifeln. Wenn diese VwGH Entscheidung wirklich aus dem Jahr 1988 ist, dann hat sich bis heute schon einiges verändert, könnte mir vorstellen, dass der VwGH heute so nicht mehr entscheidet.


      doch, tut er. zuletzt im Herbst 2013
    • gust schrieb:


      QuickMick schrieb:

      Verstehe [...]......oder mal ein Ortswechsel......
      Nicht falsch verstehen.. Aber noch vor einigen Jahren bist du, auch als Privatperson, nicht an einem EDV-Profi (der natürlich Geld verlangt hat) herum gekommen wenn du ein Problem mit deinem PC daheim hattest. Heute ist das ganz anders, jeder kennt irgend jemanden der sich besser auskennt und die Probleme genau so gut lösen kann wie ein Fachmann.

      ich schon, weil ich mich damals in der IT krumm und deppert verdient hab, als SW Entwickler, Website Designer, Systemadmin. Aber auch in diesem Bereich haben manche die Zeichen der Zeit nicht erkannt die du vollkommen richtig ansprichst.
    • thomas_l schrieb:

      Wenn es da Indizien gibt, die auf eine unzulässige Gewerbeausübung hindeuten, ist es an sich nicht zu beanstanden, dass die WKO als nach dem UWG klagslegitimierter Unternehmerverband einschreitet. Der Adressat kann sich ja dann entscheiden, ob er den Anspruch bestreitet oder nicht bestreitet. Der Adressat muss sich deswegen auch nicht in die Hose machen, denn ein so ein Schreiben der WKO ist genauso viel Wert wie eines von Hinz und Kunz. Falls die WKO klagt, dann entscheidet das Handelsgericht.

      lg Thomas
      Für dich als offensichtlichen Juristen scheint das alles ganz easy zu sein, klaro. Zu bedenken ist: der/die Betroffene ist meistens kein Jurist und fällt mal aus allen Wolken, auch wenn für dich alles halb so wild ist. Auch die Tendenz ist bedenklich-siehe Abmahnwellen und ähnliches. Als Hobbyfotograf geht es mir einfach gehörig auf den Geist dass ich aufpassen muss wie ich die von mir gestaltete und bezahlte Website nenne oder was ich in diesem Forum poste um ja nicht in den Verdacht zu kommen irgendeinem Profi Kunden wegzunehmen. Macht mich ein VIP-Account auf "Model-KarteI" schon verdächtig? Dreimal im Monat Studio gebucht? Mit Pay-Model ge-Shootet?
    • Weder die Innung noch die WK ist mit bösen Menschen besetzt die Jagd auf "Fotografen" machen. Das sind zu 99% Leute die einfach ihren Job machen und nicht gegen irgendwelche Leute Krieg führen.

      Es gibt gesetzliche Regelungen, ob diese nun gut oder weniger gut sind sei dahingestellt, diese Regeln gilt es einzuhalten.

      Diese Anzeigen und Abmahnungen entstehen nicht grundlos, da gibt es immer einen Auslöser dafür. Sehr häufig sind die Auslöser "Neider". Und wenn so ein "Ausklöser" der Innung gemeldet wird, dann müssen sie der Sache nachgehen. Das ist so wie wenn mich mein Nachbar anzeigt das ich angeblich immer am Gehsteig parke. Auch wenn ich dabei noch nie erwischt wurde, die Polizei geht der Sache nach weil sie das bei einer Anzeige machen müssen.

      Dieser Vorfall ist ärgerlich, aber man sollte sich dadurch nicht verrückt machen lassen.
    • Grundsätzlich muss für Gewerbsmäßigkeit kein Geld fließen.

      § 1. (2) GewO: Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; hiebei macht es keinen Unterschied, ob der durch die Tätigkeit beabsichtigte Ertrag oder sonstige wirtschaftliche Vorteil im Zusammenhang mit einer in den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallenden Tätigkeit oder im Zusammenhang mit einer nicht diesem Bundesgesetz unterliegenden Tätigkeit erzielt werden soll.

      Wenn nun ein Model, das für seine Tätigkeit manchmal auch Geld verlangt, als Gegenleistung für die Leistung des Fotografen (Bilder) ihre Leistung gratis erbringt, dann kann man das als wirtschaftlichen Vorteil werten bzw. wird es wohl müssen.

      "regelmäßig" und "selbständig" ist sowieso gegeben.
    • webwolfi schrieb:

      Wenn nun ein Model, das für seine Tätigkeit manchmal auch Geld verlangt, als Gegenleistung für die Leistung des Fotografen (Bilder) ihre Leistung gratis erbringt, dann kann man das als wirtschaftlichen Vorteil werten bzw. wird es wohl müssen.
      Ohhh, Semiprofessionelle Models haben meist auf ihrer Homepage "Pay bevorzugt, in Ausnahmefällen TFP wenn es mein Portfolio erweitert" kann ich mir mit dem Model kein TFP ausmachen, weil ich es dann gewerbsmäßig fotografiere??
    • Frank Sanders schrieb:

      webwolfi schrieb:

      Wenn nun ein Model, das für seine Tätigkeit manchmal auch Geld verlangt, als Gegenleistung für die Leistung des Fotografen (Bilder) ihre Leistung gratis erbringt, dann kann man das als wirtschaftlichen Vorteil werten bzw. wird es wohl müssen.
      Ohhh, Semiprofessionelle Models haben meist auf ihrer Homepage "Pay bevorzugt, in Ausnahmefällen TFP wenn es mein Portfolio erweitert" kann ich mir mit dem Model kein TFP ausmachen, weil ich es dann gewerbsmäßig fotografiere??


