Unschöne Erfahrung mit einem Modell

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    • Unschöne Erfahrung mit einem Modell

      Hello World!

      Eine kleine Geschichte, aus der vielleicht auch andere Fotografen lernen mögen...

      Vor ein paar Jahren hatte ich zwei Projekte mit jeweils den selben beiden Modellen (mit Teilakt). Das waren sehr gute Fotos von denen nicht nur ich, sondern auch die Modelle begeistert waren. Glücklicherweise hatte ich damals auch einen Vertrag abgeschlossen.

      Nun, vor ein paar Wochen, hat mich eines der Modelle angeschrieben. Sie hat sich beruflich verändert und will nun keine Fotos wie wir sie gemacht haben im Internet haben. Ich möge doch die Bilder aus allen Seiten wegnehmen (höflich aber bestimmt formuliert). Ich habe das nicht eingesehen, weil ich viel Arbeit in wirklich gute Bilder investiert habe und diese nicht einfach in der Schublade verschwinden lassen möchte.

      Kurz darauf kam eine E-Mail von ihrem Anwalt. Darin hat mir dieser alle mögliche falsche Dinge vorgeworfen. Mich hat das total erschreckt, dass ein Anwalt so einfach völlig haltlose und beweisbar unwahre Beschuldigungen schreibt.

      Meine Antwort war klar und einfach. Ich habe einen Vertrag, dieser ist einzuhalten und erlaubt mir eindeutig die Veröffentlichung der Bilder.

      3 Wochen Pause.

      Heute kam die nächste E-Mail. Nun wirft mir der Anwalt vor, dass ich das Modell laut $3 Konsumentenschutzgesetz nicht über ihr Rücktrittsrecht informiert hätte. Außerdem hätte ich das Modell "überrumpelt" weil der Vertrag nich tin meinem Geschäftslokal, sondern in einem Cafe unterschrieben wurde. Abgesehen davon, dass ich nicht als Unternehmer sondern als Künstler aufgetreten bin, ihr auch nichts verkaufen wollte wäre es auch kaum möglich gewesen, zur Unterschrift vom nördlichen NÖ nach Wels zu fahren.

      Ich weiß nicht ob es schon einem Fotografen passiert ist, dass er wegen einem Modellvertrag mit dem KSchG konfrontiert wurde. Ich habe auf jeden Fall meinen Anwalt eingeschaltet. Auf jeden Fall werde ich auf die Einhaltung des Vertrages bestehen und hier schreiben wie es weiter geht...

      LG,
      Gerhard

      Edit: Das Modell hatte damals die Bilder auch auf ihrer SC online und schrieb mir, dass sie davon "total begeistert" sei ;)
    • Ich hatte nur insofern ein ähnliches Erlebnis, als auch ich von einem Modell gebeten wurde, die enstandenen Bilder nicht mehr zu zeigen. Der Grund war der gleiche: Berufliche Veränderung.

      Der Unterschied ist der, dass ich der Bitte Folge gleistet habe. TFP-Vertrag ist auch in meinem Fall vorhanden, aber ich käme nicht auf die Idee, da auf stur zu schalten.

      Nicht, dass ich keine Verständnis für die Sicht des Fotografen hätte, ich bin ja selber in der Position. Aber ich denke, dass es bei "Privathobby"-Shootings diese Risiko nun mal gibt.

      ... und ist natürlich ganz einfach nur meine persönliche, subjektive Meinung.
    • Grundsätzlich würde ich de Bitte auch Folge leisten, wenn es nicht massive wirtschaftliche Gründe gibt. Allein schon, damit künftige Models ein gutes Gefühl haben. Außerdem erspart es Scherereien und Kopfweh.

      Aber das musst du entscheiden.

      Meine Frage hatte folgenden Hintergrund:

      KSchG
      § 1. (1) Dieses Hauptstück gilt für Rechtsgeschäfte, an denen
      1.
      einerseits jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, (im folgenden kurz Unternehmer genannt) und
      2.
      andererseits jemand, für den dies nicht zutrifft, (im folgenden kurz Verbraucher genannt) beteiligt sind.
      (2) Unternehmen im Sinn des Abs. 1 Z 1 ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.


