STYLISHED.DE Accountlöschung

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    • STYLISHED.DE Accountlöschung

      Liebe Forumsmitglieder,

      Da die Modellsuche in diesem Forum ja eher wenig ergiebig ist war ich nun seit geraumer Zeit bei den Anbietern
      model-kartei.de
      und
      stylished.de

      mit einer fotografen sedcard vertreten. das hat soweit auch recht gut funktioniert und ich durfte bereits mit einigen modellen aus beiden plattformen auf tfp bzw. pay-basis zusammen arbeiten.
      vor rund einer woche strebte ich nun eine "Echtheitszertifikat" bei dem anbieter stylished.de an und ich mailte zu diesem zweck wie verlangt ein foto eines ausweisdokumentes an die redaktion von stylished. das echtheitszertifikat wurde in weiterer folge verweigert, da ich in meinem profil nicht meinen realen namen sondern "Black and Light" angegeben hatte.
      Heute sah ich mich mit einer Sperre meiner Sedcard konfrontiert und konnte keinem meiner Kontake und auch nicht dem geehrten Support Mitglied "Jürgen" eine Nachricht senden. Eine Kontaktaufnahme mit dem Support-Team per mail wurde dann in "schlechtes Deutsch" beantwortet und ich wurde unmissverständlich aufgefordert meinen realen Namen in das Profil einzutragen andernfalls es zu keiner Freischaltung mehr kommen kann. Nach einer weiteren Bitte/Urgenz meinerseits wurde der Account nun vollständig gelöscht - mit allen persönlichen Nachrichten, Kontaktadressen und natürlich den Profilangaben etc.

      Ein Fax an die Geschäftsleitung ist unterwegs - eine Herausgabe der Daten wird gegebenenfalls eingeklagt und ich werde auch die Datenschutzkommision bzw. den Konsumentenschutz einschalten.

      mein Rat an Models und Fotografen:
      model-kartei.de nutzen !

      Schönes Wochenende
      Thomas
    • ich sehe da kein fehlverhalten von stylished

      wenn sich jemand als "franzi meier" bei den pflichtfeldern anmeldet ...
      ... und dann einen ausweis über "peter muster" sendet ...

      warum bitte sollten die das akzeptzieren???

      durch die angabe eines falschen namen bei der registrierung ist ja nicht einmal der nutzungsvertrag zustandegekommen
      die herausgabe der daten kann dann ja nur der herr "black light" beantragen, da wollen die sicher einen ausweis gg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kohli-vie ()

    • die im impressum angegebene telefonnummer existiert nicht mehr - fax kann ich von zuhause derzeit keines schicken aber ein memo an meinen anwalt habe ich bereits verfasst. nötigung, urkundenunterdrückung, konsumentenschutzgesetz, verstoss gegen impressumspflicht, ......
      irgendwas passendes wird er bestimmt finden und dann schau ma mal was dieser "jürgen" alias "miriam meier" (name geändert :) ) für rückhalt geniesst.

      mühsam aber was solls .....
    • @kohli-vie:
      Die Verwendung von Pseudonymen nach §13 Absatz 6 TMG ist gewerblichen Nutzern gemäß §5 TMG untersagt. Sie unterliegen der Pflicht, ihr aktuelles und rechtsgültiges Impressum zu veröffentlichen (Link). Private Nutzer haben die Möglichkeit, ihren Klarnamen einzublenden, so dass dieser den Nutzern angezeigt wird. Private Nutzer haben die Möglichkeit, sich nur über Pseudonym darzustellen. Stylished ist jedoch in jedem Fall verpflichtet, die vollständige Anschrift mit Klarnamen zu speichern.

      ich habe ihnen ja auch nicht untersagt meine persönlichen daten gesichert abzuspeichern - gerade das war ja auch der grund ihnen eine ausweiskopie zu schicken ....

      wie du das persönlich empfinden magst ist ganz deine sache andreas - mein standpunkt ist ein anderer. "Black And Light" wars übrigens - also ganz bestimmt nicht der versuch eine andere Personalität vorzugauckeln.
      bei "Jürgen" alias "Miriam Meier" (name geändert) sieht das ein wenig anders aus :)

      edit:
      Jedenfalls werde ich denen ein Vergleichsangebot machen und sonst wird's wohl eine Klage beim Amtsgericht in München sein müssen.
      GF Rüpel, Michael, München *12.08 hat eh bald geburtstag (Name geändert)

      not very stylish frau jürgen !

