Fernabsatz - Rückgabe

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    • Fernabsatz - Rückgabe

      da ich mich für ein objektiv interessiere welches örtliche händler nicht führen oder lagernd haben müsste ich dieses beim internethandel bestellen.

      annahme: das objektiv ist eine gurke - einpacken und zurückschicken.

      frage: wie läuft das mit geld zurück und inwieweit können/dürfen wertminderungen von der rückzahlung abgezogen werden?? (bei völlig unversehrtem artikel)
    • RE: Fernabsatz - Rückgabe

      Jürgen Wiedner schrieb:

      da ich mich für ein objektiv interessiere welches örtliche händler nicht führen oder lagernd haben müsste ich dieses beim internethandel bestellen.

      annahme: das objektiv ist eine gurke - einpacken und zurückschicken.

      frage: wie läuft das mit geld zurück und inwieweit können/dürfen wertminderungen von der rückzahlung abgezogen werden?? (bei völlig unversehrtem artikel)


      Bloßes Ausprobieren stellt keine Wertminderung dar - da gibts glaube ich sogar schon entsprechende Urteile dazu. Verrechnet können aber Transportkosten soweit ich informiert bin ...

      lg, Philipp
    • ich habe das auch schon mal gemacht und ließ mir aber vom Händler schriftlich eine verbindliche Rücknahme bestätigen. Bezahlt habe ich mit Kreditkarte um im Streitfall eine Rückbuchung vornehmen zu können. Die Firma hat das Objektiv innerhalb der vereinbarten einwöchigen Frist anstandslos zurückgenommen und eine Rückbuchung bei der Kreditkarte vorgenommen. Lediglich das Porto war zu bezahlen, was für mich ja OK war.

      LG
      Valentin
    • Wenn du nicht im Versandhandel bestellst, kannst du es nur zurückgeben, wenn du es vorher vereinbarst!

      Wenn der Fall allerdings so sein sollte, dass du zwar per Versandhandel bestellst, aber persönlich abholst, dann hast du schon ein Rücktrittsrecht. Es kommt also nicht auf die Abholmodalität an, sondern darauf, wie der Vertrag geschlossen wurde.

      lg Thomas
    • thomas_l schrieb:

      Wenn du nicht im Versandhandel bestellst, kannst du es nur zurückgeben, wenn du es vorher vereinbarst!

      Wenn der Fall allerdings so sein sollte, dass du zwar per Versandhandel bestellst, aber persönlich abholst, dann hast du schon ein Rücktrittsrecht. Es kommt also nicht auf die Abholmodalität an, sondern darauf, wie der Vertrag geschlossen wurde.

      lg Thomas

      hallo thomas

      was wäre KEIN versandhandel?
      ist nicht jeder geizhals-händler mit online-bestellung und versand ein versandhändler?
    • Jürgen Wiedner schrieb:


      thomas_l schrieb:

      Wenn du nicht im Versandhandel bestellst, kannst du es nur zurückgeben, wenn du es vorher vereinbarst!

      Wenn der Fall allerdings so sein sollte, dass du zwar per Versandhandel bestellst, aber persönlich abholst, dann hast du schon ein Rücktrittsrecht. Es kommt also nicht auf die Abholmodalität an, sondern darauf, wie der Vertrag geschlossen wurde.

      lg Thomas

      hallo thomas

      was wäre KEIN versandhandel?
      ist nicht jeder geizhals-händler mit online-bestellung und versand ein versandhändler?
      Ich glaube es kommt nicht darauf an was der Händler glaubt oder vorgibt zu sein, sondern auf welchem Weg die Bestellung getätigt wird.
      Bestellst du Online/per Fax/per Telefon/per Email ohne die Ware vorher besichtigt zu haben (weil das Online nunmal nicht so wirklich geht), greift das Fernabsatzgesetz. Ob du dir dir Ware dann schicken lässt oder sie selbst abholst ist egal. Das Fernabsatzgesetz bietet dir die Möglichkeit, das Produkt nach Erhalt innerhalb einer gewissen Fritz ohne Angabe von Gründen zB aus "nichtgefallen" wieder zurückzugeben.

      "Bestellst" du allerdingt Vorort im Shop - du gehst also hin und kaufst es dort ohne es vorher Online/per Fax/per Telefon/per Email bestellt zu haben - ist das eben kein "Fernabsatz" und es greift diese Regelung schonmal nicht. Hier hattest du schließlich Gelegenheit das Objekt der Begierde zu begutachten und somit die Möglichkeit dir darüber klar zu werden ob du das Teil nun haben willst oder nicht. :) In diesem Fall gibt es eine Rückname nur wenn dies der Händler freiwillig anbietet.

      Das alles betrifft natürlich nur die Rückgabe ohne Angabe von Gründen - also weil mir das Teil nicht gefällt, ich es mir anders überlegt habe oder was auch immer. Gewährleistung oder Garantie ist dann wieder was anderes...

      lg Martin
    • Jürgen Wiedner schrieb:

      was wäre KEIN versandhandel?
      Versandhandel ist, wenn der Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt, wenn der Verkäufer ein dafür organisiertes Vertriebssystem hat. Also etwa per Telefon, Internet oder e-mail in einem Webshop.

      Alles andere ist kein Versandhandel. Wenn du in ein Geschäft gehst und dort etwas mündlich kaufst, dann ist es kein Versandhandel. Auch wenn der Verkäufer das Teil erst bestellen muss. In diesem Fall müsstest du ein Rücktrittsrecht vereinbaren, sonst hast du keines.

      Wenn man nicht im Internet kaufen will, spricht aber nichts dagegen, in das Fotogeschäft der Wahl zu gehen und dort zu sagen: lieber Verkäufer, ich kaufe das Objektiv X um X EUR mit einem Rücktrittsrecht von 7 Tagen ohne Gründe. Wenn der einverstanden ist, hat man auch ein Rücktrittsrecht, nur dann halt nicht auf Grund des Gesetzes, sondern auf Grund des Vertrages. Wenn er nicht einverstanden ist, naja, dann muss man sich halt einen anderen Verkäufer suchen oder ins Internet gehen.

      lg Thomas

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