Wieder mal was zum Thema Rechte am Bild usw.

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    • es wär im übrigen interessant, ob das mit den österreichischen bundesforsten so wirklich hält, wenn das einer durchfechtet.

      wenn du die bilder von ihrem tiger, elefanten oder sonstwas per gettys zum verkauf anbietest, sieht der alpenzoo innsbruck das sicher anders, in privaten alben (auch online), wird damit wer weniger ein problem haben.

      in bücher kann man vieles schreiben, das hier stimmt ausnahmsweise wirklich.

      als letzte konsequenz könnte man jetzt natürlich das fotografieren aufgeben. oder aber, anstatt sich ewig und drei tage gedanken zu machen, fotos machen. sowas ....
      wer sie verkaufen will, hat sich vorher hoffentlich mit urheberrecht, markenschutz etc. auseinandergesetzt.
    • @Mandragora

      Habe ich, soweit das mir möglich ist.

      Fakt ist aber auch, dass es unzählige Urteile in dem Bereich gibt, die mit Hausverstand nicht nachvollziehbar sind.
      Deswegen mache ich mir lieber vorher Gedanken, denn auch wenn das im Buch richitg sein mag, es ist offensichtlich so dumm und falsch (auf einer anderen Ebene), dass ich wirklich Mühe hatte dem Alpenzoo zu erklären was ich eigentlich will.

      Gut so, wenigstens findet juristischer Schwachsinn noch nicht flächendeckend Zustimmund und somit Anwendung.

      LG, rolgal
    • Woiferl schrieb:

      Und selbst dann muss er mich beim Betreten erwischen und einen Beweis haben, sonst siehe erster Satz.


      Da genügt wiederum ein Bild, das der Besitzer des Grundstückes oder des Weges macht, das den Verursacher in flagranti dabei zeigt, dass er das Besitztum verletzt, oder er hat einen Zeugen, welcher bei der Anzeige mit unterschreibt und unter Eid das selbe aussagt. Wobei mit Anzeige ist es ja eigentlich eher schwierig, da der Besitzer eher zivilrechtlich klagen müsste, dann aber mit Erfolgsgarantie.
    • Da wird vieles viel zu genau genommen, vieles ist nicht überprüfbar und kaum beweisbar. Man nehme mal einen unserer Parks, da gibt es einen kleinen Zoo, einige Ziegen, Enten, usw . Die Tiere sind somit im Eigentum der Stadt, aber die Enten machen gerne Ausflüge an die nahe Traisen. Soll ich dort nun jede Ente befragen ob sie aus dem Park ist oder wirklich wild hier lebt?

      Die Bäume und Blümchen im Park welche immer wieder fotografiert werden, wie sollte jemand den Beweise erbringen das ein Gänseblümchen auf meinem Foto von seinem Park oder Garten ist?

      Ich selbst kenn keine Urteile wo ein Fotograf abgestraft wurde weil er Landschaft, Pflanzen oder Tiere fotografiert hat.
    • ViktorN schrieb:

      Die Tiere sind somit im Eigentum der Stadt, aber die Enten machen gerne Ausflüge an die nahe Traisen. Soll ich dort nun jede Ente befragen ob sie aus dem Park ist oder wirklich wild hier lebt?



      Hier liegt ein großes Missverständnis vor. Du darfst fremde Enten/Hunde/Tiger/Elefanten/Bäume/Wiesen/Hollerbuschen fotografieren so viel du willst und auch mit der Veröffentlichung der Bilder reich werden.

      Bei der Ursprungsfrage geht es rechtlich nicht darum, ob du das Zootier fotografieren darfst, sondern darum, ob und was du fotografieren darfst, wenn du dich auf Privatgrund befindest.
    • TASMANE79 schrieb:

      Woiferl schrieb:

      Und selbst dann muss er mich beim Betreten erwischen und einen Beweis haben, sonst siehe erster Satz.


      Da genügt wiederum ein Bild, das der Besitzer des Grundstückes oder des Weges macht, das den Verursacher in flagranti dabei zeigt, dass er das Besitztum verletzt, oder er hat einen Zeugen, welcher bei der Anzeige mit unterschreibt und unter Eid das selbe aussagt. Wobei mit Anzeige ist es ja eigentlich eher schwierig, da der Besitzer eher zivilrechtlich klagen müsste, dann aber mit Erfolgsgarantie.


      Mit der Erfolgsgarantie bin ich nicht so sicher, der Richter wird eher auf einen Vergleich dringen, wie sie's ja meist machen. Der Beklagte könnte auch einwenden, dass das Schild so verrottet ist, dass man es nicht zweifelsfrei erkennen konnte, es ja war an diesem Tag verhängt, verstellt, verdreckt, usw, es ist falsche aufgestellt, wasweißich. Ich versteh ja nicht ganz, wozu man so etwas machen sollte, aber wenn es 2 wirklich drauf anlegen, können die, glaube ich, dem Gericht lange Spaß bereiten :)
    • raindeer schrieb:

      webwolfi schrieb:

      Du darfst fremde Enten/Hunde/Tiger/Elefanten/Bäume/Wiesen/Hollerbuschen fotografieren so viel du willst und auch mit der Veröffentlichung der Bilder reich werden.


      sicher? ;) (soweit ich weiß gibts da ja auch wieder ausnahmen...)


