Unschöne Erfahrung mit einem Modell

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    • M_Martin_M schrieb:

      Ergibt sich aus dem bisher her Geschriebenen nicht, eventuell könnte man die Kosten des Shootings für den Fotografen im Vertrag festhalten, wegen deren Beweisbarkeit nach einigen Jahren.


      Zu dem oben zitierten - irgendwo wurde vorher gepostet wie das der Bitesnich (stellvertretend für alle weiteren bekannten Photographen) macht!
      Erstens denke ich das diese Menschen sehr gut formulierte Vereinbarungen haben und auch deren Wert der arbeit deutliche sichtbar ist sodass ein Versuch des ausstiegs oder der Anfechtung der Vereinbarung im vorhinein schon abschreckender erscheint als ein tfp Bild das im semiprofessionellen Bereich entstanden ist!

      Roland
    • RolandPum schrieb:

      Zu dem oben zitierten - irgendwo wurde vorher gepostet wie das der Bitesnich
      (stellvertretend für alle weiteren bekannten Photographen) Erstens denke ich das diese Menschen sehr gut formulierte Vereinbarungen haben und auch deren Wert der arbeit deutliche sichtbar ist sodass ein Versuch des ausstiegs oder der Anfechtung der Vereinbarung im vorhinein schon abschreckender erscheint als ein tfp Bild das im semiprofessionellen Bereich entstanden ist!


      nochmals, falls es wer überlesen hat:

      zu dem ogh-urteil:

      beim betroffenen fotografen handelt es sich um manfred baumann.
      vom bekanntheitsgrad sicher gleichzusetzen mit bitesnich

      das model wurde für seine arbeit bezahlt

      das model war ein semi-profi oder profi, durch eine agentur vertreten

      somit steht fest, dass es anscheinend keinerlei möglichkleit gibt, sich gegen ein solches verhalten abzusichern

      wobei es m.E. egal ist, ob TfP oder pay oder was auch immer
    • Grundsätzlich vorab: alles was hier abseits des OGH-Urteils gesagt wurde (von mir und anderen) ist Spekulation, bestenfalls können es begründete Arbeitsthesen sein. Es gibt Rechtsbereiche, die sind sehr klar ausjudiziert wo es in Lehre und Rechtsprechung keine Zweifel gibt (zB. was darf man ohne Gewerbeschein). Dort kann man recht klare Aussagen machen. Hier nicht. Hier ist nur klar: Model kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen die weitere Veröffentlichung verbieten und muss ggf. die Aufwendungen ersetzen. Dabei ist es völlig egal, ob es sich um ein Profi-Modell handelt oder nicht.


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      Es geht in diesem Urteil um die "vorvergangenen Aufwendungen", also um die tatsächlich bis dahin entstandenen Kosten (abzüglich der mit dem Foto eventuell bereits erzielten Einnahmen).

      Ich kann in einem TFP Vertrag natürlich die Kosten festhalten. Das wäre im Zweifel ein Hinweis auf die Höhe der Kosten.

      Ich kann im Prinzip alles vertraglich vereinbaren, auch Zahlungen für bestimmte, wie immer geartete Fälle.
      Hier wird es allerdings komplizierter und es spielt ganz sicher eine Rolle ob einer, beide oder keiner von beiden UnternehmerIn im Sinne des KSchG ist, ob die Vereinbarung eventuell sittenwidrig ist, etc.

      Ganz generell bestehen die Verpflichtung zur Entfernung und die zur Bezahlung eventueller Kosten (oder jeder Art "vereinbarter "Gebühr", wenn rechtskonform) von einander unabhängig.

      Der Fotograf muss die Bilder auch dann entfernen, wenn das Model nicht zahlen kann oder will, er müsste den Betrag im Zweifel einklagen.
    • Update: Die Geschichte ist überstanden.

      Nachdem das besagte Modell einen Vorschlag von meiner Seite nicht angenommen (bzw. nicht einmal kommentiert) hat, fand ich irgendwann eine Anklageschrift in meinem Briefkasten...

      Nun gut dachte ich, habe mich mit meinem Anwalt zusammen gesetzt und jedes Argument darin widerlegt. Mein Vorteil: Ich konnte wie schon geschrieben die gesamte E-Mail Korrespondenz belegen. Interessant bei den Anschuldigungen war, dass mir vorgeworfen wurde, ich sei als Unternehmer aufgetreten und habe nicht auf das Rücktrittsrecht hingewiesen. Insgesamt waren die Konstruktionen der Argumente schon sehr weit hergeholt und schlicht erfunden.

      Es kam schließlich zur Verhandlung (die erste in meinem Leben). Für mich waren diese zwei Stunden irgendwo zwischen amüsant und lächerlich. Die Richterin hatte im Lauf der Verhandlung immer mehr auf die Klägerin eingewirkt, sie solle einen Vergleich anstreben, weil die Chance auf einen Prozessgewinn sehr gering sei. Zumindest bei jenen Bildern wo das Modell voll bekleider war wäre das auszuschließen. Das Modell hat das offenbar nicht wirklich begriffen und ihre Anwältin war für mch der Inbegriff der Kompetenzlosigkeit.

