absetzung für abnutzung

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    • Die AfA richtet sich nach der betriebsüblichen Nutzungsdauer. Bei Objektiven sind meines Wissens so 3-4 (5) Jahre übliche Werte. Genau weiß ich es nicht, weil sich meine Steuerberaterin um mein Anlageverzeichnis kümmert.

      EDIT: habe nachgesehen, 4 Jahre

      Mein Tip: such dir bitte um Himmels Willen eine steuerliche Vertretung, die weiß was sie tut. Das sind keine Fragen, die man über online-Foren klären sollte, das kann sonst unschön enden.
      lg, Jo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Giovanni Apertura ()

    • Der Haken bei der Sache ist die Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer die vom Steuerpflichtigen individuell zu schätzen ist.
      Als Anhaltspunbkt dazu gilt normal die Deutsche AfA-Tabelle ("Fotogerät"=7 Jahre)

      Hier eine interessantes Instanzurteil aus 2009 betreffend Absetzbarkeit von "Fotogerät".

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Dabei wird dem Stuerpflichtigen eine erhöhte Nutzung des Gerätes zugestanden, die eine kürzere
      Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bedingt.

      d.h. Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für einen Pressefotografen => dzt. 4 Jahre
      Dabei wird eine künftig vielleicht kürzere Nutzugsdauer in Aussicht gestellt.

      Meine Anmerkung: Andere Berufsgruppen wie Ebay-Verkäufer mit
      Fotoausrüstung haben möglicherweise eine andere Nutzungsdauer

      Hope it helps & lg Andreas
    • Ich bin auch auf dieses Dokument gestoßen weshalb ich gemeint habe, die Sache ist ziemlich komplex. Es geht dort um Kameras (!).

      Es gibt zwei wesentliche Faktoren die die Herabsetzung von einem ursprünglich angesetzten Zeitraum von 7 Jahren für Kameras und Zubehör rechtfertigen, nämlich
      1) die Nutzungsintensität und damit der VERSCHLEISS
      - durch eine höhere Zahl von Auslösungen bei Digitalkameras gegenüber Analogkameras (weil ein Bild nichts mehr kostet)
      - durch stärkere Benutzung durch einen Pressefotografen im Vergleich zu einer normalen Verwendung in einem nichtfotografischen Beruf. Dabei wird ausdrücklich mit berechnet, ob die Nutzung haupt- oder nebenberuflich erfolgt

      2) schnellere Innovationszyklen und damit verbunden der Umstand, dass REPARATUREN ab einen gewissen Zeitpunkt NICHT mehr WIRTSCHAFTLICH sind

      Ausdrücklich NICHT RELEVANT sind die Wahrscheinlichkeit des zu erzielenden Gewinns oder die Konkurrenzfähigkeit. Das heißt es geht nur darum, ob das Ding technisch gesehen benutzbar ist (bzw. mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand reparierbar) und nicht darum, ob ich mit einer veralteten Kamera am Markt bestehen kann!!!

      Die Entscheidung bezog sich auf ein Kameragehäuse.

      Im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage stellt sich die Frage
      - ob Objektive einem ähnlichen Verschleiß ausgesetzt sind wie Kameragehäuse
      - ob es bei Objektiven vergleichbar dichte Innovationszyklen gibt, die eine Reparatur unwirtschaftlich machen
      - nach der individuellen Nutzungsintensität (hauptberufliche Nutzung)
    • morgenrot schrieb:

      Laienhaft nach meinem Hausverstand würde ich sagen auf 3-4 Jahre.
      So wie im schnelllebigen Digizeitalter ein PC etwa mit drei Jahren angenommen wird.


      hast du die vorangegangenen Beiträge nicht gelesen, nennst du einfach irgend eine Zahl die dir zufällig einfällt oder gibt es eine Grundlage für diese Aussage?

      edit: will dir nicht mit dem A***** ins G'sicht fahren aber irgendwelche Schätzungen helfen da nicht weiter

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von webwolfi ()

    • Selbstverständlich habe ich Eure fundierten Beiträge gelesen, zumal ihr (Du und pluslucis) ja auch Wirtschaftswissenschaften studiert habt.
      Mit meinem Posting wollte ich lediglich - unabhängig von der ausführlichen Judikatur/Theorie - auf die allgemein wachsende Kurzlebigkeit digitaler Wirtschaftsgüter hinweisen.
      Die drei Jahre für den PC stammen von einer Wirtschaftskanzlei.
    • webwolfi schrieb:

      ...
      - nach der individuellen Nutzungsintensität (hauptberufliche Nutzung)


