DRINGEND: Fotograf für Hochzeit 7.6.13 gesucht

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  • C_future schrieb:

    und was ist wenn man nur reagiert und keine dienste anbietet?


    na ja, reagieren darfst ;)
    du kannst ihr schreiben, wie toll du es findest, dass sie beim donauturm heiratet
    und du kannst ihr natürlich auch gratulieren

    sobald du ihr jedoch schreibst: "ich fotografier dir die hochzeit für 300,-" BIETEST du an!

    was immer übersehen/ignoriert wird:

    wenn es zu einem prozess wegen unerlaubter gewerbeausübung kommt, so entscheidet ausschliesslich ein richter,
    ob die (unter umständen einmalige) tätigkeit als gewerblich ausgelegt wird.

    wenn jemand auf grund einer anfrage in einem forum einen auftrag annimmt, so schätze ich die chancen auf 99%,
    dass jeder richter das als gewerblich auslegen wird.

    fotografiert einer im jahr 4 hochzeiten (die von freunden von freunden) und kann dies nachweisen, so wird
    unter umständen der richter das nicht als gewerblich auslegen
  • @kohli: das ist zwar im Sinne des Vertragsrechts ein Angebot, ob es sich aber im Sinne des Gewerberechts bereits um ein "Anbieten einer Leistung handelt, kann man zumindest diskutieren, ich glaube eher nicht, bzw. zumindest nicht in jedem Fall (Auch wenn hier die Zivilgerichte die unangehmere Sache sind, geht es auch dort um die gewerberechtliche Definition.).

    Im Ergebnis sind wir uns aber einig, er darf es nicht.
  • Spannend ;) wir nennen ja das Phänomen "verdichtetes Rechtsbewusstsein" ;) Ich glaube dass es das rein medizinisch nicht gibt, aber praktisch bestätige ich gerne: das gibts;-)
    Das erinnert mich an einen Fall, da war sich jemand nicht zu blöd dem Richter zu erklären, dass die 50er Beschränkung im Ortsgebiet richtig ausgelegt eine 100er Beschränkung sei wegen des Interpretationsspielraumes :D - bei sowas ist einfach Topfen und Schmalz verloren

    Und manches ist dann ja auch ein bisschen eine Hausverstandsfrage, wobei wenn ich da dran denke, was ich schon mitgekriegt habe.....die einen stehlen ein Auto, fahren um die Ecke auf einen Parkplatz und schlafen bei laufendem Motor ein, der nächste möchte seinen Tierarzt klagen, weil er angeblich festgestellt hat, dass er vor 29 Jahren die Kühe vergiftet hat, vor ein paar Tagen hat sich wer bei mir beschwert weil ich ihm nicht gesagt habe, dass er den Vergleich, den er mit mir geschlossen hat auch einhalten muss.....also mich wundert sowieso nix mehr ..........
  • @tasmane

    Na da simma aber froh dass du auch noch was sinnvolles beitragen kannst.

    Offensichtlich wird da etwas massiv kompensiert...


    Aber gut, es gibt in Netz Platz für alles.

    -----

    Ich für meinen teil werd versuchen klare infos von unseren Juristen und fallbeispiele zu bekommen und hier Posten sofern der thread noch offen ist. Bezug nehmend auf private - mal sehen was raus kommt.

    Auf dämliches zitieren bin ich nicht angewiesen.

    -------

    Nur zur Erinnerung. Mir wäre es ursprünglich darum gegangen die Situation für den Themen Starter zu klären, eventuell aushelfen. Manchen von euch ists um die Lücken lose Aufklärung der Rechtslage gegangen.. Und bei manchen steht die Belustigung und verarschung im Vordergrund..

    Such dir aus wo du dazu passt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von C_future ()

  • Was ich schön finde ist das wir hier in Österreich über nen 300 € Job reden, und ich kenne das Land seit meiner Geburt will mir hier einer erzählen das er noch keine Freundschatsdienste angenommen oder beansprucht hat ?
    Und ich will jezt keine Gesetzestexte sehen ich wage zu behaupten und kenne ziemlich viele Menschen hier das niemand hier soviel verdient ( sonst würden sich auch die Pros hier nicht so einschalten und jeden Gesetzestext kennen) das er sich alles leisten kann.
  • Jetzt lebt dieser Thread seit fast 48 Stunden. 48 Stunden heisse Luft.

