Fotos fürs Internet - Gewerbe, Steuer, Sozialverrsicherung?

    Die Anmeldung zum Wiener Fotomarathon am 14.09.2025 ist online Infos & Anmeldung

    • Fotos fürs Internet - Gewerbe, Steuer, Sozialverrsicherung?

      Habe eine Anfrage von einem Internetportal erhalten, ob ich für sie Sportfotos mache und diese dann auf Ihrer Homepage zur Verfügung stelle.
      Ich müsste dann für die Fotos bzw. für die Aufwandsentschädigung eine Honorarnote stellen. Im Jahr wird das ca. EUR 600,-- ausmachen.

      Brauch ich für das entgeltliche zur Verfügung stellen der Fotos eine Gewerbeberechtigung? Steuerlich sollte es keine Probleme geben, da unter der Freigrenze von EUR 730,-- jährlich oder? Wie siehts mit den Sozialversicherungsbeiträgen aus? Sind solche auch zu entrichten?

      Danke für die Antwort.
    • saka schrieb:

      Wenn das rein die Aufwandsentschädigung ist - Fahrtkosten, Zeitaufwand, usw. brauch ich dann auch einen Gewerbeschein? Denn tatsächlich hab ich auch daraus ja keinen Gewinn, ich mach das ja nur hobbymäßig.


      es gibt keine aufwandsentschädigung!
      du machst eine arbeit und bekommst dafür geld.
      wenn es zuwenig ist, damit du gewinn machst, so ist das dein problem.

      du übst TROTZDEM das gewerbe eines fotografen aus
    • kohli-vie schrieb:

      saka schrieb:

      Wenn das rein die Aufwandsentschädigung ist - Fahrtkosten, Zeitaufwand, usw. brauch ich dann auch einen Gewerbeschein? Denn tatsächlich hab ich auch daraus ja keinen Gewinn, ich mach das ja nur hobbymäßig.


      es gibt keine aufwandsentschädigung!
      du machst eine arbeit und bekommst dafür geld.
      wenn es zuwenig ist, damit du gewinn machst, so ist das dein problem.

      du übst TROTZDEM das gewerbe eines fotografen aus


      Das stimmt natürlich zu 100%

      Aber, ohne hier den x-ten Gewerbe-Thread füttern zu wollen, wem nützt jetzt in diesem Fall genau die Reglementierung?

      Das Internet Portal wird seine Fotos irgendwo herbekommen und ich denke es ist auszuschliessen, dass es sich ein Berufsfotograf für € 600.-- pa antun wird.
      es wird also jemand machen der sich nix sch..., aber evtl zusammen mit anderen Honoraren über Steuer/SozVS Freigrenzen kommt

      wenn also "jemand" geschädigt wird, dann der Staat. Der TO aber ist demotiviert und evtl zukünftiger Unternehmer weniger. Ob erfolgreich oder nicht.

      Es ist schon der typisch österreichische Weg.

      Lg

      Alex
    • KaiseAl1 schrieb:

      wem nützt jetzt in diesem Fall genau die Reglementierung?


      das problem des threaderöffners ist NICHT die tatsache, dass der fotograf ein gebundenes gewerbe ist.
      selbst wenn es ein freies gewerbe wäre, könnte er den auftrag nicht durchführen!
      genauso das selbe problem hat der user Tabo in einem anderen thread.

      deren problem ist, dass sie NEBENBEI gewerblich geld verdienen wollen, aber nicht bereit sind,
      KAUFMÄNNISCH zu kalkulieren. denn sobald auch nur ansatzweise kalkuliert werden würde,
      würde er den auftrag nicht annehmen.

      ein selbstständiger unternehmer, der für 0 euro gewinn arbeitet, kann nicht überleben.
      das nennt sich dann hobby und schädigt ALLE ANDEREN unternehmer in der selben branche,
      die gezwungen sind, gewinn zu erwirtschaften

      das gilt genauso für zb masseuere, gärtner, nageldesigner, etc.
      alles freie gewerbe, alle mit dem gleichen problem

      und nur so nebenbei:
      selbst wenn der fotograf ein freies gewerbe wird: die kammerumlage bleibt trotzdem.
      und die ist den meisten hobbyfotografen mit > 200,- im jahr zu hoch
    • Saka,

      du legst dich da mit 3 Ämtern an:
      * Dem Finanzamt, das jedes Geld, das du einnimmst versteuert haben will. Da kannst du eventuell beim Steuerausgleich legal angeben.
      * Der Sozialversicherung, die immer ihren Obulus will und gerne überall sofort Selbstständigkeit sieht, um dir eine zweite Sozialversicherung aufs Auf zu drücken.
      * Das Gewerbeamt oder die Kammer, die beide dahinter sind das keine Unbefähigten das Gewerbe ausüben ohne ihren Sanktus, was in diesem Fall den Meisterbrief bedeutet.