      Und genau hier trennt sich die Spreu der Vernunft vom Weizen der Betriebsgewöhnlichkeit.
      Ein Fotoreporter im ewig fast leeren Hohen Haus verbringt den Großteil seiner Arbeitszeit ohne menschliche Motive. Eine durchschnittliche Spiegelreflexkamera wird also selbst nach sieben Jahren wenig Abnützung haben.
      Anders ist das bei einem Katastrophenchronisten der Bild Zeitung, wenn er das individuelle Verhalten von Insekten während einer Heuschreckenplage dokumentieren muss. Da ist jede Profikamera nach einem Arbeitstag bereits schrottreif.
    • morgenrot schrieb:

      auf die allgemein wachsende Kurzlebigkeit digitaler Wirtschaftsgüter hinweisen.


      es gibt hier zwei spannende Punkte:
      - Nach der Auslegung der Finanz kommt es überhaupt nicht darauf an, ob das Ding nach x Jahren noch state of the art ist, sondern nur darauf, wie lange es vermutlich funktioniert. Die Frage der "Kurzlebigkeit" kommt nur insofern zusätzlich in Betracht, dass eine Reparatur nach einem Zeitraum X nicht mehr wirtschaftlich vertretbar oder gar unmöglich ist.

      Hier ist auch der wesentliche tatsächliche Unterschied zu Computern. Bei einer D3s von vor drei Jahren ist eine Reparatur zumindest einer Überlegung wert, bei einem noch so hochwertiges Notebook aus der Zeit wohl nicht.

      - Ob bei einem Objektiv die Argumentation wie bei der Kamera überhaupt zieht, oder ob da nicht die 7 Jahre anzusetzen sind.
    • Langfristig wäre eine Ausrichtung an den tatsächlichen Nutzungszyklen der Betriebsmittel zu begrüßem.

      Ein Ende des üblichen Nutzungszeitraums ist sicher auch mit der technischen Veraltung gegeben,
      wenn damit keine Markt gerechte Leistung merh erbracht werden kann.
      Da könnte ich mir vorstellen, dass sich da mit der Zeit gnädigere Richter finden könnten.

      Weiters würde ich ins Treffen führen, dass der Interne Zähler der Auslösungen durchaus als
      Messung für den Erwarteten Lebenszyklus einer Cam eignen müsste.

      Andernfalls könnte es sein, dass die Abschreibung mit 7 Jahren eh gro0ßzügog bemessen ist.
      Weil die Dinger kaum noch zum Umbringen sind.

      Hope it helps & lg Andreas

      PS 1: Zum Thema
      Für elektronische Schaltkreise nimmt man an dass das [wikipedia]Mooresches Gesetz[/wikipedia] gilt.
      Dabei handelt es sich nicht um ein Naturgesetz, sindern um eine technologisch wirtschaftliche Erfahrungstatsache.

      PS 2: Hier im Übrigen ein interessanter technischer Link zu einer Lebenszeitabschätzung gängiger Kameraverschlüsse.
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
    • für objektive mit zentralverschluss mag das ja auch zutreffen.
      was aber mein 20 jahre altes schiebezoom mit einem pc gemeinsam hat ???

      bei objektiven erscheint mir eine nutzungsdauer von 7J plausibel ?!
      (edit) und margits frage war ja ausdrücklich auf objektive bezogen.

      lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von myLens ()

    • webwolfi schrieb:

      haupt- oder nebenberuflich
      Ich habe den Verdacht, dass das Obige Urteil mit der Haupt- und Nebenberuflichkeit
      die Benutzungsintensität ableitet bzw belegt.

      Eventuell könnte bei Nebenberuflicher Anwendung auch eine anteilig private Nutzng unterstellt werden,
      die die absetzbarten Beträge ebenfalls reduzieren würde.

      Beim KFZ ist es jedenfalls so, dass ab einer bestimmten Nutzung über 50% nicht mehr das viel einfachere Kilometergeld,
      sondern die Abrechung der tatsächlichen Kosten abzüglich der abzurechnenden Privatanteile geltend zu machen sind.

      Ich könnter mit vorstellen, dass bei Kameras ebenso wie der Kilometerzähler der Auslösezähler
      für eine küntiger Berechnung herangezogen werden könnte. Der Steuerberater und letztlich der
      Finanzer wird es einem dann fachlich qualifiziert beauskunften.

      Im Übrigen ist anhand der Oben angeführten Lebenszeit-Abschätzung nach dem
      [wikipedia]http://de.wikipedia.org/wiki/Kaplan-Meier-Sch%C3%A4tzer[/wikipedia] und der dazu angeführten
      Daten zu ersehen dass es einzelne Cams geben dürfte deren Shutter-Life-Time weit über die
      Millionengrenze (dh. ~4 Mio) gehen kann.

      Ergänzend ist die kritische Anmerkung einzuwerfen, das natürlich der Shutter zwar das prominenteste,
      aber nicht das einzige Teil ist, dass zu Schaden gehen kann.