    In rund einem Viertel dieser Zeit könnte man:

    .) eine Hochzeit fotografieren
    .) 200 Bilder aussortieren und auf eine DVD brennen
    .) der TE geholfen haben.

    Weiters hätte man:
    .) fotografische Erfahrung gesammelt (!!!)
    .) neue Menschen kennengelernt
    .) ein gutes Essen genossen
    .) zu später Stunde einen amtlichen Dulliöh mitheimgenommen. ;)

    Ich habe meinen Dienst angeboten und zwar aus genau den obigen Gründen und weil ich morgen noch nichts besseres vorhabe, allerdings wurde noch nicht geantwortet.

    Ich hätte auch kein schlechtes Gewissen, weil die "Profis" hier für € 300,-- ja sowieso kein Bein vor die Tür setzen, somit nehm ich niemanden einen Job weg. Sowas mag ich nämlich nicht.
    Es gibt ja Berufsfotografen (die Schutzbedürftigen), die für ein Portraitshooting € 49,-- auf Groupon verlangen. Von Preisdumping kann man bei € 300,-- also auch nicht sprechen. Dass es für dieses Budget keine aufwändigen Bearbeitungen und kiloweise Abzüge gibt, ist der TE bestimmt bewusst.

    Und bevor sich die Hobbyjuristen hier (die echten mal ausgenommen ;) ) das Maul zerreissen, ich würd das gratis machen.

    Es wird mit einer Kamera fotografiert, die seit einem Jahr voll abgeschrieben ist. Meine Anfahrtszeit würde 20 mins dauern.
    So what!
  • C_future schrieb:

    Ich für meinen teil werd versuchen klare infos von unseren Juristen und fallbeispiele zu bekommen und hier Posten sofern der thread noch offen ist. Bezug nehmend auf private - mal sehen was raus kommt.

    Auf dämliches zitieren bin ich nicht angewiesen.


    Also dein nachhaltiges Verharren im Rechtsirrtum ist schon bemerkenswert.

    Weiter oben hast du dich beschwert es kämen nur Aussagen aber keine Erläuterungen. Darauf habe ich mich bemüht, auf deine Fragen einzugehen und hab besonders den Punkt der Regelmäßigkeit herausgearbeitet, das ist ja jener, den du in Frage stellst (Selbständigkeit und Ertragsabsicht ist ja hoffentlich unbestritten). Ich habe mir sogar die Mühe gemacht, eine entsprechende Quelle herauszusuchen, obwohl das völlig unbestritten herrschende Lehre ist.

    Zurück kam entweder gar nichts oder ein patziges "Auf dämliches zitieren bin ich nicht angewiesen" sofern das auf meinen Beitrag bezogen war.

    Was genau brauchst du denn noch um überzeugt zu werden?
  • ..... schrieb:

    .) eine Hochzeit fotografieren
    .) 200 Bilder aussortieren und auf eine DVD brennen
    .) der TE geholfen haben.

    Weiters hätte man:
    .) fotografische Erfahrung gesammelt (!!!)
    .) neue Menschen kennengelernt
    .) ein gutes Essen genossen
    .) zu später Stunde einen amtlichen Dulliöh mitheimgenommen. ;)

    Ich habe meinen Dienst angeboten und zwar aus genau den obigen Gründen und weil ich morgen noch nichts besseres vorhabe, allerdings wurde noch nicht geantwortet.


    .... solltest Du eine positive Antwort bekommen, so wünsche ich dir gut Licht, viel Spaß und feines Gelingen. (und das meine ich ernst)
  • Wegen der vielen Aussagen bezüglich Neid, Missgunst, Blockwartmentalität etc. habe ich mir den Thread noch einmal angeschaut... und sorry es stimmt einfach nicht.

    Man verzeihe mir in der Folge die pointierte Verkürzung.