      Um das zu umgehen gibt es ein paar Grauzonen, wie man das umgehen könnte. Das geht von einer geringfügigen Anstellung bis zu Briefkastenfirmen im Ausland. Allerdings ist bei den meisten davon unsicher, wie gut diese auch halten, wenn wirklich ernsthaft geprüft wird. Da soll sich noch einer wundert, warum Schwarzarbeit so attraktiv ist.

      Jo
    • ohne Befähigungsnachweis

      [font='Arial, Helvetica, sans-serif']IMHO (Kurzfassung) solange es keine "Auftragsarbeit" ist:

      melde dich bei der Finanz u. Co. als "Selbständiger Künstler/Händler" an fotografiere alle Motive
      die dir gefallen bzw. die du "künstlerisch" verarbeiten willst und Verkaufe diese Produkte an alle die sie abnehmen.
      [/font]
    • FenriR schrieb:

      melde dich bei der Finanz u. Co. als "Selbständiger Künstler/Händler" an fotografiere alle Motive
      die dir gefallen bzw. die du "künstlerisch" verarbeiten willst und Verkaufe diese Produkte an alle die sie abnehmen.


      schlechter tip!
      1. musst du als künstler anerkannt werden
      2. reisst dir jeder gewerbliche fotograf verständlicherweise den ar$%&/ auf, wenn du ihm geschäfte wegnimmst

      schlecht deswegen, weil es dem TE nicht hilft
    • saka schrieb:

      Ich müsste dann für die Fotos bzw. für die Aufwandsentschädigung eine Honorarnote stellen. Im Jahr wird das ca. EUR 600,-- ausmachen.
      ...also für die Kohle einfach mit dem Internet-Portal reden und UMGEHEN...

      du lädst deine Bilder vom Fussballclub XY,etc. auf irgendeine US-amerikanische Stockfoto-Börse und bepreist sie dort entsprechend...(somit liegt kein direkter AUFTRAG an dich zum fotografieren vor - also kein Gewerbe)

      ...dein Kunde holt sich die Fotos als normalen Einkauf von dieser Stockfoto-Börse - damit hat ER eine Rechnung für
      zugekaufte Bilder in seiner Buchhaltung.

      Und wenn DU dann auch brav alles versteuerst und in deiner Einkommens-Steuer-Erklärung aufführst, was du als Nebeneinkommen aus den USA so bekommst, bist du bei Sozialversicherung und Finanzamt mal sauber.
      (aber mit 600.- liegst du meines Wissens sowieso unter der Geringfügigkeits-Grenze, aber da bin ich nicht ganz sicher)

      Und das Gewerbe-Amt ist, da DU ja nur Bilder in die USA verkauft hast darauf angewiesen, dir eine gewerbsmäßige Ausübung dieser Tätigkeit nachzuweisen - und das dürfte bei 600.- im Jahr ohne schriftlichen Auftrag eines Kunden hier dazu wohl schwerfallen. 8)

      [Links sind nur für Registrierte Benutzer sichtbar]


      ...und jetzt kommen sicher gleich die Berufs-Fotografen-Geier und schiessen aus allen Rohren, wie üblich :D

      Kalkulation, etc. - ja - ist schon richtig, aber bei 600.- im Jahr kann man wohl kaum annehmen, daß der Themenstarter hier tatsächlich BERUFLICH tätig werden möchte - hier reden wir wohl eher von Taschengeld fürs Hobby.
    • gust schrieb:

      Nein, muss man nicht! Alle freien berufe kannst du auf Honorarnotenbasis verrechnen, also ohne Gewerbe. Am Jahresende gibst du deine einnahmen beim Finanzamt an und bekommst dann eine Nachforderung.
      Ja, nur das Berufsfotograf kein freier Beruf ist. Selbstständig zu fotografieren ist immer Gewerbe in Österreich, immer, immer, immer - die einzige Ausnahme ist die, dass es kein Gewerbe ist, wenn die Fotos Kunst sind. Fotograf als freien Beruf gibt es in Österreich nicht, er ist immer Gewerbe.