      Der TFP Vertrag ist eindeutig ein Rechtsgeschäft. Die Frage ist, ob das Model tatsächlich Verbraucher ist, womit ihr Anwalt argumentiert.

      Wenn sie auf der MK zumindest auch bezahlte Shootings annehmen würde, dann ist ihre Präsenz dort wohl ein Hinweis auf "auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit". Damit wäre sie im Sinne des KSchG Unternehmerin.

      Nur so am Rande. Du willst das eh mit deinem Anwalt besprechen.
    • Hatte das selbe wie Mark, sogar mit dem selben Model. (Geht bei dir wohl auch um das selbe Model nehme ich mal an).
      War für mich ganz klar das ich die Bilder runternehme wenn sie mich darum bittet, gehört doch finde ich zum guten Ton, genauso erwarte ich mir von meinen Modellen das sie Bilder im Fall der Fälle runternehmen. Vertrag und so Käse ist sowieso für die Katz.
    • es war damals, zu meiner "ich probier auch mal künstlerischen akt aus"-zeit auch ein shooting mit dieser dame geplant, ist aber nie zustande gekommen. ich bin ehrlich gesagt bestürzt, dass sowas ausgerechnet von ihr kommt, die eigentlich durch die bank nur hochwertige und äußerst geschmacksvolle inszenierungen (die einen aufwändiger, die anderen einfacher) auf ihrer sedcard hatte und was ich weiß, auch immer darauf geachtet hat.
      kurz gesagt find ich sowas unter aller sau, auch wenn meine meinung jetzt nicht wirklich relevant ist. gscheit wäre, sich eben vorher zu überlegen, was man tut. und offenbar geht es ja nicht nur den fotografen so, die von ihr aktfotos angefertigt haben, sondern auch reine porträtbilder sind der beruflichen neuorientierung hinderlich.

      ich würde ihr höchstens ein buy-out anbieten, wenn ich sie mag und sie freundlich fragt, fällt das niedriger aus, als wenn sie gleich mit dem anwalt kommt und unverschämt patzig reagiert.

      muss echt auf holz klopfen, ich hatte glück. der aufwand für unser shooting damals wäre für meine verhältnisse zu der zeit doch nicht unbeträchtlich gewesen.
    • Willkommen im Club , vor ein paar Wochen hatte ich auch das Vergnügen mich mit sowas auseinaderzusetzen (villeicht eh dasselbe Model) Da hat sie sogar verlangt das ich Bilder von meiner Seite nehme wo nur der Körper von ihr (kein Gesicht) zu sehen war. Ich habs mal momentan getan.
      Hab ihr aber geschrieben das ich mir diese Entscheidung ob sie dauerhaft wegbleiben offen lasse. Hab natürlich auch nen TFP Vertrag aber was solls.
    • Ich hatte eine sehr ähnliche Situation auch schon und da habe ich die Bilder gerne runtergenommen. Diese beiden Projekte waren aber für mich mit sehr viel Aufwand verbunden, lange vorbereitet und geplant. Die Ergebnisse waren dann auch sehr gut und deshalb möchte ich nicht darauf verzichten.

      Dafür macht man doch einen Vertrag, oder?

      LG,
      Gerhard
    • Dem Anwalt kannst fürs erste Schreiben keinen Vorwurf machen. Woher hat er die Daten - von ihr natürlich. Die übernimmt er halt 1:1.
      Keine Ahnung, wie ich an deiner Stelle reagieren würde. Doch ich vergleich das mal mit einem Tattoo, das ich mir aus einer Laune heraus machen lasse. Das geht auch nicht mehr rückgängig zu machen und ich muss mir das wirklich gut überlegen.
    • @Gerhard:
      bist DU ein UNTERNEHMER?

      wenn ja, dann kann sich das modell VIELLEICHT auf KSchG berufen

      wenn du KEIN unternehmer bist, kommt m.E. niemals das KSchG zur anwendung.
      denn dazu bedarf es eines UNTERNEHMERS und eines VERBRAUCHERS

      somit würde ich die vorwürfe des anwalts mal in "wunschdenken seinerseits" ablegen

      allerdings kann dir was anderes passieren:
      dass das "model" die entfernung der aktbilder einklagt. die chance, dass sie gewinnt, ist SEHR GROSS!
      allerdings wird sie dann vertragsbrüchig und du kannst ihr alle dir daraus entstehenden kosten auferlegen
      also visa, studio, etc
      arbeitszeit aber nicht, da du das ja privat machst
    • wikei schrieb:

      Dem Anwalt kannst fürs erste Schreiben keinen Vorwurf machen. Woher hat er die Daten - von ihr natürlich. Die übernimmt er halt 1:1.


