BMWFJ - Meisterprüfungspflicht soll entfallen

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    • RE: der wahre Profi-Fotograf....

      StB schrieb:

      ...macht nicht Bilder die ihm gefallen, sondern die seinen Kunden gefallen - für die sie bereit sind, dem Fotografen so viel Geld zu geben,damit er davon leben kann..

      wenn er dazwischen ein paar Fotos machen kann (und auch noch will), die IHM gefallen - und dann die noch gegen bares Geld verkaufen kann - dann ist er ein ECHT ERFOLGREICHER Profifotograf.

      Der Amateur-Fotograf macht die Bilder so , wie sie ihm gefallen, wenn es dann Leute gibt, die ihm für diese Bilder Geld geben, dann ist er ein ERFOLGREICHER Künstler.

      Mir kommt es so vor, dass von vielen Beruf und und Berufung verwechselt wird. Nicht jeder der sich zum Fotografieren berufen fühlt, kann auch daraus auch einen Beruf machen.

      Ich denke, dass es jedem , der den Beruf des Fotographen ergreifen will. die Meisterprüfung gut täte. Und wenns nur darum geht, mal Fotos zu machen, die nicht primär nach seinem Geschmack sind sondern dem Anforderungsprofil des Auftraggebers entsprechen.

      Die hier oftmals bemängelten Bilder von den professionellen Fotografen entsprechen oftmals den Erwartungshaltungen der Kunden... - und genau das ist doch letztendlich das Ziel von wahren Profi-fotographen...

      Also - tuat's net motzn über die Prüfereien - seid's lieber froh, dass ihr so fotografieren könnt, wie ihr wollt - und nicht davon leben müsst, obskure Wünsche von anderen zu erfüllen :)

      LG
      StB

      dem ist (meinerseits) nichts hinzuzufügen. :daumenhoch:
    • Schaut nicht gut aus....

      Ich hoffe, es freut sich niemand zu früh!
      Wenn es nach der Wirtschaftskammer (Leitl und Hochhauser) geht, dann wird die Verordnung keine guten Neuigkeiten bringen. Zumindest der Überstieg vom eingeschränkten Pressefotografen zum freien Fotografen wird erschwert.
      Lest einfach mal selber das PDF aus dem Link (Stellungnahme WKÖ BerufsfotografenVO):
      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]

      Mal sehen, was da noch raus kommt, bzw. wie die Berufsfotografen VO tatsächlich aussehen wird.
    • Richtig. :)

      Arg finde ich, wie verwegen die Ansichten sind (milde ausgedrückt).
      Dass in (fast) ganz Europa die Fotografie ein freies Gewerbe ist, das wurde scheinbar schon wieder vergessen. Doch dass es eine EU-Richtlinie gibt, wonach für die Anerkennung von Berufsqualifikationen 10 Jahre zählen, das wissen sie schon. *kopfschüttel*

      Die Politik - allen voran Dr. Christoph Leitl (siehe Unterschrift im PDF) - zeigt hier wieder mal "außergewöhnlich guten" Sinn für Gerechtigkeit.
    • lugi schrieb:

      Mal sehen, was da noch raus kommt, bzw. wie die Berufsfotografen VO tatsächlich aussehen wird.
      Fotografenmeister, die nicht notwendiger Weise Meisterfotografen sind einerseits.
      Pressefotografen, die vielleicht einen Pulitzer haben, aber unter die Rechte eines Passbildautomats gestellt werden.

      (so lautet wahrscheinlich der Wunsch der "Einflüsterer" des Herrn Leitl, weil selber wirds ihm herzlichst wurscht sein)


      Die VO scheint aber auf einen Nachweis über die SVA-Beiträge der letzten 3 Jahre statt bloßer Mitgliedschaft hinauszulaufen - was eigentlich für ernsthaft in diese Richtung gehende Fotografen auch kein Thema sein dürfte.
      Werden die 10 Jahre Berufserfahrung umgesetzt, bleibt die Frage offen, wie DIESE dann wieder nachzuweisen wären.

