Berufsfotograf vergibt auftrag an Freien Dienstnehmer / Privatling?
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welches freie Gewerbe?
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gust schrieb:
ein Berufsfotograf einen Auftrag an einen Nicht-Berufsfotografen abgibt
was meinst jetzt mit abgibt? Der Fotograf hat mit der Sache nix mehr zu tun oder der Fotograf nimmt den Auftrag an und bedient sich eines Erfüllungsgehilfen? -
das thema wurde doch ohnehin schon tausendmal durchgekaut......
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Ob der Berufsfotograf selbst fotografiert, seinen Lherling fotografieren lässt oder jemanden mit einem "dienstnehmerähnlichen" Werkvertrag beauftragt die Fotos zu machen ist fast nebensächlich. Da gehts in erster Linie um Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Viel entscheidender ist wer gegenüber dem Kunden die Rechnung legt.
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thomas_l schrieb:
das thema wurde doch ohnehin schon tausendmal durchgekaut......
Bitte noch einmal für die ganz Langsamen wie mich, verstehe ich das richtig:
- Wenn ich von einem Kunden, der nicht selbst Meisterphotograph ist, einen Auftrag annehme um was zu knipsen, dann brauche ich den Meister, sonst kann mich der nette Meisterphotograph von nebenan wegen unlauterens Wettbewerbs klagen. Allen anderen haben dazu nichts zu melden.
- Wenn ich von einem Meisterphotographen einen Auftrag annehmen, dann ist es wurscht ob ich für ihn Wurstsemmeln hole oder eine ganze Hochzeit photographiere. Ich darf ihm 10 Wurstsemmeln und 200 Fotos in Rechnung stellen.
- Unabhängig davon, wenn ich Geld kassiere, kommt die Steuer und die Sozialversicherung. Denen ist es wiederum egal ob ich darf, die interessiert nur, daß ich kassiert habe.
JoDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jodoform ()
- Wenn ich von einem Kunden, der nicht selbst Meisterphotograph ist, einen Auftrag annehme um was zu knipsen, dann brauche ich den Meister, sonst kann mich der nette Meisterphotograph von nebenan wegen unlauterens Wettbewerbs klagen. Allen anderen haben dazu nichts zu melden.
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Jodoform schrieb:
Wenn ich von einem Meisterphotographen einen Auftrag annehmen, dann ist es wurscht ob ich für ihn Wurstsemmeln hole oder eine ganze Hochzeit photographiere. Ich darf ihm 10 Wurstsemmeln und 200 Fotos in Rechnung stellen.
Wenn du für den Fotografen (selbstständig) fotografierst bist du selbst Berufsfotograf und brauchst einen Gewerbeschein (mit Befähigungsnachweis). Fotografierst du unselbstständig für den Fotografen, brauchst du keinen Gewerbeschein.
lg Thomas -
gust schrieb:
Der Private bzw Freiberufler (ohne Meister) verrechnet seinen Aufwand
Wenn du unbedingt freiberuflich tätig werden willst, kannst z.B. Arzt oder Anwalt werden, dafür brauchst aber dann mehr als eine Befähigungsprüfung.
lg Thomas -
gust schrieb:
Es ist aber Legal wenn eine Privatperson gelegentlich eine Honorar-Note schreibt. Natürlich nur wenn diese dann auch versteuert wird. Oder sehe ich das falsch?
auf dieser Honorarnote darf aber nicht "Bypass-Operation" oder "Gasinstallation" oder "Fotografie" stehen. -
Warum kommt das 3x die Woche
Leute entweder ist das ein Hobby dann brauch ich weder vom Neffen meines Schwagers Geld falls ich mal seine Taufe o. sonstwas fotografiere oder es ist ein Beruf dann macht nen Meister gründet ne Firma und geht in Konkurs
Ich würde mir mein Hobby nie durch ein MUSS zerstören lassen.
Wieso glaubt hier jeder das er mit seinen halbdurchschnittlichen können ne Menge Kohle abziehen kann? -
fotom.ART.in schrieb:
oder es ist ein Beruf dann macht nen Meister gründet ne Firma und geht in Konkurs
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ich wäre ja dafür, dass dieses Thema per Forumsregel VERBOTEN wird.....
