Fotorechte bei bereits verstorbener Fotografen

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    • webwolfi schrieb:

      ...

      Es kommt darauf an, welche Zeit mit "Nachkriegszeit" genau gemeint ist.

      bis 1948 war er bei der Nachrichtenagentur TASS, von 1957-72 bei der PRAWDA.

      ....

      Bei den Fotos des "Kriegstagebuchs" das lt. Wikipedia "heimlich" gemacht wurde ist ein solcher Auftrag jedenfalls auszuschließen.



      Das ist ja noch schlimmer.
      Es bedeutet er hat (eventuell sogar als Zivilist) heimlich militärische Einrichtungen und sowjetische Soldaten während ihrer Amtshandlungen fotografiert. Für ein Buch auch noch! Das war nach Militärrecht der Sowjetunion ein glasklarer Hochverrat und hätte ihn Kopf und Kragen gekostet und damit alle persönlichen Rechte, auch das Urheberrecht! Und so wie ich die Sowjetunion kenne, gabt es bei Hochverrat keine Verjährung, es gilt also heute noch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Impresario ()

    • Impresario schrieb:

      Das war nach Militärrecht der Sowjetunion ein glasklarer Hochverrat und hätte ihn Kopf und Kragen gekostet und damit alle persönlichen Rechte,


      er hat das offiziell fotografiert
      aber genau deswegen wurden viele fotos erst nach seinem tod veröffentlicht
      ist auf der zitierten seite nachzulesen, ist recht interessant

      und für die photoshop-verweigerer:
      seine kriegsberichtbilder wurden teilweise retouchiert 8)

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