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von myLens ()

    • bei der anmeldung MUSS man seinen vornamen, namen, adresse, plz, ort, ... angeben
      man KANN einen profilnamen (=synonym) angeben
      als privater hast du die möglichkeit festzulegen, dass deine persönlichen daten NICHT angezeigt werden

      mit deiner ausweiskopie hast du stylished.de mitgeteilt, dass du einen account mit falschen daten angelegt hast
      als seriöser plattformbetreiber (zumindest was die anmeldungen angeht) MUSS stylish.de reagieren
      aber das wird dir dein anwalt schon erklären ;)

      ob die supportmitarbeiter meier, müller oder wie auch immer heissen, ist ebenfalls kein problem
      es ist üblich und rechtens, dass die support-mitarbeiter geschützt werden und mit falschen namen auftreten
      das ist bei eBay so, bei Amazon und halt auch bei stylished.de

      bleibt eigentlich nur eine fehlerhafte telefonnummer im impressum über
    • der dritte ist geschäftsführer des betreffoenen Unternehmens und müsste namentlich im Impressum und Firemanschrift genannt werden.

      finde ich also völlig in ordnung - was würde denn dagegen sprechen ?
      ichr werden den namen des GF aber gerne verfälschen - offenbar agiert er auch lieber unerkannt so wie Blacky ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von myLens ()

    • Zitat:
      zb das SEIN name in zusammenhang mit angeblichen verfehlungen seines unternehmens genannt wird?
      das wäre dann u.U. die zweite sache, über die die stylished gmbh mit ihren anwälten lachen wird

      LOL - der geschäftsführer IST nach aussen hin das unternehmen - wirtschaftsrecht gefällig ?

      interessierte können aber gerne z.B. HIER nachlesen:
      "Der Geschäftsführer eines größeren Unternehmens muss es sich gefallen lassen, wenn die Medien über ihn unter voller Namensnennung kritisch berichten. Insoweit tritt das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen hinter der in Art. 5 GG verankerten Pressefreiheit zurück. Im vorliegenden Fall hatte eine Nachrichtenagentur über die Abberufung eines Klinikum-Geschäftsführers berichtet. Dieser wollte seinen Namensnennung verhindern, scheiterete damit jedoch vor Gericht. Der BGH führ dazu aus: ......."

      LG nach deutschland !
    • dann würde mich interessieren wenn ihr beispielsweise seit vielen monaten hotmail als mail-provider verwendet und irgendein besonders dienstbeflissener support mitarbeiter sperrt euch ohne vorankündigung plötzlich den zugang und ihr habt weder zugriff auf mails noch auf kontaktadressen .....

      es ist ja nun nicht sooo dramatisch aber ärgerlich allemal und mehr oder weniger fundierte side-comments von kohli und herlet machen das auch nicht erträglicher :)

      kohli hat stylished vor monaten als wörtlich "unseriös" bezeichnet (vermutlich im hinblick auf die model-abos) und ich konnte meine erfahrungen damals noch als positiv schildern. jetzt den namen des GF dieses unternehmens zu nennen ohne dabei das wort unseriosiät überhaupt in den mund zu nehmen nennt man in köln dann amoklauf :D
    • wenn es ohne vorankündigung gewesen wäre, würde ich den ärger ja verstehen.
      aber, so wie du es schilderst, hattest du 2 chancen, die löschung des accounts zu verhindern.

      eigentlich hätte es völlig gereicht, eben deinen namen im account zu hinterlegen
      das wolltest du (aus welchen gründen auch immer) eben nicht und daher hat stylished
      deinen account gelöscht

      es steht zwar anscheinend nicht explizit in den agb, dass man keine falschen angaben machen darf ...
      ... dann berufen die sich halt auf "Stylished behält sich das Recht vor, Mitglieder ohne Nennung von Gründen zu kündigen und aus der Community auszuschließen."

      weiters wird es dir als privatperson schwer fallen, auch nur irgendeine forderung gegenüber stylish.de geltend zu machen
      schaden entsteht dir keiner, du hast kein recht, mitglied zu sein
      und genötigt wurdest du schon gar nicht zu irgendetwas

      als unternehmen ginge es sowieso nicht, da falsche daten angegeben wurden.

      in ein paar tagen wirst du wohl feststellen, dass deine trotzreaktion der auslöser für die löschung war 8)

      zur namensnennung:
      zumindest zwischen 1990 und 1996 war dies mehr als problematisch.
      in den öffentlichen eBay-foren würde ständig vor unseriösen verkäufern gewarnt, inkl posten des impressum
      da gab es rundumschläge der betroffenen mit unterlassungserklärungen und auch klagen
      und die waren leider teilweise erfolgreich, das spürten einige deutsche eBay-mitglieder schmerzhaft

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