      Ich hab einen freien Beruf, und der ist niemals Gewerbe. Das ist eine reine Einteilungsfrage - und hat wie schon gesagt mit Prüfungen nichts zu tun.

      Das Beispiel mit den Werkverträgen ist übrigens schlecht: ein typischer "Auftrag" an einen Berufsfotografen ist nämlich kein "Auftrag", sondern ein Werkvertrag. Wenn ich einen Fotografen damit beauftrage für meine Homepage Sportfotos zu machen, dann ist das ein Werkvertrag. Wenn ich mir in der Werkstatt ein Auto reparieren lasse, dann ist das ein Werkvertrag. Wenn ich einem Anwalt den Auftrag gebe vor Gericht zu vertreten, dann ist das ein Auftrag.

      Und die Kategorie "auf Honorarnotenbasis verrechnen" ist vielleicht ein Ausdruck des allgemeinen Sprachgebrauchs, aber juristisch gesehen nicht existent.

      lg Thomas
    • Iceman1806 schrieb:

      Grundsätzliche Frage: muß ich wegen jedem Kleinscheiß (sorry) - egal ob jetzt Fotografie oder sonst was - gleich ein ganzes Gewerbe anmelden? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen; sonst müßt ja jeder Werkvertragsnehmer irgendein Gewerbe haben *grübel*
      Ja so ist es. Wenn bei einer selbstständigen Tätigkeit keine Ausnahme von der GewO vorliegt, dann ist sie Gewerbe und als solches auch anzumelden.

      Das klingt jetzt so hochtrabend, aber eine Gewerbeanmeldung ist an sich nicht mehr als ein e-mail.......

      lg Thomas
    • Michael Rothauer schrieb:

      du lädst deine Bilder vom Fussballclub XY,etc. auf irgendeine US-amerikanische Stockfoto-Börse und bepreist sie dort entsprechend...(somit liegt kein direkter AUFTRAG an dich zum fotografieren vor - also kein Gewerbe)
      Tja, das dumme ist nur, dass es nicht darauf ankommt, wo die Homepage ist, sondern wo man tätig ist. Wenn man in Österreich fotografiert, dann benötigt man in Österreich den Gewerbeschein. Ganz egal ob der Auftraggeber in den USA oder auf den Malediven oder in Tamsweg sitzt, ebenso egal ob ein Auftrag vorliegt oder nicht und noch egaler welchem Recht diese unterliegen!!!
    • saka schrieb:


      Danke für die Antworten. Dann werd ist das eben lassen. Der Aufwand steht nicht dafür.
      Ein Hinweis scheint mir wichtig: für rechtliche Beratung in diesen Sachen gibt es Rechtsanwälte und unter anderem auch den Gründerservice der Wirtschaftskammer (die sind allerdings oft etwas befangen in dieser Sache.....) - frage kundige Leute. Wenn du hier im Forum solche Fragen stellst, fühlen sich alle möglichen Ahnungslosen zwanghaft bemüßigt irgendwelche falschen Tipps zu geben.

      Ich kenne das ja eh schon beruflich genug, aber aus irgendwelchen Gründen schätzen viele Leute ihre eigenen Rechtskenntnisse oft viel höher ein als sie sind und lassen sich davon auch nicht abbringen.....- und selbst wenn sie beim OGH verlieren, haben sich immer noch die Richter geirrt :doh:

      lg Thomas
    • thomas_l schrieb:

      Tja, das dumme ist nur, dass es nicht darauf ankommt, wo die Homepage ist, sondern wo man tätig ist. Wenn man in Österreich fotografiert, dann benötigt man in Österreich den Gewerbeschein. Ganz egal ob der Auftraggeber in den USA oder auf den Malediven oder in Tamsweg sitzt, ebenso egal ob ein Auftrag vorliegt oder nicht und noch egaler welchem Recht diese unterliegen!!!

      Also das ist hart - wußte ich ehrlich gesagt NICHT !
      Wenn ich dich also richtig verstehe, macht sich damit JEDER ÖSTERREICHER, der auf irgendeiner Stockbörse Fotos anbietet schon mal quasi strafbar, weil er dazu eigentlich einen Gewerbeschein brauchen würde ?????



    Registrieren oder Anmelden

    Du musst auf fotografie.at angemeldet sein, um hier antworten zu können.

    Registrieren

    Hier kannst Du Dich neu registrieren - einfach und schnell!


    Neu registrieren

    Annmelden

    Du bist schon Mitglied? Hier kannst Du Dich anmelden.


    Anmelden