Seltsames von der Innung

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    • Seltsames von der Innung

      Der Herr Innungsmeister hat mir geschrieben. Also nicht wirklich persönlich, aber als Mitglied bekomme ich den Newsletter, und da steht Seltsames drin. Konkret werden potentiellen AusbildnerInnen Zusatzbestimmungen zu Lehrverträgen nahe gelegt:

      "Beispiel für Sondervereinbarungen im Lehrvertrag
      Ferner wird vereinbart:
      Ausbildung auch in (Firma XY) nahestehenden Firmen im Raum Wien und Umgebung wird vereinbart. Die Teilnahme an Lehrlingswettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen ist verpflichtend. Die an die Lehrzeit anschließende viermonatige Behaltezeit wird als befristetes Dienstverhältnis vereinbart. Saubere und gepflegte Kleidung, kein "Irokesenhaarschnitt", kein Piercing, keine Tätowierungen an normalerweise sichtbaren Stellen, keine auffallenden Haarkolorierungen, gepflegte Umgangsformen und anständiges Auftreten werden vereinbart."


      Das ist doch schon ziemlich Steinzeit und für eine Kreativbranche noch absonderlicher.

      Für mich stellt sich da schon die Frage: Wenn schon an Lehrlinge solche Anforderungen gestellt werden, darf ich dann als Mitglied der Innung überhaupt noch ein Flinserl tragen? Sollte ich mir vielleicht doch einen anständigen Haarschnitt zulegen?
    • Als ich die Fotografenlehre anfangen wollte, war bei der Fotografin Matura+Kolleg "in irgendendetwas, das was mit Fotografie zu tun hat", PFLICHT. Sie sucht seit Jahren...


      Aber das mit den Tätowierungen etc., ist zwar heutzutage lächerlich, aber immer noch oft als Standard festgelegt.
      Als ich meine Fotokauffrau-Ausbildung angetreten habe, durfte nicht mal ein kleines Piercing (mit durchsichtigem Stecker) in der Unterlippe bleiben... auch mein Make-up hab ich den "Normen" des Betriebes anpassen müssen.
    • kohli-vie schrieb:

      spätestens wenn du den irokesen-lehrling zu einer stockkonservativen hochzeit schickst ...
      ... weist du, wie das gemeint war ;)



      Ich halte das für reine Projektionen. Ähnlich wie sich die ÖVP gesellschaftspolitisch vor den eigenen WählerInnen fürchtet, die dann im schwärzesten Kernland mit völliger Selbstverständlichkeit offen schwule Pfarrgemeinderäte wählt.

      Gerade die, die als "konservativ" gelten, sind gerade in Hinsicht Mode/Haarschnitt/etc. oft viel fortschrittlicher/verrückter als der Durchschnitt. Und Leute die heiraten sind im Schnitt auch eher jung und werden wohl all die als "böse" angeführten Dinge für ziemlich normal halten.

      Wenn ein einzelner Ausbildner sowas macht ist es ja schlimm genug, aber dass das die Wirtschaftskammer quasi als best practise rausgibt geht gar nicht.
    • webwolfi schrieb:

      Der Herr Innungsmeister.......

      Zum Verständnis des Herrn Innungsmeister sei gesagt, das sei aber keine Apologie, er ist eben Innungmeister. Ich habe die Homepage vom vorhergehenden Innungsmeister gesehen. Meine Mutter wollte für ihn beten und meine Oma sogar eine heilige Messe lesen lassen.
      Der derzeitige Innungmeister ist nun Innungmeister nach dem vorigen. Meine Oma lebt leider nicht mehr!

      kohli-vie schrieb:

      spätestens wenn du den irokesen-lehrling zu einer stockkonservativen hochzeit schickst ...

      Wann ist eine Hochzeit denn bitte nicht konservativ?
      Der (sogar bis zum Tode) beabsichtigt konservierende Imperativ ist wohl selbstredend dämlich!
      Selbst ein eingekiffter Priester aller Weltrreligionen (und Sektenderivate) vermag auf keiner, noch so verrückten, Flower-Power-Hochzeit den geistig gesunden Menschen ihre (mindestens halbnackten) Triebe zu nehmen!
    • Das ist ein interessantes Thema, wo man lange diskutieren kann finde ich. Also prinzipiell müsste man sich einmal überlegen, inwieweit solche Vereinbarungen überhaupt zulässig sind oder nicht, jedenfalls wenn man das generell so regelt.