      EGAL - die Zunft schiesst sich damit erst wieder selbst ins Knie - weil wenn dann die nunmehr Business to business-befähigten Pressefotografen mangels anderer Möglichkeit den Firmenmarkt dank ihrer Anzahl preislich ruiniert haben, sitzen alle erst wieder im selben sinkenden Boot. 8) Und die lieben Nachbarn wirds freuen, wenn dann einige Pressefotografen erst wieder im Ausland über Postkasten Firmen (dazu) anmelden, um "sporadisch" in den Privatmarkt einbrechen zu können - das wär dann die nächste Entwicklung, wenn sie so weiterrudern wie jetzt.

      Kurz - wurscht, was die machen, der Damm ist mit 15.September sowieso schon gebrochen - und die Stellungnahme hat den Wert eines einzelnen Sandsackerls gegen die Flut von innen und aussen.

      Die einzig vernünftige Maßnahme der Kammer wäre nun, die Pressefotografen und Berufsfotografen endlich an EINEM Strang ziehen zu lassen und nicht noch Öl ins Feuer zu gießen. Aber dafür fehlt halt allerorts das Hirn dazu. :party:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Michael Rothauer ()

    • Michael Rothauer schrieb:


      Die VO scheint aber auf einen Nachweis über die SVA-Beiträge der letzten 3 Jahre statt bloßer Mitgliedschaft hinauszulaufen - was eigentlich für ernsthaft in diese Richtung gehende Fotografen auch kein Thema sein dürfte.

      Wie soll das in der Praxis funktionieren. Wenn das jemand nebenbei betreibt auch noch ein unselbstsändiges Einkommen hat und gewisse Betragsgrenzen ( ich glaub € 30.000.-) nicht überschreitet bezahlt der bei der SVA lediglich den Unfallversicherungsbeitrag (derzeit glaub ich sind das € 8.25.- im Monat) und sonst nichts.

      Dann kann die SVA bestätigen das 3 Jahre lang Unfallversicherung bezahlt wurde aber das sagt genau gar nichts aus, da kann man es gleich über die Bestätigung des durchgehend aktiven Gewerbescheines machen.
    • Michael Rothauer schrieb:

      EGAL - die Zunft schiesst sich damit erst wieder selbst ins Knie - weil wenn dann die nunmehr Business to business-befähigten Pressefotografen mangels anderer Möglichkeit den Firmenmarkt dank ihrer Anzahl preislich ruiniert haben, sitzen alle erst wieder im selben sinkenden Boot.
      hmmm...für die meisten neuen Pressefotografen und Fotodesigner kommen viele Bereiche der B2B-fotografie nicht so schnell in Frage denke ich....Werbefotografie, Produkt und Foodfotografie z.b. sind nicht so einfach umzusetzen...vor allem im Produkt und Foodbereich gibt es sehr wenige Fotografen die das wirklich können...und wenn sich ein Pressefotograf das Wissen darüber aneignet und auch die erforderliche Technik anschafft dann soll er auch seinen Teil vom Kuchen haben...hier entscheidet neben ausgezeichneten Kontakten wirklich ein exzellentes Beherrschen des Handwerks ob jemand diesen Bereich meistern kann...

      Natürlich gibt es auch B2B Bereiche die für Pressefotografen sehr schnell interessant werden können - Fotos für HP's kleinerer Firmen, Eventfotografie und, und, und...viele Bereiche wurden von Berufsfotografen gar nie Erwägung gezogen, hier gibt es noch einige Nischen die zu besetzen wären...auch ich gedenke in Zukunft vermehrt auf talentierte Pressefotografen zurück zu greifen um gewisse Aufträge zu erfüllen....ich denke wenn der Markt richtig bearbeitet wird gibt er für Leute die etwas Leisten wollen und auch ein gewisses Können haben noch sehr viel her...ganz egal was nun auf dem Gewerbeschein steht...es kommt nur darauf an wie man seine Aufträge akquiriert und dann umsetzt...

