Darf Privatperson Nutzungsrecht an Bild verkaufen?

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    • machs so wie florian77 geschrieben hat. die einfachste lösung u freu dich, dass deine fotos verwendet werden u für toll empfunden werden. ;)

      @so manch anderer hier
      na prack, was ihr da für probleme da in dem ganzen seht. da vergeht einem ja das fotografieren u man muss angst haben u hoffen, dass niemand ein foto von einem will :D :D
    • LichtEinfall schrieb:

      H.H.Photography schrieb:


      du hast deine arbeit auch nicht auftrags deines (potentiellen) kunden gemacht, sonder so zum spass und wurdest "entdeckt" ...

      also sollte es kein problem mit der gewerbeordnung geben.


      Und genau deshalb ist es ein Problem. Laut GewO ist die 'Risikofotografie' (ohne Auftrag fotografieren und dann verkaufen) weiterhin nicht frei und daher den Berufsfotografen vorbehalten.


      hab ich ja gesagt..
    • zur angesprochenen "risikofotografie":

      zb:
      wenn die mizzi-tant ihren übergewichtigen dackel fotografiert ...
      ... ist das einzige risiko, dass der dabei einen herzinfarkt bekommt oder sich den am boden schleifenden bauch aufscheuert

      wenn dann ein tierfutterkonzern meint, genau DAS foto brauchen wir für die werbung und zahlen 10.000 euro dafür ...
      ... dann ist das gewerberechtlich NULL PROBLEM!

      die einkünfte sind dann nur steuerlich zu betrachten


      "risikofotografie" ist, wenn man fotos mit dem ziel produziert, diese im NACHHINEIN zu verkaufen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kohli-vie ()

    • kohli-vie schrieb:

      zur angesprochenen "risikofotografie":

      zb:
      wenn die mizzi-tant ihren übergewichtigen dackel fotografiert ...
      ... ist das einzige risiko, dass der dabei einen herzinfarkt bekommt oder sich den am boden schleifenden bauf aufscheuert

      wenn dann ein tierfutterkonzern meint, genau DAS foto brauchen wir für die werbung und zahlen 10.000 euro dafür ...
      ... dann ist das gewerberechtlich NULL PROBLEM!


      :rofl: :rofl: :rofl:
    • Selbstverständlich kannst Du eine "Rechnung" oder "Geldempfangsbestätigung" ausstellen. Nur halt ohne MWSt, da Du i.S. des UStG kein Unternehmer bist. Einkommensteuerlich sieht die Sache etwas anders aus. Hier würdest Du - mit oder ohne Gewerbeschein - unter den Begriff des Gewerbebetriebes fallen, sofern Du "AGNES" bist

      1. selbständig tätig bist
      2. nachhaltig tätig bist
      3. mit Gewinnabsicht handelst
      4. und am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnimmst

      Ein Zufallsgewinn ist noch keine Absicht. Die ist erst gegeben, wenn Du in kaufmännischer Weise Deine Tätigkeit auf Gewinn gerichtet planst. Und ein "hin und wieder" ist noch lange keine Regelmäßigkeit.

      Und selbst wenn diese Punkte alle zutreffen ist noch lange nicht gesagt, daß Du mit dem Bildverkauf in die Gewinnzone triftest. Schreib Dir zusammen, wie viel Deine Ausrüstung kostet, der Fotografieaufwand während eines Jahres ausmacht, die Reisen für ein gutes Foto etc. Du wirst feststellen, daß für einen "Gewerbebetrieb" sehr viel mehr an Einnahmen erforderlich ist, um auch steuerlich als solcher anerkannt zu werden. Andernfalls bist Du Liebhaber und gehst Deiner "Liebhaberei" nach.
      Aber "Liebe" ist niemals ein "Geschäft", höchstens eine "persönliche" Dienstleistung und bestenfalls ein Genuss.

