lupus-corridor schrieb:
Man kann wirklich alles zu Tode zerdenken!
...was hier ausführlich passiert und zwar von Beginn an.

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lupus-corridor schrieb:
Man kann wirklich alles zu Tode zerdenken!
Woiferl schrieb:
Es sei denn, er hätte eine Tafel aufgestellt "Privatgrund, betreten verboten" oder so ähnlich.
Woiferl schrieb:
Und selbst dann muss er mich beim Betreten erwischen und einen Beweis haben, sonst siehe erster Satz.
TASMANE79 schrieb:
Da genügt wiederum ein Bild, das der Besitzer des Grundstückes oder des Weges macht, das den Verursacher in flagranti dabei zeigt, dass er das Besitztum verletzt,
ViktorN schrieb:
Ich selbst kenn keine Urteile wo ein Fotograf abgestraft wurde weil er Landschaft, Pflanzen oder Tiere fotografiert hat.
ViktorN schrieb:
Die Tiere sind somit im Eigentum der Stadt, aber die Enten machen gerne Ausflüge an die nahe Traisen. Soll ich dort nun jede Ente befragen ob sie aus dem Park ist oder wirklich wild hier lebt?
webwolfi schrieb:
Du darfst fremde Enten/Hunde/Tiger/Elefanten/Bäume/Wiesen/Hollerbuschen fotografieren so viel du willst und auch mit der Veröffentlichung der Bilder reich werden.
TASMANE79 schrieb:
Woiferl schrieb:
Und selbst dann muss er mich beim Betreten erwischen und einen Beweis haben, sonst siehe erster Satz.
Da genügt wiederum ein Bild, das der Besitzer des Grundstückes oder des Weges macht, das den Verursacher in flagranti dabei zeigt, dass er das Besitztum verletzt, oder er hat einen Zeugen, welcher bei der Anzeige mit unterschreibt und unter Eid das selbe aussagt. Wobei mit Anzeige ist es ja eigentlich eher schwierig, da der Besitzer eher zivilrechtlich klagen müsste, dann aber mit Erfolgsgarantie.
raindeer schrieb:
webwolfi schrieb:
Du darfst fremde Enten/Hunde/Tiger/Elefanten/Bäume/Wiesen/Hollerbuschen fotografieren so viel du willst und auch mit der Veröffentlichung der Bilder reich werden.
sicher?(soweit ich weiß gibts da ja auch wieder ausnahmen...)
Woiferl schrieb:
Ich versteh ja nicht ganz, wozu man so etwas machen sollte, aber wenn es 2 wirklich drauf anlegen, können die, glaube ich, dem Gericht lange Spaß bereiten
raindeer schrieb:
und dieser ja für die nutzung seiner sache, auflagen machen kann.
raindeer schrieb:
enn der busch/baum eine spezielle form hat, die ihm gegeben wurde duch einen künstler, gibts doch auch wieder einschränkungen, oder?
raindeer schrieb:
(ähnlich geschützten fassaden)
Image schrieb:
Fuer Deutschland gibt es unter [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] eine Zusammenstellung von zahleichen Zoos, was dort wie fotografiert (nichtkommerzielle Zwecke, mit oder ohne Veröffentlichungsmöglichkeit etc.) werden darf. Gibt es sowas auch für Österreich?
Gruß
Manfred
Das habe ich auch gelesen, aber diese eindeutige Zuordenbarkeit trifft nur bei Prominenten zu, wie z.B.[Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar].raindeer schrieb:
bzgl tiere:
hatte nur vor einiger zeit mal im internet gelesen und kam dann aufs wohl gemerkte dtsche recht wo es darum ging, ob eben "besondere" tiere, die eindeutig einem besitzer zugeweisbar sind (tiger/ elefanten), gibts ja zb in österreich privat nicht gar so viele, und dieser ja für die nutzung seiner sache, auflagen machen kann.
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