Fotoverkauf Info

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    • Fotoverkauf Info

      Da hier schon öfter über das Thema Verkauf eigener Fotografien gesprochen wurde, und zwar ohne den Background fotografischer Ausbildung, hier interessantes von Frau Mag. Susanne Manauer, Rechts- & gewerbepolitische Abteilung; Wirtschaftskammer Wien, [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Die „Ausübung der schönen Künste“ ist ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen. Ein Künstler benötigt daher keine Gewerbeberechtigung, um selbstständig als Kunstschaffender tätig sein zu können. Mit umfasst ist dabei auch das Recht des Künstlers, seine Kunstwerke selbst zu verlegen, auszustellen und zu verkaufen (ohne Gewerbeberechtigung!).

      Dass die Tätigkeit eines Fotografen die Ausübung der schönen Künste darstellt, setzt voraus, dass einzigartige Fotografien geschaffen werden, deren Eigenart und Originalität durch die Person des Künstlers geprägt ist. Das gelegentliche Schaffen fotografischer Kunstwerke reicht dafür allerdings noch nicht aus.
      Die Tätigkeit des Fotografen muss überwiegend künstlerisch sein, um in die Ausnahmebestimmung der Gewerbeordnung zu fallen.

      PS: Wer diesen Threat verhunzt, den beiss ich den Kopf ab ;)

      LG, Alf
    • RE: Fotoverkauf Info

      also ich seh mich weder als künstler noch hab ich vor meine werke je zu verkaufen....ich finde das thema aber trotzdem interessant.

      nur, ist diese formulierung nicht sehr schwammig und sauschwer eine eindeutige abgrenzung zu ziehen ab wann es eine "überwiegend künstlerische" tätigkeit ist....und vor allem ist es überhaupt eine künstlerische tätigkeit.

      ich stell mir das sehr schwierig vor, wenn das jemand zu entscheiden hätte.

      martin :)

      ps: ich hoffe mein kopf darf dranbleiben *g*
    • Ich hoffe, ich falle nicht unter Dein PS.

      Somit klärt sich für mich:

      Alle Fotos mit künstlerischem Hauch darf ich verkaufen, vermarkten.
      Fotos jedoch von Discoevents, Sportveranstaltungen, Hochzeiten oder sonstigem eher dokumentarischem Material ist eine gewinnbringende Verwertung untersagt.

      Ergo darf ich:

      Kalender produzieren
      Fotobücher auflegen
      auf Vernissagen meine künstlerischen Bilder absetzen.

      Danke für diese hilfreiche Information !
    • Portraitaufnahmen gegen Bezahlung ist z.b. keine künstlerische Arbeit ;)

      Wohl aber so Sachen, wie ich sie machen will: z.b. Microaufnahmen von Blüten, gedruckt auf Büttenpapier und umrahmt von Naturmaterialrahmen.
      Aber auch Akt fällt z.b. unter die "schönen Künste".

      Wer also im vorwiegend im künstlerischen Bereich fotografiert, der hat in Ö keine Prügel zwischen den Beinen wenn er Werke verkaufen will und ist auch nicht auf Kollisionskurs mit der Fotografeninnung ;)

      LG, Alf
    • @rooXx

      Ich hoffe auch das dieser Thread davon verschont bleibt. ;)
      Danke für die Info.

      Wie darkblue11 schon sagte, dürfte es nicht so einfach sein einen einfachen Unterschied zwischen Künstler und Fotograf herzustellen.

      Was ist Kunst?
      Eine Landschaft/Menschen/Tiere, etc. so zu fotografieren damit ich als Künstler gelte und kein Fotograf dieses Bild machen könnte... :(

      Original von doppelpunkt

      Ergo darf ich:

      Kalender produzieren
      Fotobücher auflegen
      auf Vernissagen meine künstlerischen Bilder absetzen.


      Was ist auf diesen Medien (Kalender, Fotobücher, etc.) zu sehen und was macht sie so künstlerisch...?

      @darkblue11

      Ich fotografiere auch auf gewissen Veranstaltungen und kann nur sagen, dass sich diese Arbeit kein Fotograf antun würde.

      Aber es ist halt noch immer keine genau Grenze zwischen diesen Ausübungen gemacht worden.
      Alles ist relativ...