    - Im EP sucht die TE einen Fotografen für einen recht umfangreichen Auftrag um 300,-
    - Es wird zunächst von ihrer absoluten Rechtstreue ausgegangen, weshalb sie für das Angebot 300,- für einen Profi-Tag ein wenig Spott ertragen musste
    - im Post 4 beschwert sich die TE über die bösartige Unterstellung, sie wolle einen legalen Auftrag an einen Profi vergeben, sie suche selbstverständlich einen Pfuscher
    - die Reaktionen darauf sind erstaunlich gelassene und relativ freundliche Hinweise darauf, dass das rechtlich sehr problematisch ist
    - es folgt eine patzige Antwort der TE in Post 8
    - in den Folgeposts wundert man sich ein wenig über diese dreiste Art
    - dann kommt die Aussage von C_future, das würde doch gehen und eine daran anschließende Diskussion über die Rechtslage wo in manchen Beiträgen auch auf den Regelungssinn Bezug genommen wird

    Neid, Missgunst und was da sonst noch alles kam, kann ich einfach nicht erkennen
  • So wars nicht gemeint.

    Aber jetzt mal ehrlich: wer von euch ist Spezialist in diesen Angelegenheiten?

    Deswegen "offiziell"

    ...
    Zu webwolfis Resümee:
    Mein erstes post war nach den Meldungen von wegen Finanz Polizei vorbei schicken und andere Späße..
    Ich kann mir kaum vorstellen wie bitter es wohl ist, kurz vor der Hochzeit ohne Fotografen da zu stehen.. Und dann diese "Hilfestellung" .. Da werd ich wütend.

    Cooler Zug von "....." sich hier zu outen! ..und zu helfen, sofern es angenommen wird.

    LG
  • webwolfi schrieb:

    Dein großer Irrtum ist, dass diese Rechtsfrage in irgend einer Weise schwierig, strittig oder unklar wäre. Sie ist es nicht. Deshalb braucht es auch keinen Gewerberechsspezialisten.


    ich denke, er bezieht das auf die frage, ob wer gewerblich handelt (wegen regelmäßigkeit etc) oder nicht
    und das ist, zumindest meinem verständnis nach, eben eine reine ermessenssache des richters

    gottseidank steht ja im gesetz zb eben nicht:
    "wer mehr als 3x innerhalb von 12 monaten"
    das wäre fatal für alle seriösen unternehmer

    sondern es ist so schwammig formuliert, dass alles möglich ist
  • kohli-vie schrieb:

    gottseidank steht ja im gesetz zb eben nicht:
    "wer mehr als 3x innerhalb von 12 monaten"
    das wäre fatal für alle seriösen unternehmer

    sondern es ist so schwammig formuliert, dass alles möglich ist


    Was der VwGH dazu sagt (und das ist ausschlaggebend, wie es gemeint ist), ist eigentlich gar nicht schwammig, sondern ziemlich eindeutig:

    webwolfi schrieb:

    "Regelmäßig wird eine Wiederholungsabsicht dann angenommen werden dürfen, wenn die Begleitumstände einer einmaligen Handlung so geartet sind, daß aus ihnen geschlossen werden kann, es werde mit dieser einmaligen Handlung nicht sein Bewenden haben"


    - Engelbert hat dem Nachbarn mit dem Traktor Anhänger bei der Übersiedlung des Sohnes geholfen und will sicher nicht regelmäßig Transporte machen --> sicher kein Problem
    - Sibylle hat für das Fotografieren der goldenen Hochzeit von Tante Trude etwas Geld bekommen, macht sonst Fotos nur auf Facebook. -> wohl auch dann unproblematisch, wenn Tante Trude davor beim ortsansässigen Meisterfotografen angefragt hat, was das denn kosten würde
    - Der Trachtenhändler Theodor T. bekommt das Angebot, in der Sonderbeilage "Landpartie" der Zepter-Zeitung um quasi kein Geld einen Promotion-Artikel zu bekommen, weil ein Inserent ausgefallen ist. Allerdings bräuchte er dafür bis spätestens morgen früh ein ordentliches Foto. An das Engagement eines Profis ist in der kurzen Zeit nicht zu denken. In seiner Not überredet er seinen Freund, den Hobbyfotografen Kuno Knips. Weil Knips sich dafür einen halben Urlaubstag nehmen muss, bietet ihm Theodor 500,-. Das Bild erscheint mit dem Credit "Foto Kuno Knips". -> Kuno könnte "Scherereien" bekommen, am Ende ist es aber wohl klar nicht gewerbsmäßig, auch dann nicht, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich Kuno in drei Jahren wieder überreden lässt
    - Florian reagiert auf ein"Hobby-Fotograf gesucht, ich zahle 300,-" Inserat auf f.at. In diesem Fall besteht kein vernünftiger Grund anzunehmen, dass er das beim nächsten Inserat nicht wieder macht, wenn er am Wochenende Zeit hat -> man kann ihm Wiederholungsabsicht unterstellen deren Widerlegung ziemlich schwierig wird und damit sind wir im problematischen Bereich

