C_future schrieb:
und was ist wenn man nur reagiert und keine dienste anbietet?
na ja, reagieren darfst

du kannst ihr schreiben, wie toll du es findest, dass sie beim donauturm heiratet
und du kannst ihr natürlich auch gratulieren
sobald du ihr jedoch schreibst: "ich fotografier dir die hochzeit für 300,-" BIETEST du an!
was immer übersehen/ignoriert wird:
wenn es zu einem prozess wegen unerlaubter gewerbeausübung kommt, so entscheidet ausschliesslich ein richter,
ob die (unter umständen einmalige) tätigkeit als gewerblich ausgelegt wird.
wenn jemand auf grund einer anfrage in einem forum einen auftrag annimmt, so schätze ich die chancen auf 99%,
dass jeder richter das als gewerblich auslegen wird.
fotografiert einer im jahr 4 hochzeiten (die von freunden von freunden) und kann dies nachweisen, so wird
unter umständen der richter das nicht als gewerblich auslegen