      LG


      LG
    • kohli-vie schrieb:

      aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaargh, genau LESEN
      es geht darum, dass die 3 jahre durchgehend innerhalb der letzuten 10 jahre gewesen sein müssen
      Danke, Andreas !

      Na dann, um so weniger schlimm, das Ganze. 8)

      @17-35
      ...und warum sollte dann jemand, der weniger als 30.000.- Umsatz macht überhaupt den Berufsfotografen bekommen ???
      (weil genau das würde ja beweisen, daß er es eben NICHT als Beruf ausgeübt hat - also eigentlich auch nicht SO DUMM)
      Im übrigen bin ich nach wie vor der Meinung, daß eine vollständige Freigabe besser gewesen wäre - aber "you can´t always get what you want"
    • Michael Rothauer schrieb:


      ...und warum sollte dann jemand, der weniger als 30.000.- Umsatz macht überhaupt den Berufsfotografen bekommen ???"

      Also wenn du jetzt neben deinen Hauptjob am Wochenende also Atobuslenker unterwegs bist ist das dann kein Job? Wenn Du in der früh neben deinen Hauptjob Zeitungen austrägst ist das kein Job?

      Also wenn ich deine definitib von Job richtig verstehe ist das nur etwas wenn man sich damit mindestens 40 Stunden pro Woche auseinanderseztz? Was ist das für ein nonsens?
    • 17-35 schrieb:

      Also wenn ich deine definitib von Job richtig verstehe ist das nur etwas wenn man sich damit mindestens 40 Stunden pro Woche auseinanderseztz?
      nein - eher 60 bis 80 Stunden 8) - aber das werden wohl nur die Selbständigen hier verstehen und kennen.

      Es ist dir aber in jedem Fall erlaubt, auch mit nur 5h pro Woche mehr als 30.000.- zu verdienen - da gibts meines Wissens keine "Mindestgrenzen" :party:
    • Michael Rothauer schrieb:


      @17-35
      ...und warum sollte dann jemand, der weniger als 30.000.- Umsatz macht überhaupt den Berufsfotografen bekommen ???


      Gegenfrage: wieso sollte jemand der unter 30000 Umsatz macht (egal ob haupt- oder nebenberuflich, das spielt keine Rolle), das nicht dürfen? Der SVA-Nachweis ist für den Hugo, weil man sich eh immer bei der SVA anmelden muss, sobald man ein Gewerbe hat.

      Ich bin ganz bei User 17-35. Egal in welchem Umfang man die Fotografie betreibt, der Umstieg nach drei Jahren Pressefotografie muss für alle offen stehen und nicht nur für jene, die das hauptberuflich betreiben und 30000 Umsatz überschreiten. Alles andere ist eine Diskriminierung.

      Denn wie kommt jemand dazu, der neben seinem 40 Stunden Job (für den er nicht wenig Abgaben zahlt) noch die Pressefotografie macht (hier wieder Abgaben zahlt) und ihm der Umstieg zum Vollfotografen mit dem Argument verwehrt wird : du machst in der Fotografie zu wenig Umsatz und außerdem musst du eh nicht davon leben.

      Es steht jedem hauptberuflichen Fotografen frei sich einen Nebenjob zu suchen. Mich stört das in dieser Diskussion außerordentlich, dass die hauptberuflichen Fotografen so hingestellt werden, als würden sie sterben wenn zu viele an den Markt drängen. Es steht jedem frei sich zu ändern oder zusätzliche Betätigungsfelder zu erschließen. Denn um die Qualitätsfrage geht es ja nicht wirklich, es geht darum dass die Preise nicht nach unten rasseln und der arrivierte hauptberufliche Fotograf so um seine Lebensexistenz bangen muss. Jeder ist sich selbst der nächste.

