thomas_l schrieb:
Scheidungsfotograf zum Beispiel....
Diesen Beruf gibt es bereits. Nennt sich "Privatdetektiv" und arbeitet gerne für Anwälte...

lg
Stefan
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thomas_l schrieb:
Scheidungsfotograf zum Beispiel....
dobersberger schrieb:
egal wie die Sache ausgehen wird, ich glaube wenn es eine Freigabe geben wird, werden sich viele das wieder überlegen sobald sie die ersten Vorschreibungen für Einkommenssteuer und Sozialversicherung bekommen haben.![]()
LG Hubert
Falsch. Die einschlägige Berufspraxis hat mit dem individuellen Befähigungsnachweis nach § 19 GewO nichts zu tun. Es handelt sich hiebei um zwei völlig unterschiedliche Möglichkeiten einen Berufszugang ohne Meisterprüfung zu erhalten.[Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]
alt: Über §19 GewO konnte man schon bisher mit Geld und Vitamin B das Vollgewerbe bekommen, nur wurde bisher die Tätigkeit als Pressefotograf alleine noch nicht als Berufspraxis anerkannt, und man musste tricksen, betteln oder schmieren. Bis vor kurzem wurde es auch toleriert, dass Pressefotografen gelegentlich im Vollgewerbe tätig waren.
Falsch, das wurde auch nie so kommuniziert! Für B2B entfallen alle Voraussetzungen! Bei B2C bleiben die Voraussetzungen, entfallen aber automatisch nach drei Jahren Tätigkeit im B2B Geschäft.neu: Jetzt "schenkt" man den Pressefotografen (die nun auch B2B offiziell dürfen) einfach den Nachweis der "facheinschlägigen Tätigkeit". Drei Jahre müssen sie trotzdem investieren und auf das Vollgewerbe warten. Beim Übertritt werden die Kämmerer auch noch versuchen, eine Hürde einzubauen, wnigstens rechne ich damit.
Falsch: Natürlich dürfen Künstler Aufträge annehmen, allerdings muss es sich um Aufträge künstlerischer Arbeit handeln. Es gibt kein Gesetz, das Auftragskunst verbietet.alt: Künstler konnten in der Fotografie keine "gewerblichen" Auftragsarbeiten annehmen.
Falsch: ein Künstler darf als Künstler wie jetzt auch immer arbeiten. Schon derzeit erhält ein künstlerisch tätiger Fotograf nach fünf Jahren Praxis den Vollgewerbeschein ohne weitere Prüfung (das wird auch von der Innung anerkannt, die spricht sich in solchen Fällen nicht dagegen aus, wenn er wirklich tätig war - dass das bei den Behörden auch durchgeht, beweisen mir persönlich bekannte Einzelfälle). In Zukunft erhält ein Künstler sofort den Vollgewerbeschein mit Einschränkung auf B2B und nach drei Jahren Praxis automatisch den uneingeschränkten.neu: Nichts wird sich ändern. Erst mit Gewerbschein und nach 3 Jahren darf ein Künstler arbeiten - ein absolutes no-go!
Natürlich wird sich hier nichts ändern und hier darf sich auch nichts ändern. Auch jedes freie Gewerbe wird illegal ausgeübt, wenn es nicht angemeldet wird!Wer ein Gewerbe ausübt ohne es anzumelden handelt illegal - das gilt für alle Gewerbe und insbesondere auch für alle freien Gewerbe! Also hier: Themenverfehlung
alt: Hobbyfotografen erhielten böse Brieflein von der Innung, wenn sie etwas anboten, das einem Auftrag ähnlich war.
Ja eh, alle woll ma Schwarzarbeiten..... Das ist hier nicht legal und sonst auch nicht.ideal wäre: Keine bösen Briefe für Hobbyfotografen, die im Rahmen der Liebhaberei auch mal für Geld fotografieren wollen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thomas_l ()
webwolfi schrieb:
du hast Recht, alles Mutmaßungen, aber soweit ich es verstanden habe, kommt es nur darauf an, wer der Auftraggeber ist (der muss gewerblich sein), aber es ist völlig wurscht, ob er Blumentöpfe oder Omas fotografiert.
thomas_l schrieb:
Wir alle wissen nicht, was genau kommt. Wir sind nicht der Gesetzgeber, das ist immer noch das Parlament. So wie beschrieben ist die Regelung, die besprochen wurde.