      VlG Michael

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von VIPevents.at ()

    • Original von rooXx
      Wohl aber so Sachen, wie ich sie machen will:

      ... ich vermute, dass dieser Satz bereits einen wesentlichen Aspekt der "Künstlerischen Fotografie" beinhaltet. Das "Etwas Andere" zu wollen. Und somit vom Autor schon im Vorfeld ein Konzept für eine geschlossene Arbeit angesiedelt wird. Und erfolgt die Umsetzung unter Zuhilfenahme eigenständiger Stilmittel, ist die wesentlichste Voraussetzung erfüllt. So glaube ich es halt.
      Aber auch bildverändernde Stilmittel, die quasi "Offiziell" in den Rang der "Künstlerischen Fotografie" gestellt werden (wie zu Laborschalenzeiten Isohelie und Solarisation) qualifizieren ein Foto. In dem Zusammenhang wäre es sicherlich interessant zu ergründen, wie sehr massive bildverändernde Maßnahmen mittels EBV schon den Tatbestand der "Künstlerischen Handschrift" erfüllen. Meiner Meinung nach dann, wenn ein hoher Grad der Fertigkeit, besondere Originalität und ein Wiedererkennungswert vorliegen.
    • Original von rooXx
      Portraitaufnahmen gegen Bezahlung ist z.b. keine künstlerische Arbeit ;)

      Wohl aber so Sachen, wie ich sie machen will: z.b. Microaufnahmen von Blüten, gedruckt auf Büttenpapier und umrahmt von Naturmaterialrahmen.
      Aber auch Akt fällt z.b. unter die "schönen Künste".

      Wer also im vorwiegend im künstlerischen Bereich fotografiert, der hat in Ö keine Prügel zwischen den Beinen wenn er Werke verkaufen will und ist auch nicht auf Kollisionskurs mit der Fotografeninnung ;)

      LG, Alf


      Man kann portraits künstlerisch oder auch nicht machen. Das gleiche gilt für microaufnahmen und akt. Man kann alle themen auf alle arten darstellen. Das wie ist entscheident, ob es künstlerisch ist, nicht das was. Ob etwas künstlerisch ist entscheidet das konzept. Thomas Ruff hat menschen übergroß dokumentarisch dargestellt, ist damit als künstler bekannt und teuer geworden. Man hat seines als interessante konzeptkunst anerkannt. Ob etwas schön ist, oder nicht, ist für die anerkennung als moderne kunst egal.
    • schon richtig erich, ich meinte bei "portraits gegen bezahlung" die klassische handwerksarbeit im fotostudio, und diese gilt nicht als kunst im sinne künstlerischer tätigkeit. hier handelt es sich um gewerbliche tätigkeit. um es besser auszudrücken.

      war aber nur ein beispiel.

      tainacher hats da schon besser auf den punkt gebracht.
    • Foto verkauf

      Also habe ich es richtig verstanden,Gewerblich ist alles was mit einem Auftrag zu tun hat.Kunst ist,seine Bilder auch ohne Auftrag zu verkaufen.
      Innerhalb der EU ist das Photographen Gewerbe frei,das heist:man muß sich nur noch um einen Gewerbeschein kümmern.Ob es einem was bringt (zum überleben) wer weis.Aber es ist schon längst eifreies Gewerbe soviel zum Thema.
    • @mephisto:
      bezüglich fotografen gewerbe, also in europa stimmt das schon, aber nicht in ganz europa, da gibt es so ein kleines land, mit unbeugsamer fotografeninnung, die lässt es nicht zu, dass da wer ohne lehrausbildung oder meisterprüfung ungeschaut konkurrenz machen kann.

      so nach dem motto (typisch wienerisch) : da könnt ja jeder kommen!

      das land heisst österreich.

      nur pressefotograf ist hier ein freies gewerbe, leider.

      ich glaub frankreich ist ähnlich restriktiv.
      ciao gerhard
    • Fotoverkauf

      Hallo Gerrisim!
      Was die Innung anbelangt,man müßte es einmal darauf ankommen lassen.Da gibt es inzwischen schon ein vergleichsurteil von Innsbruck dazu,darin heist es wörtlich:ein Gewerbe was zugleich auch künstlerische begabung voraussetzt ist von normalen Gwerbeverordnungen auszuschliesen.Weiters wurde darin dann auf die EU reglug hingewiesen.Die Prozesskosten mußte Die Tiroler Innung nebstbei auch noch bezahlen.
      Was mich am meisten stört,sind dann Berufsfotopfuscher die diesen titel gar nicht verdienen.Davon haben auch wir in Graz jede menge! X(
    • Fotoverkauf

      Hallo rooXx!
      Ich wollte den threat nicht verhunzen,wenn Du das so siehst möchte ich mich bei Dir entschuldigen.Aber es muß halt mal gesagt werden,daß nicht jeder gelernte vom fach auch was davon versteht.Nach dem Motto man tut was man kann,aber man kann noch lange nicht das was man tut.Ich habe Deine Bilder gesehen und muß sagen:einfach spitze,daß ist fotographie zeichnen mit Licht und schatten.Und nicht nur einfach abdrücken das macht den Unterschied zu vielen anderen aus.Wünsche Dir noch einen schönen Tag ud gut Licht
      grüsse aus Graz mephisto :winken:

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