      Aber der Punkt ist: nur der, der sich verändert, der überlebt. Das war in der Evolution immer schon so und das wird auch immer so sein.
    • Whitesnake schrieb:

      Egal in welchem Umfang man die Fotografie betreibt, der Umstieg nach drei Jahren Pressefotografie muss für alle offen stehen und nicht nur für jene, die das hauptberuflich betreiben und 30000 Umsatz überschreiten. Alles andere ist eine Diskriminierung.


      also aktuell sieht das so aus mit der SVA:
      Ausnahme von der Pensions- und Krankenversicherung wegen geringfügiger Einkünfte
      Die Ausnahme von der gewerblichen Pensions- und Krankenversicherung (die Unfallversicherung bleibt aufrecht) kann bei der SVA (im Vorhinein) beantragt werden, wenn innerhalb der letzten 60 Kalendermonate nicht mehr als 12 Kalendermonate einer Pflichtversicherung nach dem GSVG vorlagen. Voraussetzung für die Ausnahme ist weiters, dass die jährlichen Nettoumsätze € 30.000 und die Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Jahr 2011 € 4.488,24 nicht übersteigen.

      und

      Versicherungsgrenzen für sonstige (neue) Selbständige
      Darunter fallen Personen, die steuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit beziehen und keiner Pflichtsozialversicherung unterliegen (z.B. Tätigkeit für die kein Gewerbeschein erforderlich ist). Werden die folgenden Einkommensgrenzbeträge nicht überschritten besteht keine GSVG-Pflichtversicherung:
      Hauptberuflich selbständige Erwerbstätige: € 6.453,36 (Versicherungsgrenze I)
      Nebenberuflich selbständige Erwerbstätige: € 4.488,24 (Versicherungsgrenze II)
      (Die selbständige Tätigkeit wird z.B. neben einem Dienstverhältnis ausgeübt)


      der gesetzgeber hat die argumentation der kammer akzeptiert, dass nur ERFAHRENE unternehmer auf die endverbraucher losgelassen werden sollen
      nun muss selbiger entscheiden, ab wann jemand ERFAHRUNG als unternehmer sammeln kann.

      jemand, der im nebenerwerb (ohne jegliches unternehmerisches risiko!!!) gerade mal 2-300 monatlich dazuverdient, tut es meines erachtens nicht
    • kohli-vie schrieb:

      jemand, der im nebenerwerb (ohne jegliches unternehmerisches risiko!!!) gerade mal 2-300 monatlich dazuverdient, tut es meines erachtens nicht



      und wenn jemand genau das machen möchte? ganz offiziell sich 2-300 im monat dazuverdienen mit zum Beispiel Portraits? dann hat er genau das gleiche - also laut dir nicht vorhandene unternehmerische risiko. also warum soll er nicht B2C fotografieren dürfen nach 3 Jahren? und nur weil er danach vollfotograf ist heißt das ja noch lange nicht, dass er dann nicht mehr als kleinstunternehmer mit der gewinngrenze von 4k euro weitermacht?!


      und sollts tatsächlich mit einer einschränkung kommen, muss man sich halt ggfs danach den indiv. befähigungsnachweis holen ;) und sei´s nur für ein passendes teilgewerbe... (praxisnachweis gibts ja dann :) )

      was übrigens wieder ein punkt wäre, dass es total sinnlos wäre es durch irgendwelche gewinngrenzen versuchen zu regulieren....
    • raindeer schrieb:

      und sollts tatsächlich mit einer einschränkung kommen, muss man sich halt ggfs danach den indiv. befähigungsnachweis holen ;) und sei´s nur für ein passendes teilgewerbe... (praxisnachweis gibts ja dann :) )


      genauso ist es.
      nach wie vor bleibt einem ja der weg in zb Wien über die MA63

      nur:
      wie willst du verhindern, dass sich jemand langfristig um ca. 700,- den gewerbeschein kauft?
      ohne jegliche qualifikation und/oder erfahrung?

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