Mich würde interessieren ob das Anbieten von Bildern an eine Bildagentur (Firma) als B2B gilt? Im Grunde werden die Bilder für den Eigenzweck der Firma angefertigt, ist also eigentlich soweit konform mit den Bedingungen fürs neue Gewerbe.
Soweit korrekt oder Einwände?
Soweit korrekt oder Einwände?