webwolfi schrieb:
und das ist ein rechtlich relevantes Argument, das spätestens im Berufungsverfahren ausschlaggebend sein muss.
Die Anmeldung des Gewerbes erfolgt ja schliesslich beim Magistrat und nicht bei der WKO selbst, obwohl diese das oft und gerne für den angehenden Gewerbetreibenden übernimmt. (sei hier einmal POSITIV erwähnt, es ist wenig genug für die Umlage, die man danach jährlich peckt.)
NUR - die 3-Jahres-Bestätigung wie in der Verordnung gefordert kann durch die WKO nicht verweigert werden - und die AN-/UM-MELDUNG des Gewerbes Berufsfotograf damit wiederum beim Magistrat nicht durch den dortigen Beamten, weil ja die Verordnung nun eindeutig festlegt, daß mit genau DIESEM Nachweis die Ummeldung vom Presse- zum Berufsfotografen erfolgen darf.
Und wie jedem gelernten Österreicher klar sein dürfte, werden sich weder Magistrat noch WKO selbst da zusätzliche lästige Überprüfungen oder sonstige Arbeiten damit antun.
Wirklich gespannt bin ich nun auf die Anmelde- bzw. Ummelde-Statistik zu Presse-/Berufsfotograf dieses und nächstes Jahr.