      Der Anwalt hat die Interessen seiner Mandantin zu vertreten. Es kann natürlich sein, dass er von ihr nicht ausreichend informiert wurde, es wäre aber seine Aufgabe nachzufragen. Aber im Prinzip ist er ihr verpflichtet und nicht der hohen Gerechtigkeit.

      Das Schreiben kann entweder heißen, dass er von dieser Rechtsansicht wirklich überzeugt ist, oder er hat ihr gesagt, Gnä Frau, ich seh da schwarz, aber probiern kann mans ja.
    • webwolfi schrieb:

      Der Anwalt hat die Interessen seiner Mandantin zu vertreten. Es kann natürlich sein, dass er von ihr nicht ausreichend informiert wurde, es wäre aber seine Aufgabe nachzufragen. Aber im Prinzip ist er ihr verpflichtet und nicht der hohen Gerechtigkeit.
      Es gibt für mich zwei Möglichkeiten:
      1. Der Anwald wurde korrekt informiert, davon würde ich auch ausgehen. Warum sollte das Modell ihn mit falschen Informationen versorgen? In diesem Fall schreibt der Anwalt bewusst die Unwahrheit.
      2. Der Anwalt wurde falsch informiert, dann sollte er wie du schreibst so professionell sein nachzufragen.
      Beide Versionen bringen mich zu der Ansicht, dass es Anwälte gibt, die es mit der Wahrheit nicht immer so genau nehmen. Nach dem Motto: schießen wir einmal eine Breitseite und schauen wir ob das als Einschüchterung reicht oder da etwas kleben bleibt.
    • RE: Unschöne Erfahrung mit einem Modell

      lumenesca schrieb:

      Hello World!



      Ich weiß nicht ob es schon einem Fotografen passiert ist, dass er wegen einem Modellvertrag mit dem KSchG konfrontiert wurde. Ich habe auf jeden Fall meinen Anwalt eingeschaltet. Auf jeden Fall werde ich auf die Einhaltung des Vertrages bestehen und hier schreiben wie es weiter geht...

      LG,
      Gerhard

      Edit: Das Modell hatte damals die Bilder auch auf ihrer SC online und schrieb mir, dass sie davon "total begeistert" sei ;)


      Hallo

      Als juraleie hätte mit gägnerischem rechtsanwalt nicht disskutiert. Gibst ihm nur die argumnete , er wird in der lage schwachpunkte bei Deiner argumentation finden.

      ich sehe 3 wege :
      1. Überhaupt nichts tun , die frage ist ob Sie ins gericht geht oder nicht ? Wissen wir nicht. Frage ob ohne rechtsanwalt in dem fall auskomen kannst ?
      2. Die sache eigenem rechtsanwalt abzugeben. Die beide rechtsanwälte werden von beien seiten schön finanziert - frage ob es sich lohnt.
      3. tatsächlich die fotos runter nehmen , aber kannst weiter über inernet zeigen aber nicht öffentlich.
      wenn die fotos zugängig über zutrittscode wären, die Du nur individuell ausgesuchten personen bekannt geben kannst , gilt nicht als veröffentlichung.
      Kannst immer auf der weise zeigen - quasi " privat in der wohnung"
    • Bekam das selbe Mail der gleichen Frau. Witziges Detail dabei: ich hatte zu dem Zeitpunkt schon seit geraumer Zeit kein Foto mehr von ihr im Netz - und schon gar keinen Akt.

      Es wird noch besser: als ich danach google angeworfen habe, fand ich ein Bild auf einer deutschen Akt-Seite, das zwar ich gemacht habe, aber dort von einem User eingestellt wurde, der sie für ein Rudelshooting "buchte". Ohne mein Einverständnis, ohne einen Verweis auf mich und lange nachdem ich das Mail bekam.

      Die Forderung war also eine Einbahnstraße, aber was solls. Über sowas rege ich mich bestimmt nicht auf.

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