      Auf welcher Rechtsgrundlage gründen sich diese Zweifel? Welche Norm sollte das Fotografieren fremder Tiger/Hollerbuschen verbieten bzw. die Veröffentlichung/Vermarktung der Fotos beschränken?
    • wie gesagt ich weiß es nicht, bin eben kein jurist.

      bzgl tiere:
      hatte nur vor einiger zeit mal im internet gelesen und kam dann aufs wohl gemerkte dtsche recht wo es darum ging, ob eben "besondere" tiere, die eindeutig einem besitzer zugeweisbar sind (tiger/ elefanten), gibts ja zb in österreich privat nicht gar so viele, und dieser ja für die nutzung seiner sache, auflagen machen kann.

      wenn ich das falsch interpretiert habe, freu ich mich natürlich :)

      zu den bäumen:
      wenn der busch/baum eine spezielle form hat, die ihm gegeben wurde duch einen künstler, gibts doch auch wieder einschränkungen, oder? (ähnlich geschützten fassaden)
    • raindeer schrieb:

      und dieser ja für die nutzung seiner sache, auflagen machen kann.


      Wenn die Giraffe auf der Wiese steht (oder auch im Garten) und du sie vom öffentlichen Grund aus fotografieren kannst, nein. Ausnahme wäre eventuell der Fall des Jahrmarktes mit dem Schild "Affenfotos EUR 5,-" Das wäre näher zu diskutieren.

      raindeer schrieb:

      enn der busch/baum eine spezielle form hat, die ihm gegeben wurde duch einen künstler, gibts doch auch wieder einschränkungen, oder?


      Das könnte ein nicht permanentes Kunstwerk sein, wo Enschränkungen möglich sein könnten. zB wenn der Busch in Form eines Tieres geschnitten ist.

      raindeer schrieb:

      (ähnlich geschützten fassaden)


      § 54. (1) UrhG Es ist zulässig:
      [..]
      5. Werke der Baukunst nach einem ausgeführten Bau oder andere Werke der bildenden Künste nach Werkstücken, die dazu angefertigt wurden, sich bleibend an einem öffentlichen Ort zu befinden, zu vervielfältigen, zu verbreiten, durch optische Einrichtungen öffentlich vorzuführen, durch Rundfunk zu senden und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen; ausgenommen sind das Nachbauen von Werken der Baukunst, die Vervielfältigung eines Werkes der Malkunst oder der graphischen Künste zur bleibenden Anbringung an einem Orte der genannten Art sowie die Vervielfältigung von Werken der Plastik durch die Plastik.


      ergo: es gibt keine geschützten Fassaden. Wohl aber wären geschützt die Verhüllung der Fassade durch den Künstler Christo oder auch die künstlerisch gestaltete Dekoration des Baugerüsts während der Fassadensanierung.
    • Wegen einer fotografierten wiese wird wohl keiner einen Aufstand machen

      Es geht eher darum ob man jemand das Einkommen stritig macht im Falle Zoos

      Habe Schneeleoparden in einem Zoo fotografiert und mit dem Zoobetreiber gesprochen der ja auch der Besitzer dieser tiere ist. Ich darf die Fotos für redaktionelle Zwecke nutzen, dies ist auch erwünscht. Für Bücher, Kalender und Grußkarten darf ich die Bilder nicht verwenden da dies selbst angeboten wird. Ich respektiere diesen wunsch ob es nun rechtlich haltbar ist oder nicht es ist sein Zoo.
      Bin aber sicher wenn man ein Buchprojekt plant das Aufnahmen dafür auch möglich wären, alles Verhandlungssache.
    • Image schrieb:

      Fuer Deutschland gibt es unter [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] eine Zusammenstellung von zahleichen Zoos, was dort wie fotografiert (nichtkommerzielle Zwecke, mit oder ohne Veröffentlichungsmöglichkeit etc.) werden darf. Gibt es sowas auch für Österreich?

      Gruß
      Manfred
      Hallo,

      danke für den super Link, da sind auch Zoos von Österreich und anderen Ländern genannt.
      Demnach müsste bei den Bildern vom Alpenzoo ein Vermerk "Foto Alpenzoo" vorhanden sein.
      Ich gehe mal davon aus, dass das mit der Angabe Aufnahmeort getan ist.

      LG, rolgal
    • raindeer schrieb:

      bzgl tiere:
      hatte nur vor einiger zeit mal im internet gelesen und kam dann aufs wohl gemerkte dtsche recht wo es darum ging, ob eben "besondere" tiere, die eindeutig einem besitzer zugeweisbar sind (tiger/ elefanten), gibts ja zb in österreich privat nicht gar so viele, und dieser ja für die nutzung seiner sache, auflagen machen kann.

      Das habe ich auch gelesen, aber diese eindeutige Zuordenbarkeit trifft nur bei Prominenten zu, wie z.B.[Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar].

      Ansonst gibt es kein "Recht an der eigenen Sache" im Gegensatz zum "Recht am eigenen Bild".

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