Die Berufsfotografen-Verordnung ist da und sie unterscheidet sich nicht vom ursprünglichen Entwurf:
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H.H.Photography schrieb:
... damit wohl auch ohne dem Zwischenschritt der Paxisausübung in zB der Pressefotografie möglich ...
H.H.Photography schrieb:
sofern man eine entsprechende BHS absolviert hat. Was ja mit einer zB HTL gegeben sein sollte da dort wohl "mit einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt" zutrifft.
derillegaleSpinner schrieb:
tritt die verordnung heute in kraft?
Whitesnake schrieb:
Was heißt das jetzt für Pressefotografen die schon länger als drei Jahre ununterbrochen tätig sind?
3. Dem § 1 werden folgende Z 9 und 10 angefügt:
9. Zeugnisse über eine ununterbrochene dreijährige selbständige Tätigkeit als Pressefotograf oder als Pressefotograf und Fotodesigner oder
Whitesnake schrieb:
Was heißt das jetzt für Pressefotografen die schon länger als drei Jahre ununterbrochen tätig sind?
webwolfi schrieb:
Das heißt, du holst dir den Wisch von der WK und gehst damit den Vollfotografen anmelden
matan schrieb:
................oder sie schauen im Register nach seid wann das Gewerbe besteht und/oder ob es ruhend gemeldet wurde !
kohli-vie schrieb:
matan schrieb:
................oder sie schauen im Register nach seid wann das Gewerbe besteht und/oder ob es ruhend gemeldet wurde !
das sind beamte, warum sollten die so etwas tun?![]()
AndiKunar schrieb:
... oder täusche ich mich?
kohli-vie schrieb:
AndiKunar schrieb:
... oder täusche ich mich?
jein *gg*
wenn die behörde den gewerbeschein als zeugnis anerkennt, sollte es passen
theoretisch könnten sie aber auch sagen, dass ihnen da der nachweis fehlt, dass auch tatsächlich im B2B fotografiert wurde
nachdem das jetzt aber so glatt (ohne änderungen) durchgegangen ist, wirds wohl passen
AndiKunar schrieb:
In den Erläuterungen zur Verordnung steht explizit als Beispiel "die Bestätigung der Landes-WKO über nicht-ruhendmeldung" drinnen. Deswegen bin ich ja mal vorsichtig optimistisch.
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