BMWFJ - Meisterprüfungspflicht soll entfallen

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    • Könnte vielleicht folgender Gedankengang bei der Innung zugrunde liegen?

      Firma A mit Gewerbe Bildagentur bestellt B2B bei Firma B mit Gewerbe Pressefotografie Bilder einer Hochzeit und verkauft Sie dann B2C an das Brautpaar.

      Das würde die angestrebte Trennung Firma/Endkunde ad absurdum führen

      Oder ist das Gewerbe Bildagentur auch auf B2B reglementiert?

      lg

      Alex
    • kohli-vie schrieb:

      weil die werbefotos, die ein designer für eine firma (B) macht, von verbrauchern (C) angesehen werden, gehts nicht
      würde aber selbige firma (B) als kunden ausschliesslich firmen (B) haben, wäre es OK
      ...die Argumentation der Innung dazu ist ja wohl der größte Schwachsinn, den ich seit langem gehört habe. 8)

      Übertragen auf das MWST-System würde das bedeuten, man darf nur dann ein Geschäft machen, wenn niemals am Ende der Kette von 2 bis 1000 Firmen ein Endverbraucher steht, der diese MWST. dann schlussendlich bezahlt.
      Sehr logisch - dann brauch ma nämlich morgen keine MWST. mehr und melden uns gleich beim Euro-Rettungsschirm an. :D
    • Lieber Michael!
      Leider muß ich Dir widersprechen, denn wenn bei den von Dir angedachten 1000 Unternehmern keiner eine MWSt bezahlt, dann wird der Euro-Rettungschirm nicht gebraucht. Vielmehr wird er aber gebracuht, wenn diese 1000 Unternehmer tatsächlich MWSt bezahlen und gleichzeitig die Vorsteuer des vorangeganenen in Abzug bringen. Dann ist der Rettungsschirm unumgänglich, denn
      1. gelangen so 1000 Umsatzsteuervoranmeldungen bei den Finanzämtern ein
      2. mit einer Zahllast von Null
      3. benötigt die Finanzverwaltung eine Datenverarbeitungsanlage
      4. das Porto für die Versendung der Buchungsmitteilungen
      5. damit 1000 Unternehmere wissen, daß sie keinen Cent schulden
      6. werden Referate benötigt um Stichproben durchzuführen
      7. Betriebsprüfer werden nöig, damit auch alles seine Ordnung hat
      8. PCs, damit die Betriebsprüfer ihre Nullberichte schreiben können.
      Diese Kosten der Finanzverwaltung wird durch das Gehalt der Ministerin Fekter aufgefetten
      und damit diese auch in der Öffentlichkeit gut ankommt, muß auch noch eine Imagekampagne gestrten werden.
      Selbstverständlich geht das nur, wenn gleichzeitig die MWSt erhöht wird.
      Oder ?
      LG Peter
    • pmwtastro schrieb:

      Selbstverständlich geht das nur, wenn gleichzeitig die MWSt erhöht wird.
      Oder ?
      Da stimme ich dir voll zu, lieber Peter, aber der Vergleich hinkt ja dahingehend, daß von den sagen wir mal realistisch gesehen maximal 10-20 Firmen zwischen Pressefotograf Willi W. und dem Endkunden sehr wohl immer wieder ein Teil der MWST. abgeführt bzw. diese erhöht wird durch Veredelung und Handel. Eine Zahllast von NULL wird es nicht geben, da ja JEDE Firma dazwischen wieder ihren NUTZEN daraus ziehen will.

      Genau das macht es ja so absurd, daß hier mit einem eventuell irgendwann bei einem Endkunden landenden Werk argumentiert wird seitens der Innung.

      Jede Firma dazwischen zieht ja sehr wohl wieder ihren NUTZEN aus dem Produkt.