Natürlich kann und soll man über alles diskutieren - und am leichtesten tut man sich, wenn man über etwas meckert, was man andere machen lassen musste, weil man es selbst nichteinmal im Ansatz zusammengebracht hätte, aber eines ist klar: Entweder du hast überhaupt nichts verstanden oder du belügst das Forum!
lg Thomas
Ich würde mich ja tierisch freuen, wenn ich überall falsch liegen würde. Ich wette aber mit Dir sogar gerne um einen Kasten Bier, dass es noch zu der einen oder anderen Überraschung kommen wird.
Um blauäugig alles glauben zu können, was in die Hand hinein versprochen wird, wurde ich bereits zu oft von Politikern belogen und betrogen. Kalt lächelnd sagen sie Dir dann ins Gesicht, dass sich eben die Voraussetzungen geändert hätten, und was weiss ich sonst noch. Schlimmstenfalls rotieren ein paar Posten, und alle schieben es auf den bösen Vorgänger, und das Spiel beginnt von Neuem.
Wir werden ja in einem Jahr, oder vorher, wissen, wer von uns letztlich das Forum belogen hat. Sollte ich Unrecht behalten, freue ich mich selbst darüber dann am meisten.
Aber vergiss bitte nicht, wir sind in Österreich. Alles ist möglich, Nix ist fix.
![]()
thomas_l schrieb:
Hallo!
a) was du über die geltende Rechtslage schreibst, ist falsch - da wird sich auch nichts anderes herausstellen
b) was kommt, wissen wir erst, wenn es beschlossen ist - aber anderen etwas Falsches zu unterstellen ist nicht akzeptabel
lg Thomas
newbee schrieb:
Beim ersten Windhauch in Verhandlungen umzufallen, also wenn Steindl und Matznetter argumentativ kurz eben mal fur... , war der Sache nur bedingt dienlich. Aber vielleicht auch typisch österreichisch - nehmen wir halt das, was wir kriegen können. Dankeschööön.
webwolfi schrieb:
Wollen wir auf 100% beharren, weil wir im Recht sind, oder jetzt einmal die momentan machbaren 80% nehmen?
Gestalten wir eine sich abzeichnende (wenn auch nicht voll zufriedenstellende) Lösung so weit wie möglich mit, oder lehnen wir sie einfach aus Prinzip ab und verlieren dadurch einen eventuell möglichen Einfluss auf das was raus kommt?
Benowski schrieb:
Ich bin traurig und zornig: Der Österreichische Staat zwingt mich dazu dass ich die Firma in meiner Heimat habe und dort Steuer zahle. Ich habe es komplizierter und Österreich bekommt kein Geld. Ist DAS die gelobte Lösung des Problems?
Michael Rothauer schrieb:
By the way - ist eine Pressefotografen-Stimme gleich viel wert wie eine Berufsfotografen-Stimme bei der Kammerwahl oder bauens da auch eine Bremse ein?????
Benowski schrieb:
3. Warum darf ich als zukünftiger Fotodesigner High End B2B Kunden bedienen, aber kein Passfoto oder Portrait machen?
4. Wie kann es plötzlich sein dass alle Pressefotografen mit drei Jahren Beruf plötzlich Erfahrung mit Studiolicht und Sessions haben?
Benowski schrieb:
Ich bin traurig und zornig: Der Österreichische Staat zwingt mich dazu dass ich die Firma in meiner Heimat habe und dort Steuer zahle. Ich habe es komplizierter und Österreich bekommt kein Geld. Ist DAS die gelobte Lösung des Problems?
dass das "logisch" ist, hat ja auch niemand behauptetPANZERWOLF schrieb:
diese "logik" erschließt sich mir auch nicht ...
Benowski schrieb:
4. Wie kann es plötzlich sein dass alle Pressefotografen mit drei Jahren Beruf plötzlich Erfahrung mit Studiolicht und Sessions haben?
kohli-vie schrieb:
es geht in keinster weise darum, ob der pressefotograf nach 3 jahren fotografieren kann oder nicht. es geht darum, dass die zuständiugen stellen vermeiden wollen, dass jungunternehmer auf die endverbraucher losgelassen werden.
es wird überall und bei fast allen diskussionen immer der SELBE FEHLER gemacht:
es wird NICHT die tätigkeit eingeschränkt, die ein "freier fotograf" ausführen darf
es wird AUSSCHLIESSLICH sein möglicher kundenkreis eingeschränkt!
newbee schrieb:
auch die Jahre davor in der EDV Firma als Endkundenbetreuer
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