      Wie auch immer, sie hat dann doch verstanden und eingelenkt. Es kam zu einem Vergleich bei dem das Modell eine (ordentlich) Entschädigung zahlt und ich die Bilder entferne. Das ist auch geschehen und somit ist der Fall abgeschlossen. Dem Modell entstanden jetzt deutlich mehr Kosten als wenn sie meinem ursprünglichen Vorschlag gleich zugestimmt hätte.

      Mein Fazit: Ich halte mir auch weiterhin jede E-Mail auf und speichere mit auch von jedem Modell einige Bilder aus ihrer Sedcard in meinem Archiv ab. Man weiß ja nie...

      Und: Anwälten geht es nicht um die Wahrheit, sondern um die Absichten ihrer Kunden. Aber das ist wahrscheinlich auch gut so. Oder?

      LG,
      Gerhard

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von lumenesca ()

    • pluslucis schrieb:

      Danke ! Super Info !

      Könntest Du noch kurz die Beträge nennen. Von Deiner Seite, von der Gegenseite und die Entschädigung ?

      Danke & lg Andreas
      Ich möchte nicht ale Details nennen, bitte um Verständnis. Tatsache war, dass das Modell einen Vertrag unterschrieben hat (eigentlich zwei für zwei Shootings) , damals von den Bildern begeistert war und diese auch online stellte. Irgendwann wollte sie keine Bilder mehr von sich im Internet finden und begann damit, alle Fotografen mit denen sie gearbeitet hatte, aufzufordern die Bilder zu löschen. Das haben wohl die meisten getan, spätestens nachdem sie unschöne Briefe on ihrem Anwalt bekommen haben. Auch an mich kam ein solches Schreiben, gespickt mit beweisbar falschen Beschuldigungen.

      Im Wesentlichen ging es darum, dass verschiedenste Argumente gesucht wurden, warum ich etwas falsch gemacht hätte und nun die Bilder entfernen muss. Zum Beispiel wurde ich als Unternehmer tituliert der das Konsumentenschutzgesetz missachtet hätte, oder auch dass ich das Modell "überrumpelt" hätte.

      Ich konnte hingegen ihre begeisterten E-Mails und die Verträge vorlegen. Das waren ganz klare Beweise.

      Bei der Verhandlung hat sich das Modell dann zu einigen Äußerungen unüberlegt hinreissen lassen, die in klarem Widerspruch zum eigentlichen Klagsinhalt standen - auch nicht unbedingt glaubwürdigkeitsfördernd.

      Wenn die Dame nicht mit derart goben Unwahrheiten gegen mich vorgegangen wäre und sie meinem ersten Vorschlag entgegen gekommen wäre, dann hätte sie sich eine Menge Geld erspart.

      Ein pikantes Detail am Rande: Ihr Anwalt war so ungeschickt, dass er die betreffenden Bilder exakt auflisten ließ (sogar mit genauen Ausdrucken) und im Vergleich exakt diese Bilder genannt wurden. Theoretisch könnte ich andere Bilder aus den Shootings nehmen und wieder online stellen...
    • lumenesca schrieb:


      Ein pikantes Detail am Rande: Ihr Anwalt war so ungeschickt, dass er die betreffenden Bilder exakt auflisten ließ (sogar mit genauen Ausdrucken) und im Vergleich exakt diese Bilder genannt wurden. Theoretisch könnte ich andere Bilder aus den Shootings nehmen und wieder online stellen...
      Das ist nicht ungeschickt, das muss so sein. Der Vergleich ist ja ein vollstreckbarer Exekutionstitel und muss ausreichend bestimmt sein. Wenn da dann stünde "Die beklagte Partei verpflichtet sich irgendwelche Bilder blablabla....." dann wäre das ja wertlos, weil "irgendwelche" ist nicht vollstreckbar. Da die Bilder exakt bezeichnet sind, könnte die Gegenseite also gegen dich mit Exekution vorgehen, wenn du dich entgegen dem Vergleich verhältst
    • Schade eigentlich das die Arme damit so auf die Schn.. gefallen ist. Ich hab mich damals mit ihr echt gut verstanden. War dann aber schon seltsam das sie mich auch gleich so angefahren ist wegen den Bilder (waren nur einfache Portraits) und mit Anwalt gedroht hat und lala, obwohl wir nicht lang davor noch oft was unternommen haben oder mal was trinken waren .. Noja was solls, jeder wie er will :muede:
    • thomas_l schrieb:

      Der Anwalt vertritt ausschließlich die Interessen seines Mandanten, ja selbst auch dann, wenn es einem die Mandanten nicht immer leicht machen.......


      Wenn die Dame dem Anwalt gegenüber darauf besteht,
      - ALLE Bilder müssten weg und
      - sie wolle auf keinen Fall etwas bezahlen,

      dann bleibt ihm wenig über, als seine Klage auf einer wackeligen Basis aufzubauen. Bei manchen Menschen, die davon überzeugt sine, "im Recht" zu sein, hilft auch Beratung wenig.

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