    Natürlich kann es sein, dass ein Richter das im Einzelfall auch anders beurteilt. Wie es sich aber für eine Rechtsordnung gehört, ist für die meisten Fälle das Ergebnis ziemlich vorhersagbar.
  • webwolfi schrieb:

    kohli-vie schrieb:

    gottseidank steht ja im gesetz zb eben nicht:
    "wer mehr als 3x innerhalb von 12 monaten"
    das wäre fatal für alle seriösen unternehmer

    sondern es ist so schwammig formuliert, dass alles möglich ist


    Was der VwGH dazu sagt (und das ist ausschlaggebend, wie es gemeint ist), ist eigentlich gar nicht schwammig, sondern ziemlich eindeutig:

    webwolfi schrieb:

    "Regelmäßig wird eine Wiederholungsabsicht dann angenommen werden dürfen, wenn die Begleitumstände einer einmaligen Handlung so geartet sind, daß aus ihnen geschlossen werden kann, es werde mit dieser einmaligen Handlung nicht sein Bewenden haben"


    - Engelbert hat dem Nachbarn mit dem Traktor Anhänger bei der Übersiedlung des Sohnes geholfen und will sicher nicht regelmäßig Transporte machen --> sicher kein Problem
    - Sibylle hat für das Fotografieren der goldenen Hochzeit von Tante Trude etwas Geld bekommen, macht sonst Fotos nur auf Facebook. -> wohl auch dann unproblematisch, wenn Tante Trude davor beim ortsansässigen Meisterfotografen angefragt hat, was das denn kosten würde
    - Der Trachtenhändler Theodor T. bekommt das Angebot, in der Sonderbeilage "Landpartie" der Zepter-Zeitung um quasi kein Geld einen Promotion-Artikel zu bekommen, weil ein Inserent ausgefallen ist. Allerdings bräuchte er dafür bis spätestens morgen früh ein ordentliches Foto. An das Engagement eines Profis ist in der kurzen Zeit nicht zu denken. In seiner Not überredet er seinen Freund, den Hobbyfotografen Kuno Knips. Weil Knips sich dafür einen halben Urlaubstag nehmen muss, bietet ihm Theodor 500,-. Das Bild erscheint mit dem Credit "Foto Kuno Knips". -> Kuno könnte "Scherereien" bekommen, am Ende ist es aber wohl klar nicht gewerbsmäßig, auch dann nicht, wenn nicht auszuschließen ist, dass sich Kuno in drei Jahren wieder überreden lässt
    - Florian reagiert auf ein"Hobby-Fotograf gesucht, ich zahle 300,-" Inserat auf f.at. In diesem Fall besteht kein vernünftiger Grund anzunehmen, dass er das beim nächsten Inserat nicht wieder macht, wenn er am Wochenende Zeit hat -> man kann ihm Wiederholungsabsicht unterstellen deren Widerlegung ziemlich schwierig wird und damit sind wir im problematischen Bereich

    Natürlich kann es sein, dass ein Richter das im Einzelfall auch anders beurteilt. Wie es sich aber für eine Rechtsordnung gehört, ist für die meisten Fälle das Ergebnis ziemlich vorhersagbar.


    Ziemlich eindeutig, wozu dann die Diskussion :party:

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