      Beispiel:
      1.) Willi W. fotografiert eine wunderschöne Landschaft mit Wasserfall und verkauft sein Bild weiter an einen Verlag
      2.) Verlag druckt das Bild in einem Bildband (Nutzen für Verlag mit Gewinn hoffentlich) - Endnutzer des Buches ist natürlich dann ein ENDKUNDE, der ihn sich kauft und ansieht.
      3.) Aufmerksam geworden durch den Bildband kauft sich ein exklusiver Innenraumdesigner die Nutzungsrechte für den großformatigen Druck des Bildes und läßt es 20 mal in limitierter Auflage 3 Meter groß drucken. Frau Neureich gefällts und ihr Mann kaufts ihr für die 90qm² Abstellkammer. Wieder nutzt ein ENDKUNDE und zahlt ein ENDKUNDE.
      4.) Der Freund von Herrn Neureich macht in Import/Export und läßt das Bild in China dann als schön kitschiges led-hinterleuchtetes Plastik-Wasserfallbild in Millionenauflage herstellen und verscherbelts in der ganzen Welt an ENDKUNDEN.

      Die Rechnung zahlt am Schluss IMMER der ENDKUNDE, völlig egal ob nun ein Berufsfotograf oder Willi W. das Bild gemacht haben.

      Nur genau damit kann die liebe Innung wohl nicht ernsthaft argumentieren, weil wie definiert man sonst bitte eine Nutzung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ???

      Die EINZIGE Ausnahme kann eben genau der Wiederverkauf ohne irgendeine Veredelung oder Zusätze am Bild sein - sobald in der Firma xy, der unser Pressefotograf Willi W. sein Bild verkauft hat auch nur 1 Handgriff dahingehend getan wird und sich damit der Preis für den Endkunden damit erhöht ist eine gewerbliche NUTZUNG in Gewinnabsicht gegeben und Willi W. hat alles richtig und legal gemacht.


      Und wenn die liebe Innung nun glaubt, mit dem Argument es würde irgendwann beim Endkunden landen, die Werbefotografie und Produktfotografie für Pressefotografen unterdrücken zu können, dann sind sie einfach ziemlich daneben, weil grundsätzlich ALLES in irgendeiner Form beim Endkunden landet - und gerade Werke von Pressefotografen zieren so manchen Bilderrahmen eines Endkunden, weil das dargestellte Ereignis für den einen oder anderen eine besondere Bedeutung hat.

      Das unser MWST-System nicht sonderlich gut und effektiv ist und hohe Verwaltungskosten verursacht ist eine Tatsache, in der ich dir 100% zustimme. 8)
    • Langsam verwirrt mich diese Diskussion auch, also die Abgrenzung zw. B2B und B2C
      und was mit den Fotos gemacht werden darf.

      Von geplanten Umgehungsgeschäfte wie der Verkauf von Hochzeitsfotos und Dgl. über eine Agentur mal abgesehen ..

      Ich war bisher z.B. der Ansicht, dass Werbefotografie absolut unkritisch ist.
      Wer diese SIEHT, sollte sowieso egal sein??


      @ Thomas L.
      Am liebsten würde ich den Text im Original lesen (von wem von der Innung?).
    • Ich lese diesen thread natürlich aus -auch persönlichem- Interesse. Jenes Verhalten seitens der Innung, das Thomas beschreibt, ist m. E. einfach ein weiterer Versuch den Berufsstand auch mit Polemik und unlauteren Mitteln zu schützen.
      Auch wenn das nun provokativ ist: Es erscheint mir als ein letzes Aufbäumen der Innung.
      Ich bin sehr auf die "Durchführungsbestimmungen" gespannt.

      Dominik
    • Lieber Michael!
      Ich gebe Dir selbstvrständlich 100% Recht. Ich wollte nur humorvoll auf Deinen Artiekl antworten. Das MWSt-System ist auch recht gut ausgeklügelt. Zuvor das "Allphasensystem wäre heute undenkbar.
      Schade, daß die Innung hier so viele "Manderln" macht, denn aufhalten kann sie den Prozeß des freien Gewerbes nicht. Rund um Österreich ist das Fotografengewerbe frei nur in Ö nicht, das läßt sich nicht auf Dauer halten. Es ist aber auch zu bedenken, daß nicht Jeder "freie" Fotograf Erfolg haben wird, da reicht es nicht aus, ein paar schöne Bilder zum Herzeigen zu haben. Dann ist es knallhartes Bussines. Bis das eingestezte Equipment verdient ist, vergehen einige ... und die technische Entwicklung läuft und läuft und endlich abbezahltes muß erneuert werden.
      So ist es toll bei einer Hochzeit fotografieren zu dürfen, aber fünf Mal in der Woche? Dann der Streß mit der Fotobearbeitung, der Ausdrucke und der unvermeidlichen Fotobücher, da vergeht einem sicher bald der Spaß an der Sache.
      Was ich damit ausdrücken will ist, daß der Gewerbeschein allein noch lange nich glücklich macht, aber ein Weg dort hin sein kann, wenn man hart arbeitet.
      LG Peter
    • Die liebe Innung vergisst, dass sie auch die Interessen der Pressefotografen und Fotodesigner zu vertreten hat.