      Hope it helps & lg Andreas

      PS zum Thema Nutzungsdauer:
      Inzwischen denken die Konsumentenschützer und Gesetzgeber auf Nationaler und Eurpäischer Ebene nach
      um die zweifelhafte Praxis der Hersteller [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar] einzudämmen

      PPS: So hat ZB das iPhone einen Akku der nur mehr in einer Servicewerkstatt zu tauschen ist...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pluslucis ()

    • Die "AfA"-Absetzung für Abnutzung ist ein sehr unglücklich gewählter Begriff. Eigentlich sollte es "Wiederfreisetzung gebundenen Kapitals" heißen.
      Es geht auch gar nicht so sehr um die "Abnutzung" als um die "wirtschaftliche Nutzungsdauer. Hier wird wohl auch das Finanzamt zum Schluß kommen müssen, daß heute keine profigeeignete Kamera 7 Jahre zu nutzen ist. Vergleicht man die heutigen DSLRs mit denen vor 7 Jahren, so liegen Welten zwischen diesen Vergleichen. Es haben sich die Entwicklungen auf dem Fotografiesektor seit der Digitalisierung wesentlich geändert. Aus diesen Gesichtspunkten würde ich einer Kamera kein längeres Leben als 3 Jahre zubilligen. Der zweite Einflußfaktor ist die Beanspruchung der Kamera. Wer Mode-, Presse-, Timelapse- und was weiß ich noch für Aufnahmen macht, der kommt wohl sehr schnell an die von den Herstellern vorgegebenen Auslösezahlen. Sollte also eine auf 150.000 Auslösungen ausgelegte Kamera diese Auslösungen bereits im zweiten Jahr erreichen, so ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer entsprechend darauf abzustellen. Die "Sterbetafeln" für die steuerliche Abschreibung von Deutschen Abschreibungstabellen haben in Österreich keine Gültigkeit und sind auch wirtschaftlich nicht zu betreten. Als Indiz und Beweis einer kürzeren Abschreibungsdauer liegt auch dabei, daß der Fortograf/Fotografin wohl auch die Kamera oder die Objektive stets in dieser Zeit ersetzen wird müssen.
      Die österreichische Finanzverwaltung trifft eine "Wahrheitserforschungspflicht". Es reicht also nicht aus, nur zu sagen Kamera und Objetkive haben eine Abschreibungsdauer von 7 Jahren. Es ist dabei auf den jeweiligen Fall abzustimmen. Und mit welchem Equipment ein Steuerpflichtiger sein Auslangen findet/finden muß bleibt immer noch ihm überlassen. So kann die Finanzverwaltung auch die Art und den Umfang der verwendeten Ausstattung nicht verneinen. Ob Leica oder Lomo ist Angelegenheit des Fotografen. Allerdings führen dauerhafte Verluste oder ein nicht auf Gewinn gerichtetes Verhalten zur Liebhaberei.
      LG Peter
      StB in Ruhe
    • morgenrot schrieb:

      weil häufig an der Realität vorbeiargumentiert wird
      Wenn man das Urteil liest, dann wird die Argumentation schlüssig dargestellt.

      Das etwas älter wird und eventuell nicht mehr zeitgemäß zählt nach den steuerjuristischen
      Auffassungen nicht als Abnützung und ist daher steuerlich nicht zu zählen.

      Meine Meinung: Wie der juristische Ausdruck schon sagt wird die wahrscheinliche _Nutzungsdauer_ geschätzt.
      und das ist halt etwas anderes als die Lebensdauer...

      Was jedoch zu zählen ist, dass neuere Kameras wesentlich ausgelöst werden
      und daher früher eine Abnützung erfahren.

      Wie schon oben angeführt, ist jedoch der Verschluss nur einer der Teile, die
      kaputt gehen können. Der Verschluß ist ein Paradebeispiel für ein Verschleißteil,
      an dem man aktuelle Abnutzungstheorien im Vergleich zur Wirklichkeit prüfen kann.

      Ich persönlich bin ja der Ansicht, dass Abschreibungen sowie ungerecht sind.
      Der Zugewinn des Anlagevermögens ist sowieso etwas fiktives.
      Als Unternehmer sind Investitionen bereits zum Anschaffungszeitraum zu bezahlen
      und daher wird der Gewinn im Anschaffungsjahr vermindert.

      Ich bin ja keine Steuerberater, aber es könnte es sein,
      dass bei einem abweichenden Nutzungsverhalten sehr wohl auch
      die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden könnten.
      In etwa so ... => Abschreibung = Einkauf-Verkauf-Betriebskosten (zb. Reparaturen)

      Hope it helps & lg Andreas

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pluslucis ()

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