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thomas_l schrieb:
Wenn du für den Fotografen (selbstständig) fotografierst bist du selbst Berufsfotograf und brauchst einen Gewerbeschein (mit Befähigungsnachweis). Fotografierst du unselbstständig für den Fotografen, brauchst du keinen Gewerbeschein.
T'schuldige, wenn ich da noch einmal nachfrage, aber es verwirrt mich ein wenig, wo da die Grenzen liegen? Was bin ich in den beiden folgenden Fällen:
Sagt mir der Meister: "Jo, gehe zu der Hochzeit und mache mir ein Album für das Brautpaar davon. Ich bezahle dich für das fertige Album."
Sagt mir der Meister: "Jo, gehe zu der Hochzeit und bediene deine Kamera auf daß sich die Speicherkarten prall füllen, dann setzte dich zum deinem Computer und kopiere die 150 besten Bilder hübsch in die Albumsvorlage. Ich bezahle dich für die verbrauchte Zeit."
In beiden Fällen bin ich nicht fix beim Meister angestellt. Oder ist der Unterschied zwischen selbstständiger und unselbstständiger Photographie wo anders zu suchen?
Jo -
Unselbständig = Arbeiter, Angestelter = Steuer und Sozialabgaben werden vom Gehalt abgezogen.
Selbständiger = alles Andere = Für Steuern und Sozialabgaben bin ich (selbständig) verantwortlich. -
Jodoform schrieb:
In beiden Fällen bin ich nicht fix beim Meister angestellt.
In beiden Fällen nimmst du einen Auftrag an, den du ohne erfolgreich abgelegte Prüfung nicht annehmen darfst.
Darum gehts.
Das mit der Verrechnung kommt erst später. -
Hier ist die Frage, wann man gewerberechtlich selbstständig ist relevant. Das ist man dann, wenn kein Unterordnungsverhältnis besteht. Wenn das nicht gegeben ist, ist es ein Gewerbe. Ob man für Zeit oder für Erfolg zahlt ist egal. -> wenn kein Unterordnungsverhältnis gegeben ist, dann ist es auch dann ein Gewerbe, wenn man freier Dienstnehmer ist. Wenn man zum Arzt geht und sich behandeln lässt, schließt man mit dem Arzt einen Behandlungsvertrag = freier Dienstvertrag - ich denke es ist völlig klar dass der Arzt dann immer noch selbstständiger Unternehmer bleibt. Nicht anders ist das beim Fotografen.
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Anders nur wenn der freie Dienstnehmer dienstnehmerähnlich ist. Das ist dann immer grenzwertig, aber dann ist Sozialverischerungspflicht für den Diesntgeber.
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gust schrieb:
Angestelltenverhältnis is natürlich uninteressant, wäre für den Auftraggeber zu viel Aufwand...
Wenn jemand solche freien Dienstverträge (korrekt) macht, dann deswegen, weil man zum Teil aus dem Arbeitsrecht draußen ist, das ist aber eine völlig andere Baustelle.
Zum Rest schreib ich nichts, da hast du mich ja eh bestätigt. -
Freie Dienstnehmer sind auch sozialversicherungspflichtig nach dem ASVG. Sie zahlen nur ihre Einkommensteuer selbst beim Finanzamt und es wird ihnen keine Lohnsteuer abgezogen, ansonsten sind sie wie Dienstnehmer zu behandeln.
Wenn also der Berufsfotograf einen Amateur beauftragt/beschäftigt (oder wie man das auch immer nennen will), ist das entweder
1) eine unerlaubte Gewerbeausübung des Amateurs (--> Anzeige des "Aushilfsfotografen")
oder:
2) eine Beschäftigung eines "Schwarzarbeiters" ohne Anmeldung zur Sozialversicherung durch den Berufsfotografen (--> Anzeige des Berufsfotografen).
Welcher Berufsfotograf soll sich auf so ein windiges Konstrukt einlassen?
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