Darf ich hier Geld verlangen???

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    • Darf ich hier Geld verlangen???

      Ich bin reiner Hobbyfotograf und habe für Shootings im Privatbereich auch nie etwas verlangt, u.a. natürlich auch, weil ich weiß, dass dies eine heikle Sache ist in Ö (Fotografengewerbe)

      Nun hat mich aber ein Bekannter gebeten für seine Firma Fotos von Maschinen zu machen, da er diese für eine Prospekt benötigt.

      Meine Frage deshalb: Darf ich dafür eine Rechnung (bzw. Honorarnote) schreiben? Dass ich das ganze versteuern muss ist mir klar, mir gehts rein darum, ob ich die Fotos überhaupt machen "darf", da ich kein ausgebildeter Fotograf bin (Meisterprüfung).

      Falls jemand noch mit dem Hinweis kommen sollte - nein, ich muss deswegen kein Gewerbe anmelden, da das ganze unter Liebhaberei fällt (keine Gewinnabsicht - reine Aufwandsentschädigung)

      Danke für eure Hilfe!
    • Frank_Herlet schrieb:

      .... bei einer Bezahlung durch eine Maschine bin ich mir nicht so sicher, denke das geht.


      glaube ich persönlich nicht, gilt m.E. eindeutig als sachleistung.

      das problem ist halt bei solchen sachen immer das UWG
      wenn ein fotograf dort bereits ein angebot gelegt hat (oder noch schlimmer, der bestehende fotograf rausgeflogen ist),
      könnte es eben passieren, dass die sich auf den schlips getreten fühlen und dann gegen den hobbyfotografen vorgehen

      auch für den unternehmer kann es problematisch werden, wenn er jemanden beauftragt, der weder
      eine gewerbeberechtigung hat noch steuern abführt (egal ob gewinn oder nicht)


      am einfachsten wäre es wohl, der bekannte stellt den TE für einen oder 2 monate an.
      angestellte können für den eigenbedarf fotografieren, was sie wollen ;)

      aber irgendwie beschleicht mich das gefühl, dass das dann dem bekannten zu teuer wird,
      sonst würde er ja keinen hobbyfotografen damit beauftragen wollen 8)
    • Da hätte ich eine Frage wie denn das mit der Gewerberechtsreform steht. Es ist doch hier eindeutig, daß die Leistung für keine Konsumenten geschieht. Diesen Auftrag sollten doch die neuen Fotodesigner (oder wie die nun heißen) ausführen dürfen. Das ist allerdings ein freies Gewerbe, deshalb sollte ja kein Meister dazu nötig sein. Kann man das dann nicht auf privat auf Basis eines Werkvertrags machen?

      Und zu der eingangs gestellten Frage, vielleicht kann man das Problem vermeiden indem man Katalogarbeiten anbietet und so abrechnet, wie die Firma das für niedere Hilfsdienste von Einzelpersonen sonst auch macht. Das ist zwar keine Antwort, aber es fällt in der Buchhaltung nicht auf.

      Jo
    • Jodoform schrieb:

      Diesen Auftrag sollten doch die neuen Fotodesigner (oder wie die nun heißen) ausführen dürfen.

      so ist es

      Jodoform schrieb:

      Das ist allerdings ein freies Gewerbe, deshalb sollte ja kein Meister dazu nötig sein.

      auch das ist richtig

      Jodoform schrieb:

      Kann man das dann nicht auf privat auf Basis eines Werkvertrags machen?

      natürlich nicht, dazu braucht er eine gewerbeberechtigung

      schliesslich sind wir in österreich 8)
    • Antwort auf die Frage: grundsätzlich nein, egal in welcher Form die Gegenleistung erfolgt.

      Das mit der so genannten "Aufwandsentschädigung" ist genau so ein weit verbreiteter Irrtum wie die völlig missverstandene "Liebhaberei".

      Selbst wenn man im konkreten Fall über die notwendige Gewerbeberechtigung tatsächlich streiten könnte (einmalige Angelegenheit, der Fotograf hat sich nicht angeboten) ist es auf jeden Fall ein sozialversicherungsrechtliches Problem. Seit ein paar Jahren herrscht in Österreich der strenge Grundsatz: keine Arbeit ohne Sozialversicherung (zumindest Unfallversicherung im Rahmen der Geringfügigkeit nach dem ASVG oder der Befreiung nach dem GSVG).

      Die sauberste Lösung: (allenfalls geringfügige) Beschäftigung als freier Dienstnehmer im Bereich Marketing.