      LG Peter
      StB i.R.
    • pmwtastro schrieb:

      Und selbst wenn diese Punkte alle zutreffen ist noch lange nicht gesagt, daß Du mit dem Bildverkauf in die Gewinnzone triftest. Schreib Dir zusammen, wie viel Deine Ausrüstung kostet, der Fotografieaufwand während eines Jahres ausmacht, die Reisen für ein gutes Foto etc. Du wirst feststellen, daß für einen "Gewerbebetrieb" sehr viel mehr an Einnahmen erforderlich ist, um auch steuerlich als solcher anerkannt zu werden.


      leider ist hier wieder der übliche fehler bei der interpretation der gesetze passiert:

      das eine (gewerbebetrieb) hat mit dem anderen (steuerliche betrachtung) nichts zu tun.

      ein gewerbebetrieb MUSS KEINEN gewinn machen. deswegen steht ja im GWG auch "gewinnerzielungsabsicht"
    • gust schrieb:

      LichtEinfall schrieb:

      H.H.Photography schrieb:


      du hast deine arbeit auch nicht auftrags deines (potentiellen) kunden gemacht, sonder so zum spass und wurdest "entdeckt" ...

      also sollte es kein problem mit der gewerbeordnung geben.


      Und genau deshalb ist es ein Problem. Laut GewO ist die 'Risikofotografie' (ohne Auftrag fotografieren und dann verkaufen) weiterhin nicht frei und daher den Berufsfotografen vorbehalten.


      hab ich ja gesagt..


      aha ... hast Du ja gesagt? =O ... is aber trotzdem BLÖDSINN!

      kohlie-vie hat die ganze Thematik bezügl. Risikofotografie aber eh schon erklärt.

      Dieser Thread ist aber wieder mal das beste Beispiel, daß das Internet zwar die schnellste Variante darstellt, Infos zu erhalten, man jedoch mit diesen Infos nicht immer viel anfangen kann oder sollte.
    • amicelli schrieb:

      Wenns keine Möglichkeit gibt überlege ich Ihnen die Bilder auch gratis zur Verfügung zu stellen, da ich mich ja selber freu sie veröffentlicht wiederzusehen.


      morgenrot schrieb:

      Ich würde Letzeres machen, mich auch über einen Schmattes freuen und nicht herumfragen.


      Ich bin da ganz bei morgenrot.

      Schießlich ist dein Privatfoto ja auch ein Teil von dir, so wie eine Niere. Und eine Niere darfst du auch nicht verkaufen, aber spenden.
    • Wenn du als Hobbyfotograf Bilder gemacht hast (ohne einen Auftrag dafür zu haben !!!), die dann mehr oder weniger zufällig einen Interessenten finden, darfst du selbstverständlich die Nutzungsrechte dafür verkaufen. Prinzipiell zu jedem Preis, nur musst du halt die Einnahmen ab einer bestimmten Grenze versteuern.

      Was du ohne Gewerbeschein NICHT darfst:

      1) Bilder IM AUFTRAG des Tourismusverbandes machen
      2) Fotografieren IN DER ABSICHT die Bilder zu verkaufen.

      Also: Du machst Bilder weil du sie verkaufen willst und bietest sie dem Tourismusverband an: GEHT NICHT

      Du machst Bilder (sagen wir als berg- und naturbegeisterter Hobbyfotograf) und der Tourismusobmann war zufällig bei deinem "Dia"vortrag und will die Bilder haben: GEHT
    • natürlich brauchst du in diesem fall kein gewerbe dafür, zum versteuern:

      "Unselbstständige und selbstständige Einkünfte: Steuerfreier Betrag von € 730,-
      Unabhängig von der oben beschriebenen Jahresgrenze von € 10.000,- gilt jedenfalls:
      Liegt das Zusatzeinkommen unter € 730,- jährlich, so ist das Zusatzeinkommen steuerfrei
      (Achtung: gilt nur dann, wenn Zusatzeinkommen kein Dienstverhältnis ist). Liegt es
      zwischen € 730,- und € 1.460,-, so vermindert sich die Bemessung für die Versteuerung um
      den Differenzbetrag zu € 1.460,- (z. B. Gewinn = € 1.360; Bemessung für Nachversteuerung
      = 1.360,- - 100,- = 1.260,-). Ab einem Gewinn von € 1.460,- wird der volle Betrag
      versteuert.
      Nochmals: Liegt ein zweites Dienstverhältnis vor, gilt die € 730,- Freigrenze nicht, und jeder
      Nebenverdienst muss versteuert werden.
      "

      geringfügigkeit gilt nur für ein (!) dienstverhältnis!

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