      Genau das ist die im Raum stehende Rechsfrage.

      Da kann nur juristisch (!) argumentiert werden (für und wider), Judikatur dazu gibt es keine.
    • Frank Sanders schrieb:

      Ohhh, Semiprofessionelle Models haben meist auf ihrer Homepage "Pay bevorzugt, in Ausnahmefällen TFP wenn es mein Portfolio erweitert" kann ich mir mit dem Model kein TFP ausmachen, weil ich es dann gewerbsmäßig fotografiere??


      einen schöneren nachweis, dass du KEIN geld bzw keine gegenleistung für das shooting bekommst, gibt es ja nicht.

      wenn du das den leuten vom marktamt belegen kannst, ist jegliche diskussion über gewerbsmäßig oder nicht beendet ;)
    • ralph42 schrieb:

      Wäre mir neu, daß Freiheit in der österreichischen real-Verfassung von irgendeinem Wert wäre.

      Also was ich mir subjektiv unter individueller Freiheit vorstelle, ist in Österreich gut lebbar.
      Dafür leiste ich meinen Obulus an den Leviathan, der für Wohl, Sicherheit und Freiheit im Umgang miteinander sorgt.
      Klar, je exzessiver ich meine persönliche Freiheit auslebe, destso mehr schränke ich die meiner Mitmenschen ein.
    • was den professionellen fotografen früher recht und billig war um an kostengünstig an neue gesichter zu kommen scheint ihnen nun plötzlich nicht mehr recht passen zu wollen.
      mitunter hilft auch tfp - Transference Focused Psychotherapy um aus diesem zwiespalt heruaszukommen.

      jedenfalls eine interessante 'diskussion', und der standpunkt, dass fotografische hobbyausübung wie viele es hier betreiben einer gewerbsmässigen tätigkeit gleichzustellen sein könnte, finde ich amüsant bis belustigend.

      würde sich die person "laura lustig fotografin" nennen würde ich das freilich anders sehen.

      aber "mylens fotografie" oder "mylens photography" oder "pictures from myLens" liesse ich mir nicht gerne verbieten - nicht von einem etablierten fotografen und auch nicht von seiner kammer - etwaige verstösse gegen die gewerbeordnung oder abgabenhinterziehung sind das eine und dem kann bzw. muss ja nachgegangen werden. diffamierung und falsche behauptungen sollten m.E. aber ebenfalls geahndet werden, denn wie wir schon in vielen anderen threads gelesen haben, gibt es auch in der fotografenschaft einige schwarze schafe und die verfllechtungen der WK selbst muten ja auch etwas dubios an.

      edith: für mich wäre es auch interessant zu erfahren, auf welche "suchbegriffe" die WK noch "Ansprüche" erhebt :*
      bildermacher ? lichtpinsler ? fotokünstler ? pixelschlichter ? ausschnittsvergrösserer ? ablichter ?
      vielleicht werde ich die WK ja mit dieser frage konfroniteren ;)

      im übrigen liegt es in der natur der sache, dass mit licht gezeichnete bilder gezeigt werden müssen und aus einer reichweite von 1000 likes zu schliessen, die tätigkeit wäre gewerbsmässig erachte ich als hinkend/unrichtig.

      gust hats gut beschrieben - die zeiten haben sich geändert und fertigkeiten die berufsfotografen jahrzehntelang ausgezeichnet haben sind in den hintergrund getreten - auch deren interessensvertretung wird dies irgendwann realisieren müssen.

      an die juristen unter euch noch eine frage:
      was ist fotografie bzw. um welche kreativen schritte im entstehungsprozess eines bildes geht es denn eigentlich ?

      beispiel:
      ich (mylens) knipse mal schnell ein motiv und räume einem zweiten (mybea) unentgeltlich uneingeschränkte nutzungsrechte ein.
      dieser setzt sich stundenlang hin und quetscht aus einem schäbigen RAW ein wunderbares bild. das resultierende TIFF übergibt er einer
      weiteren person (myprint) die dieses nach penibler kalibierungsarbeit auf fotopapier fotografiert und in geringer auflage verkauft.

      wer von diesen 3 personen übt juristisch gesehen das fotografengewerbe aus ?
      wenn das endprodukt vor dem verkauf noch von einem künstler beispielsweise mit blut besudelt wird - handelt es sich dann auch noch um fotografie ?

      LG tom

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von myLens ()

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