      Sollte die Innung das irgendwo öffentlich bekannt machen, wär's irgendwie lustig, wenn sich ein Pressefotograf an den Anwalt des Rechtsschutzverbandes der Fotografen wendet, mit der Bitte, ihn gegen die Innung wegen Kreditschädigung §1330 (2) ABGB zu vertreten.
    • M_Martin_M schrieb:

      webwolfi schrieb:

      Anwalt des Rechtsschutzverbandes der Fotografen
      ich glaub der unterstützt nur bei Urheberrechtsstreitigkeiten


      nicht ganz, aber ok mit Kreditschädigung wird's schwer, aber

      (Zitat)
      Hervorragende Aufgaben des RSV sind:
      die Gewährung von Rechtsschutz in Urheberrechtsstreitigkeiten und
      die Eintreibung offener Rechnungen für die Mitglieder
      die Einhaltung der gewerblichen Ordnung durchzusetzen
      (Zitat Ende, Hervorhebung durch mich)

      Eine kleine Unterlassungsklage wär ja auch schon mal was. Oder zumindest eine Vertretung des Pressefotografen, wenn er von einem Meister geklagt wird.

      Aber es geht ja ums Prinzip, dass die Innung so tut, als wäre sie nur für die Meisterfotografen da. Und um kreative Methoden, sie an ihre eigentliche Aufgabe zu erinnern.
    • Ist hier irgend jemand, der sich m Kammer-Recht auskennt?

      Soweit ich weiß, haben in der Innung die Nicht-Meister (Pressefotografen und "Eingeschränkte") die Mehrheit.
      Gibt es irgendwelche kreativen Möglichkeiten, abseits von Wahlen eine Art "Beschluss" herzustellen (der muss ja nicht unbedingt rechtlich verbindlich sein), z.B. bei einer Fachgruppentagung oder so?
    • keine Sorge, auf die Idee sind schon mehrere gekommen ;-))) Das Hauptproblem ist das, dass es leider bis dieses Jahr gedauert hat, bis die Nichtmeister gemerkt haben, welche Macht sie eigentlich haben. Ich hab mir ein bisschen die Organisationsstrukturen angesehen, da ist das Repräsentativprinzip ziemlich strikt durchgesetzt, d.h. solange keine Wahlen sind, ist das nicht so einfach und die parteipolitische Einflussnahme auf die Listen.....naja, kannst dir ja denken.

      lg Thomas
    • thomas_l schrieb:

      Ich hab mir ein bisschen die Organisationsstrukturen angesehen, da ist das Repräsentativprinzip ziemlich strikt durchgesetzt, d.h. solange keine Wahlen sind, ist das nicht so einfach und die parteipolitische Einflussnahme auf die Listen.....naja, kannst dir ja denken.
      Ich seh da ein Licht am Horizont ! - weil bei z.B. den Steuerberatern in der WKO hat sich auch eine "Kleinfraktion" gegen die großen 2 durchgesetzt. :D

      The times they are a´changin, wie der gute alte Bob schon im letzten Jahrhundert trällerte. 8)
    • Eigentlich wollte ich ja jetzt auch den Pressefotografen anmelden, allerdings hauptsächlich wegen der Sparte Fotodesign.
      Also vordergründig um Werbefotografie machen zu können, weil das ja (für mich) eindeutig B2B ist.

      Nachdem aber selbst das nicht unumstritten zu sein scheint, bin ich stark am Zögern.

      Mir kommt bei dem Wischi-Waschi-Gesetz und den jetzigen Aussagen der Innung (Werbefotografie is B2C usw) einfach nur das Kotzen.
      In was für einem von Lobbys beherrschten Staat leben wir eigentlich? Unglaublich.

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