      Das wesentlich heiklere Thema ist ja das: wer kleidet sich so und warum und wie geht man mit einer sozusagen einheitlichen Unternehmenspolitik um? Ich persönlich bin bei sowas generell ja sehr liberal und mir ist es ziemlich wurscht wie jemand herumrennt, ich verstehe aber auch andererseits, dass ein Unternehmer über das Erscheinungsbild seines Unternehmens auch entscheiden möchte und dazu gehört nunmal auch das Erscheinungsbild der Mitarbeiter. Ob man als Fotografenunternehmer zu einer Hochzeit einen Fotografen im Frack, einen Fotografen mit Irokesenschnitt und Punkeroutfit oder einen nackten Fotografen mit drei Intimpiercings hinschickt, ist halt nunmal nicht ganz identisch. Ohne das eine oder andere zu bewerten, verstehe ich, dass der Chef des ganzen über die Art des Auftretens ganz gerne selber disponieren möchte.
      Jetzt können wir natürlich noch die Frage stellen, wo ist jetzt die Grenze....nicht einfach
    • wie heißt's so schön - Kleider machen Leute.

      Wäre ich "Chef" von Angestellten mit solchen optischen Vorlieben, so würde ich differenzieren:
      crazy Haarfarbe / Frisur - voll ok, solange die Kleidung dem Dresscode der Veranstaltung angepasst wird.
      Jeder Mechaniker hat einen Arbeitsoverall, jeder Polizist eine Uniform und jeder Manager einen Anzug - wenn der Arbeitnehmer dazu nicht bereit ist, muss er den jeweiligen Job ja nicht machen…

      Piercings / Tatoos, etc. sind so eine Sache - die einen ekeln sich davor, manche fürchten sich dadurch vor den Trägern und manche empfinden sie als Schmuck.
      Jemanden mit Totenkopf-Tatoo im Gesicht und Hörnern auf der Stirn "normale" Menschen fotografieren zu lassen ist vielleicht eher kontraproduktiv bei Veranstaltungen, bei denen der Fotograf aus div. Gründen keine Zeit hat mit den Kunden zu sprechen.
      Bei Studio-Shootings würde ich mir da weniger Gedanken machen - vorausgesetzt, der Character des Fotografen passt. Wenn er nett, höflich, freundlich, etc. mit den Kunden umgeht, wird schnell mal die Angstbarriere abgebaut und er kann mit dem entsprechenden Marketing sogar zur USP des Studios werden. ;)
    • Jodoform schrieb:

      Thomas, ich weiß von Unternehmen mit Kleiderordnung, vor allem Banken, die den Angestellten monatlich eine paar Euro für Kleidung auf den Lohnzettel schreiben. Da scheint die Einstellung zu sein: Wer zahlt, bestimmt.
      Ja natürlich - und ehrlich gesagt, auch wenn man Grenzen des Zulässigen bei sowas definieren muss, im Prinzip ist diese Einstellung meiner Ansicht nach berechtigt. Wenn ich in meinem Unternehmen mit meinem eigenen Geld jemanden zahle, dann entscheide ich auch, wie derjenige für mein Unternehmen (!), also in meiner Vertretung, nach außen auftritt. Wenn sich derjenige damit nicht identifizieren kann, ist das sein gutes Recht, aber dann ist die Konsequenz daraus, dass er was anderes machen muss. Es kann sicherlich nicht das Recht eines Arbeitnehmers sein dem Unternehmer auf dessen Kosten aufzuzwingen wie er nach außen repräsentiert wird.

      Wie gesagt, da gibt es natürlich gewisse Grenzen, die zu beachten sind.

      Und das ganze hat nichts mit Irokesenschnitt oder nicht zu tun, sondern ist völlig unabhängig davon eine prinzipielle Frage.
      Wieder eine anderer Frage ist die, ob es z.B. in einer Creativbranche besonders gescheit ist, wenn man konservativ uniformiert, wie webwolfi angesprochen hat. Aber sowas ist eine unternehmerische Entscheidung, die aus meiner Sicht, jeder Unternehmer durchaus auch selbst entscheiden darf. Er trägt ja auch selbst die Konsequenzen daraus.

      lg Thomas
    • Ich stelle ja auch nicht unternehmerische Entscheidungen in Frage - da soll in gewissen Grenzen jede/r es halten, wie sie/er meint.

      Problematisch ist für mich, dass die Innung eine soche Haltung quasi als gute Idee, best practise oder sonstwie empfehlenswert verbreitet und damit eine ziemlich gestrige Haltung vertritt. Aber das passt natürlich ins Gesamtbild.