      Die Firma darf (gewerberechtlich) ihr Zeug im Rahmen des Selbstbedienungsrechts natürlich selbst fotografieren und sich dazu ihrer (ggf. freien) DienstnehmerInnen bedienen.
    • Dieti schrieb:

      Ich bin reiner Hobbyfotograf und habe für Shootings im Privatbereich auch nie etwas verlangt, u.a. natürlich auch, weil ich weiß, dass dies eine heikle Sache ist in Ö (Fotografengewerbe)

      Nun hat mich aber ein Bekannter gebeten für seine Firma Fotos von Maschinen zu machen, da er diese für eine Prospekt benötigt.

      Meine Frage deshalb: Darf ich dafür eine Rechnung (bzw. Honorarnote) schreiben? Dass ich das ganze versteuern muss ist mir klar, mir gehts rein darum, ob ich die Fotos überhaupt machen "darf", da ich kein ausgebildeter Fotograf bin (Meisterprüfung).


      ->
      "Der Krug geht zum Brunnen bis er bricht" aber ich gehe hier davon aus, dass es sich um ein einmaliges Vorhaben handelt. Sollte dies der Fall sein, gibt es natürlich eine Möglichkeit! Sogar OGHsicher LEGAL und selbstversändlich mit allen vorgeschriebenen (steuerlichen) Abgaben, ohne gewerberechtliche Probleme.

      Tipp: Die Reihenfolge (Angebot (von DIR) oder Nachfrage (deines Bekannten auf etwas was SCHON EXISTIERT!!!) ist wichtig!

      Ich meine also NICHT die Nummerierung der Bilder. :hmm:

      ;)

      edit:
      ein Bekannter wird dir wohl erlauben dürfen, auf seinem Gelände NUR FÜR DEIN PORTFOLIO Fotos zu machen.
      Wenn diese Fotos ihm, deinem Bekannten, NACHHER (!!!) gefallen, kann er dir ja ein (KÜNSTLERestiminierendes) Angebot machen!
    • florian77 schrieb:

      Warum will denn immer jeder Geld verdienen mit dem fotografieren?
      So nach dem Motto: Hab jetzt endlich den auslöseknopf an meiner Kamera gefunden, jetzt mach ich das große Geld damit.


      Hm....
      Jeder ?
      Also bei den Hobbyfotografen beobachte ich durchgehend eine unleugbare Tendenz zum passionierten Ablichten von nackten Weibern auf TFP-Basis.
      Was immer TFP auch sein mag.
    • florian77 schrieb:

      Geld investieren sie lieber in die eigene ausrüstung. die Models sollen dann natürlich gratis arbeiten!


      :rofl:

      Da geb ich dir recht!
      Manche "making of"-videos auf youtube zeigen ja talentierte Hobbyfotografen beim TFP-Modelshooting in Euro-9,98-Jeans mit Hofer-Socken und goldener Armbanduhr aus dem Kaugummiautomaten. Und das Model soll dann glauben, dass dieser Fotograf irgend eine Ahnung von Ästhetik hat.
    • florian77 schrieb:

      Warum will denn immer jeder Geld verdienen mit dem fotografieren?


      meistens ists eher andersrum, die wollen gar kein geld verdienen, die werden dazu "genötigt" ;)

      hey, du hast eine so tolle kamera, wenn du eh schon als gast dabei bist, fotografiere mal meine hochzeit so nebenbei


      oder

      hey, du hast eine so tolle kamera, mach mal ein paar fotos von meinen maschinen für die webseite
      ein bischen was zahl ich dir eh dafür


      ich bekomme laufend so anfragen von kunden weitergeleitet, die kein interesse daran haben
      seltsamerweise ergeben sich bei 10 anfragen nur 1 auftrag

      obs an meinen fotos oder an meinen preisen (mehr als einen hochzeitsbüffetplatz will ich schon) liegt? :party:
    • bitte leute kein blabla, webwolfi hat im Prinzip schon alles geschrieben. Es ist kein Gewerbe, wenn man es wirklich nur einmal macht und dementsprechend auch kein unlauterer Wettbewerb. Und sonst wäre es ein Fall für die Fotodesigner.....

      Es kann aber trotzdem schnell mal zu Streitereien kommen. Ein paar (erfolglose) Amokläufe der einen oder andern Innung gegen die Fotodesigner sind mir bekannt, angeblich haben noch nicht alle die neue Rechtslage mitgekriegt.......in Wahrheit haben dort manche entweder keine Ahnung oder aber sie wollen legal tätige Fotodesigner schikanieren, das weiß ich noch nicht, was da wirklich ist

      lg Thomas

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