WKO verlangt Umbennung einer Facebook-Seite

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    • ralph42 schrieb:

      Wäre mir neu, daß Freiheit in der österreichischen real-Verfassung von irgendeinem Wert wäre.


      Also nur weil die WKO meint, eine Frau auf Facebook übertreibts ein wenig mit dem Anbieten von "privaten" Shootings, zu behaupten es gäbe bei uns keine Freihet, verkennt ein wenig, wir gut es uns geht:

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      Anm: der Index of Economc Freedom ist ein wenig radikal, dem sind sogar US-Verhältnisse nicht frei genug.
    • webwolfi schrieb:

      ralph42 schrieb:

      Wäre mir neu, daß Freiheit in der österreichischen real-Verfassung von irgendeinem Wert wäre.


      Also nur weil die WKO meint, eine Frau auf Facebook übertreibts ein wenig mit dem Anbieten von "privaten" Shootings, zu behaupten es gäbe bei uns keine Freihet, verkennt ein wenig, wir gut es uns geht:

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      Anm: der Index of Economc Freedom ist ein wenig radikal, dem sind sogar US-Verhältnisse nicht frei genug.


      Die ökonomische freiheit meinte ich mit meinem unsachlichen Einwurf eigentlich zuletzt. 'Bürgerrechte' trifft es schon eher, schließlich ist Österreich eines der wenigen Länder in der Umgebung, wo nie eine ernst zu nehmende Revolution solche eingefordert hat. Das zieht sich bis heute, wo immer noch über Informationsfreiheit vs Amtsgeheimnis diskutiert werden muss. Der Geist existiert halt immer noch, wonach die Freiheit dort beginnt, wo es den Staat nicht mehr interessiert. Dass man sich in diesen Nischen komfortabel einrichten kann, will ich gar nicht bestreiten.
      </offtopic>
    • M_Martin_M schrieb:

      ralph42 schrieb:

      'Bürgerrechte' trifft es schon eher, schließlich ist Österreich eines der wenigen Länder in der Umgebung, wo nie eine ernst zu nehmende Revolution solche eingefordert hat.

      Um mit einem bedeutenden österreichischen Politiker zu sprechen: "Lernen Sie Geschichte. Herr Doktor!" 8)

      :D
      "lehenstrukturiert" historisch belastet, aber wenn man es weiß, kein Problem.
    • 1) Es gibt auf dieser Welt nur sehr wenige Staaten, in denen Freiheit und Demokratie auf derart hohem Niveau gewährleistet ist, wie bei uns. Das ist der größte Teil EU-Europas, einige europäische Nachbarn, einige angloamerikanische Staaten und dann noch ein paar verstreute Ausnahmen, aber das war es dann auch schon.

      2) Im Prinzip sind wir sogar so weit, dass der Staat selbst wirkungsvoll vor Eingriffen in "Bürgerrechte" schützt.

      3) Dass es immer Verbesserungsmöglichkeiten gibt ist klar.

      4) In der hier interessierenden Frage der Beschränkung des Zuganges zu einem bestimmten Gewerbe ist eben dieses Schutzsystem gerade aktiv. Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob der Gesetzgeber den Zugang zum Fotografengewerbe derart regelmentieren darf. Das heißt die Bürgerrechte stehen sogar über dem Willen der demokratischen Entscheidung der Volksvertretung.

      5) Ganz praktisch: wenn du ein freies Gewerbe anmelden willst (und das sind mittlerweile viele), geht das fast nirgendwo so schnell und einfach wie bei uns. In Wien gehst du auf die Website der Stadt, Füllst die Anmeldung aus, lädst Scans von eventuell benötigten Papieren hoch, druckst dir die Bestätigung aus und kannst anfangen.

      6) Dass viele Bereiche dennoch überregelmentiert sind, sehe ich auch so, das kommt aber auch daher, dass "das Volk" überall dort, wo irgendetwas gerade ein wenig unangenehm scheint, sofort nach Regeln und Verboten für die anderen schreit, wenn es einen dann selbst betrifft aber beklagt, dass alles regelmentiert ist.

      Also: Es gibt sicher viel Reformbedarf, aber nicht vergessen, wir jammern auf sehr hohem Niveau.
    • webwolfi schrieb:

      Also: Es gibt sicher viel Reformbedarf, aber nicht vergessen, wir jammern auf sehr hohem Niveau.
      Stimmt. Ich sags auch noch gern deutlicher: wir leben in einem Land in dem die Menschen vor lauter Luxus und Überfressen völlig verlernt haben einzuordnen was Probleme sind. Eines der wichtigsten Probleme ist beispielsweise die Frage, ob der 13A rückwärts oder vorwarts durch die Fußgängerzone fahren soll, oder wie war das nochmal?
    • Ach ja, und bei der Sache mit dem Amtsgeheimnis wird auch viel Populismus drum gemacht, denn es gilt jetzt schon in der Verfassung:

      "Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten
      Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts
      haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu
      erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht
      entgegensteht..."
      (Art. 20 Abs. 4 B-VG)

      Ich habe die derzeit gültige Rechtslage noch keinem Medium korrekt wiedergegeben gelesen, nichteinmal in Qualitätszeitungen. Das Problem ist eher, dass die Regelung von vielen Beamten ignoriert wird und dass die Leute schlicht und einfach nicht wissen, dass der Auskunftsanspruch durchsetzbar ist

      lg Thomas

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