      Was mich aber besonders stört, dass eine staatliche Organisation/öffentliche Einrichtung sich hier anmaßt festzulegen, wie ein "anständiger Mensch" auszusehen hat (wenn auch nur in Form von "Tipps" für Mitgliedsbetriebe). Das ist der wirkliche Skandal dabei und das geht gar nicht.
    • Hallo,

      ja das kann ich gut nachvollziehen, wobei man das im Zusammenhang sich ansehen müsste. Es ist ja an sich ein Vorschlag einer Formulierung.

      Wenn das natürlich so herauskommt, dass die Innung als Bestandteil der staatlichen Verwaltung empfiehlt keine Leute mit Irokesenschnitt einzustellen, dann bin ich ganz bei dir, das geht nicht.

      lg Thomas
    • Zitat:

      --------------------------------------------
      Sehr geehrte Damen und Herren,

      diesmal ein kleiner Ausflug ins Arbeitsrecht. Durch die laufenden Verhandlungen mit der VBK (Verwertungsgesellschaft bildende Kunst) über den neuen Wahrnehmungsvertrag, möchten wir Sie daran erinnern folgende Punkte in die jeweiligen Dienstverträge aufzunehmen. Im Falle der Vergütungsansprüche ist das zwar durch das österreichische Urheberrecht geregelt aber zur Klarheit empfehlen wir den Vermerk in den Dienstverträgen.

      Bei den Lehrverträgen besteht die Möglichkeit zusätzliche Sondervereinbarungen und Auflagen in den Lehrvertrag auzunehmen. In strittigen Fällen kann diese Zusatzvereinbarung von Vorteil sein.

      Übertragung von Vergütungsansprüchen

      Wir sind zur Zeit mit der Verwertungsgesellschaft Bildende Kunst, Fotografie und Choreografie GmbH (VBK) in Vertragsverhandlungen betreffend einer Sondervereinbarung für Mitglieder der Wiener Innung der Berufsfotografen. Aus diesem Grund empfiehlt die Landesinnung Wien vorweg nachfolgenden Satz zur Vereinbarung der Übertragung von Vergütungsansprüche von den Angestellten (Urheber) auf den Arbeitgeber (Firma) in neue Dienstverträge aufzunehmen bzw. alte Dienstverträge um eben angeführte Punkte zu ergänzen:

      Die Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte gemäß dem österreichischen Urheberrechtsgesetz, insbesondere sämtliche Vergütungsansprüche, Bearbeitungsrechte, Veröffentlichungsrechte sowie das Recht auf Herstellerbezeichnung stehen ausschließlich dem Dienstgeber zu und verpflichtet sich der Dienstnehmer, jedwede Verfügungen zugunsten Dritter darüber zu unterlassen.

      Lehrvertrag - Sondervereinbarungen

      Beispiel für Sondervereinbarungen im Lehrvertrag

      Ferner wird vereinbart:
      Ausbildung auch in (Firma XY) nahestehenden Firmen im Raum Wien und Umgebung wird vereinbart. Die Teilnahme an Lehrlingswettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen ist verpflichtend. Die an die Lehrzeit anschließende viermonatige Behaltezeit wird als befristetes Dienstverhältnis vereinbart. Saubere und gepflegte Kleidung, kein "Irokesenhaarschnitt", kein Piercing, keine Tätowierungen an
      normalerweise sichtbaren Stellen, keine auffallenden Haarkolorierungen, gepflegte Umgangsformen und anständiges Auftreten werden vereinbart

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      Das kann man so oder so lesen. Für mich hat das schon den Charakter einer Empfehlung, doch diese Formulierungen aufzunehmen. Auch wenn es nur als "Beispiel" bezeichnet wird.
    • thomas_l schrieb:

      Verstehe. Wobei ich das jetzt eher als dilletantisch eingeordnet hätte......;-)


      Ich glaube auch nicht, dass dahinter jetzt eine geplante Aktion zur Disziplinierung der verlotterten Jugend steht, sondern einfach pure Dummheit gemischt mit einem reaktionären* Gesellschaftsbild. Trotzdem geht sowas nicht. Andererseits dürfte es dem Publikum scheinbar gefallen. So hat halt jede Gruppe die Vertreter, die sie verdient.


      ___
      * (das sag ich als bekennender ÖVP-Sympathisant
    • Als ich damals in der HLW den ganzen Küchen und Servicekram gelernt hab galt auch noch keine Piercings und keine Tattoos. Heute sinds auch da schon um einiges lockerer.

      Das man sich auch mit Piercings, Tattoos und bunten Haaren durchaus angemessen kleiden kannst ist genaus selbstverständlich wie das man ohne sich das alles genauso daneben benennen kann. Generell ist es ja ok auf Bekleidungsrichtlinien und Erscheinungswünsche hinzuweisen aber die Formulierung ist einfach dezent falsch gewählt.

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